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NAHOST/110: Türkei - Prügel und hohe Haftstrafen auch für Kinder


Pressemitteilung vom 17. Juni 2010

Türkei: Prügel und hohe Haftstrafen auch für Kinder

- Antiterrorgesetze gelten auch für Minderjährige
- Misshandlungen und unfaire Verfahren wegen Teilnahme an Demonstrationen
- Zwölfjährige vor Gericht wie Erwachsene verurteilt


BERLIN, 17.06.2010 - Kinder werden auf Demonstrationen mit Schlagstöcken niedergeprügelt, verhaftet, mit Erwachsenen in eine Zelle gesperrt und schließlich wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation" zu hohen Haftstrafen verurteilt. All dies ermöglichen die Antiterrorgesetze in der Türkei. Das belegt ein heute veröffentlichter Bericht von Amnesty International. "Mit der rigorosen Anwendung der Antiterrorgesetze verletzt die Türkei systematisch die Kinderrechte", sagte Amke Dietert, Türkei-Expertin von Amnesty International in Deutschland. "Die Türkei muss die Antiterrorgesetze dringend ändern und dabei die Rechte der Kinder wirksam schützen. Dazu ist sie nach nationalem wie internationalem Recht verpflichtet."

In dem neuen Bericht dokumentiert Amnesty zahlreiche Aussagen wie die des 15-jährigen H.A. aus Diyarbakir: "Ein Polizist packte mich am Arm und schlug mich mit einem Schlagstock. Ich versuchte zu fliehen, aber ein anderer Polizist hielt mich fest und schlug mich auch. Dann schlugen mich vier oder fünf Polizisten mit ihren Schlagstöcken, boxten und traten mich." Keiner der beteiligten Polizeibeamten wurde zur Rechenschaft gezogen. Auf Polizeiwachen werden Kinder ohne Anwalt oder Sozialarbeiter verhört und zu belastenden Aussagen gezwungen. Diese werden später vor Gericht als Beweismittel verwendet. Die meisten Verfahren enden mit Haftstrafen, oft von vielen Jahren, auch für Zwölfjährige.

Seit dem Jahr 2006 wurden in der Türkei Tausende von Kindern allein wegen der Teilnahme an Demonstrationen in den kurdischen Gebieten verhaftet, zu denen die verbotene "Kurdische Arbeiterpartei" aufgerufen haben soll. Nach den türkischen Antiterrorgesetzen können Teilnehmer solcher Demonstrationen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt werden - und zwar ausdrücklich ohne tatsächlich Mitglied zu sein. "Kinder können diese politischen Zusammenhänge oft nicht einschätzen, wenn sie zu einer Demonstration gehen", so Dietert. Trotzdem werden sie vor Gerichten wie Erwachsene abgeurteilt.


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Quelle:
ai-Pressemitteilung vom 17. Juni 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2010