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EUROPA/409: Dänemark - Vergewaltiger gehen meist straffrei aus


Amnesty International - 5. März 2019

Dänemark
Vergewaltiger gehen meist straffrei aus


Gesellschaftliche Stereotype und vor allem veraltete Gesetze erschweren die Strafverfolgung von Vergewaltigung. Auch in Dänemark sollte Sex ohne Einwilligung als Vergewaltigung geahndet werden.

Dänemark gilt als ein Land, in dem die Gleichstellung der Geschlechter einen hohen Stellenwert einnimmt. Doch der Schein trügt: Das Land weist eine der höchsten Vergewaltigungsraten Europas auf. Und Vergewaltiger gehen in Dänemark meist straffrei aus - wegen einer mangelhaften Gesetzeslage und weit verbreiteter Vergewaltigungsmythen und Geschlechterstereotype. Das zeigt der englischsprachige Amnesty-Bericht "'Give us respect and justice!' Overcoming barriers to justice for women rape survivors in Denmark" [1].

Der Bericht belegt, dass Frauen und Mädchen, die Vergewaltigungen anzeigen, häufig vor Gericht scheitern: Denn die rechtliche Definition von Vergewaltigung ist gefährlich und veraltet. In den meisten Fällen werden Vergewaltigungen gar nicht erst angezeigt. Die Betroffenen befürchten, dass man ihnen nicht glaubt. Außerdem haben sie Angst vor einer Stigmatisierung. Das Vertrauen in das Justizsystem ist überaus gering.

Sex ohne Einwilligung ist Vergewaltigung

"Es ist ganz einfach: Sex ohne Einwilligung ist Vergewaltigung. Wenn dies rechtlich nicht anerkannt wird, dann bleiben Frauen auch weiterhin sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Außerdem fördert diese fehlende Anerkennung eine Kultur, in der dem Opfer die Schuld zugeschoben wird und der Täter straffrei ausgeht.

Dazu tragen auch Vergewaltigungsmythen und Geschlechterstereotype bei, die in Dänemark weit verbreitet sind: Vom Spielplatz bis in die Umkleidekabine, von der Polizeiwache bis in den Zeugenstand", sagt der Generalsekretär von Amnesty International Kumi Naidoo. Darüber hinaus bekräftigte er, dass die veralteten dänischen Gesetze zu Vergewaltigung internationalen Standards nicht entsprechen.

Die dänische Regierung hat kürzlich versucht, den Überlebenden von Vergewaltigungen den Zugang zur Justiz zu erleichtern. Aber nach wie vor werden in Dänemark nur wenige Fälle angezeigt. Und selbst wenn die Betroffenen zur Polizei gehen: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Täter belangt und verurteilt werden, ist äußerst gering.

2017 wurden nur 890 Vergewaltigungen bei der Polizei angezeigt. Die Zahl der tatsächlichen oder versuchten Vergewaltigungen wird weit höher geschätzt: Das Justizministerium spricht von 5.100 Fällen, eine aktuelle Studie sogar von 24.000. Von den 890 angezeigten Fällen wurden 535 strafrechtlich verfolgt. Nur 94 Täter wurden verurteilt.

Tiefgreifende Vorurteile bei den Verantwortlichen innerhalb des Justizsystems tragen maßgeblich dazu bei, dass so wenige Täter verurteilt werden. Mangelndes Vertrauen in das Justizsystem, Selbstvorwürfe und die Angst, dass man ihnen nicht glaubt, halten viele Betroffene davon ab, Vergewaltigungen zur Anzeige zu bringen.

Angst vorm Erstatten der Anzeige

Die Grundlage des neuen Amnesty-Berichts bilden 18 Interviews mit Frauen und Mädchen, die älter als 15 Jahre sind und vergewaltigt wurden. Außerdem kommen Personen aus NGOs und relevanten Behörden sowie weitere Fachleute zu Wort. Die Ergebnisse der Befragungen machen deutlich: Betroffene, die den oder die Täter angezeigt haben, erlebten das Gerichtsverfahren und dessen Nachwirkungen häufig als stark traumatisierend.

