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GLEICHHEIT/5049: Ex-Bundespräsident Wulff freigesprochen


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Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale

Ex-Bundespräsident Wulff freigesprochen

Von Justus Leicht
4. März 2014



Das Landgericht Hannover hat den 54-jährigen Christian Wulff (CDU) zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Bundespräsident vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet. "Der Angeklagte Wulff ist freigesprochen", formulierte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow bei der Urteilsverkündung. "Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise."

Die Zweite Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen des Filmunternehmers David Groenewold angenommen habe. Dieser wiederum wurde vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen.

Christian Wulff war am 17. Februar vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten, nachdem die Medien zwei Monate lang täglich neue Vorwürfe gegen ihn erhoben hatten. Kostenlose Urlaube in Villen befreundeter Unternehmen, Upgrades bei Flugreisen, ein zinsgünstiger privater Hauskredit und Ähnliches mehr wurden zu einem dichten Geflecht von Gefälligkeiten und Abhängigkeiten verwoben, um Wulffs Ruf zu zerstören.

Ausgegangen war die Kampagne von der Bild-Zeitung, doch auch andere Medien hatten sich angeschlossen, darunter Der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung, deren innenpolitischer Chefredakteur Heribert Prantl später dazu reumütig bemerkte, Demokratie sei "etwas anderes als eine Meute, die Beute will".

Staatsanwälte in Berlin und in Hannover prüften die Vorwürfe gegen Wulff. Doch während die Staatsanwaltschaft Berlin ihr Prüfungsverfahren mangels bestehenden Anfangsverdachts bald wieder einstellte, arbeiteten in Hannover 24 Staatsanwälte und Ermittler ein ganzes Jahr lang an dem Fall.

Als Anklagepunkt blieb dann lediglich ein Besuch Wulffs auf dem Oktoberfest in München übrig, bei dem der mitangeklagte Filmunternehmer David Groenewold einen Teil der Hotelkosten übernommen hatte. Konkret ging es um 719,40 Euro für Hotel, Essen und Babysitter.

Wulff, damals niedersächsischer Ministerpräsident, soll sich als Gegenleistung beim Siemenskonzern für eine Unterstützung des Films John Rabe eingesetzt haben, an dessen Produktion Groenewold finanziell beteiligt war. Der deutsche Geschäftsmann John Rabe hatte als Siemens-Repräsentant in Nanking 1937/38 tausende Chinesen vor einem Massaker durch japanische Soldaten gerettet und gilt deshalb als "Oskar Schindler Chinas".

Wulff und Groenewold haben einen Zusammenhang zwischen dem Oktoberfestbesuch und dem Einsatz für den Film stets bestritten. Groenewold habe ohne Wulffs Wissen einen Teil der Hotelkosten gezahlt. Zudem verwiesen sie auf eine enge Freundschaft, die sie seit Längerem verbinde.

Das Landgericht ließ die Anklage gegen Wulff schließlich zu, allerdings nicht, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, wegen Bestechlichkeit, sondern nur wegen Vorteilnahme.

Während der Vorwurf der Bestechlichkeit an die Verletzung von Dienstpflichten bei einer konkreten - auch zukünftigen - Diensthandlung anknüpft, setzt der Vorwurf der Vorteilsannahme wesentlich die Annahme eines Vorteils im Rahmen der Dienstausübung voraus, wobei für die Erfüllung des Tatbestandes unerheblich ist, ob bei der Dienstausübung pflichtwidrig gehandelt wird oder nicht. Dabei ist es ausreichend, dass der Vorteil allgemein inhaltlich mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft und damit geeignet ist, den bloßen Anschein der "Käuflichkeit" zu erwecken.

Nur das stand im Verfahren gegen Christian Wulff zur Verhandlung, das sich über 14 Sitzungstage hinzog und in dessen Verlauf 26 Zeugen vernommen wurden.

In der Urteilsbegründung heißt es nun, das Gericht habe nicht feststellen können, dass Wulff Vorteile angenommen und es eine Unrechtsvereinbarung zwischen ihm und Groenewold gegeben habe. Auch habe sich kein Beleg dafür finden lassen, dass Wulff die Übernahme eines Teils seiner Hotelrechnung durch Groenewold bemerkt habe. Außerdem habe Wulff glaubhaft versichert, dass er dem Filmfinancier 110 Euro Kosten für einen Babysitter erstattet habe.

"Ist es wirklich glaubhaft, dass sich der Ministerpräsident für Peanuts kaufen ließ?", fragte Richter Rosenow. "Ist es dann wirklich glaubhaft, dass er sich in derart dilettantischer Weise korrumpieren lässt?" Warum hätte sich Wulff Kosten bezahlen lassen sollen, die er ohnehin erstattet bekommen hätte?

Weiter erklärte Rosenow: "Bei einem Ministerpräsidenten gibt es kaum etwas mit Bezügen zur Wirtschaft, was nicht auch zur Dienstausübung gehört."

