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MELDUNG/1039: Campact begrüßt "Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie" (Campact)


Campact - Pressemitteilung vom 30. Oktober 2019

Campact begrüßt "Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie"


Verden/Berlin, 30. Oktober 2019. Die Bürgerbewegung Campact begrüßt die Verabschiedung der "Charta für die Zivilgesellschaft und Demokratie" durch ein großes Bündnis zivilgesellschaftlicher Dachorganisationen wie dem Deutschen Kulturrat und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Nach Überzeugung der zwölf Dachverbände übernehmen zivilgesellschaftliche Organisationen wie Campact eine Brückenfunktion zwischen Bevölkerung und Politik. Ihre bisweilen kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse gehöre zum demokratischen Selbstverständnis.

"Gemeinnützige Vereine müssen sich zum Beispiel gegen Angriffe von Rechts verteidigen. Und oft genug bietet ihnen das Gesetz nicht den nötigen Rückhalt für ihr Engagement", sagt Felix Kolb, geschäftsführender Vorstand Campact. "Campact hat das selbst erlebt: Proteste gegen Steuerflucht, Verteidigung der Pressefreiheit, mehr Transparenz beim Lobbying - all das ist nicht als gemeinnützig anerkannt. Der Rückhalt der Dachorganisationen in der Charta macht uns daher Mut."

Campact hatte Anfang Oktober den Status einer gemeinnützigen Organisation verloren, weil das Finanzamt für Körperschaften in Berlin der Meinung ist, dass die tagesaktuelle Kampagnenarbeit nicht durch die Satzung gedeckt ist. Die Entscheidung des Finanzamtes ist eine direkte Folge des Attac-Urteils vom Februar 2019. Darin hat der Bundesfinanzhof (BFH) politische Bildung sehr viel enger als bisher definiert.

Was gemeinnützig ist, bestimmt in Deutschland die Abgabenordnung. Sie ist über vierzig Jahre alt und muss dringend reformiert werden. Campact fordert daher:

1. Die Liste der förderwürdigen Zwecke muss ergänzt werden: um die Förderung von Demokratie, Frieden, sozialer Gerechtigkeit" informationeller Selbstbestimmung, Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter.

2. Die Abgabenordnung muss klarstellen: Wer gemeinnützig ist, der darf sich politisch für seine Zwecke einsetzen - durch die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung und der politischen Willensbildung.

3. Gemeinnützige Organisationen sollten ihre Stimme auch erheben dürfen, wenn es darum geht, sich für andere gemeinnützige Zwecke stark zu machen, z.B. wenn ein Fußballverein zur Teilnahme an einer Demo gegen Rassismus in der Region aufruft.


Die Charta ist zu finden unter:
https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/charta

Zu den Unterzeichner-Organisationen gehören: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung", Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Deutscher Bundesjugendring (DBJR), Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutscher Spendenrat, Deutscher Kulturrat, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Forum Umwelt und Entwicklung, Verband für Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO).

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Quelle:
Campact e.V. - Kampagnen für eine lebendige Demokratie
Artilleriestr. 6, 27283 Verden/Aller
Telefon: 04231/957 440, Fax: 04231/957 499
Internet: http://www.campact.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2019

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