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GLEICHHEIT/3981: Was bedeutet ein NPD-Verbot?


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Was bedeutet ein NPD-Verbot?

Von Justus Leicht
14. Dezember 2011


Ende letzter Woche haben die Innenminister von Bund und Ländern ihre Absicht bekundet, ein neues "erfolgreiches Verbot der NPD" anzustreben. Die neofaschistische NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschland) kann nur vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verboten werden. Ein solches Verbot muss von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden.

Zuletzt war ein solcher Antrag im Jahr 2003 gescheitert. Das Verfassungsgericht hatte das Verbotsverfahren eingestellt, da die Nazipartei auf Funktionärsebene von V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Viele Äußerungen, mit denen der Verbotsantrag begründet wurde, stammten von Leuten, die auf der Gehaltsliste des Geheimdienstes standen. Das Gericht begründete damals seine Entscheidung, das Verbotsverfahren einzustellen, damit, dass es sich bei der NPD "der Sache nach um eine Veranstaltung des Staates" handele.

Nun soll es einen neuen Anlauf geben. Besonders seitdem die Mordserie des rechtsterroristischen "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) aufgedeckt worden ist, der über Jahre hinweg unter den Augen der Sicherheitsbehörden mindestens zehn Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin umbrachte, wird der Ruf nach einem NPD-Verbot wieder lauter. Die Zahl der V-Leute, die in Führung und Mitgliedschaft der NPD aktiv sind, hat allerdings nicht ab-, sondern zugenommen und wird gegenwärtig mit 130 angegeben.

Viele Menschen sind über das Ausmaß und die Brutalität des rechten Terrors berechtigterweise empört und beunruhigt. Doch das Verbot einer Partei, auch wenn es sich um eine rechte Partei handelt, bedeutet immer eine grundlegende Einschränkung demokratischer Rechte. Staatliche Organe maßen sich das Recht an, darüber zu entscheiden, welche Parteien sich die Bevölkerung aufbauen darf und welche nicht.

Bundesverfassungsrichter, die nicht von der Bevölkerung gewählt sind und über keine demokratische Legitimation verfügen, entscheiden darüber, ob eine Partei verfassungskonform und damit erlaubt oder verfassungswidrig und damit verboten ist. Eine derartige Einschränkung der Bürgerrechte stärkt immer die rechten, autoritären Tendenzen im Staatsapparat.

Besonders laut tritt Heribert Prantl, Chef des Innenressorts der als liberal geltenden Süddeutschen Zeitung, für einen derart drastischen Eingriff in das Grundrecht auf Meinungs- und Organisationsfreiheit ein. Dabei gibt er unumwunden zu, dass ein solches Verbot an Rassismus und Fremdenfeindlichkeit nichts ändern würde. Er geht allerdings nicht weiter darauf ein, warum Rassismus, besonders wenn er sich gegen Muslime richtet, im deutschen Establishment längst hoffähig geworden ist. Der Name Thilo Sarrazins, des sozialdemokratischen ehemaligen Berliner Finanzsenators und Bundesbankvorstands, fällt in Prantls Kommentaren kein einziges Mal.

Tatsächlich sind Rassismus und Nationalismus, dem Teile der Eliten Vorschub leisten, und Einschränkungen demokratischer Rechte, wie sie in einem Parteiverbot zum Ausdruck kommen, zwei Seiten derselben Medaille. Der gleiche Staat, der Einwanderer stigmatisiert und diskriminiert, ist über V-Leute eng mit rechtsradikalen Organisationen verbunden und nutzt nun die NPD, um einen Präzedenzfall zu schaffen, den er anschließend gegen Linke und Gegner des Kapitalismus richten wird.

Es ist eine grundlegende geschichtliche Erfahrung, dass eine Einschränkung demokratischer Rechte letztendlich immer die rechten und konservativen Teile der Gesellschaft stärkt und die Arbeiterbewegung schwächt, denn diese braucht Freiheit und Demokratie wie die Luft zum Atmen. Sowohl die Geschichte der Weimarer Republik wie auch der Bundesrepublik machen das deutlich.

Prantl konterkariert diese historische Erfahrung. Er zitiert den Juristen Hans Kelsen, der in der Zeit der Weimarer Republik die These vertrat, dass eine Demokratie "auch eine auf Vernichtung der Demokratie gerichtete Bewegung duldet". Man müsse seiner Fahne treu bleiben, auch wenn das Schiff sinke, argumentierte Kelsen und fügte hinzu, man könne in die Tiefe nur die Hoffnung mitnehmen, dass "das Ideal der Freiheit unzerstörbar ist und leidenschaftlicher wieder aufleben wird".

Als "harakirische Demokratie" bezeichnet Prantl das und lobt das Grundgesetz, das durch Parteienverbot und prinzipiellen Schutz der Menschenwürde die Demokratie gestärkt habe.

Die Unehrlichkeit dieser Zeilen ist schwer zu ertragen. Die Weimarer Republik ging nicht daran zugrunde, dass sie zu freiheitlich und demokratisch war, nicht daran, dass wohlmeinende Linke und Liberale die Unterdrückung demokratiefeindlicher Bestrebungen verhinderten.

Tatsächlich gab es schon seit 1922 das sogenannte Republikschutzgesetz. Staatsfeindliche Vereinigungen konnten verboten und aufgelöst, staatsfeindliche Äußerungen strafrechtlich verfolgt werden. Auslöser war die Ermordung des damaligen Außenministers Walther Rathenau durch einen rechtsradikalen Attentäter. Massendemonstrationen und sogar ein eintägiger Generalstreik von SPD und KPD waren die Folge. In einer berühmten Rede rief der Reichskanzler Joseph Wirth (Zentrumspartei) seinerzeit im Parlament aus: "Da steht der Feind, der sein Gift in die Wunden eines Volkes träufelt... - und darüber ist kein Zweifel: dieser Feind steht rechts."

