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AFRIKA/552: Nigeria - Biafra-Aktivist bleibt trotz zweifachem Freispruch inhaftiert


Presseerklärung vom 22. Dezember 2015

Biafra-Aktivist bleibt trotz zweifachem Freispruch inhaftiert

Rechtsbeugung in Nigeria - Gesellschaft für bedrohte Völker warnt vor Massenprotesten und Gewaltspirale


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat den Behörden Nigerias Rechtsbeugung und mangelnden Respekt vor der Rechtsstaatlichkeit vorgeworfen, weil sie einen führenden Biafra-Aktivisten trotz zweifachen Freispruchs durch die Justiz weiter in Haft hält. "In Biafra im Südosten Nigerias drohen nun neue Massenproteste und eine Spirale der Gewalt. Statt sich um einen politischen Dialog mit den Biafranern zu bemühen, scheint Nigerias Regierung auf eine Eskalation der Spannungen zu setzen", kritisierte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. Der Menschenrechtler befürchtet, dass die nigerianischen Behörden "mit dem Feuer spielen" und Demonstranten gezielt so lange reizen, bis sie gewalttätig werden und ihnen "Terrorismus" vorgeworfen werden kann.

Die Nationale Sicherheitsbehörde (DSS) hält den seit dem 17. Oktober inhaftierten Direktor des verbotenen Senders "Radio Biafra", Nnamdi Kanu, weiter gefangen, obwohl er am Mittwoch vergangener Woche von einem Amtsgericht und am Donnerstag dann von einem Bundesgericht von allen Anklagepunkten freigesprochen worden war. Das Bundesgericht hatte seine weitere Inhaftierung für rechtswidrig erklärt und seine sofortige bedingungslose Freilassung angeordnet. Dies ignoriert die DSS bislang. Proteste gegen seine Inhaftierung werden schon seit mehreren Wochen immer lauter. Bei der blutigen Niederschlagung von Demonstrationen wurden seit dem 2. Dezember bereits 15 Menschen getötet und mindestens 25 Personen verletzt wurden. Zuletzt waren am vergangenen Freitag vier Biafraner und ein Soldat in Onitsha gewaltsam zu Tode gekommen.

"Das Verhalten des DSS wirft ernste Zweifel am rechtstaatlichen Verständnis der nigerianischen Sicherheitsbehörden auf", erklärte Delius. "Wenn es eine Gewaltenteilung in einem demokratischen Rechtsstaat gibt, dann darf die Exekutive die Judikative nicht ignorieren, weil sie ansonsten das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat aushöhlt."

Biafraner befürchten, Kanu könne in der Haft oder auf dem Transport in eine neue Haftanstalt unter mysteriösen Umständen zu Tode kommen, da er von den Behörden als "Staatsfeind" angesehen wird und mit rechtlichen Mitteln nicht mundtot zu machen war. Präzedenzfälle gab es bereits. So wurde der Boko-Haram-Gründer Mohammed Yusuf am 30. Juli 2009 auf mysteriöse Weise in der Haft ermordet. Sein tragischer Tod führte zu einer Radikalisierung Boko Harams, die mehr als 17.000 Menschen bislang mit ihrem Leben bezahlen mussten.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 22. Dezember 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Dezember 2015

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