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AGRAR/1727: Grüne Architektur der GAP nach 2020 steht bei Agrarrat im Mittelpunkt (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressemitteilung Nr. 80 vom 15.04.2019

Klöckner: "Wir brauchen ein Mindestbudget für Öko-Regelungen und feste Leitplanken, um einen Wettbewerb um die niedrigsten Standards zu vermeiden"

Grüne Architektur der GAP nach 2020 steht bei Agrarrat im Mittelpunkt - Bundesministerin macht sich für einheitliche EU-Mindestregelungen stark.

Agrarminister sprechen auch über den Bericht der Task Force "Ländliches Afrika" und über die Marktlage.


Beim heutigen Agrar- und Fischereirat in Luxemburg haben die EU-Agrarminister vor allem die Ausgestaltung der sogenannten "Grünen Architektur" der künftigen Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) diskutiert. Mit verschiedenen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die GAP einen größeren Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz leistet und dabei für die Landwirte Anreize setzt. Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, machte dazu deutlich: "Die ?Grüne Architektur? ist ein Kernpunkt der neuen GAP. Denn mit ihr legen wir fest, wie unsere Landwirtschaft mehr Umweltleistungen erbringt, und ob und wie das praktikabel, umsetzbar und lohnend ist für unsere Landwirtsfamilien. Bei der Grünen Architektur treffen sich die gestiegenen gesellschaftlichen Anforderungen mit den Erwartungen der Landwirte. Mit der so genannten Konditionalität legen wir die Anforderungen fest, die Landwirte einhalten müssen, wenn sie Direktzahlungen bekommen. Ausnahmen abhängig von der Betriebsgröße lehne ich ab - ein höheres Umwelt- und Klimaambitionsniveau ist eine Aufgabe aller Landwirte.

Da sich Deutschland für ein höheres Umweltambitionsniveau ausspricht, ist es uns wichtig, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Umweltstandards insgesamt nicht abgeschwächt werden. Daher sollen die Öko-Regelungen, mit denen wir Landwirten eine zusätzliche Förderung für besondere Umweltleistungen geben können, wie von der Kommission vorgeschlagen, verpflichtend sein. Etliche Mitgliedstaaten und auch der Agrar- und der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments wollen zudem ein Mindestbudget für Öko-Regelungen. Diese Einschätzung und Forderung teile ich."

Leitplanken setzen

Die Umweltstandards, so die Bundesministerin weiter, sollten durch einheitliche "Leitplanken" gestärkt werden, EU-weit müsse es bei den wichtigsten Standards verpflichtende Vorgaben geben. Nur so könne ein Wettbewerb um die niedrigsten Standards verhindert werden. Das gelte bei der Konditionalität vor allem für den Mindestanteil an so genannten nicht-produktiven Flächen einschließlich der Flächen für Elemente wie Hecken, Feuchtgebiete und Brachen. Deutschland setze sich dafür ein, dass ein EU-weit einheitlicher, substantieller Mindestanteil festgesetzt wird. Dies bedürfe noch klärender Diskussionen und der fachlichen Konkretisierung. Über die Höhe des Prozentsatzes solle sich der Rat einigen, und ihn dann per Basisrechtsakt festlegen. Er sollte nicht hinterher von der Kommission festgelegt werden. Gleichzeitig sei innerhalb der Leitplanken Flexibilität für die Mitgliedsstaaten wichtig, die Erreichung von Zielen sei das entscheidende Kriterium. Die entsprechenden Vorgaben müssten für die Landwirte und die Verwaltungen leistbar und umsetzbar sein.

Umweltmäßig kontraproduktive Regelungen abbauen

In der künftigen GAP dürfe es nicht erneut passieren, dass Landwirte Grünland - zum Beispiel eine Fläche, auf der Kleegras als Tierfutter angebaut wird - nach beispielsweise vier Jahren umpflügen müssten, nur um den Status Dauergrünland zu verhindern. Denn das setze CO2 frei, verbrauche unnötig Treibstoff und schädige die Umwelt, betonte Julia Klöckner. Bestehendes Dauergrünland müsse erhalten bleiben, die momentanen Regelungen ab einem festzulegenden Stichtag aber abgeschafft werden.

Konditionalität nicht überfrachten

Weiterhin sei bei der Reform für Deutschland entscheidend, dass Vorschriften, die schon an anderer Stelle geregelt und ausreichend kontrolliert werden, nicht Teil der Konditionalität sind. Konkret gelte das für die Anforderungen an die Tierkennzeichnung und -registrierung, sowie Regelungen im Zusammenhang mit Tierseuchen. Mit digitalen Lösungen könne hier viel für die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft erreicht werden. Dazu zähle auch das von der Kommission vorgeschlagene Nachhaltigkeitstool für Nährstoffe, also das Farm Sustainability Tool, in das Landwirte und Verwaltungen ihre Daten eingeben sollen. Allerdings sei die Anwendung eines solchen Tools mit Zwangscharakter nicht der richtige Weg.

