Schattenblick →INFOPOOL →MEDIEN → ALTERNATIV-PRESSE

EXPRESS/750: Außerhalb israelischer Souveränität? Arbeiten auf den "Inseln der Koexistenz"


express - Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit
Nr. 7/8/2014

Außerhalb israelischer Souveränität?
Arbeiten auf den »Inseln der Koexistenz«

von Assaf Adiv



Als es 2011 und 2012 in Israel zu einer Welle massenhafter Sozialproteste kam, äußerten sich viele AktivistInnen erfreut darüber, dass es endlich möglich war, gesellschaftliche Probleme auf die Tagesordnung zu setzen, die nicht unmittelbar mit dem Israel-Palästina-Konflikt in Zusammenhang stehen. Die Proteste nahmen ähnliche Formen an wie andernorts die Occupy-Bewegungen und machten vor allem die Wohnungsfrage zum Thema. Bewegungen und Organisationen, die eine solche Orientierung auf soziale Gerechtigkeit verfolgen, können sich den besonderen Bedingungen durch den militarisierten Konflikt dennoch kaum entziehen, wie der folgende Text des Workers Advice Center (WAC-MAAN) verdeutlicht, der die Schwierigkeiten der Durchsetzung von Arbeitsrechten im territorial und juristisch fragmentierten Westjordanland und die Strategien von Unternehmen, sich diese Gegebenheiten zunutze zu machen, behandelt.
(Einleitungstext der express-Redaktion) 


Scarlet Johansson hatte das sicher nicht beabsichtigt, aber als die Hollywood-Schauspielerin für SodaStream warb, eine israelische Firma mit Niederlassungen in den besetzten Gebieten, und behauptete, dass die palästinensischen ArbeiterInnen die gleichen Rechte genießen würden wie ihre israelischen KollegInnen, provozierte sie international mediale Aufregung. In einer Entgegnung auf die Kritik, der Fabrikstandort in den besetzten Gebieten stelle eine Verletzung internationalen Rechts dar, erklärte der SodaStream-Vorstand Daniel Birnbaum: »Wir sind sehr stolz auf unser Werk in Mishor Adumim. Es ist wichtig zu sehen, dass die Fabrik sowohl Israelis wie Palästinenser beschäftigt. Alle Arbeiter haben die gleichen Rechte. Wir sprechen von einer 'Insel des Friedens'« (Israel Hayom, 3. Februar 2014).

Die Wirklichkeit in diesen Industriegebieten ist allerdings von einer »Insel des Friedens« weit entfernt. Seit den 1970er Jahren operieren hunderte israelische Werke, Fabriken, Agrarbetriebe und Bauunternehmen in den Siedlungen des Westjordanlands, die durchgehend etwa 20.000 PalästinenserInnen beschäftigen. Jahrelang lagen diese Arbeitsplätze außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung. Den Unternehmenseigentümern wurden großzügige Pachtermäßigungen und Steuervorteile gewährt, während sie ArbeiterInnen zu Löhnen anheuerten, die weit unter dem gesetzlichen Minimum in Israel lagen und ohne Sozialleistungen gezahlt wurden. Diese Praxis ging trotz der höchstrichterlichen Entscheidung im »Kav La Oved-Fall«(1) 2007 weiter, die feststellte, dass es keinen Grund gibt, zwischen israelischen und palästinensischen ArbeiterInnen zu unterscheiden, und dass bei israelischen Arbeitgebern in den Siedlungen israelisches Arbeitsrecht Anwendung finden müsse.

