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GEGENWIND/568: Es gibt sie doch, die dänische Minderheit


Gegenwind Nr. 301 - Oktober 2013
Politik und Kultur in Schleswig-Holstein

Es gibt sie doch, die dänische Minderheit
Landesverfassungsgericht urteilt über drei SSW-Mandate

Von Reinhard Pohl




Im Mai 2012 wurde ein neuer Landtag gewählt, und es ging knapp aus. Die Regierung aus SPD, Grünen und SSW hat nur ein Mandat mehr als die Hälfte der Stimmen. Zwar bilden nur CDU und FDP die Opposition, denn nur sie wollten bei einem Wahlsieg auch eine Regierung bilden. Die Piraten stimmen von Fall zu Fall für oder gegen Anträge. Dennoch lag der Konflikt schon in der Luft, denn der SSW ist als Partei der dänischen Minderheit von der 5-Prozent-Hürde befreit, an der z.B. "Die Linke" scheiterte.


Schon gegen das Wahlergebnis bzw. die Umrechnung in Mandate hatte es Widersprüche gegeben. Diese wurden allerdings von der Landeswahlleiterin zurück gewiesen, die darauf hinwies, sie müsste das Wahlgesetz einhalten, für Klagen gegen das Gesetz selbst wäre eben das Verfassungsgericht zuständig.

So bekam der SSW, der nur 4,6 Prozent der Stimmen erreicht hatte, im neuen Landtag drei Mandate. Die übrigen Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP und Piraten lagen alle über 5 Prozent, die Linke verpasste die 5 Prozent, bekam deshalb keine Mandate.

Am 26. September 2012 stellte der Landtag die Gültigkeit und das Ergebnis der Wahl vom 6. Mai 2012 fest. Das war natürlich zu erwarten, machte aber den Weg frei für Klagen. Diese Möglichkeit nutzten unter anderen vier Angehörige des Landesvorstandes der "Jungen Union", der Jugendorganisation der CDU. Die JU unterstützte die Klage, die CDU tat dies ausdrücklich nicht (wendete sich aber auch nicht gegen die Klage).

Es gab noch weitere Klagen, z.B. wendeten sich die NPD und die Piraten gegen die 5-Prozent-Klausel überhaupt, diese und andere wurden aber vom Verfassungsgericht zu einem Verfahren verbunden. Öffentliche Aufmerksamkeit fanden vor allem die JU-Vorstandsmitglieder, die vom ehemaligen CDU-Landtagsabgeordneten Trutz Graf Kerssenbrock vertreten wurden.

Der Landtag, gegen den sich die Klage richtete, verteidigte natürlich seinen Beschluss. Vertreten wurde er ursprünglich vom ehemaligen Staatssekretär des Innenministeriums, Ulrich Lorenz, der aber Ende Januar 2013 unter ungeklärten Umständen in Kiel starb. Danach übernahm der ehemalige Innenminister Hans Peter Bull die Vertretung. Der SSW meldet sich mit einer sehr umfangreichen Stellungnahme zu Vort, die von Wilhelm Mecklenburg verfasst wurde. Auch die FDP gab ein Gutachten ab, das davon ausging, dass für die Vertretung der Minderheit ein Abgeordneter ausreichend sei.


Spannungen nach dem Krieg

Dänemark wurde während des Zweiten Weltkrieges von der deutschen Armee besetzt, es gab eine Widerstandsbewegung und viele Tote. Die Grenze selbst, erst nach dem Ersten Weltkrieg durch eine Volksabstimmung neu festgelegt, wurde von den Nazis nicht verändert.

