digitalcourage e.V. - Pressemitteilung vom 25. September 2019
- Das Bundesverwaltungsgericht gibt Frage zur deutschen
Vorratsdatenspeicherung an EU-Gerichtshof ab.
- Auf EU-Ebene fordern Regierungen kompromisslos Massenüberwachung.
- Digitalcourage fordert: Bundesregierung soll in EU Grundrechte konsequent
vertreten.
Mit dem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in
Leipzig die Frage über die Rechtmäßigkeit des deutschen Gesetzes zur
Vorratsdatenspeicherung an den EU-Gerichtshof abgegeben. Bis zur
Entscheidung des Gerichtshofs hat das Bundesverwaltungsgericht die
Revisionsverfahren ausgesetzt.
https://www.bverwg.de/pm/2019/66
Die von Digitalcourage, dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung und
prominenten Mitbeschwerdeführenden ist davon nicht betroffen. Die Klage ist
weiterhin beim Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe anhängig. Bürgerinnen
und Bürger können die Verfassungsbeschwerde online unterstützen:
https://digitalcourage.de/weg-mit-vds
Vom EuGH wird für Anfang 2020 eine Entscheidung über Klagen mehrerer EU-Mitgliedsländer erwartet. Digitalcourage warnt vor neuer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und der EU.
"Wir wünschen uns, dass sich die Bundesregierung, speziell das Justiz- und Innenministerium, für eine massenüberwachungsfreie Lösung in der EU einsetzen," sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. "Alles, was wir aktuell auf EU-Ebene sehen ist, dass Regierungen der EU-Länder einen kompromisslosen Kurs in Richtung Massenüberwachung fahren. Grundrechte und Urteile werden ignoriert - Deutschland macht mit."
Die Pläne für eine Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene sind eine akute Bedrohung für die Grundrechte aller Menschen. Mit einer, bereits vom Bundesverfassungsgericht angenommen, Verfassungsbeschwerde will Digitalcourage das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung entgültig kippen - auch auf EU-Ebene.
"Ununterbrochen werden Überwachungsgesetze beschlossen und ausgebaut, aber
so gut wie nie abgebaut oder zurückgenommen", sagt Friedemann Ebelt von
Digitalcourage. "Jede Überwachungsmaßnahme muss im Kontext aller
bestehenden Gesetze gesehen werden: Die Grenzen von Demokratie und
Rechtsstaat sind längst erreicht - wir brauchen eine Übersicht aller
Maßnahmen gegen die Bevölkerung, eine sogenannte
Überwachungsgesamtrechnung."
https://digitalcourage.de/ueberwachungsgesamtrechnung
https://digitalcourage.de/ueberwachungsgesamtrechnung/einfuehrung
Die Datenschutz- und Grundrechteorganisation Digitalcourage warnt vor der
Wiedereinführung einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in der EU. Nach
Einschätzung von Digitalcourage droht in drei getrennten EU-Verfahren die
Legalisierung von anlassloser Massenüberwachung von Kommunikationsdaten.
Mehr Informationen:
https://digitalcourage.de/blog/2019/achtung-vorratsdatenspeicherung-es-wird-ernst
Es gibt weitere gerichtliche Etappen, in denen über die
Vorratsdatenspeicherung auf Bundes- und auf EU-Ebene entschieden wird. Beim
Bundesverfassungsgericht sind derzeit elf Verfassungsbeschwerden anhängig
und für Dezember 2019 beziehungsweise Januar 2020 wird am EuGH die Meinung
des Gutachters, des sogenannten Generalanwalts, erwartet. Die Entscheidung
des EuGH wird erst mehrere Wochen danach erwartet.
Bereits 2014 hat der EuGH die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für
ungültig erklärt.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung vom 24.9.2019:
Vorratsdatenspeicherung: Grundrechte-Standard der EU massiv bedroht
https://digitalcourage.de/pressemitteilungen/2019/vorratsdatenspeicherung-Grundrechte-Standard-EU-massiv-bedroht
Achtung Vorratsdatenspeicherung: Es wird ernst
https://digitalcourage.de/blog/2019/achtung-vorratsdatenspeicherung-es-wird-ernst
Fakten gegen Vorratsdatenspeicherung
https://digitalcourage.de/blog/2016/fakten-gegen-die-vorratsdatenspeicherung
Anfrage: Vorratsdatenspeicherung: deutsche Position vor dem EuGH am 9. und
10.9.2019
https://fragdenstaat.de/anfrage/vorratsdatenspeicherung-deutsche-position-vor-dem-eugh-am-9-und-1092019/
EU-Rat diskutiert Vorratsdatenspeicherung von 487 Datenkategorien
https://digitalcourage.de/pressemitteilungen/2019/eu-rat-diskutiert-vorratsdatenspeicherung-von-487-datenkategorien
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Quelle
Pressemitteilung vom 25. September 2019
digitalcourage e.V.
Marktstraße 18, 33602 Bielefeld
Telefon: +49-521-1639-1639, Fax: +49-521-61172
E-Mail: mail@digitalcourage.de
Internet: www.digitalcourage.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2019
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