Eingesetzt wurde das Republikschutzgesetz dann aber genau entgegengesetzt, denn für Richter, Staatsanwälte, Polizisten und den Großteil der politischen, militärischen und wirtschaftlichen Eliten bestand der Feind hauptsächlich in der Arbeiterbewegung. Die zahllosen Pogrome, Schlägereien und Morde der wachsenden Nazibewegung wurden selten und milde, bei Linken und Sozialisten dagegen schon missliebige Äußerungen mit Gefängnisstrafen geahndet.

Der Staatsapparat, der Hitler in seinem Kampf gegen die Arbeiterklasse und die Demokratie - mit Hilfe des Republikschutzgesetzes - den Aufstieg erleichtert und dann seinem Terrorregime zwölf Jahre lange gedient hatte, wurde anschließend von der Bundesrepublik weitgehend unverändert übernommen.

Auch der Gegner blieb unverändert die Arbeiterklasse. Spätestens ab 1950 ging der neue westdeutsche Staat vehement gegen sogenannte "kommunistische Bestrebungen" vor. Im Jahr 1952 beantragte die Regierung von Konrad Adenauer (CDU) ein Verbot der nazistischen "Sozialistischen Reichspartei" (SRP), das noch im selben Jahr erging. Nur drei Tage nach dem Antrag zum Verbot der SRP folgte ein Antrag auf Verbot der KPD. Hier schleppte sich das Verfahren bis 1956 hin, als Karlsruhe sich schließlich dem Willen Adenauers beugte.

Das Verbot legitimierte Haftstrafen, Verlust des Arbeitsplatzes, Verbot politischer Betätigung nicht nur gegen Tausende tatsächlicher und vermeintlicher KPD-Mitglieder, sondern gegen jeden, der sich für marxistische und sozialistische Politik einsetzte. Mitunter wurden Haftstrafen buchstäblich von denselben Richtern verhängt, die das bereits unter dem Hitler-Regime getan hatten, diesmal nur offiziell zum Schutz der und nicht vor der Demokratie.

Die Behauptung, das KPD-Verbot sei erfolgt, weil die bundesdeutsche "Demokratie der frühen fünfziger Jahre jung und unerfahren war" (Prantl) ist falsch. Jung, oder genauer gesagt frisch renoviert, war allenfalls die Fassade. Hinter dieser steckte eine im Vorgehen gegen Arbeiterklasse sehr erfahrene und zu allem bereite herrschende Klasse. Das Verbot der Nazipartei SRP war nur der Auftakt, um gegen "Linksextremismus" endlich wieder alle Register ziehen zu können.

Auch "Opferschutz" und "Austrocknen des geistigen Umfeldes" sind untaugliche Argumente, um ein Parteienverbot zu rechtfertigen. Nicht die Parteienfreiheit hat die Strafverfolgungsbehörden davon abgehalten, die Mörder des NSU dingfest zu machen. Mittlerweile ist bekannt, dass die braune Terrortruppe ein weitverzweigtes Netzwerk von Unterstützern in der massiv von Polizei und Verfassungsschutz überwachten und infiltrierten rechten Szene hatte. Trotzdem konnte sie über Jahre hinweg gewähren. Ob und inwieweit Sicherheitsbehörden sogar direkte Beziehungen zu den Rechtsterroristen hatten, ist bis jetzt unklar.

Was die geistigen Brandstifter angeht, so sitzen sie nicht nur in der NPD-Zentrale. Die Staatsanwaltschaft hat sich geweigert, Thilo Sarrazin - der von der NPD bewundert wird - wegen seiner rassistischen Thesen wegen Volksverhetzung zu verfolgen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat öffentlich erklärt: "Multikulti ist gescheitert". Henryk Broder, der Europa vorwirft, vor dem Islam zu "kapitulieren" und den der norwegische Rechtsterrorist Anders Breivik mehrmals zustimmend in seinem Manifest zitiert, erhält ebenfalls ständig eine Plattform, sogar im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Das "geistige Umfeld" von menschenverachtendem Rassismus wird nicht nur von der NPD geschaffen, sondern in weit gefährlicherem Maße von Vertretern des Establishments in Medien und Politik.

Auch die ständige Betonung einer Verbindung zwischen NPD und NSU, mit der nun ein Parteiverbot gerechtfertigt werden soll, ist nur vorgeschoben. Nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts könnten Gewalttaten nur dann ein Verbot rechtfertigen, wenn sich nachweisen lässt, dass sie von der Partei insgesamt vorbereitet oder geplant werden und nicht "nur" von einzelnen Funktionären.

Deutlicher äußerte sich der ehemalige Bundesverfassungsrichter Siegfried Broß, der am früheren Verfahren gegen die NPD beteiligt war. Gegenüber der taz erklärte er, der wahre Grund für ein Verbot sei rein politisch: "Eine Partei ist zu verbieten, wenn sie 'eine kämpferische aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung' einnimmt, so das Bundesverfassungsgericht in den fünfziger Jahren."

Mit anderen Worten: Nicht der türkische Arbeiter oder Gewerbetreibende soll vor Rassismus und Gewalt geschützt werden - dazu bedarf es keines NPD-Verbots. Geschaffen werden soll, wie 1922 und 1952, ein Präzedenzfall, um "die bestehende Ordnung" vor "kämpferischer Agitation" zu schützen. Einem NPD-Verbot könnte also sehr schnell das Verbot einer sozialistischen Partei folgen.


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Quelle:
World Socialist Web Site, 14.12.2011
Was bedeutet ein NPD-Verbot?
http://www.wsws.org/de/2011/dez2011/npd-d14.shtml
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2011