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AFRIKA/204: Kamerun - Kreuzzug gegen sexuelle Minderheiten (ai journal)


amnesty journal 02/03/2014 - Das Magazin für die Menschenrechte

Gefährliche Liebe

Von Franziska Ulm-Düsterhöft und Wiltraud von der Ruhr



Beziehungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) stehen in vielen Regionen der Welt unter Strafe. Allein in 36 afrikanischen Ländern sind gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen verboten. So auch in Kamerun.


"Ich liebe dich!", schrieb Jean-Claude Roger Mbede im März 2011 per SMS an einen Freund. Er freute sich über die anschließende Einladung seines Freundes, sich zu treffen. Doch als Jean-Claude bei ihm ankam, wartete schon die Polizei auf ihn, um ihn mitzunehmen. Mehrere Tage lang prügelten Polizisten auf ihn ein und zwangen ihn, sich nackt auszuziehen. Im April 2011 sprach ihn ein Gericht schuldig, gleichgeschlechtliche Beziehungen unterhalten zu haben und verurteilte ihn zu drei Jahren Gefängnis.

Der Fall von Jean-Claude Roger Mbede ist kein Einzelfall. Seit 2005 gibt es in Kamerun vermehrt gewalttätige Angriffe auf Personen, die verdächtigt werden, homosexuell zu sein. Sexuelle Minderheiten werden verfolgt und diskriminiert, willkürlich festgenommen und angeklagt. Von der Polizei werden sie misshandelt und ausspioniert und von ihren Familien verstoßen. In den Medien als mutmaßliche Homosexuelle denunziert, sind sie Zielscheiben für Übergriffe.

Kameruns Strafgesetzbuch verbietet sexuelle Handlungen mit einer Person des gleichen Geschlechts und sieht bei Verstößen eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe von umgerechnet etwa 300 Euro vor. In der Praxis wird das Gesetz jedoch wesentlich weiter ausgelegt: Die meisten Personen werden aufgrund eines bloßen Verdachts festgenommen, angeklagt und verurteilt. In kaum einem Fall gibt es Zeugen für die angeblichen sexuellen Handlungen. Derzeit diskutiert die Regierung über eine weitere Verschärfung des Strafmaßes. In den vergangenen zehn Jahren haben Politiker und andere einflussreiche Personen des öffentlichen Lebens Vorurteile gegen sexuelle Minderheiten durch Erklärungen geschürt, in denen sie Homosexualität mit Neokolonialisierung und Kindesmissbrauch gleichsetzten. So teilte das kamerunische Justizministerium Amnesty International 2012 mit, Homosexualität sei "eine unnatürliche Aktivität, mit der die menschliche Fortpflanzung unterbunden werden soll".

Die Kriminalisierung von Homosexuellen und die fortwährenden Hassreden gegen sexuelle Minderheiten, die durch Politik und Medien transportiert werden, sorgen für ein Klima der Angst und dienen der Polizei als Rechtfertigung, um Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu inhaftieren, zu demütigen und zu foltern. Personen, die Opfer von Übergriffen werden, sind viel zu verängstigt, um bei der Polizei Schutz zu suchen, da diese selbst an gewaltsamen Angriffen auf sexuelle Minderheiten beteiligt ist.

Im Juli 2011 wurden Jonas Singa Kimie und Franky Ndome Ndome vor einem Nachtclub in der kamerunischen Hauptstadt Yaoundé festgenommen. Einige Monate später erhielten sie die Höchststrafe für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen. Fünf Jahre sollten sie im Gefängnis verbringen. Dort waren beide permanent Schikanen durch andere Häftlinge und Gefängniswärter ausgesetzt.

