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GRENZEN/021: Endstation Türkei? Vision der europäischen Flüchtlingsabwehr (Der Schlepper/Pro Asyl)


Der Schlepper - Sommer 2011 Nr. 55/56
Heft zum Tag des Flüchtlings 2011, PRO ASYL

Endstation Türkei? Vision der europäischen Flüchtlingsabwehr

Von Karl Kopp


Die Europäische Union übt massiven Druck auf die Türkei aus. Das Land am Bosporus ist aktuell das wichtigste Transitland für Flüchtlinge. Europa will, dass die Regierung in Ankara eine Weiterflucht nach Westen verhindert. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass Flüchtlinge aus Afghanistan, Irak, Iran, Somalia, Syrien, mittlerweile auch aus Eritrea, über die Türkei fliehen müssen, um in die EU zu gelangen. Diese Schutzsuchenden leben im türkischen Transit gefährlich: Willkürliche Inhaftierungen, die ständige Gefahr einer drohenden Abschiebung und täglicher Überlebenskampf prägen ihren Alltag.

Die EU will ein Rückübernahmeabkommen umsetzen und eine Polizeikooperation zwischen der europäischen Grenzagentur Frontex und der Türkei abschließen - Menschenrechte und Flüchtlingsschutz spielen dabei de facto keine Rolle. Für Flüchtlinge soll gelten: Endstation Türkei.


KEIN FLÜCHTLINGSSCHUTZ

Die Türkei besitzt kein Schutzsystem. Immer wieder gibt es Berichte von völkerrechtswidrigen Abschiebungen von Flüchtlingen in den Irak und Iran. Das bekannteste Beispiel: Im April 2008 wurden 18 syrische und iranische Schutzsuchende, darunter fünf von UNHCR anerkannte Flüchtlinge, gezwungen, schwimmend den Grenzfluss zwischen der Türkei und dem Irak zu überqueren. Vier von ihnen ertranken. UNHCR verurteilte den Vorfall scharf - bis heute gab es keine ernsthafte Untersuchung.

Schutzsuchende können in der Türkei nur ein Flüchtlingsfeststellungsverfahren beim UNHCR durchlaufen. Gewährt dieser einen Flüchtlingsstatus, müssen die Menschen ausharren und hoffen, dass ein Drittland sie aufnimmt.

Die Türkei ist zwar Mitunterzeichner der Genfer Flüchtlingskonventionen von 1951. Wegen des so genannten geographischen Vorbehalts prüft sie jedoch nur Asylanträge von Flüchtlingen aus europäischen Ländern. Die meisten Schutzsuchenden kommen jedoch aus dem Iran, Irak, aus Afghanistan oder Somalia. Seit 1996 gibt es für diese Flüchtlinge eine eigene Regelung: Alle, die Asyl beantragen wollen, müssen bei den türkischen Behörden vorstellig werden, um einen temporären Status zu beantragen. Parallel dazu läuft das Flüchtlingsfeststellungsverfahren beim UNHCR. Während des Verfahrens werden sie einer von 30 sogenannten Satellitenstädten zugewiesen, die sie nicht verlassen dürfen. Die Lebensbedingungen, selbst von registrierten Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen, sind äußerst prekär. Trotz Aufenthaltsgenehmigung bekommen sie keine Unterstützung vom türkischen Staat.


RESETTLEMENT: BESCHÄMENDER BEITRAG

Falls der UNHCR den Antrag akzeptiert, kann es Jahre dauern, bis sich ein Aufnahmeplatz für eine Neuansiedlung (Resettlement) findet. Derzeit warten rund 10.000 Flüchtlinge in der Türkei auf die Aufnahme in ein Land, das ihnen dauerhaften Schutz gewährt. Ende 2010 waren etwa 17.000 Flüchtlinge und Asylsuchende im UNHCR-Büro Ankara registriert. Hiervon stammen etwa 5.900 aus dem Irak, 4.600 aus dem Iran, 3.400 aus Afghanistan und 1.300 aus Somalia.

5.335 Flüchtlinge fanden 2010 Aufnahme in einem anderen Asylland, 3.200 davon allein in den USA. Der Beitrag der EU und Deutschlands bleibt beschämend: 22 irakische Flüchtlinge und 99 aus dem Iran fanden im Club der 27 Mitgliedsstaaten im Jahr 2010 Aufnahme. Deutschland gewährte 25 iranischen Verfolgten Zuflucht.


EUROPA WILL ZURÜCKSCHIEBEN

Am 27. Januar 2011 verkündete die EUInnenkommissarin, Cecilia Malmström, den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen über ein so genanntes Rückübernahmeabkommen mit der Türkei. Es sieht vor, dass auch Schutzsuchende aus Drittstaaten, die über die Türkei in die EU eingereist sind, leichter zurückgeschoben werden können. Am 24. Februar 2011 billigten die EU-Innenminister den Abschiebevertrag. Stoppen können dieses für den Flüchtlingsschutz fatale Abkommen nur noch das Europaparlament und die türkische Volksvertretung. Die Türkei wird erst dann grünes Licht geben, wenn zeitgleich auch die »unwürdigen Visabeschränkungen « für türkische Staatsangehörige fallen. Und Ankara wird sich die Rücknahme von Flüchtlingen aus Griechenland und anderswo bezahlen lassen, in Form von europäischen Investitionen in die Grenzaufrüstung, für neue Haftanstalten, für Abschiebeflüge bis in die Herkunftsländer etc.