Viele Betroffene sind nach einer Vergewaltigung mit Ablehnung, Schuldzuweisungen und Vorurteilen konfrontiert. Einige der Interviewten berichteten Amnesty International, vor allem aus Angst von einer Strafanzeige abzusehen: Angst, dass die Polizei- oder Justizangehörigen ihnen nicht glauben, ihnen Vorwürfe machen oder sie bloßstellen würden.

Demütigung der Betroffenen

Die 39-jährige Journalistin Kirstine versuchte viermal, bei der Polizei eine Vergewaltigung anzuzeigen. Beim zweiten Versuch zeigten ihr die Polizeikräfte eine Arrestzelle und warnten sie, dass sie bei einer Falschaussage ins Gefängnis kommen könne. Sie beschrieb Amnesty International, wie sie während der Aufnahme der Anzeige erneut Angst, Scham und Demütigung durchlebte. Abschließend meinte sie:

Wäre ich 20 Jahre alt gewesen, hätte ich nach dem ersten Versuch aufgegeben.
Kirstine, dänische Aktivistin

Eine andere Frau sagte im Gespräch mit Amnesty International, dass sie sich von der Polizei eingeschüchtert fühlte:

Als 21-jährige Frau sass ich da zwei Polizisten gegenüber, die mir ins Gesicht sahen und mich fragen, ob ich wirklich sicher sei, dass ich das anzeigen wolle. Ich war einfach ein kleines mädchen für die, das 'behauptete', vergewaltigt worden zu sein.
Kristine Marie, dänische Aktivistin

Es gibt Richtlinien bei der Polizei für den Umgang mit Vergewaltigungsfällen. Aber in der Praxis werden diese nicht konsequent angewandt: Die Polizei missachtet vielfach die Richtlinien und auch internationale Standards.

Traumatisierende Behördenabläufe

Frauen und Mädchen, die Vergewaltigungen anzeigen, steht eine lange Odyssee durch das Justizsystem bevor - eine Erfahrung, die nervenaufreibend und äußerst unbefriedigend sein kann.

Emilie gab im Interview mit Amnesty International an, dass sie nie wieder zur Polizei ginge, falls sie nochmals vergewaltigt würde:

Wenn sie dich vor Gericht so richtig auseinandernehmen, dann fühlt sich das so an, als wenn du alles nochmal durchmachst. Am Ende hast du ein viel schlechteres Bild von dir selbst als vorher. Du denkst, dass alles deine eigene Schuld war, dass du etwas falsch gemacht hast.
Emilie, dänische Aktivistin

Veraltete und unzureichende Gesetze

2014 hat Dänemark die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ratifiziert. Die Konvention legt fest, dass eine Vergewaltigung und jede sexuelle Handlung mit einer anderen Person ohne gegenseitiges Einverständnis als Straftat gilt.

Doch die dänischen Gesetze definieren Vergewaltigung nicht auf Grundlage fehlender Einwilligung. Stattdessen ist der Straftatbestand der Vergewaltigung erst dann erfüllt, wenn die Tat mit körperlicher Gewalt, Drohung oder Nötigung einhergeht. Oder wenn festgestellt wird, dass sich das Opfer nicht wehren konnte.

Die Annahme, dass von einem Einverständnis ausgegangen werden kann, wenn sich das Opfer nicht zur Wehr setzt, ist überaus problematisch - inner- und außerhalb des Justizsystems. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass Fachleute eine "unfreiwillige Lähmung" oder einen "Schockzustand" als typische körperliche und/oder psychische Reaktion auf sexualisierte Gewalt einstufen.

Bei der Definition von Vergewaltigung die Faktoren Gegenwehr und Gewalt zu fokussieren, anstatt das fehlende gegenseitige Einverständnis, hält Betroffene vom Erstatten einer Anzeige vielfach ab. Darüberhinaus schränkt die Definition auch das allgemeine Verständnis ein, was unter sexualisierter Gewalt zu verstehen ist. Für beide Aspekte besteht Handlungsbedarf, um Vergewaltigungen zu vermeiden und gegen die Straflosigkeit der Täter vorzugehen.

