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LICHTBLICK/214: Retourkutsche - Fehlanzeige!


der lichtblick - Gefangenenmagazin der JVA Berlin-Tegel
Heft Nr. 367 - 2/2016

Retourkutsche - Fehlanzeige!

Interview der lichtblick-Redaktion mit Dr. Volkmar Schöneburg


Mit dem Fokus auf das neue Berliner Strafvollzugsgesetz (StVollzG Bln) haben wir den damaligen Justizminister des Landes Brandenburg, Dr. Volkmar Schöneburg (DIE LINKE), zum Interview eingeladen. Dr. Schöneburg wurde im Jahr 2013, zur Einführung des Brandenburgischen Strafvollzugsgesetzes (BbgJVollzG), aus dem Lager der politischen Gegner und auch aus den eigenen Reihen heftig kritisiert, allen voran der Berliner Justizsenator, Thomas Heilmann (CDU). Insofern dachten wir, eine gute Gelegenheit für ihn, sich zu revanchieren und den im 19. Jahrhundert hängengebliebenen Strafvollzugs-Betonköpfen Paroli zu bieten. Doch weit gefehlt, lesen Sie selbst.

Der promovierte Volljurist, Landtagsabgeordneter (DIE LINKE), Vollblutpolitiker und Humanist erscheint, als Wiederholungstäter (Ausgabe 4|2012) in Begleitung seiner Wahlkreismitarbeiterin und Referentin für Medienpolitik, Franziska Schneider (DIE LINKE). Wir bedanken uns dafür, dass Dr. Schöneburg, trotz seines Mitwirkens in vielen Ausschüssen und Gremien, die Zeit für uns gefunden hat. Er strahlt Elan, Freundlichkeit und gute Laune aus und nach der freundlichen Begrüßung halten wir uns nicht lange mit der Vorrede auf und steigen direkt ins Thema Strafvollzug ein. Wir möchten von ihm gern erfahren, wie er aus heutiger Sicht und Erfahrung über das vor mehr als 3 Jahren in Kraft getretene BbgJVollzG und das neue StVollzg Bln denkt.


lichtblick: Konnten Sie positive oder negative Veränderungen im Brandenburger Vollzug feststellen und werden die neuen Regelungen konsequent umgesetzt?

Dr. Schöneburg: Die Evaluierung der bisher erhobenen Daten liegt mir noch nicht vor, sodass ich Ihnen im Moment noch keine belastbaren Fakten nennen kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Veränderungen einer jahrzehntelang ausgeübten Vollzugspraxis nur erfolgreich mit dem zeitgleichen Umdenken aller am Vollzug Beteiligten durchführen lassen. Das braucht etwas Zeit. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem BbgJVollzG auf dem richtigen Weg zu einem wissensbasierten und humanen Strafvollzug sind. Im Austausch mit anderen Vollzugsexperten sind wir zu dem Resultat gekommen, dass auch am BbgJVollzG noch Verbesserungen vorgenommen werden müssten. So sollten die Ermessensspielräume und unbestimmten Rechtsbegriffe deutlich enger gefasst werden, das erleichtert allen Beteiligten die Orientierung und Konkretisierung auf dem Weg zur Erreichung des Vollzugsziels, der Resozialisierung. Die größte Sicherheit und den besten Opferschutz bietet nunmal nur die erfolgreiche Reintegration eines resozialisierten Straftäters in unsere Gesellschaft, denn fast jeder Straftäter wird irgendwann wieder entlassen.


lichtblick: Da sind wir einer Meinung. Da Brandenburg die Arbeitspflicht für Inhaftierte abgeschafft hat, müssten doch die Inhaftierten dort, bei volkstümlicher Interpretation des höchstrichterlichen Beschlusses, bereits in der Rentenversicherung aufgenommen sein, oder?