GEFÄHRLICHE NACHBARSCHAFT

Angesichts der Situation von Schutzsuchenden in Griechenland gewinnt der Abschluss des Rückübernahmeabkommens eine dramatische Bedeutung für den Flüchtlingsschutz an den östlichen EU-Außengrenzen. An der griechisch-türkischen Landgrenze, der Evros-Region, findet seit Sommer 2010 die größte humanitäre Katastrophe der innereuropäischen Flüchtlingspolitik statt. Die Haftlager, in denen alle Neueinreisenden inhaftiert werden, selbst Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige, sind brechend voll.

»Welcome to Hell-As« ist eine Grußformel griechischer Polizisten. Für Flüchtlinge sind die erbärmlichen Haftbedingungen die Hölle. Enge, Mangelversorgung, fehlender Hofgang, keinerlei Hygienestandards - hässliche Orte, an denen alles möglich ist. Berichte von sexuellen Übergriffen und von Vergünstigungen für Flüchtlingsfrauen bei sexuellen Gefälligkeiten gegenüber Polizisten wurden bei unseren Besuchen in den Haftanstalten mehrfach geäußert.

Es kommt bereits heute zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden in die Türkei. Flüchtlingen, beispielsweise aus dem Irak und Iran, droht dann die Weiterabschiebung bis ins Verfolgerland. In dem avisierten EU-Rückübernahmeabkommen wird zwar der Zurückweisungsschutz erwähnt, in der Praxis ist dieser aber nicht gewährleistet. Flüchtlinge in den griechischen Haftlagern haben keine Chance, dass ihr Schutzbegehren Gehör findet. Die Reste des alten griechischen Asylsystems sind kollabiert, ein Neues ist noch in weiter Ferne.


FRONTEX STATT SOLIDARITÄT

Der griechische Bürgerschutzminister Christos Papoutsis hat zum Aufbau eines Schutzsystems nichts beigetragen, stattdessen forderte er am 24. Oktober 2010 Frontex-Verbände zur Abriegelung der Landgrenze an. Seit Anfang November befinden sich auch deutsche Grenzbeamte dort im Einsatz. Was die Schutzsuchenden in den Elendslagern brauchen, sind nicht mehr Polizisten und Frontexeinheiten, sondern das Ende ihrer Inhaftierung, medizinische Versorgung, menschenwürdige Unterkünfte und die Solidarität der europäischen Länder. Jetzt liefern auch Frontexbeamte Kinder, Frauen, Familien und besonders Schutzbedürftige in Haftlagern ab, in denen erniedrigende und unmenschliche Bedingungen herrschen. Die Zeiten einseitiger Schuldzuweisung an Griechenland sind vorbei - Deutschland und Europa sind mitbeteiligt an den Menschenrechtsverletzungen.


SOLIDARITÄT STATT ABWEHR

Das Europaparlament kann und muss dieses Rückübernahmeabkommen aufgrund der eklatanten Verletzungen von Flüchtlings- und Menschenrechten in der Türkei verhindern. Das gleiche gilt für die avisierte Frontex-Kooperation. Statt einer weiteren Abschottung der Grenzen fordert PRO ASYL ernsthafte Verhandlungen mit dem Ziel einer solidarischen Teilung der Verantwortung bei der Flüchtlingsaufnahme in Europa. Dazu gehören auch die großzügige Aufnahme von in der Türkei festsitzenden Transitflüchtlingen und eine grundlegende Reform der europäischen Asylzuständigkeitsregelung. Solidarität statt Abwehr - ein solidarisches europäisches Schutzsystem für Flüchtlinge wäre die Antwort auf die humanitäre Krise an der griechisch-türkischen Grenze und anderswo.


Der iranische Asylsuchende T.R., den die PRO ASYL-Delegation Mitte November 2010 im Polizeigewahrsam in Tychero in der Präfektur Evros besuchte, ist völkerrechtswidrig in die Türkei abgeschoben worden.

T.R. reiste am 29.10.2010 über die Region Evros nach Griechenland ein. Er berichtete, er sei von UNHCR im Irak als politischer Flüchtling anerkannt worden. Nach seinen eigenen Angaben versuchte er von Beginn seiner Haft an, einen Asylantrag zu stellen, allerdings wurde sein Schutzbegehren von den griechischen Wachleuten nicht zur Kenntnis genommen. Das PRO ASYL-Anwaltsteam intervenierte am 19.11. 2010 und forderte die griechischen Behörden auf, den Asylantrag von T.R. zu registrieren. Dies geschah am 25.11.2010.

T.R. blieb weiterhin in Abschiebungshaft. Ohne ein Asylverfahren wurde T.R. am 10.01. 2011 in die Türkei abgeschoben, wo er erneut inhaftiert wurde. Nur durch die Intervention des PRO ASYL-Partners Helsinki Citizens Assembly konnte die Weiterschiebung verhindert werden.


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Quelle:
Der Schlepper - Sommer 2011 Nr. 55/56, S. 12-13
Heft zum Tag des Flüchtlings 2010, PRO ASYL
http://www.proasyl.de/fileadmin/proasyl/fm_redakteure/Broschueren_pdf/Heft_TdF_2011_Homepageversion.pdf
Herausgeber: PRO ASYL - Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge
Postfach 160624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: 069/23 06 88, Telefax: 069/23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. August 2011