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AGRAR/1326: Gentechnik - Unstimmigkeiten der Koexistenz-Gesetzgebung (Graefe zu Baringdorf)


Presseerklärung von Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf
Vizepräsident des Agrarausschusses im EP
Brüssel, den 2. April 2009 - Zu Gentechnik


Mehr Abstand täte gut...

Kommissionsbericht verharmlost Unstimmigkeiten der Koexistenz-Gesetzgebung


Die Europäische Kommission hat heute einen Bericht [*] zur Koexistenz vorgestellt. Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Frage der Koexistenz von biologischen, konventionellen und gentechnisch veränderten Kulturpflanzen (GVO), kommentiert diesen Bericht:

"Die Kommission geht mit dem Thema Gentechnik nach wie vor nachlässig um - obwohl die meisten Bürgerinnen und Bürger der EU Gentechnik auf dem Acker und dem Teller deutlich ablehnen. In ihrem heute vorgelegten Bericht über Koexistenzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zieht die Kommission das Fazit, dass die Maßnahmen erfolgreich seien und auf europäischer Ebene kein großer Handlungsbedarf bestünde.

Die Schäden, die Imkern bereits entstanden sind, werden nur beiläufig erwähnt - die Koexistenz wird als erfolgreich bezeichnet. Dass bisher größere Schäden durch den Gentechnikanbau in der EU vermieden werden konnten, liegt jedoch weniger an der 'guten' Koexistenz-Gesetzgebung, sondern vor allem am erfolgreichen regionalen Widerstand vieler Gruppen, die letztendlich den Gentechnikanbau in engen Grenzen halten. Und schließlich auch daran, dass die Gentechnikpflanzen weder der Landwirtschaft noch der Lebensmittelindustrie bisher große Vorteile bringen und in der EU kaum angebaut werden.

Gentechnikfreie Regionen haben sich als Konzept bewährt. Die besorgten Bürgerinnen und Bürger wollen jedoch nicht jedes Jahr von neuem auf den Äckern für ihr Recht auf eine gentechnikfreie Landwirtschaft protestieren, deshalb muss die Kommission endlich einen europaweiten Gesetzesrahmen für die Koexistenz schaffen, der sicherstellt, dass die berechtigten Interessen der gentechnikfrei wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden.

Eine Kontamination von benachbarten Feldern muss gänzlich verhindert werden. Es gibt kein Recht auf Kontamination, auch nicht bis zu einer Grenze von 0,9%. Denn 0,9% ist lediglich ein Kennzeichnungsschwellenwert für zufällige und technisch unvermeidbare Kontaminationen. Eine europaweite Haftungsregelung muss die Haftungsfrage bei jeder Kontamination von benachbarten Feldern regeln - Gentechnikhersteller müssen hierbei in die Pflicht genommen werden.

Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung. Wie dies in Österreich bereits seit 7 Jahren gesetzlich vorgeschrieben ist und praktiziert wird, muss die Kennzeichnung von GVO-Kontaminationen im Saatgut endlich auch auf europäischer Ebene geregelt werden. Ohne eine Kennzeichnung von GVOs im Saatgut an der Nachweisgrenze kann weder die Rückverfolgbarkeit von GVO gewährleistet, noch auf Dauer eine gentechnikfreie landwirtschaftliche Erzeugung aufrechterhalten werden. Damit sauberes Saatgut verfügbar bleibt, fordert das Europäische Parlament die Kommission auf, einen entsprechenden Gesetzesrahmen zu schaffen."

Weitere Informationen:
Presseerklärung von Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf
Vizepräsident des Agrarausschusses im EP, 02.04.2009
Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament - Agrarbüro: Antje Kölling
Tel. +32-2-284-5154 , Fax +32-2-284-9154, Email: fgraefe@europarl.eu.int

[*] http://ec.europa.eu/agriculture/coexistence/com2009_153_de.pdf


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Quelle:
Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament
Agrarbüro: Antje Kölling
Tel. +32-2-284-5154, Fax +32-2-284-9154,
Email: fgraefe@europarl.eu.int


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2009