Dr. Schöneburg: Leider, nein. Doch die Abschaffung der Arbeitspflicht in unserem Gesetz sollte dazu beitragen. Die Arbeitspflicht, also die Zwangsarbeit, kann im Strafvollzug des 21. Jahrhunderts keinen Bestand haben. Darüber hinaus führt der Ausschluss bei langjährig Inhaftierten zu einer vorprogrammierten Altersarmut und stellt aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung zu den ehemaligen Zwangsarbeitern in der DDR dar. Nach der Wiedervereinigung Nach 1990 wurde den Zwangsarbeitern aus der DDR nachträglich ein Rentenanspruch für die Zeit der geleisteten Zwangsarbeit zugesprochen. Wenn Arbeitspflicht und Zwangsarbeit ein und dasselbe sind, müsste allen arbeitenden Inhaftierten ebenfalls ein Rentenanspruch zustehen. Das wird mit Sicherheit auch ein Thema bei der Konferenz am 24. und 25.05.2016 im Potsdamer Landtag. Die Brandenburger Fraktion DIE LINKE hat mit anderen zu dieser Konferenz mit dem Thema:"Strafvollzug und Resozialisierung - ein Paradoxon?!" eingeladen.


lichtblick: Was halten Sie vom StVollzg Bln in der Form, wie es zum 01.10.2016 in Kraft treten soll und wie bewerten Sie dazu die Leistung vom Berliner Justizsenator, Thomas Heilmann (CDU)?

Dr. Schöneburg: Zu meinem großen Bedauern wurde eine gute Chance nicht genutzt! Unter dem Aspekt, dass Berlin, als letztes Bundesland, sein Gesetz verabschiedet, ohne die Erkenntnisse und Verbesserungsmöglichkeiten aus den anderen Bundesländern einfließen zu lassen, muss sich der Justizsenator als Mangelleistung zurechnen lassen. Berlin bleibt damit deutlich hinter den fortschrittlichen Bundesländern in Deutschland zurück. Die Umsetzung und Einarbeitung der gewonnenen Erkenntnisse hätte Berlin zum Vorreiter im Strafvollzug des 21. Jahrhunderts machen können.


lichtblick: Auch wir teilen Ihr Bedauern. Ihre Kritik fällt aus unserer Sicht sehr zurückhaltend aus, was uns, in Anbetracht der damaligen Anfeindungen, sehr überrascht. Woher kommt diese Zurückhaltung ohne jegliche parteipolitische Attitüde?

Dr. Schöneburg: Mir geht es um Inhalte und nicht um Polit-Polemik. Aus meiner Tätigkeit als Strafverteidiger weiß ich, was für schwere Schicksale mit Kriminalstraftaten verbunden sind, und ich meine damit nicht nur die Straftäter, sondern auch die Opfer und deren Familien. Opferschutz geht eindeutig vor Täterschutz. Doch einen Straftäter im Gefängnis nur zu verwahren, hilft weder seinem Opfer noch schützt es zukünftige Opfer. Dass Opfer von Straftaten aus emotionalen Beweggründen zunächst dazu neigen, Vergeltung oder gar Rache zu fordern, ist nachvollziehbar und verständlich. Andererseits muss die Überlegung erlaubt sein, ob wir Straftäter durch das bloße Wegschliessen nicht gleichzeitig auch zu Opfern machen. Opfern, die ihre Gefährlichkeit ohne nähere Betrachtung der Tatursachen bereits unter Beweis gestellt haben. Der Strafvollzug, wie er derzeit praktiziert wird, ist nicht geeignet, die Empathiefähigkeit und den Integrationswillen von Inhaftierten zu stärken, sondern erhöht eher ihre Gefährlichkeit durch die schädlichen Folgen der Freiheitsentziehung, wie Hospitalisierung, Vereinsamung und Verlust der Selbständigkeit.


lichtblick: Was ist aus Ihrer Sicht erforderlich, um zu einem dem 21. Jahrhundert angemessenen humanen Strafvollzug zu kommen?