Nach dem Krieg wurde die dänische Minderheit durch eine Erklärung des Landtages vom September 1949 anerkannt, im März 1955 folgte die "Kopenhagener Erklärung" zwischen den beiden Staaten, die Landtag in Kiel stimmte dieser Erklärung zu. Zwar handelte es sich um eine "Erklärung" beider Regierungen, faktisch ist es aber ein zwischenstaatlicher Vertrag, in dem die Respektierung der dänischen Minderheit in Deutschland und der deutschen Minderheit in Dänemark zugesagt wurde. Möglicherweise war es auf deutscher Seite nicht vollkommen freiwillig, denn zeitgleich wurde in London über die Schuldenreguliemng verhandelt - und nachdem die Bundesregierung diese und andere Erklärungen abgegeben hatte, wurden Deutschland die meisten Schulden erlassen.

Festgelegt wurde, dass das Bekenntnis zur Minderheit frei ist - wer sich also zur dänischen Minderheit bekannte, musste nicht notwendigerweise eine bestimmte Anzahl dänischer Vorfahren haben. Direkt nach dem Krieg wurden in Schleswig-Holstein lebende Dänen von der dänischen Regierung auch mit Lebensmitteln unterstützt, diejenigen, die sich angesichts dieser Pakete überraschend zum Dänentum bekannten, wurden von deutschen Nachbarn als "Speckdänen" bezeichnet. 1947 erhielt der SSW fast 100.000 Stimmen, in den 80er Jahren nur noch rund 20.000, heute sind es rund 50.000 bis 60.000 Stimmen.

Für den Landtag wurde 1951 eine 7,5-Prozent-Klausel eingeführt, die das Bundesverfassungsgericht allerdings einkassierte. So wurde 1952 die bis heute gültige 5-Prozent-Hürde beschlossen, von der die Partei der dänischen Minderheit mit der Bonn-Kopenhagener Erklärung 1955 befreit wurde. 1997 wurde das Wahlrecht geändert, auch in Schleswig-Holstein wurde die Zweitstimme eingeführt. Bis dahin konnte man nur örtliche Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die des SSW kandidierten und kandidieren nur im Landesteil Schleswig. Seit 1997 ist der SSW, der selbst gegen die Änderung des Wahlrechts stimmte, in ganz Schleswig-Holstein wählbar, auch wenn er seine Plakate weiterhin nur im Landesteil Schleswig aushängt.


Zweifel: Gibt es eine dänische Minderheit?

Die Kläger (offiziell heißen sie "Beschwerdeführer", weil sie sich über die Anerkennung des Wahlergebnisses durch den Landtag beschweren) bezweifeln, dass es eine dänische Minderheit gibt. Die früheren Angehörigen dieser Minderheit hätten sich assimiliert, wären nicht mehr erkennbar, und man könnte auch nicht mehr nachweisen, wie viele Angehörige eine solche Minderheit habe.

Der SSW behauptete dagegen, es gäbe sehr wohl eine dänische Minderheit. Zudem sei die mögliche Entscheidung einzelner Angehöriger der Minderheit, sich zu assimilieren, kein ausreichender Grund, die Existenz der Minderheit zu bestreiten - denn diese Angehörigen wie auch ihre Nachkommen könnten sich ja später wieder anders entscheiden. Die Größe der Minderheit sollte gar nicht nachweisbar sein, weil das Bekenntnis ja laut Verfassung frei sei.


Zweifel: Ist der SSW Partei der dänischen Minderheit?

Der SSW nehme zu allen Politikfeldern Stellung, beteilige sich an der Wahl eines Ministerpräsidenten und sei inzwischen Teil der Regierung. Zudem haben die drei Abgeordneten im Landtag mit Lars Harms einen Friesen, nicht einen Dänen, zu ihrem Vorsitzenden gewählt. Außerdem, so die Kläger, hätte der SSW bei der Landtagswahl so viele Stimmen bekommen, dass er vermutlich auch von Nicht-Dänen gewählt worden sei, er sei also zur "normalen Partei" geworden, die keinen Anspruch auf besondere Förderung (durch Befreiung von der 5-Prozent-Hürde) mehr habe.

