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ATTAC/1153: EU ermöglicht Konzernklagen gegen Umwelt- und Sozialgesetze


Pressemitteilung Attac Deutschland - Frankfurt am Main, 6. April 2011

* EU ermöglicht Konzernklagen gegen Umwelt- und Sozialgesetze
* Attac kritisiert von Industrielobbys beeinflusste Investitionspolitik


Die Europäische Union will künftig internationale Verträge aushandeln, die transnationalen Konzernen das Recht geben, gegen Umwelt- und Sozialgesetze souveräner Staaten zu klagen. Auch das Europäische Parlament hat dem heute Mittag in seiner Abstimmung über die zukünftige EU-Investitionspolitik keinen Riegel vorgeschoben. Durch so genannte "Bilaterale Investitionsabkommen" (BITs) können Investoren vor intransparenten internationalen Schiedsgerichten demokratisch legitimierte Gesetze mit Milliardenklagen aushebeln, wenn ihre Profite bedroht erscheinen.(*) Solche Abkommen haben die EU-Mitgliedstaaten, vor allem auch Deutschland, bereits zahlreich abgeschlossen. Der Lissabon-Vertrag hat die Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen von den 27 Mitgliedstaaten auf die Ebene der EU verlagert. Die EU will diesen Kurs nun in neuen Verträgen mit großen Ländern wie China, Russland oder Indien fortschreiben.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kritisiert dies scharf. "Diese Investitionsabkommen hebeln die Demokratie aus. Konzerne haben dadurch häufig mehr Rechte als Regierungen. Sie sind eine Gefahr für jede ökologische und soziale Politik und das öffentliche Interesse. Durch sie haben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bereits millionenschwere Gerichtskosten und Kompensationszahlungen in Folge von Konzernklagen schultern müssen", sagt Roland Süß vom Attac-Koordinierungskreis. "Der politische Gestaltungsspielraum wird dadurch massiv eingeschränkt - nicht nur in Entwicklungs- sondern auch in Industriestaaten." In Brüssel hat die NGO "Corporate Europe Observatory" (CEO) den direkten Einfluss der Industrielobbys und Anwaltsfirmen auf die jüngsten EU-Entscheidungen zur Investitionspolitik dokumentiert.

Zudem werde durch das Recht der Investoren, Gewinne uneingeschränkt ins Ausland zu transferieren, die Möglichkeit für Regierungen stark eingeschränkt, Kapitalflüsse zu begrenzen oder ihre Zahlungsbilanz zu schützen. Dies seien jedoch wichtige Instrumente zum Schutz gegen spekulative Kapitalbewegungen und Finanzkrisen.

In einem gemeinsamen Aufruf fordern Attac, dutzende internationale NGOs und tausende europäische Bürgerinnen und Bürger eine Investitionspolitik, die die Einhaltung von Menschenrechten und internationalen Arbeitsstandards sowie nationalen Umwelt- und Sozialgesetzen garantiert. Roland Süß: "Das intransparente Klagerecht von Investoren gegen Staaten muss abgeschafft werden. Staatliche Regulierungen dürfen nicht als 'indirekte Enteignungen' interpretiert und von Investoren angegriffen werden. Auch die gegenwärtigen und weiterhin gültigen Bilateralen Investitionsabkommen der einzelnen EU-Staaten müssen daher so früh wie möglich überprüft und ersetzt werden."


(*) BITs sind Abkommen zwischen zwei Staaten, welche die Regeln und Bedingungen für private Investitionen festlegen. In BITs sind Pflichten für Investoren weitestgehend ausgeschlossen. Sie haben in der Regel keine Standards zum Schutz der Umwelt und natürlichen Ressourcen, der Arbeitsrechte oder sozialer Vorkehrungen. Im Falle von Konzernklagen werden die Verfahren meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten, da die Vertragsparteien kein Interesse an einer breiten Diskussion haben.

Im Internet:

* Aufruf "Für eine gerechte EU-Investitionspolitik - jetzt!"
http://kurzlink.de/Aufruf

* Informationen und Fallbeispiele für "Investor to state"-Klagen:
http://www.attac.at/investitionspolitik

* Der Bericht von CEO:
http://kurzlink.de/CEO_Dokumentation


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Quelle:
Pressemitteilung vom 06.04.2011
Frauke Distelrath - Pressesprecherin Attac Deutschland
Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-42; Fax: 069/900 281-99
E-Mail: presse@attac.de
Internet: www.attac.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. April 2011