Um für Israelis zu arbeiten, müssen PalästinenserInnen sich registrieren lassen und sich spezielle Arbeitsgenehmigungen vom Koordinierungs- und Verbindungsbüro der Zivilverwaltung beschaffen, die alle paar Monate erneuert werden müssen. Es existiert allerdings kein Überblick über Beschäftigungsbedingungen sowie über die Anwendung von Arbeitsrecht und Sicherheitsbestimmungen. InspektorInnen des Arbeitsministeriums, die für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen von palästinensischen Arbeitskräften zuständig sind, haben gegenwärtig nur das Recht zu prüfen, ob der Mindestlohn bezahlt wird. Aber auch dies findet selten statt. Kein einziger israelischer Arbeitgeber wurde wegen Verletzungen des Arbeitsrechts in den Siedlungen belangt. Tatsächlich sind die Siedlungen zu rechtlichem Niemandsland geworden, außerhalb israelischer Souveränität und folglich außerhalb der Reichweite israelischer Vollstreckungsbehörden.

Die Löhne in diesen Gebieten liegen bei einem Viertel bis der Hälfte dessen, was vergleichbare ArbeiterInnen in Israel bekommen. Viele werden in bar bezahlt, ohne Lohnabrechnung und ohne Sozialleistungen. Soda Stream und einige andere Firmen zahlen inzwischen den gesetzlichen Mindestlohn, aber die meisten ArbeiterInnen werden schamlos ausgebeutet.


Der Kampf um die Etablierung eines rechtlichen Rahmenwerkes

SodaStream und Extal Aluminium sind zwei der großen Unternehmen, die im Ergebnis des langen Rechtsstreites, der in die Entscheidung von 2007 mündete, verpflichtet wurden, sich an israelisches Recht zu halten. Gleichwohl ist dieser Kampf noch nicht vorbei: Die Unternehmen fechten die Entscheidung des Gerichtshofes weiterhin an und argumentieren, sie seien nur an jordanisches Recht gebunden, das im Westjordanland in Kraft war, bevor das Gebiet 1967 durch Israel besetzt wurde.

So hat z.B. das Unternehmen Yamit Purification and Filtration Systems im Industriegebiet von Nitzanei Shalom (bei Tul Karem) einige ArbeiterInnen ohne Entschädigung entlassen. Als die ArbeiterInnen auf Entschädigung klagten, nahm der Vertreter des Unternehmens vor Gericht die Position ein, dass sein Klient dem jordanischen Recht von 1966 unterliege. In seiner Entscheidung vom November 2013 urteilte das Arbeitsgericht von Tel Aviv, dass die ArbeiterInnen keine Rechte gemäß den israelischen Arbeitsgesetzen hätten, und verlangte die Zahlung von 20.000 Schekel (gut 4.300 Euro) durch die Palästinenser an Yamit.

Das Workers Advice Center (WAC-MAAN) hat vor Kurzem gegen diese skandalöse Entscheidung geklagt. Die Klage basiert auf der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Kav La Oved-Fall von 2007. In der Klageschrift hielt der Anwalt der ArbeiterInnen fest: »Die israelischen Industriegebiete im Westjordanland bilden ein Gewirr von Rechtssystemen. Die Eigentümer sind Israelis und unterliegen israelischem Recht, die Arbeiter sind Palästinenser und unterliegen den Gesetzen der palästinensischen Verwaltung; und das jordanische Recht, das in dem Gebiet vor dem Juni 1967 galt, ist in der Praxis untauglich und obsolet.«

Die Absurdität der Berufung auf jordanisches Recht ist evident. Der vierten Genfer Konvention zufolge darf eine Besatzungsmacht keine dauerhaften Veränderungen in dem Gebiet und in der Gesetzgebung vornehmen - es sei denn vorübergehend zu militärischen Zwecken. Die fraglichen Unternehmen wurden auf besetztem Gebiet errichtet und veränderten den Status quo dauerhaft, aber ohne »vorübergehenden militärischen Bedarf«. Gleichzeitig nutzen die Eigentümer der Unternehmen das jordanische Recht von 1966, das seit Langem ungültig ist, sogar in Jordanien. Das ist nichts anderes als ein unsinniger Versuch, die schändliche Ausbeutung palästinensischer ArbeiterInnen rechtlich zu legitimieren. Wenn das Gericht im Sinne der Unternehmenseigner entscheidet, wird es einem System das Gütesiegel verleihen, in dem israelische Arbeitgeber davon profitieren, für ihre ArbeiterInnen keinerlei Verantwortung übernehmen zu müssen.