30 Prozent Umwelt in der 2. Säule

Schließlich sei auch der Vorschlag, mindestens 30 Prozent der EU-Mittel für ländliche Entwicklung für Klima- und Umweltmaßnahmen wie beispielsweise Blühstreifen und Energiesparmaßnahmen auszugeben, für Deutschland ein wichtiges und bewährtes Element für eine EU-weit wirksame Verfolgung der Umwelt- und Klimaziele. Die Frage der Anrechenbarkeit der Ausgleichszulage auf die Umweltquote der zweiten Säule sei dabei in Abhängigkeit von der Ausgestaltung des Gesamtpaketes zu klären.

Task Force "Ländliches Afrika"

Gesprochen wurde im Rat auch über die grundlegenden Empfehlungen des Abschlussberichts der Task Force "Ländliches Afrika", die kürzlich vorgelegt wurden. Der Fokus liegt hierbei auf der Unterstützung des Kontinents bei der Entwicklung seiner nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion.

Bundesministerin Julia Klöckner: "Die große Flagge, unter der wir hier gemeinsam segeln, heißt Sicherung der Welternährung und Schaffen von Prosperität. Im Jahr 2024 werden mehr als ein Drittel der weltweit hungernden Menschen in Afrika leben. Bis 2025 werden dort 330 Millionen junge Frauen und Männer auf den Arbeitsmarkt drängen, unter ihnen 200 Millionen aus ländlichen Regionen. Auf der anderen Seite ist die Wertschöpfung unzureichend, es fehlt an Anbindung an die Märkte und an Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Hier besteht Handlungsbedarf. Die Landwirtschaft ist dabei ein entscheidender Lösungsschlüssel. Sie ist in vielen afrikanischen Ländern wichtigster Wirtschaftszweig, hat großes Entwicklungspotential. Eine moderne, nachhaltige und vor allem ertragreiche Landwirtschaft kann wesentlich zur Senkung der Arbeitslosigkeit beitragen und gerade den vielen jungen Menschen vor Ort in ihrer Heimat Perspektiven geben. In einen größeren Rahmen gesetzt, ist sie ganz konkrete Fluchtursachenbekämpfung."

Afrika brauche deshalb nicht nur die wichtigen europäischen Investitionen, sondern vor allem afrikanische Lösungen. Es geht nicht nur um Geld, sondern vor allem um Know-How, Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch. Im Zusammenspiel mit Innovationen und digitalen Lösungen sowie der Forschung - beispielsweise an klimastressresistenten Pflanzen - könne das helfen, Erträge zu sichern, Nachernteverluste zu vermeiden und gleichzeitig effizient und ressourcenschonend Landwirtschaft zu betreiben.

Marktlage

Bei der Diskussion über die Marktsituation ging Julia Klöckner auf die schwierige Lage der heimischen Zuckerwirtschaft ein. Diese werde verschärft durch Wettbewerbsverzerrungen aufgrund gekoppelter Direktzahlungen für den Rübenanbau und durch die unterschiedliche Handhabung von Notfallzulassungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel zur Beizung des Saatguts. "Im Rahmen der GAP-Verhandlungen setzen wir uns dafür ein, dass wettbewerbsverzerrende gekoppelte Direktzahlungen zurückgefahren werden - speziell im Bereich der Ackerkulturen. Wir wollen hin zu einer Marktorientierung, weshalb es solche Zahlungen nur geben kann, wenn sie mit einer Produktionsbegrenzung einhergehen. Generell sind sie nicht umsonst nur unter bestimmten und sehr eng gefassten Bedingungen zulässig. Ob diese erfüllt sind, muss geprüft und kontrolliert werden. Genauso wie die unterschiedliche Praxis bei Notfallzulassungen. Wir begrüßen es daher, dass die Kommission zum Zuckermarkt eine hochrangige Expertengruppe einberufen hat."

Hintergrund zur Grünen Architektur

Die Europäische Kommission hatte Anfang des Jahres im Agrarrat ihre Vorstellungen zur Grünen Architektur der künftigen GAP dargelegt. Mit dieser Grünen Architektur soll sichergestellt werden, dass die GAP auch einen größeren Beitrag zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz leistet. Dazu dienen unter anderem die Elemente der Konditionalität (Grundanforderungen), die sogenannten Eco-Schemes (Öko-Regelungen) der ersten Säule sowie die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen aus der zweiten Säule der GAP. Bei der Konditionalität handelt es sich um die Zusammenführung sowie die Weiterentwicklung der bisherigen Cross-Compliance- und Greening-Regeln. Die Nichteinhaltung dieser grundlegenden Standards und Anforderungen führt auch künftig zu Kürzungen in der EU-Förderung, wie etwa der Direktzahlungen. Eco-Schemes sind Teil der Direktzahlungen der ersten Säule und sollen Maßnahmen für Klima und Umwelt unterstützen. Die bisherige Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), des Ökolandbaus oder des Tierwohls soll weiterhin Teil der zweiten Säule bleiben.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 80 vom 15.04.2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2019

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