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MELDUNG/142: UNESCO-Komitee erweitert Bauhaus-Welterbestätte (UNESCO)


Deutsche UNESCO-Kommission - Pressemitteilung vom 9. Juli 2017

UNESCO-Komitee erweitert Bauhaus-Welterbestätte

Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes in Bernau und fünf Laubenganghäuser in Dessau-Roßlau jetzt auch Welterbe


Das UNESCO-Welterbekomitee hat heute im polnischen Krakau die Welterbestätte Bauhaus erweitert: Neben den 1996 aufgenommenen Bauten in Weimar und Dessau zählen nun auch die Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes in Bernau und fünf Laubenganghäuser in Dessau-Roßlau dazu.

"Hannes Meyer", so Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, Leiterin der deutschen Delegation bei der Welterbekomiteesitzung, "hat als Meisterarchitekt und Lehrer die weltweite Wirkungsgeschichte des Bauhauses entscheidend mitgeprägt. Die Erweiterung der Welterbestätte ist konsequent und stärkt den außergewöhnlichen universellen Wert des Bauhauses".

"Mit der Erweiterung der Welterbestätte bieten die Bauhaus-Stätten in Weimar, Dessau und Bernau einen repräsentativen Gesamtüberblick über die Wirkungszeit der Bauhausschule. Die Gebäudeserie ist Zeugnis einer radikalen Erneuerung in Architektur und Design. Sie macht den Übergang von Gropius` weißer Moderne zu einem streng funktionalen Baustil, der die Grundlage der Nachkriegsarchitektur legte, deutlich. Die Bauhausstätten gehören zu den Gründungsorten der klassischen Moderne und entfalten nach wie vor eine einzigartige weltweite Wirkung. Ich freue mich, dass durch die Erweiterung der Welterbestätte dieser bedeutsame Abschnitt der Architekturgeschichte noch bekannter wird", betont Prof. Dr. Hartwig Lüdtke, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission.

Die zur Welterbestätte hinzugefügten Objekte stehen für Pionierleistung in der Geschichte. So stehen die fünf Laubenganghäuser in Dessau-Roßlau exemplarisch für die Entwicklung des Sozialwohnungsbaus in der Zwischenkriegszeit. Die Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes war ein zentraler Baustein bei der Entwicklung fortschrittlicher Ausbildungsprogramme in Zusammenarbeit mit Arbeiterorganisationen.

Die in Dessau und Weimar errichteten Bauten der Bauhäusler, allen voran die der beiden Bauhaus-Direktoren Walter Gropius und Hannes Meyer, begründeten einen Baustil, der die Architektur des 20. Jahrhunderts entscheidend geprägt hat. In Weimar nahm das Bauhaus 1919 seine Arbeit auf und veranstaltete 1923 seine erste Leistungsschau. Beispielhaft für die Weimarer Bauhaus-Architektur ist das "Haus am Horn", das nach einem Entwurf von Georg Muches 1923 als Musterhaus realisiert wurde.

In Dessau war die "Hochschule für Gestaltung" ein Pilgerort für Vorreiter der Avantgarde. Walter Gropius, Gründer, Organisator und Propagandist der Einrichtung, entwarf das Gebäude, das 1926 eingeweiht wurde. Das Dessauer Bauhaus zählt zu den Inkunabeln der Moderne. Die "Meisterhäuser" in Dessau sind eine herausragende Leistung des Bauhauses: kubische Gestaltung, ökonomische Raumaufteilung und -erschließung, vertikale und horizontale Fensterbänder, außen weiß, innen - teilweise nach den individuellen Vorgaben der "Meister" - farbig. Die Einrichtung stammte aus den Werkstätten des Bauhauses. Sie waren zugleich Künstlerhäuser und Musterbauten.

Zur Welterbestätte "Bauhaus mit seinen Stätten in Weimar, Dessau und Bernau" zählen nun das Bauhausgebäude und die sieben Meisterhäuser in Dessau; die ehemalige Kunstschule, die ehemalige Kunstgewerbeschule und das Haus am Horn in Weimar, die Bundesschule des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes in Bernau bei Berlin und die fünf Laubenganghäuser in Dessau-Roßlau.

Hintergrundinformationen

Das Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen und entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste sowie über Schutzmaßnahmen für bestehende Welterbestätten. Deutschland verzeichnet nun 42 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementsystem, das die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und somit für künftige Generationen zu bewahren. Das Komitee tagt noch bis zum 12. Juli im polnischen Krakau.

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Quelle:
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Colmantstraße 15, D-53115 Bonn
Telefon: +49 (0)228-60497-44
E-Mail: presse(at)unesco.de
Internet: http://www.unesco.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2017

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