Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → FIAN

ASIEN/024: Nepal - Recht auf angemessene Ernährung in der neuen Verfassung berücksichtigen (FoodFirst)


FoodFirst Nr. 3/2011
FIAN-Magazin für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte

Das Recht auf angemessene Ernährung sollte in der neuen Verfassung Nepals Berücksichtigung finden

von Britta Schweighöfer


"Aktuelle Schätzungen zeigen, dass fast sieben der 27 Millionen Einwohner Nepals jeden Abend hungrig zu Bett gehen. ... Die ungleiche Verteilung von Eigentum und Produktionsmitteln bedingen ein massives soziales und wirtschaftliches Ungleichgewicht. Hinzu kommen Diskriminierungen nach Kaste und Geschlecht und all diese Faktoren führen dazu, dass Armut, Hunger und Mangelernährung gerade unter Frauen und Mädchen zunehmen.", so Yamuna Ghate. Im Namen von FIAN Nepal hatte sie drei Minuten Redezeit, um dem UN-Komitee CEDAW (Committee on the Elimination of Discrimination against Women) in New York die Dringlichkeit der Situation in Nepal nahe zu bringen.


Das Statement greift dabei auf den Parallelbericht zum Recht auf Nahrung zurück, den FIAN Nepal im Juli dieses Jahres vorgelegt hat und der sich auf drei inhaltliche Schwerpunkte konzentriert:

1. Zugang zu produktiven Ressourcen,
2. Gesundheit und eine ausgewogene Ernährung und
3. politische Teilhabe.

Zu allen drei Bereichen gibt es traurige Fakten aus Nepal zu berichten. So zeigte zum Beispiel eine Studie der National Women's Commission, dass nur drei von 500 Frauen einen Rechtstitel auf ihr eigenes Haus besitzen. Nur jeweils gut fünf Prozent aller Frauen haben Landtitel oder Vieh. Gleichzeitig sind sie im politischen Leben unterrepräsentiert.

Wie eng das Recht auf Nahrung mit Fragen von Gesundheit, Landlosigkeit, dem niedrigen Status von Frauen, Diskriminierung und politischer Machtlosigkeit verwoben ist, illustriert das Zeugnis einer HIV/AIDs-infizierten Frau aus Rakam Karnali: "Mein Mann war nach Bombay gegangen, um Geld zu verdienen, weil wir von unserem Land nicht leben konnten. Doch statt Geld brachte er diese furchtbare Krankheit mit. Er starb vor acht Jahren und von der Krankheit habe ich erst erfahren, als ich selbst in Behandlung musste. Jetzt lebe ich wieder in meinem Heimatort, denn die Familie meines Mannes hat mich rausgeworfen und verweigert mir jeden Zugang zum Familienbesitz. Auch meinen Sohn darf ich nur selten sehen. Ich habe kein Land und aufgrund meines schlechten Gesundheitszustandes kann ich auch keine andere Arbeit aufnehmen."

Dieser und andere Fälle, ihre menschenrechtliche Analyse und die daraus resultierenden politischen Forderungen sind nun dokumentiert und dem zuständigen UN Gremium bekannt. Das Komitee hat die Eingabe von FIAN Nepal aufgegriffen und der Regierung Nepals unter anderem die folgenden Empfehlungen gegeben: Die strukturellen Ursachen von Armut sollten bekämpft und insbesondere eine nachhaltige wirtschaftliche Befähigung von Frauen gefördert werden. Dazu gehört, so führt das Komitee aus, der Zugang zu Landtiteln, Krediten, sauberem Trinkwasser, aber auch der besondere Schutz von Frauen im informellen Sektor. Nicht zuletzt empfiehlt das Komitee in seinen Abschließenden Bemerkungen, das Recht auf Nahrung in der neuen Verfassung zu berücksichtigen. Mit dieser Rückenstärkung kann FIAN Nepal sich weiterhin für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und eine diskriminierungsfreie Zukunft Nepals einsetzen.


Der Parallelbericht zum Download in englischer Sprache:
www.fian.org/resources/documents/others/the-right-to-adequate-food-of-women-in-nepal

Britta Schweighöfer ist Internationale Delegierte von FIAN Deutschland


Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierungen der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) trat 1981 in Kraft. Insgesamt 187 Staaten haben es unterzeichnet und ratifiziert oder sind ihm beigetreten.

Das Recht auf Nahrung wird in der Konvention nicht explizit ausgeführt, trotzdem nimmt sie verschiedentlich Bezug auf den Zugang zu angemessener Nahrung und zu produktiven Ressourcen.

Artikel 12.2. führt aus: "Vertragsstaaten (sorgen) für angemessene Betreuung der Frau während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung und für die ausreichende Ernährung während der Schwangerschaft und der Stillzeit."

Artikel 14.2. beschäftigt sich explizit mit der Diskriminierung der Frau in ländlichen Gebieten und verpflichtet die Vertragsstaaten insbesondere folgende Rechte zu gewährleisten. "... e) Organisierung von Selbsthilfegruppen und Genossenschaften zur Erlangung wirtschaftlicher Chancengleichheit durch selbständige oder unselbständige Arbeit; g) Zugang zu landwirtschaftlichen Krediten und Darlehen, Vermarktungseinrichtungen und geeigneten Technologien sowie Gleichbehandlung im Rahmen von Boden- und Agrarreformen und ländlichen Umsiedlungsaktionen ..."


*


Quelle:
FoodFirst - FIAN-Magazin für die wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Menschenrechte, Nr. 3/2011, November 2011, S. 13
Herausgeber: FIAN-Deutschland e.V., Briedeler Straße 13, 50969 Köln
Tel. 0221/702 00 72, Fax 0221/702 00 32
E-Mail: fian@fian.de
Internet: www.fian.de

Erscheinungsweise: drei Ausgaben/Jahr
Einzelpreis: 4,50 Euro
Abonnementpreis: Standardabo 15,- Euro,
Förderabo 30,- Euro (Ausland zzgl. 10,- Euro)


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2012