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MELDUNG/123: Krim - Krimtatarischer Politiker verhaftet


Presseerklärung vom 13. Mai 2016

Politiker der Krimtataren verhaftet
OSZE muss internationale Juristen zur Prozessbeobachtung entsenden!


Nach der Festnahme des krimtatarischen Politikers Ilmi Umerov durch prorussische Sicherheitskräfte in der Stadt Bachtschisaray am 12. Mai auf der Krim hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) von der OSZE die Entsendung von internationalen juristischen Beobachtern auf die Halbinsel gefordert. Umerov ist ein hochrangiges Mitglied des Medschlis, der Selbstvertretung der Krimtataren, und soll die "territoriale Integrität Russlands öffentlich in Frage gestellt" haben. Der Medschlis mit seinen rund 2.300 demokratisch gewählten Repräsentanten, wurde am 26. April 2016 per Gerichtsbeschluss verboten. Am Tag der Festnahme des krimtatarischen Politikers wurden außerdem noch vier junge Krimtataren willkürlich festgenommen.

"Mit Umerov wurde neben Achtem Chijgoz, der seit dem 29. Januar 2015 ohne Prozess in Haft gehalten wird, der zweite Repräsentant des Medschlis festgesetzt", kritisierte die GfbV-GUS-Referentin Sarah Reinke am Freitag n Berlin. "Wir verurteilen diese Verhaftungen auf das Schärfste und fordern den deutschen Vorsitz der OSZE auf, unverzüglich Gespräche mit der russischen Regierung aufzunehmen. Ziel muss die schnelle Entsendung international anerkannter Juristen zur Beobachtung der Gerichtsverfahren auf der Krim sein." Auf der Halbinsel sei ein weitgehend rechtsfreier Raum entstanden, den die internationale Gemeinschaft nicht länger einfach hinnehmen dürfe, heißt es in Schreiben der Menschenrechtsorganisation an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier. Die internationale Gemeinschaft hat die Annexion der Krim durch Russland im März 2014 als völkerrechtswidrig verurteilt.

Umerov wird vorgeworfen, offen für eine Rückkehr der Krim zur Ukraine geworben zu haben. Falls er aufgrund Artikel 280.1 des § 2 der Russischen Verfassung angeklagt wird, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Wegen gesundheitlicher Probleme durfte der 58-Jährige am Abend wieder nach Hause gehen. Doch er darf die Stadt nicht verlassen. Er wurde in der Verbannung in Usbekistan geboren und gehörte zu den ersten der 1944 kollektiv deportierten Krimtataren und ihren Nachfahren, die 1989 auf die Krim zurückkehrten.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen/Berlin, den 13. Mai 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2016

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