Schattenblick →INFOPOOL →EUROPOOL → WIRTSCHAFT

ENERGIE/062: Gemeinschaftsunternehmen für Zuweisung von Stromübertragungskapazitäten (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 14. August 2008

Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Gemeinschaftsunternehmen für Zuweisung von Stromübertragungskapazitäten an den Grenzen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden


Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Capacity Allocation Service Company for Central Western Europe ("CASC") nach der EG-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Daran beteiligt sind das belgische Unternehmen ELIA System Operator SA/NV, die deutschen Unternehmen EnBW Transportnetze AG, E.ON Netz GmbH und RWE Transportnetz Strom GmbH, das französische Unternehmen RTE EDF Transport SA, das luxemburgische Unternehmen CEGEDEL Net S.A. und das niederländische Unternehmen TenneT TSO BV. Alle Beteiligten sind als Betreiber des Stromübertragungssystems für den Betrieb des Hochspannungsübertragungsnetzes in ihrer jeweiligen Regelzone zuständig. Nach Prüfung des Zusammenschlusses kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der wirksame Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben durch die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens nicht erheblich beeinträchtigt wird.

Die CASC weist Kapazitäten für die grenzüberschreitende Übertragung von Strom über die Verbindungsleitungen in der Region Mittelwesteuropa zu. Durch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für die Marktteilnehmer soll die langfristige Versteigerung von Übertragungskapazitäten harmonisiert werden. Die CASC wurde gegründet, um der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel nachzukommen. Hauptvorteil einer Harmonisierung der langfristigen Auktionen ist, dass die Marktteilnehmer, die Kapazitäten für die grenzüberschreitende Übertragung in Mittelwesteuropa benötigen, sich nur noch an ein Auktionsbüro zu wenden brauchen und nicht mehr mit verschiedenen Stellen und Regelungen zu tun haben.

Die Kommission hat bei der Prüfung des geplanten Zusammenschlusses festgestellt, dass es keine horizontalen Überschneidungen zwischen den Übertragungsnetzen der beteiligten Systembetreiber gibt. Angesichts des geringen Umfangs der Geschäftstätigkeit des Gemeinschaftsunternehmens erhöht sich auch nicht die Gefahr von aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen der vertikal integrierten Energiekonzerne, denen die meisten der beteiligten Unternehmen angehören. Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Weitere Informationen zu dieser Sache finden Sie im Internet unter:
http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/m103.html#m_5154

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


*


Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1259 vom 14. August 2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. August 2008