Gesetzesänderungen und Umdenken notwendig

Die dänische Regierung hat vor kurzem eine Fachkommission einberufen. Diese soll den betroffenen Personen Einrichtungen empfehlen, die sie während des laufenden Strafverfahrens angemessen und professionell unterstützen können. Amnesty International begrüßt diesen Schritt.

Aber die Regierung muss weit umfassender tätig werden und die Gesetzgebung dahingehend ändern, dass Vergewaltigung als Sex ohne Einwilligung definiert wird.

Eine Änderung der Gesetzeslage ist ein wichtiges Signal, um ein Umdenken in der Bevölkerung anzustoßen und um mehr Gerechtigkeit möglich zu machen. Für einen wirklichen institutionellen und sozialen Wandel ist noch mehr erforderlich: Die Behörden müssen mittels rechtlicher Schritte dafür sorgen, dass Vergewaltigungsmythen und Geschlechterstereotype auf sämtlichen gesellschaftlichen Ebenen hinterfragt werden.

Außerdem müssen diejenigen, die beruflich mit Überlebenden von Vergewaltigungen arbeiten, begleitend zu ihrer Tätigkeit adäquate Schulungen erhalten. Auch eine umfassendere Sexualerziehung und Sensibilisierungsprogramme sind bereits von klein auf nötig.

Entsprechende Veränderungen in Dänemark und Europa können dazu beitragen, dass Frauen in Zukunft besser vor Vergewaltigung geschützt sind. Zukünftige Generationen von Frauen und Mädchen werden sich dann nicht mehr fragen müssen, ob die Vergewaltigung ihre eigene Schuld war und es wird keinen Zweifel mehr daran geben, dass der Täter bestraft wird.
Kumi Naidoo, Generalsekretär von Amnesty International

Hintergrund

Von den 31 europäischen Ländern, deren Gesetzgebung Amnesty International untersucht hat, wird Vergewaltigung lediglich in acht Ländern als Sex ohne Einwilligung definiert. Dabei handelt es sich um Irland, Großbritannien, Belgien, Zypern, Deutschland, Island, Luxemburg und Schweden.

Der Rechtsbegriff der Vergewaltigung basiert in den anderen europäischen Ländern auf Gewalt, Gewaltandrohung oder Nötigung. Diese Kriterien treffen jedoch auf die meisten Vergewaltigungen nicht zu.

Und tatsächlich ist Dänemark bereit, nachzuziehen. Auch in weiteren Ländern - wie Finnland, Griechenland, Spanien, Portugal und Slowenien - werden entsprechende Änderungen diskutiert.

Amnesty International wird die Situation in Europa weiterhin beobachten und sich für eine Definition von Vergewaltigung einsetzen, deren zentrales Kriterium die fehlende Einwilligung ist. Auch gegen Vergewaltigungsmythen, die in der gesamten Region verbreitet sind, wird die Organisation vorgehen.

Elf Jahre nach dem englischsprachigen Bericht "Case closed: Rape and human rights in the Nordic countries" wird Amnesty International außerdem im April 2019 einen neuen Bericht über die Situation in den vier skandinavischen Ländern Dänemark, Finland, Norwegen und Schweden herausgeben. Schwerpunkt wird die Zugänglichkeit der dortigen Justiz für die Opfer von Vergewaltigung sein.


[1] Amnesty-Bericht: "'Give us respect and justice!' Overcoming barriers to justice for women rape survivors in Denmark" (PDF, 1.19 MB)
https://www.amnesty.de/sites/default/files/2019-03/Amnesty-Bericht-Gerechtigkeit-und-Respekt-fu%CC%88r-Betroffene-von-Vergewaltigung-in-Daenemark-Maerz-2019.PDF

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Quelle:
Dänemark - Vergewaltiger gehen meist straffrei aus
Meldung vom 5. März 2019
https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/daenemark-vergewaltiger-gehen-meist-straffrei-aus
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2019

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