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AGRAR/1200: Keine Notwendigkeit für EU-Richtlinie zum Bodenschutz (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 31. Mai 2007

"Keine Notwendigkeit für eine EU-Richtlinie zum Bodenschutz"

DBV-Präsident schrieb an Europaabgeordnete


"Der Deutsche Bauernverband sieht absolut keine Notwendigkeit für eine EU-Richtlinie zum Bodenschutz. Die Unterschiedlichkeit der Bodenverhältnisse, des Klimas und der Bewirtschaftung in der EU sprechen eindeutig gegen eine Regelung auf EU-Ebene". Dies schrieb der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, in einem Brief an die Abgeordneten im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments. Er begrüßt, dass der Berichtsentwurf des Agrarausschusses zur Bodenschutzrichtlinie, vorgelegt von dem Europaabgeordneten Dr. Markus Pieper, die umfangreichen Bedenken gegenüber der geplanten europäischen Regelung in einer äußerst fundierten und stringenten Weise widerspiegelt. Sonnleitner forderte, die geplante Richtlinie abzulehnen und vielmehr mit einer europäischen Strategie die Mitgliedsstaaten zum Handeln anzuhalten, die bisher noch keine Regelungen zum Bodenschutz ergriffen haben.

Sonnleitner wies darauf hin, dass auch im Sinne der Subsidiarität die Notwendigkeit für europäisches Handeln fehle, da Böden immobil seien und daher grenzüberschreitende Gefahren für den Boden nicht bestünden. Auch stelle der Boden - anders als Luft und Wasser - eine Ressource mit einem Eigentümer dar. Dessen Schutz liege im Eigeninteresse der Land- und Forstwirte mit dem Ziel des Erhalts ihrer Produktionsgrundlage, so der DBV-Präsident. Seiner Einschätzung nach werden die Böden in Deutschland und Europa bereits umfassend über die vorhandenen Rechtsinstrumente auf europäischer Ebene, ergänzt um nationale Regelungen, geschützt. Die Vorgaben verschiedener europäischer Richtlinien, von der Nitratrichtlinie über die Wasserrahmenrichtlinie bis hin zu den verschiedenen Richtlinien zur Luftreinhaltung, würden direkt oder indirekt zum Schutz der Böden beitragen. Nicht zuletzt würden die Cross Compliance-Bestimmungen im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik europaweit vorsehen, dass alle landwirtschaftlichen Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten werden müssten.

Sonnleitner verwies außerdem auf die bürokratischen Konsequenzen, die in Zusammenhang mit der geplanten europäischen Bodenschutzrahmenrichtlinie entstünden. Die enormen Kartierungs- und Berichtspflichten sowie die Erstellung von diversen Katastern und die Aufstellung von Maßnahmenprogrammen seien eine schwere Last für die Bauern und Verwaltung gleichermaßen. Somit stehe die Bodenschutzrahmenrichtlinie im krassen Widerspruch zur Forderung der Europäischen Kommission nach Bürokratieabbau und der Schaffung von mehr Akzeptanz für europäische Aktivitäten in der Gesellschaft, stellte Sonnleitner fest.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Mai 2007
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Tel.: 030 / 31 904 239
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2007