Eines Morgens näherte sich eine Gefängniswärterin Franky. Sie nannte ihn "Schwuchtel". Drei männliche Gefängniswärter kamen dazu und warfen ihn zu Boden. Sie schlugen und traten auf ihn ein. Schließlich zogen sie ihn an den Haaren, die er zu Zöpfen gebunden hatte, und schnitten sie ihm ab. Dann holten die Wärter eine Kette und fesselten seine Hände und Füße aneinander. So setzen sie ihn in die offene Kanalisation des Gefängnisses, wo er mehrere Stunden zwischen Exkrementen in der Sonne ausharren musste.

Verzweifelt erzählten Jonas und Franky Amnesty International, dass sie nur festgenommen worden seien, weil sie die falsche Kleidung getragen hatten, nämlich Frauenkleider. Nachdem ihr Berufungsverfahren viermal vertagt wurde, erreichte ihre Anwältin, Alice Nkom, im Januar 2013 den ersten Freispruch in Bezug auf Homosexualität in Kamerun. Kurz nach ihrer Freilassung wurden die beiden jedoch erneut angegriffen, sodass sie sich seither versteckt halten. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt.

Politik und Sicherheitskräfte sind nicht die einzigen, die sich auf einem Kreuzzug gegen sexuelle Minderheiten befinden. Auch die Medien, allen voran die Zeitungen, schüren Vorurteile und Hass gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender oder Intersexuelle. So publizierten die Zeitungen "L'Anecdote" und "Nouvelle Afrique" im Januar 2006 eine Liste mit Namen angeblicher Homosexueller. Obwohl die Herausgeber beider Zeitungen damals wegen Verleumdung zu jeweils vier und sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurden, veröffentlichte "L'Anecdote" im Jahr 2012 abermals eine Liste mit Personen in öffentlichen Ämtern, die als homosexuell bezeichnet wurden.

Angestachelt von Politik und Medien finden immer wieder Übergriffe auf LGBTI statt. Höhepunkt der Verfolgung war der Tod des bekannten kamerunischen Journalisten und LGBTI-Aktivisten Eric Ohena Lembembe, dem Leiter der "Cameroon Foundation for AIDS". Er wurde am 15. Juli 2013 tot in seinem Haus in Yaoundé aufgefunden. Bekannte Lembembes gaben an, man habe ihm das Genick und die Beine gebrochen. Außerdem wies er Brandmale im Gesicht, auf den Händen und Füßen auf. Bisher wurde niemand für dieses Verbrechen zur Rechenschaft gezogen. Unlängst lehnte der Vertreter Kameruns bei den Vereinten Nationen es ab, für diesen Fall Verantwortung zu übernehmen und erwiderte: "Schauen Sie sich das Leben dieser Person an, und Sie werden verstehen, warum er starb."

Bei den meisten Personen, die wegen homosexueller Beziehungen festgenommen, inhaftiert und strafrechtlich verfolgt werden, handelt es sich um Männer, doch auch Frauen sind von Verfolgung betroffen. Mädchen und Frauen sind in Kamerun völlig unzureichend vor gesellschaftlicher und staatlicher Diskriminierung und Gewalt geschützt. Nach einer Untersuchung des Ministeriums für Frauen- und Familienförderung war im Jahr 2010 ein Fünftel aller Mädchen in Kamerun Opfer von Genitalverstümmelung. Diese ist in Kamerun nicht strafbar. Die Täter - meist Frauen - werden juristisch nicht verfolgt. 2007 kündigte der Justizminister ein Gesetzesvorhaben an, das Genitalverstümmelung verbieten sollte. Bis zum heutigen Tag ist es bei der Ankündigung geblieben. Betroffen sind für gewöhnlich fünf- bis neunjährige Mädchen, aber auch Frauen vor der Hochzeit oder nach der Geburt des ersten Kindes in abgelegenen Gebieten Kameruns.

Die noch weiter verbreitete und nicht strafbare Brustverstümmelung, das sogenannte "Brustbügeln", bei dem erhitzte Steine über die Brüste von Mädchen gerieben werden, um das Wachstum zu begrenzen und die Mädchen so für Männer unattraktiv zu machen, ist in den großen Städten üblicher. Sie findet meist innerhalb der Familien statt, um die Mädchen vor Vergewaltigungen und sexuellen Kontakten zu schützen.