Der Terror der Arbeitsgenehmigungen

Palästinensische ArbeiterInnen aus den Siedlungsgebieten haben keine Bewegungsfreiheit und kaum eine Wahl hinsichtlich ihres Arbeitsplatzes. Die wirtschaftliche Misere und die hohe Arbeitslosigkeit in den palästinensischen Autonomiegebieten nötigt sie, beschämende Löhne und armselige Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Jeder Import von Rohstoffen und Export von Waren aus den Autonomiegebieten ist abhängig von Israel; die seit 47 Jahren anhaltende, vollständige israelische Kontrolle dieser Gebiete spielt eine entscheidende Rolle bei der Verhinderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung.

In den Siedlungen treffen die Palästinenser auf weitere Hindernisse: Beschaffung einer Arbeitserlaubnis vom Koordinierungs- und Verbindungsbüro der Zivilverwaltung und die Herstellung eines israelischen Kontakts. Diese Arbeitserlaubnis wird für alle Industriegebiete, Baustellen und Agrarbetriebe der Siedlungen benötigt, jedoch immer nur für wenige Monate gewährt. Viele PalästinenserInnen können in diesen Gebieten nicht arbeiten, weil die Armee die Ausstellung einer Arbeitserlaubnis an sie verhindert.

Darüber hinaus müssen auch diejenigen, die eine Erlaubnis erhalten, ständig fürchten, dass ihnen diese wieder entzogen wird. Viele ArbeiterInnen berichten, dass Unternehmen den »Sicherheitsprozess« benutzen, wenn sie ArbeiterInnen entlassen wollen. So berichtete ein Arbeiter in einer der größeren Fabriken, dass man ihm seine Arbeitserlaubnis entzogen hatte, nachdem er seine Beschäftigtenrechte und einen gesetzeskonformen Leistungsbezug reklamiert hatte. Als er beim Verbindungsbüro nachfragte, stellte er fest, dass es keine ihn betreffenden Sicherheitshinweise gab. Trotzdem musste er sechs Monate auf die Erneuerung der Arbeitserlaubnis warten. Währenddessen war es ihm nicht möglich zu arbeiten, und er erhielt keine Entschädigung. Dieser Arbeiter und seine Kollegen sprachen von einer »Atmosphäre des Terrors« an ihrem Arbeitsplatz, weil der Arbeitgeber jederzeit für den Entzug der Arbeitserlaubnis sorgen kann.

Diese Situation macht eine Organisierung der Beschäftigten sehr schwer. An manchen Orten, an denen das WAC sich um Organisierung bemühte, trafen wir Leute ohne Arbeitserlaubnis, die einen »Deal« mit dem Arbeitgeber hatten, der sie bar und ohne Papiere bezahlte. Diese ArbeiterInnen fürchteten, dass jeder Schritt, den sie zur Durchsetzung von Arbeitsrechten machen würden, den Arbeitgeber veranlassen würde, ihr Arbeitsverhältnis zu beenden und dabei die fehlende Arbeitserlaubnis als Vorwand zu benutzen.


Die Behörden schauen weg

Die meisten israelischen Fabriken und Unternehmen in den Siedlungsgebieten nutzen ihre ArbeiterInnen fortgesetzt aus. Es gibt keine eindeutigen Statistiken über diese Unternehmen, aber seit über sechs Jahren berichten WAC-AktivistInnen über Vorfälle, bei denen die Behörden Verletzungen des Arbeitsrechts durch Arbeitgeber ignoriert haben.