Landesregierung und Landtag sagten dagegen, der SSW habe schon immer zu allen Themen Stellung genommen. Auch eine Minderheitenpartei, die außerhalb des traditionellen Wohngebietes der Minderheit wählbar sei, könnte weiterhin Minderheitenpartei sein.


Zweifel: Sind die Stimmen bei der Wahl gleich?

Außerdem wandten die Kläger sich gegen die Gültigkeit der Wahl selbst, weil der SSW seit 1997 seine Stimmen landesweit bekommen könnte, aber dennoch von der 5-Prozent-Hürde befreit sei. Genau dafür bekamen die Kläger die Antworten schon direkt nach der Klage öffentlich: Bei den vorigen Wahlen, die von CDU und FDP gewonnen wurden, hatte sie das nicht gestört.

Auch hier antwortete der Landtag, es gäbe eine ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes: Danach könnte die Gleichheit der Stimmen durch eine 5-Prozent-Hürde und durch eine Befreiung von der 5-Prozent-Hürde eingeschränkt werden, wenn es "zwingende" oder "zureichende" Gründe dafür gäbe. Die Hürde gäbe es, um eine Regierungsbildung zu ermöglichen, die durch Einzelabgeordnete von sehr kleinen Parteien erschwert sei. Und die Befreiung ermöglicht es der Minderheit, auf jeden Fall im Landtag vertreten zu sein, solange genug Wählerinnen und Wähler für zumindest ein Mandat zusammen kämen.


Integration der Minderheit

Landesregierung und Landtag wiesen noch darauf hin, dass das gültige Wahlrecht die dänische Minderheit in die Landespolitik integrieren würde. Das wäre nicht nur für das Land selbst gut und würde allen Einwohnerinnen und Einwohnern nützen, sondern sei auch für die Beziehungen zu Dänemark hilfreich.

Die Befreiung von der 5-Prozent-Klausel sei keine Privilegierung, sondern gleiche den Nachteil aus, dass die Minderheit mit rund 50.000 Angehörigen nicht groß genug sei, um mit Sicherheit die 5-Prozent-Hürde überwinden zu können.

Zum Vorwurf, die Minderheit würde privilegiert, obwohl das Grundgesetz die Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund der Abstammung verbiete, beantwortete die Landesregierung damit, hier ginge es ja nicht um die Abstammung. Das Bekenntnis zur Minderheit sei frei, unabhängig von den Vorfahren könne man sich zur Minderheit bekennen, und in der Minderheitenpolitik habe der Gesetzgeber, also das Parlament, einen Spielraum und dürfe also solch ein Wahlrecht beschließen.


Urteil

Alle Beschwerden wurden vom Verfassungsgericht zurückgewiesen.

Dass die dänische Minderheit wirklich existiert, leitet das Verfassungsgericht unter anderem aus der Verfassungsänderung vom Dezember 2012 ab: Damals wurden die deutschen Sinti und Roma als schützenswerte Minderheit in die Verfassung eingefügt, und zwar genau dort, wo auch die dänische Minderheit erwähnt wird. Hätte also im Dezember 2012 die Minderheit nicht existiert, hätte der Landtag sie sicherlich damals aus der Verfassung gestrichen.

Außerdem könnte man die Existenz der Minderheit durch Schulen, Kulturverein, Veranstaltungen und das Erscheinen der Zeitung "Flensborg Avis" wahrnehmen.

Der SSW sei eine Partei der dänischen Minderheit - erkennbar durch Doppelmitgliedschaften mit dänischem Kulturverein und dänischem Schulverein. Und er sei eine Partei "der" dänischen Minderheit, nicht "für die" dänische Minderheit, so steht es im Wahlgesetz. Die Partei muss sich also nicht auf Themen beschränken, die für die dänische Minderheit wichtig sind, sondern ist eine Partei der Minderheit, die für die gesamte Bevölkerung wählbar ist.