Im Februar 2012 wurden Martine Solange Abessolo und Esther Aboa Belinga unter dem Verdacht festgenommen, lesbisch zu sein. Das Gerichtsverfahren wurde vertagt. Gleichzeitig entschieden die Richter, die beiden Frauen vorläufig freizulassen. Von der Familie geächtet und aus Angst vor Verfolgung entschlossen sich die beiden Frauen, nach Yaoundé zu ziehen. Die Kinder der beiden Frauen wurden jedoch in der Schule immer wieder beschimpft und beleidigt, sodass ihre Mütter sich gezwungen sahen, sie auf eine andere Schule zu schicken.

Doch es existieren auch andere Stimmen in Kamerun. Dazu gehört die kamerunische Anwältin Alice Nkom. Die 69-Jährige war die erste schwarze Frau, die in Kamerun als Rechtsanwältin zugelassen wurde. Ursprünglich erlangte sie durch ihren Einsatz gegen die Diskriminierung von Frauen und ihr Engagement in politischen Prozessen Bekanntheit. Ein Treffen mit homosexuellen Kamerunern, die in Frankreich leben, führte im Jahr 2003 zu ihrem Engagement für LGBTI. Sie gründete mit ADEFHO (Organisation zur Verteidigung der Rechte homosexueller Menschen) die erste Nichtregierungsorganisation, die sich um die Rechte sexueller Minderheiten kümmert. Das Team von ADEFHO bietet Opfern von Verfolgung medizinische Behandlung und psychologische Beratung sowie sexuelle Aufklärung und Sicherheitstrainings an.

Im Jahr 2006 begann Alice Nkom, gemeinsam mit ihrem Kollegen, Michel Togue, LGBTI vor Gericht zu vertreten. Bis heute hat sie in mehr als fünfzig Gerichtsverfahren Personen verteidigt, denen Homosexualität vorgeworfen wurde. Dabei arbeitet sie in einem Land, in dem die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit für Kritiker und Gegner der Regierung stark eingeschränkt sind. Männer und Frauen sind zwar laut Verfassung, nicht aber nach den Gesetzen gleichgestellt. Die Bedingungen in den Gefängnissen des Landes sind häufig lebensbedrohlich. Zudem lässt die Abschaffung der Todesstrafe nach wie vor auf sich warten. Außerdem begünstigt eine generelle Straflosigkeit für Angehörige der Polizei, Gendarmerie und Armee sowie Vertreter der Regierung und Eliten die ständige Verletzung von Menschenrechten.

Vor allem Journalisten, Menschenrechtler, Gewerkschaftsmitglieder, Studierende, Oppositionelle und Angehörige der englischsprachigen Minderheit sollen durch willkürliche Festnahmen, unfaire Gerichtsverfahren, Einschüchterung und Schikanen bis hin zu Todesdrohungen und schweren Misshandlungen zum Schweigen gebracht werden. Seit Jahren ignoriert die Regierung die immer wieder gestellte Forderung nach Untersuchungen schwerer Menschenrechtsverletzungen, die zum Beispiel im Februar 2008 bei blutig unterdrückten Unruhen von Sicherheitskräften begangen wurden und deren Opfer vorwiegend Kinder und Jugendliche waren.

Auch Alice Nkom erhält aus Politik und Gesellschaft immer wieder Drohungen, die sich ebenso gegen ihre Familie richten. Doch ein Rückzug kommt für die Rechtsanwältin nicht in Frage.


Franziska Ulm-Düsterhöft ist Afrika-Expertin, Wiltraud von der Ruhr ist Kamerun-Expertin der deutschen Sektion von Amnesty International.

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Quelle:
amnesty journal, Februar/März 2014, S. 25-26
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2014