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MELDUNG/002: Welternährungsgipfel - "Schlag ins Gesicht der Hungernden"


Fian - Pressemitteilung vom 17.11.2009
Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht, sich zu ernähren

Welternährungsgipfel: "Schlag ins Gesicht der Hungernden"


Köln, 17.11.2009. Die Menschenrechtsorganisation FIAN hat die Abschlusserklärung des Welternährungsgipfels als "Dokument des Stillstands" kritisiert. "Weder die Anerkennung des Rechts auf Nahrung ist neu, noch die Erkenntnis, dass die Landwirtschaft im Süden mehr gefördert werden muss", erklärt Ute Hausmann, Geschäftsführerin von FIAN Deutschland. "Wir vermissen neue und verbindliche Zusage über Entwicklungsgelder für eine nachhaltige ländliche Entwicklung. Und wir vermissen vor allem Antworten auf brennende Ursachen des Hungers wie den ungerechten Welthandel, Landnahmen durch ausländische Unternehmen und Staaten, Spekulation an den Rohstoffbörsen und die öffentlich geförderte Expansion von Energieplanzen für Agrartreibstoffe", so Hausmann.

Positiv bewertet FIAN die Rückendeckung des Gipfels für das reformierte Welternährungskomitee (CFS) der UNO zur Koordination der Welternährungspolitik. "Das Komitee muss jetzt schnell die Fragen in Angriff nehmen, die in der Abschlusserklärung des Gipfels ausgeklammert wurden", fordert Ute Hausmann. Bereits im Oktober hatten die Regierungen das CFS grundlegend reformiert und für eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft, insbesondere der von Hunger betroffenen Gruppen wie Kleinbauern, Indigenen und Nomaden, geöffnet. "Die globale Rahmenstrategie, die das Komitee ausarbeiten soll, darf kein Papiertiger werden. Regierungen und internationale Organisationen müssen sie als verbindliche Maßgabe für Landwirtschafts-, Handels-, Sozial- und Entwicklungspolitik anerkennen. Das muss auch für die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds gelten", so Hausmann.

Die Erfolgsmeldung von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner, erstmals sei das Menschenrecht auf Nahrung anerkannt worden, bezeichnet FIAN als "irreführend". Das Menschenrecht auf Nahrung ist seit 1976 rechtsverbindlich anerkannt, und schon 2004 haben alle Mitgliedstaaten der FAO Welternährungsorganiation umfassende Leitlinien zum Recht auf Nahrung einstimmig verabschiedet. "Die bloße Nennung des Rechts auf Nahrung kann 2009 nicht mehr als Erfolg gefeiert werden. Auf die Umsetzung kommt es an", erklärt Ute Hausmann, Geschäftsführerin von FIAN Deutschland. "Zur Umsetzung gibt es in der Abschlusserklärung des Gipfels keinerlei konkrete Zusagen", kritisiert Hausmann. "Für die Milliarde Hungernden ist das ein Schlag ins Gesicht".


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. November 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. November 2009