Damit unterstrich er - gewollt oder ungewollt - einen wichtigen Aspekt der Wulff-Affäre. Nicht nur, dass es von der lokalen bis zur Bundesebene kaum einen führenden Politiker gibt, der keine Bezüge zur Wirtschaft hat und bei privaten, halbprivaten und öffentlichen Veranstaltungen Kontakte zu Unternehmern, Lobbyisten und Verbandsfunktionären pflegt, sondern das Ganze gilt auch als normal und erwünscht.

Umso schärfer stellt sich deshalb die Frage, weshalb die Medien und die Staatsanwaltschaft Hannover mit solcher Vehemenz gegen Wulff vorgegangen sind. Dabei muss man berücksichtigen, dass Staatsanwälte in Deutschland - jedenfalls in der Theorie - anders als in den USA nicht Partei in einem Strafverfahren, sondern gesetzlich zur Objektivität verpflichtet sind. Sie müssen nicht nur belastende, sondern im gleichen Maße auch entlastende Umstände ermitteln und vorbringen.

Im Prozess gegen Wulff war davon nichts zu merken. Die Staatsanwaltschaft präsentierte eine Anklage, die rein auf Indizien beruhte und vom Gericht nur teilweise zugelassen wurde. Das Gericht gab schon bald nach Beginn der Beweisaufnahme zu erkennen, dass es auch vom verbliebenen Anklagepunkt der Vorteilsannahme nicht überzeugt war. Die Staatsanwaltschaft reagierte mit immer neuen, meist völlig unergiebigen Beweisanträgen und der schon mitten im Verfahren erklärten Ankündigung, im Falle eines Freispruchs in die Revision gehen zu wollen. Ob dies nun auch tatsächlich geschieht, ist offen.

Einige Medien haben darauf verwiesen, dass der für Hannover zuständige Generalstaatsanwalt Lüttig bis April 2012 Abteilungsleiter beim damaligen niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann (CDU) war, der als parteiinterner Gegner Wulffs gilt. Solche parteiinterne Rivalitäten mögen eine Rolle gespielt haben, ausschlaggebend waren sie aber wohl nicht. Sie erklären insbesondere nicht, warum sich zahlreiche nationale Medien an der Kampagne gegen Wulff beteiligt haben.

Einen Monat vor Wulffs Rücktritt schrieb die WSWS [1] dazu: "Angesichts des allgemeinen Vertrauensverlusts aller politischen Parteien sucht die herrschende Elite nach neuen Methoden zur Sicherung ihrer Herrschaft: Eine kleine Clique von Strippenziehern, Spindoktoren und Chefredakteuren gibt die politische Linie vor, an der sich dann alle anderen bis hinauf zum Bundespräsidenten zu halten haben. In der Affäre Wulff wurde dies vorexerziert. ... Säße im Schloss Bellevue eine starke autoritäre Figur, sie würden ihm Korruption und Vetternwirtschaft nachsehen, sich begeistert um ihn scharen und ihn rückhaltlos unterstützen."

Diese Einschätzung ist nach Wulffs Freispruch von mehreren Zeitungen bestätigt worden, die sich bemühten, ihre eigene Rolle in der Kampagne gegen Wulff zu rechtfertigen.

So schrieb die Berliner Zeitung: "Sollte Christian Wulff nun aber auf die Idee kommen, in dem juristischen Freispruch auch eine Rehabilitierung seines politischen und menschlichen Versagens zu sehen, unterläge er einer Täuschung. ... Die strafrechtlichen Vorwürfe standen nie im Vordergrund. Es ging immer vor allem um die Frage, ob der Mann über das für dieses Amt erforderliche Maß an Format und Haltung verfügt."

Die Süddeutsche Zeitung fragte: "War alles umsonst?", und antwortete: "Nein, war es nicht. Wulff mag strafrechtlich rehabilitiert sein. Ein Vergehen war ihm zumindest nicht nachzuweisen. Sein Rücktritt aber bleibt richtig... Wulff hatte keine Idee für das Amt... Wulff war dem Amt nicht gewachsen."

In Wulffs Nachfolger Joachim Gauck haben die politischen Strippenzieher und Chefredakteure nun einen Präsidenten gefunden, der über "das für dieses Amt erforderliche Maß an Format und Haltung verfügt". Er bewies dies spätestens am Tag der deutschen Einheit, als er forderte, Deutschland müsse in Europa und in der Welt wieder eine Rolle spielen, die seiner Größe und seinem Einfluss tatsächlich entspreche, und dafür auch militärische Mittel einsetzen.

Die Bild-Zeitung, die die Kampagne gegen Wulff ins Rollen brachte, hatte den glühenden Antikommunisten Gauck schon bei der Präsidentenwahl 2010 gegen Wulff unterstützt, obwohl sie Wulff vorher politisch aufgebaut hatte.

Die Affäre Wulff ist bezeichnend für den Zustand der Demokratie in Deutschland. Entscheidungen über das höchste Staatsamt werden durch Absprachen, Manipulationen und Kampagnen entschieden, deren wahre Gründe nie offen gelegt werden.


Anmerkung:
[1] http://www.wsws.org/de/articles/2012/01/wulf-j18.html

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Quelle:
World Socialist Web Site, 04.03.2014
Ex-Bundespräsident Wulff freigesprochen
http://www.wsws.org/de/articles/2014/03/04/wulf-m04.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2014