1947 haben die Briten als Besatzungsmacht mal den SSF als Partei der Minderheit zugelassen, diese Zulassung aber 1948 wieder einkassiert, weil der SSF sich für den Anschluss Südschleswigs an Dänemark einsetzte. Seit 1948 ist der SSW zugelassen, es handelt sich seitdem um die einzige Partei der Minderheit.

Der SSW klagte 1953 vergeblich gegen die 5-Prozent-Hürde, an der er bei der Wahl am 6. September des gleichen Jahres gescheitert war. 1955 wurde die Partei durch das neue Wahlgesetz (nach der Bonn-Kopenhagener Erklärung) davon befreit, das gilt bis heute. Das Verfassungsgericht weist in der Urteilsbegründung daraufhin, dass der SSW schon 1955 auch die Friesen vertrat, das war beim Landtagsbeschluss bekannt und hat sich bis heute nicht verändert. 78 Prozent der Mitglieder, so das Gericht, seien gleichzeitig im Kulturverein SSF Mitglied, 2 Prozent gleichzeitig im friesischen Kulturverein.

Zur Landtagswahl 2012 habe sich der SSW, so das Gericht, zu vielen Punkten der Landespolitik geäußert. Auffällig sei aber der Einsatz für die 100-Prozent-Förderung dänischer Schulen und zur Zusammenarbeit mit Dänemark in der Grenzregion gewesen. Die vom Kläger geforderte Beschränkung auf minderheitspolitische Themen sei ein Widerspruch zur Bonn-Kopenhagener Erklärung, die der Minderheit ja gerade ein Mitspracherecht in Schleswig-Holstein gewährleisten sollte. Außerdem seien Parteien und Landtagsabgeordnete verpflichtet, sich für alle Einwohner des Landes einzusetzen.

Die Wählbarkeit in ganz Schleswig-Holstein sei vom Landtag gegen die Stimmen des SSW beschlossen worden. Nur weil eine Partei wählbar sei, ändere sich ihr Charakter nicht, so das Gericht. Außerdem habe sich auch nach der Wahlrechtsänderung nur im Landesteil Schleswig Direktkandidatinnen und Direktkandidaten aufgestellt.

Die Interessen aller Einwohner Schleswig-Holsteins beschreibt das Gericht so: "Durch die Vertretung der dänischen Minderheit im Landtag wird verhindert, dass diese sich eher einem anderen Staat (Dänemark) zugehörig fühlt, und dass durch Ausgrenzung separatistische Tendenzen entstehen." (Seite 28) "Dem Integrationsanliegen wird nur Genüge getan, wenn die Partei der dänischen Minderheit sich nicht auf Partikularinteressen beschränkt; andernfalls wäre sie auch für die Minderheit selbst unwählbar, weil keine Teilhabe an der politischen Willensbildung angestrebt würde." (Seite 29)

Die weiteren Fragen erledigt das Gericht mit der Feststellung, dass die Wahl geheim ist (es darf also nicht danach fragen, wer den SSW wählt und wer nicht), ebenso ist das Bekenntnis zur Minderheit frei und weder von der Sprache noch der Abstammung abhängig.

Die 5-Prozent-Hürde ist, so das Gericht, mit der Verfassung vereinbar. Der Landtag sollte entscheiden, ob er diese Hürde will, und wird das nach einem Antrag der Piraten jetzt erneut diskutieren. Das wäre einfach ein "Gestaltungsspielraum" des Gesetzgebers, das Gericht müsste lediglich prüfen, ob bei der "Abwägung des Gesetzgebers" die "verfassungsrechtlichen Grenzen" eingehalten worden sind, und das wären sie. Das Verfassungsgericht weist zusätzlich darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch die 10-Prozent-Hürde in der Türkei und die 6-Prozent-Hürde in Spanien abgesegnet habe. Die Befreiung des SSW begünstige niemand aufgrund seiner Abstammung, da es sich um die Begünstigung einer Minderheit handele, zu der man sich frei bekennen könnte (Seite 44). Da der Gesetzgeber die unterschiedliche Wertung einer Wählerstimme, die für eine Partei oberhalb oder unterhalb der 5-Prozent-Hürde abgegeben wird, bewusst in Kauf genommen habe, sei auch die entsprechende Wertung einer Wählerstimme für den SSW (die ebenso wie eine Stimme für eine Partei oberhalb der 5-Prozent-Hürde gewichtet wird) in Ordnung. Schließlich gibt es noch eine weitere Ausnahme von der 5-Prozent-Hürde: Wenn eine Partei ein Direktmandat erreicht, ist sie auch befreit, das gilt z.B. auch für die Linke. Ähnliche Regelungen gibt es für die Bundestagswahlen.