In diesen Werken ist es zur Normalität geworden, PalästinenserInnen ohne Lohnabrechnungen und Stundenzettel zu beschäftigen. ArbeiterInnen verdienen ungefähr 2.500 Schekel (540 Euro) im Monat (etwa die Hälfte des gesetzlichen Minimums), wie gesagt ohne Sozialleistungen. Willkürliche und unwiderrufliche Entlassungen sind Alltag, und Arbeiter, die sich bei der Arbeit verletzen, werden weggeschickt wie ein defektes Werkzeug.

Im Mai 2013 veröffentliche Tali Heruti-Sover, Herausgeber der Karriereseiten in The Marker, einen Artikel über die regelmäßigen Arbeitsrechtsverstöße in den Gewerbegebieten der Siedlungen. Der Knesset-Abgeordnete Tamar Zandberg (Meretz-Partei) verlangte daraufhin vom israelischen Wirtschaftsminister Naftali Bennett eine Untersuchung der Rechte von ArbeiterInnen im C-Gebiet (das Gebiet, das nach den Verträgen von Oslo unter israelischer Kontrolle steht). Dies führte zur Bildung eines Komitees aus Vertretern des Wirtschafts- und Finanzministeriums, des Koordinators der Regierungsaktivitäten in den besetzten Gebieten und des Justizministeriums mit dem Auftrag, den rechtlichen Status palästinensischer ArbeiterInnen in den Siedlungen zu untersuchen. Das Komitee hat seinen Abschlussbericht noch nicht vorgelegt, obwohl dies bereits für Dezember 2013 geplant war. Es sieht so aus, als seien die Diskussionen des Komitees im Sande verlaufen.


Eine greifbare Strategie im Kampf gegen die Besatzung

Manche behaupten, dass die schiere Anwesenheit von PalästinenserInnen, die in den Siedlungen arbeiten, der Besatzung Legitimität verleihe. Einige gehen sogar davon aus, dass die Forderung nach gleichen Bedingungen für palästinensische und israelische ArbeiterInnen gleichbedeutend sei mit einer Anerkennung der Angliederung dieser Gebiete an Israel. Für die Palästinenser, die in den Betrieben und auf den Baustellen beschäftigt sind, gibt es aber keine alternative Beschäftigungsmöglichkeit in den Autonomiegebieten, so dass sie keine andere Wahl haben.

Wenn wir die Sache politisch beurteilen, ist klar, dass die Etablierung der palästinensischen Autonomiebehörde die Realität der Besatzung nicht geändert hat: Israel kontrolliert weiterhin Grenzen, Ressourcen und Wirtschaft und entscheidet so darüber, was in der Region funktioniert oder eingerichtet werden kann, einschließlich der Gebiete, die vordergründig unter Kontrolle der Autonomiebehörde stehen. Diejenigen, die die Palästinenser auffordern, ihre Arbeitsplätze in den Siedlungen aufzugeben, richten sich also gegen die ArbeiterInnen. Der Kampf gegen die Besatzung und die Siedlungspolitik erfordert eine übergreifende politische Lösung, die dem israelischen Landraub und der kolonialen Kontrolle über palästinensisches Leben ein Ende bereitet.

Der Kampf der ArbeiterInnen für Arbeitsrechte und würdige Arbeitsbedingungen, der von israelischen und palästinensischen Gewerkschaften und Organisationen wie dem WAC und Kav La Oved unterstützt wird, steht nicht im Widerspruch zu der Forderung nach palästinensischer Unabhängigkeit. Im Gegenteil: Je mehr solche Arbeiterorganisationen die Ausbeutung von PalästinenserInnen in israelischen Unternehmen anprangern, desto mehr prangern sie den Charakter der Besatzung an. Sie zeigen der israelischen Öffentlichkeit damit die Bedeutung und die Implikationen der Besatzung, während sie das Bewusstsein für diese ArbeiterInnen schärfen, die für ihre grundlegenden Rechte kämpfen. PalästinenserInnen, die bei ihren Forderungen nach gerechten Löhnen Unterstützung erfahren, werden ein aktiver Faktor im Kampf für die Änderung der Realität und bilden die Basis einer aktiven, dynamischen Zivilgesellschaft im zukünftigen palästinensischen Staat.



