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MELDUNG/019: Litauen und Rumänien - wirksame Maßnahmen im Rahmen des Defizitverfahrens (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 21. September 2010

Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass Litauen und Rumänien wirksame Maßnahmen im Rahmen des Defizitverfahrens ergriffen haben


Die Europäische Kommission hat heute die Maßnahmen bewertet, die von Litauen und Rumänien aufgrund der Empfehlungen des Rates vom 16. Februar 2010 zur Korrektur ihrer jeweiligen gesamtstaatlichen übermäßigen Defizite ergriffen wurden. Die Kommission befand, dass die beiden Länder entsprechend den Empfehlungen gehandelt haben.

"Litauen und Rumänien haben angemessene Schritte zur Korrektur ihrer Haushaltsdefizite unternommen. Beide Länder sind auf gutem Weg, ihre Defizite zum vereinbarten Zeitpunkt auf unter 3% zurückzuführen, müssen jedoch weiterhin Anstrengungen unternehmen, um dies auch zu schaffen", so Olli Rehn, Kommissar für Wirtschaft und Währungsangelegenheiten.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Litauen und Rumänien wirksame Maßnahmen ergriffen haben und derzeit keine weiteren Schritte im Rahmen des Defizitverfahrens notwendig sind.


Litauen

Am 16. Februar 2010 empfahl der Rat, die im Haushalt 2010 geplante Haushaltskonsolidierung 2010 umzusetzen und die Konsolidierungsstrategie zu präzisieren, mit der das übermäßige Defizit bis 2012 korrigiert werden soll. Offenbar hat Litauen wirksame Maßnahmen ergriffen.

Litauen hat die im Haushalt 2010 vorgesehenen umfangreichen finanzpolitischen Korrekturmaßnahmen umgesetzt, die zu Einsparungen von über 3% des BIP führen dürften. Litauen hat zwar bereits mehrere Maßnahmen für 2011 verabschiedet und im Einzelnen die Konsolidierungsstrategie dargelegt, die notwendig ist, um bei der Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2012, d. h. innerhalb der in der Ratsempfehlung gesetzten Frist, voranzukommen, doch ist in den nächsten Jahren noch eine erhebliche Anpassung notwendig. Der Haushalt 2011, der im Herbst verabschiedet wird, sollte weitere umfangreiche Maßnahmen vorsehen und statt vorübergehender Maßnahmen auch längerfristige und strukturelle Maßnahmen umfassen, die zu einer qualitativen Verbesserung der Konsolidierung beitragen und so langfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen unterstützen.

Für die Regierung kommt es außerdem darauf an, eine beschleunigte Konsolidierung und eine Überschreitung der Zielvorgaben anzustreben, sofern Wirtschafts- und Haushaltslage besser ausfallen als erwartet. Die litauische Regierung hat Arbeiten aufgenommen, um die Durchsetzbarkeit des mittelfristigen Finanzrahmens und die Überwachung der Haushaltsausführung zu stärken, und führt außerdem Strukturreformen, insbesondere beim Sozialversicherungssystem durch, so dass sich die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern dürfte. Diese Maßnahmen sind zu begrüßen und Litauen ist aufgerufen, seine Anstrengungen in diesen Bereichen fortzusetzen.


Rumänien

Am 16. Februar empfahl der Rat Rumänien, das derzeitige übermäßige Defizit bis zum Jahr 2012 zu beenden. Rumänien sollte in einem mittelfristigen Rahmen Maßnahmen treffen, um das gesamtstaatliche Defizit auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3% des BIP zu senken. Ausgehend von den vorliegenden Informationen hat Rumänien offenbar wirksame Maßnahmen ergriffen.

Mit der Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung von rund 5% des BIP auf Jahresbasis (einschließlich einer 25%igen Kürzung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor, einer 15%igen Kürzung bei den Sozialausgaben (ohne Pensionen) und der Anhebung des Mehrwertsteuerregelsatzes von 19% auf 24%) kann Rumänien das im Zusammenhang mit dem multilateralen Finanzhilfeprogramm vereinbarte gesamtstaatliche Defizitziel 2010 von 7,3% des BIP erreichen. Ferner dürften die umfangreichen Überträge aus den 2010 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen sowie geplante zusätzliche Einsparungen auf der Ausgabenseite 2011 zu einer weiteren Reduzierung des Defizits auf unter 5% des BIP führen. Darüber hinaus hat sich Rumänien weiterhin verpflichtet, bis 2012 sein Defizit auf unter 3% des BIP zu senken, was auch erreichbar erscheint. Die von Rumänien aufgrund der Ratsempfehlung ergriffenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Wiederherstellung einer tragfähigen Haushaltsposition und makroökonomischer Stabilität.


Hintergrund: Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (EDP), das die korrektive Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts darstellt, ist in Artikel 126 AEUV festgelegt und wird in der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 näher ausgeführt. Der im Jahr 2005 überarbeitete Pakt ermöglicht es, bei den Empfehlungen für den Zeitplan der Korrektur der Wirtschaftslage Rechnung zu tragen.

Meldet ein Mitgliedstaat ein tatsächliches oder geplantes Defizit von über 3% des BIP, richtet die Kommission einen Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 an den Wirtschafts- und Finanzausschuss, der gemäß Artikel 126 Absatz 4 eine Stellungnahme dazu abgibt. Ist die Kommission im Anschluss daran der Auffassung, dass ein übermäßiges Defizit besteht oder sich ergeben könnte, so legt sie dem Mitgliedstaat nach Artikel 126 Absatz 5 eine Stellungnahme vor und setzt den Rat davon in Kenntnis. Gleichzeitig schlägt sie dem Rat die Feststellung eines übermäßigen Defizits vor (Artikel 126 Absatz 6) und empfiehlt ihm nach Artikel 126 Absatz 7, Empfehlungen für die Korrektur dieses Defizits innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben.

Derzeit befinden sich 24 EU-Mitgliedstaaten in einem EDP-Verfahren, zu dem der Rat jeweils Empfehlungen gemäß Artikel 126 Absatz 7 ausgesprochen und Fristen für die Korrektur gesetzt hat, die von 2011 bis 2014 reichen.

Alle Unterlagen zu den Defizitverfahren der einzelnen Länder sind unter folgender Internetdresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/sgp/2010-09-21-edp_en.htm



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1146, 22.09.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2010