Zum deutsch-dänischen Verhältnis merkt das Verfassungsgericht an, dass die Bundesrepublik Deutschland mit der Bonn-Kopenhagener Erklärung eine internationale Verpflichtung eingegangen ist, Schleswig-Holstein sei zur "Bundestreue" verpflichtet. Und nach dem Abkommen darf die politische Mitwirkung der Minderheit nicht durch eine Sperrklausel behindert werden. Auch habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerade das rumänische Wahlrecht beurteilt, das auch die Befreiung der Minderheit von der Sperrklausel vorsieht, und auch dieser Gerichtshof hat keinerlei Bedenken dagegen (Urteil vom 2. März 2010).

Zur Frage, die die FDP aufgebracht hat, ob nicht auch ein Mandat zur Wahrung der Rechte reicht, entschied das Gericht mit 4 zu 3 Stimmen: Nein, das würde nicht reichen, weil die Partei mit einem Abgeordneten keine vergleichbaren Möglichkeiten der Mitarbeit im Parlament habe wie mit der Zahl der Abgeordneten, die der Zahl der Stimmen bei der Wahl entspreche. Eine Richterin und zwei Richter sahen das anders, für sie würde beim Verfehlen der 5-Prozent-Hürde auch ein "Grundmandat" reichen.


Reaktionen

Die Reaktionen fielen wie erwartet aus: SSW, Grüne, SPD freuten sich, CDU und FDP waren unzufrieden. Die Piraten freuten sich über den Erfolg des SSW und sind unzufrieden mit der positiven Beurteilung der 5-Prozent-Hürde. Es gab noch ein kleines Nachspiel: Die Junge Union kritisierte, das Gericht habe neues Recht geschaffen, man war sichtlich unzufrieden mit dem Urteil. Daraufhin forderte der SSW-Parteitag die Mutterpartei CDU auf, den JU-Vorsitzenden aus dem Landesvorstand zu werfen und die Jugendorganisation zurechtzuweisen.

In der Endphase des Wahlkampfes im Mai 2012 hatte die CDU unter Jost de Jager noch versucht, mit einer "Anti-Dänen-Kampagne" und frischen Plakaten die Stimmung zu drehen, das wurde zum kompletten Misserfolg. Die neue Landesregierung nahm die Kürzungen für die dänischen Schulen zurück, Jost de Jager wurde von der eigenen Partei verjagt, und der neue Landesvorsitzende Reimar Böge bezeichnete die anti-dänische Politik seines Vorgängers bei den internen Regionalkonferenzen der CDU als "Fehler". Mitte September sagte er dann, dass er die Zweifel an der Existenz einer dänischen Minderheit nicht teile und schlug dem SSW eine gemeinsame Sitzung beider Landesvorstände vor, um alle offenen Fragen zu besprechen.

Der SSW-Vorsitzende konnte es sich auch nicht verkneifen darauf hinzuweisen, dass die gleiche "Junge Union", die in der Klage die Existenz einer dänische Minderheit bezweifelte, in öffentlichen Veranstaltungen die Koalition im Landtag als "Dänen-Ampel" bezeichnet - die gleiche Minderheit kann also offenbar nicht existent und gleichzeitig alles beherrschend sein.

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Quelle:
Gegenwind Nr. 301 - Oktober 2013, Seite 4-7
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2013