Quelle: http://eng.wac-maan.org.il/?p=887

Übersetzung ins Englische: Yonatan Preminger, Übersetzung ins Deutsche: Stefan Schoppengerd


Anmerkung:

(1) Kav La Oved ist eine israelische NGO, die migrantische Arbeitskräfte in Israel unterstützt, Lobbyarbeit für die Beendigung diskriminierender Sonderregeln betreibt und sich für eine Säkularisierung des Israel/Palästina-Konflikts einsetzt - vgl. auch: Kirsten Huckenbeck: »Arbeitsmigration, Prekarisierung und der Israel/Palästina-Konflikt. Eindrücke einer Reise ins »Gelobte Land«, erschienen in express, Nr. 5 und 6-7/2004 (s. auch labournet germany). Informationen zu Kav La Oved unter: www.kavlaoved.org.il/en/

*

express 7/8/2014 - Inhaltsverzeichnis der Printausgabe
Gewerkschaften Inland
  • Rolf Geffken: »Tarifeinheit oder Streikrecht?« - zum Hintergrund der Auseinandersetzungen um die Tarifeinheit, Teil II
  • GIB: »Business as usual?« - Christiane Brors und Peter Schüren entwickeln Vorschläge für gesetzliche Neuregelungen bei Werkverträgen
  • »Hier eine Zukunft!« - Manifest für Lampedusa in Hamburg
Betriebsspiegel
  • Anton Kobel: »Der Investor geht« - Karstadt und kein Ende? Ausverkauf im Einzelhandel
  • Iris Nowak: »Gewissen und Gewerkschaft« - über Schwierigkeiten gewerkschaftlicher Organisierung in der stationären Altenpflege
  • »Wilde Konkurrenzschlacht« - Interview zum Ausgang der Betriebsratswahlen bei Daimler Bremen
  • »Wir zahlen Eure Schulden nicht!« - Unterstützungsaufruf der Besetzer bei VIO.ME in Thessaloniki
  • Peter Nowak: »Kill Billy in Italy« - über Solidarität mit Logistikarbeiter-Innen bei IKEA in Italien
  • Theo Steegmann: »Vorwärtserinnern« - ein Rückblick auf den Kampf um die Duisburger Stahlwerke
Internationales
  • Ingeborg Wick/Bodo Zeuner: »Streiks für die Welt« - über Perspektiven transnationalen Handelns von Gewerkschaften
  • Assaf Adiv: »Außerhalb israelischer Souveränität?« - über (Gewerkschafts-)Arbeit im Westjordanland
  • WAC-MAAN: »Aufgeladen« - über die Entlassung von 60 Arbeitern im Westjordanland
Rezension
  • Dieter Braeg: »Gut in Form?« - über ein Buch zum Neupack-Streik
  • »Robert Schlossers Werkstatt« - ein interaktives Buchprojekt
  • Peter Nowak: »Gegen das Arbeitnehmerpatriarchat« - zur Geschichte der DGB-Frauen von Sibylle Plogstedt

Nachruf

- Eberhard Schmidt zum Tod von Werner Vitt

*

Quelle:
express - Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit
Nr. 7/8/2014, 52. Jahrgang, Seite 17-18
Herausgeber: AFP e.V.
"Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der politischen Bildung" e.V.
Redaktionsanschrift: express-Redaktion
Niddastraße 64, 60329 Frankfurt a. M.
Telefon: 069/67 99 84
E-Mail: express-afp@online.de
Internet: www.express-afp.info sowie www.labournet.de/express
  
express erscheint zehn Mal im Jahr.
Einzelheft: 3,50 Euro, Jahresabonnement: 35 Euro,
18 Euro für Erwerbslose, Azubis und Menschen in den
fünf neuen Ländern sowie 12 Euro Hartz IV-Spezial-Abo


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2014