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MELDUNG/644: Prepaid-Ausweiszwang stoppen - Anonyme Telekommunikation ist kein Verbrechen (AK Vorrat)


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 23.05.2016

Prepaid-Ausweiszwang stoppen - Anonyme Telekommunikation ist kein Verbrechen!


Prepaid-Handykarten sollen in Deutschland nur noch gegen Personalausweis freigeschaltet werden - so ein "Maßnahmekatalog" von SPD und Union zur Terrorismusbekämpfung[1]. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer warnen vor einem sinnlosen Unterfangen, dass auch Opfern von Straftaten schaden würde.

Katharina Nocun vom AK Vorrat erklärt: "Während vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gegen das deutsche Verbot anonymer Handykarten geklagt wird,[2] will die Politik bei dem Verkauf solcher Karten nun sogar einen Ausweiszwang einführen. Ein sinnloses Unterfangen, wie beispielsweise die Anschläge in Frankreich trotz des dort geltenden Identifizierungszwangs belegt haben. In vielen EU-Mitgliedsstaaten können SIM-Karten weiterhin vollkommen anonym erworben und in Deutschland eingesetzt werden. Straftäter könnten nach wie vor auch von Strohmännern registrierte Karten nutzen. Ein Ausweiszwang läuft gegen organisierte Kriminalität leer, schadet aber unbescholtenen Bürgern umso mehr.

Anonyme Telekommunikation ist kein Verbrechen! Umgekehrt sind Opfer von Straftaten oftmals auf die Möglichkeit anonymer Strafanzeigen und auf vertrauliche Beratung und Selbsthilfe angewiesen. Anonymität ist essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt offiziell eine 'Verschleierung der Identität gegenüber dem Mobilfunkbetreiber' im Geschäftsumfeld[3] - doch nun soll der Schutz Vieler auf dem Altar der Terrorangst geopfert werden. Wer eine anonyme Kommunikation grundsätzlich verbieten oder unter Generalverdacht stellen möchte, der verkennt, dass wir damit auf eine unfreie Gesellschaft selbstzensierter und obrigkeitsfürchtender Menschen zusteuern."


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de


Weitere Informationen im Infoheftchen "Ein Recht auf Anonymität? - Über Identifizierungszwang, Bürgerrechte und Anonymität":
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Ein_recht_auf_anonymitaet.pdf

Nachweise:
[1] https://www.cducsu.de/sites/default/files/terrorismusbekaempfung_massnahmenkatalog.pdf
[2] http://www.daten-speicherung.de/index.php/recht-auf-anonyme-kommunikation-patrick-breyer-reicht-beschwerde-beim-europaischen-gerichtshof-fur-menschenrechte-ein/
[3] https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Broschueren/Oeffentl-Mobilfunknetze.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=27

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Quelle:
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 23.05.2016
E-Mail: presse@vorratsdatenspeicherung.de
Internet: www.vorratsdatenspeicherung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Mai 2016

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