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MELDUNG/197: Streit um Erdogan-Statue in Wiesbaden


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 28. August 2018

Denkmal verletzt Gefühle der Opfer Erdogans

Kunstaktion soll abgebrochen werden


Göttingen, den 28. August 2018 - Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat Wiesbadens Oberbürgermeister Sven Gerich aufgefordert, eine umstrittene Kunstaktion mit einer überlebensgroßen Statue des türkischen Staatspräsidenten abzubrechen, da sie die Gefühle der Opfer von Erdogans schweren Menschenrechtsverletzungen verletzt. "Die Kunstfreiheit ist nicht schrankenlos, sondern stößt an ihre Grenzen, wenn sie die Gefühle anderer Menschen verletzt. Auch deutsche Staatsbürger werden willkürlich von Erdogan verhaftet und in Haft gehalten. Ihre Angehörigen warten seit Monaten vergeblich auf die Rückkehr ihrer Liebsten nach Deutschland. Eine solche Statue provoziert und schürt Spannungen zwischen Anhängern Erdogans und den Angehörigen der 55.000 politisch Verfolgten in der Türkei. Auch verletzt die Aktion die Gefühle der Angehörigen der Opfer völkerrechtswidriger Angriffe der Türkei in Afrin und anderen Regionen Syriens", erklärte die GfbV in einem Schreiben an den Oberbürgermeister.

"Natürlich darf Kunst provozieren, um öffentliche Diskussionen anzuregen. Doch die Verherrlichung eines totalitären Regimes mit einer überlebensgroßen Statue ist fragwürdig und skandalös, wenn die türkische Armee zeitgleich im besetzten Afrin Kriegsverbrechen begeht", sagte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. "Wenn nicht Spannungen zwischen Befürwortern und Gegnern Erdogans in Wiesbaden und ganz Deutschland geschürt werden sollen, muss diese umstrittene Kunstaktion schnellstmöglich abgebrochen werden."

In der Nacht zum 28. August 2018 errichteten Künstler der Wiesbadener Biennale eine vier Meter hohe Statue aus Stahl und Beton des türkischen Staatspräsidenten auf dem Platz der deutschen Einheit. Die beim Städtischen Ordnungsamt nur unzureichend angemeldete Kunstaktion soll bis zum kommenden Samstag andauern. Nach Auskunft der Stadt hatten die Antragsteller nicht erklärt, wen die Statue abbilden sollte, sondern nur vage angedeutet, dass es sich um ein menschliches Abbild handeln werde. "So konnte die Stadtverwaltung auch nicht ordnungsgemäß die Zulässigkeit der geplanten Aktion überprüfen, da nicht offengelegt wurde, dass mit nachhaltigen öffentlichen Kontroversen zu rechnen sein musste, die auch die öffentliche Sicherheit gefährden können", sagte Delius.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. August 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2018

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