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MELDUNG/122: CETA verletzt Rechte indigener Gemeinschaften in Kanada


Presseerklärung vom 12. Mai 2016

EU-Kommission berät Durchsetzung von Handelsvertrag mit Kanada (13.5.)

Gesellschaft für bedrohte Völker fordert:
EU darf Verletzung der Rechte indigener Gemeinschaften und Umweltzerstörung durch das CETA-Abkommen nicht hinnehmen!


Kurz vor Beginn der Beratungen über die Durchsetzung des kanadisch-europäischen Freihandelsvertrags CETA (Comprehensive Economic and Free Trade Agreement) am kommenden Freitag in Brüssel macht die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) darauf aufmerksam, dass durch das geplante Abkommen Rechte indigener Gemeinschaften in Kanada verletzt werden. Die GfbV-Referentin für indigene Völker warnte am Donnerstag in Göttingen: "Handelserleichterungen dürfen nicht auf Kosten der kanadischen Ureinwohner gehen. Die First Nations, Inuit und Métis protestieren erbittert gegen die großflächige Zerstörung ihres traditionellen Landes und die Verschmutzung der Gewässer durch die massive Förderung von Rohstoffen wie Erdöl aus Teersanden in der kanadischen Provinz Alberta. Trotzdem soll CETA auch den Ölexport regulieren. Wenn dieses Abkommen unterzeichnet wird, werden die EU-Staaten mitverantwortlich für das Schicksal der indigenen Gemeinschaften in Kanada. Sie müssen sich dann auch sagen lassen, dass sie von einer gewaltigen Umweltzerstörung profitieren."

Die EU hatte in den Verhandlungen über CETA zwar Bedenken gegen den Import von Öl aus Teersanden geäußert, sie jedoch zurückgezogen, nachdem Kanada noch unter Premier Stephen Harper mit Schadensersatzklagen wegen Diskriminierung gedroht hatte. In Brüssel wollen jetzt Vertreter der europäischen Regierungen mit der EU-Kommission darüber beraten, wie sie das CETA-Abkommen im Oktober ohne viel Aufhebens verabschieden und dann schnell anwenden können, ohne dass die nationalen Parlamente darüber abstimmen müssen.

Mehr als eine Million Barrel Benzin und Diesel könnten von Ende dieses Jahrzehnts an von Kanadas Ostküste aus täglich nach Europa verschifft werden. Das Öl aus Albertas Teersandfeldern soll mit der Energy-East-Line-Pipeline über 4.600 Kilometer an die Küste transportiert und dort raffiniert werden. Die Pipeline wird über das Land zahlreicher indigener Gemeinden führen, die allesamt das Projekt ablehnen. Sie fürchten u.a., dass Lecks in der Pipeline über eine so lange Strecke nicht schnell genug aufgespürt werden und die Natur vergiftet wird.

"Die im Oktober 2015 gewählte Regierung unter Justin Trudeau hat sich den Umwelt- und Klimaschutz ausdrücklich auf die Fahnen geschrieben. Die Rechte der rund 1,4 Millionen Angehörigen der First Nations, Inuit und Métis will sie achten", erinnerte Bangert. "Jetzt muss die EU sie beim Wort nehmen und das Freihandelsabkommen, das mit der Vorgängerregierung ausgehandelt wurde, wenigstens im Detail und zugunsten der Ureinwohner nachbessern. Denn die EU muss bei ihrer Leitlinie bleiben, internationale Abkommen nur mit Partnern zu unterschreiben, die die Menschenrechte ihrer Minderheiten respektieren."

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 12. Mai 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2016

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