Gegenwind Nr. 348 - September 2017
Politik und Kultur in Schleswig-Holstein
Demokratie
Aufruf: Volksinitiative zum Schutz des Wassers
Im Jahr 2013 wurden in Schleswig-Holstein 12 bergrechtliche Lizenzen erteilt, um Erdöl zu fördern oder Erdölvorkommen zu suchen. Für alle erteilten Lizenzen gilt, dass mit dem Einsatz der Frackingtechnik zu rechnen war, weil:
Nur dem breiten Widerstand von Gemeinden, Verbänden und Bürgerinitiativen ist es zu verdanken, dass die Pläne, auf rund einem Drittel unseres Bundeslandes Erdöl zu fördern und dabei Fracking einzusetzen, verhindert werden konnten. Dieser Erfolg muss nachhaltig gesichert werden, da jederzeit neue Anträge gestellt werden können. Mit dem vorläufigen Inkrafttreten des EU-kanadischen Handelsabkommens CETA sind jetzt kanadische Bergbauunternehmen, die rund 75% der weltweit tätigen Bergbauunternehmen stellen, ihrem lautstark vorgetragenen Wunsch nach Fracking in Europa ein gutes Stück näher gekommen. Die Änderung des Landeswassergesetzes muss erfolgen, ehe Lizenzen an kanadische Firmen vergeben werden, die zu Fracking führen können.
Fracking ist das gewaltsame Aufbrechen des Untergrunds zur Öl- oder Gasförderung. Fracking ist mit unüberschaubaren Risiken für Mensch und Umwelt, insbesondere für Wasser, Boden, Luft und Eigentum verbunden. In Schleswig-Holstein wurde früher verbreitet gefrackt. Ein erneuter Einsatz droht die riskante Ölförderung wieder wirtschaftlich zu machen. Ölkonzerne planen neue Bohrungen, unter anderem vor der Nord- und Ostseeküste. Dabei hat es in Schleswig-Holstein schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölforderung gegeben, bei denen Boden und Wasser vergiftet wurden. Das 2016 beschlossene Fracking-Bundesgesetz schließt Fracking nur in bestimmten Gesteinsschichten aus, die aber in Schleswig-Holstein gar nicht vorherrschend sind - im Übrigen macht dieses Gesetz Fracking in Schleswig-Holstein rechtssicher möglich (Fracking-Ermöglichungsgesetz). Ein Verbot der Aufsuche und Erschließung neuer Öl- und Gasvorkommen, wie es zur Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens vom Dezember 2015 notwendig wäre, wird im Bundesgesetz erst gar nicht thematisiert. Um Fracking vollständig zu verhindern, benötigen wir eine Änderung des Landeswassergesetzes in Schleswig-Holstein. Die Länder haben gemäß Art. 72 Abs. 3 Satz 5 Grundgesetz das Recht, vom Wassergesetz des Bundes abzuweichen, wenn es sich nicht um anlagen- oder stoffbezogene Regelungen handelt. Beim Fracking handelt es sich um eine verhaltensbezogene Regelung. Mit der Volksinitiative wollen wir drei grundlegende Dinge erreichen:
Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und Brackwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht. Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass Wasserverunreinigungen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten und praktisch nicht rückgängig zu machen sind - so wird die soziale Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz missachtet.
Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein generelles Verbot zu verhindern. Dies dient der Sicherstellung der Versorgung mit sauberem Trinkwasser.
Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung und Fracking geschützt werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage. Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit Klimawandel von Bedeutung.
Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben, was bereits in der Landesverfassung und dem Informationszugangsgesetz festgelegt wurde. Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben. Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" der Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und Verwendung der chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking und Wassergefährdung verhindert - das Bundesgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab. Setzen Sie sich deshalb mit Ihrer Unterschrift dafür ein, dass unser Wasser in Schleswig-Holstein dauerhaft geschützt wird!
Eine Initiative von: www.vi-wasser.de
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Quelle:
Gegenwind Nr. 348 - September 2017, Seite 38 - 39
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2017
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