Dr. Schöneburg: Vorrangig ein Umdenken in der breiten Masse der Gesellschaft, die endlich Schluß machen muss mit der Stigmatisierung von Straftätern nach Verbüßung ihrer Strafe und ihnen echte Chancen für die Rückkehr in ihre Mitte einräumt. Das Ende der fortdauernden Ausgrenzung und Benachteiligung nach der Haft bei der Arbeits- und Wohnungssuche wäre ein großer Schritt vorwärts. Dazu muss der Vollzug auch die erforderliche Vorarbeit leisten und die Inhaftierten bei der Regelung ihrer persönlichen Verhältnisse massiv unterstützen, insbesondere bei der Schuldenregulierung und dem TOA (Täter-Opfer-Ausgleich). Das sind Schwerpunkte im brandenburgischen Strafvollzug. In diesem Zusammenhang möchte ich noch ein Thema unserer anstehenden Konferenz ansprechen: Ersatzfreiheitsstrafen. Die sind nach einhelliger Expertenmeinung das kontraproduktivste Mittel der Strafverfolgung, denn nicht selten verlieren Ersatzfreiheitsstrafer durch die Inhaftierung ihre Arbeitsplätze, Wohnungen und rutschen in den Status eines obdachlosen Hartz IV-Empfängers nach der Verbüßung ab. Dafür, dass jemand seine Geldstrafe nicht zahlen kann, wird der Steuerzahler pro Tag Inhaftierung mit ca. 100 - 140 EUR belastet. Das sind Beträge in Zeiten knapper Kassen, mit denen man mit Sicherheit Besseres anzufangen wüsste. Die Haftkosten stellen dabei nur die kurzfristige Belastung für die Allgemeinheit dar, die langfristige Belastung durch Verlust des sozialen Status findet hier noch keine Berücksichtigung. Rechnen wir doch mal an einem einfachen Beispiel nach in welchem Missverhältnis die Sache steht. Da wird ein Mensch mit einem Monatseinkommen von 1.200 EUR mehrfach beim Schwarzfahren erwischt und zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu 40 EUR, in Summe 10.000 EUR, verurteilt, die er nicht zahlen kann. Dafür wird er 250 Tage mit Kosten von ca. 120 EUR/Tag inhaftiert, in Summe 30.000 EUR. Gesamtwirtschaftlicher Schaden 40.000 EUR zuzüglich der Nebenkosten und am Haftende eine ruinierte Existenz. Hier müssen andere Lösungen her. Nur dem, der zahlungsfähig, aber nicht zahlungs- oder arbeitswillig ist, sollte als ultima Ratio die Inhaftierung drohen. Nur so sehe ich die Verhältnismäßigkeit gewahrt.


lichtblick: Damit sind wir wieder beim leidigen Thema mehr Personal, das sich kümmern kann und sehen die These bestätigt, dass jeder in den Vollzug investierte Euro ca. 9 EUR spart. Insofern verhält es sich mit den Ersatzfreiheitsstrafern wie mit den Halb- und Zweidrittelstrafen, die wie Goldstaub verteilt werden. Berlin ist in diesem Bereich bundesweites Schlusslicht. Wie sieht die Situation im Brandenburger Vollzug aus?

Dr. Schöneburg: Wie eingangs bereits erwähnt liegen mir noch keine belastbaren Zahlen vor, doch ich denke Brandenburg ist damit auf einem guten Weg. Sofern es für die Sicherheit der Allgemeinheit vertretbar ist, sollte davon Gebrauch gemacht werden. Das erhöht letztlich die Sicherheit. Mit dem eingesparten Geld könnte man beispielsweise die Rentenversicherung der Strafgefangenen absichern. Ich sehe an verschiedenen Stellen Einsparmöglichkeiten, zum einen wäre das die Entkriminalisierung von weichen Drogen, sodass nicht jeder harmlose Kiffer mit Strafverfahren und Inhaftierung bedroht ist. Zum Anderen ist aber auch ein weiteres großes Einsparpotential denkbar. Dieses würde vor dem eigentlichen Strafverfahren liegen. Stellen sie sich vor, Opfer und Täter könnten sich in einem außergerichtlichen Mediationsverfahren über einen angemessenen Schuldausgleich einigen. Dass impliziert einen gewissen Grad von Genugtuung beim Opfer und Einsicht beim Täter. In so einer Mediation können beiderseits Empathie und Verständnis entwickelt werden, die zu einer nachhaltigen Befriedung führen, ohne das Gefühl einer Partei benachteiligt worden zu sein.


lichtblick: Ein guter Gedanke, der bei vernünftigen Menschen auf offene Ohren treffen wird. Wie stehen Sie zu Lockerungen in der gängigen Vollzugpraxis?

Dr. Schöneburg: Lockerungen dienen der Erprobung eines Gestrauchelten und sollten viel häufiger angewandt werden. Denn ohne Erprobung wird es schwer mit einer vorzeitigen Entlassung. Die Zahl derer, die Lockerungen missbrauchen ist derartig gering, dass eine ernsthafte Gefahr für die Allgemeinheit nicht zu befürchten ist. Eine 100 %ige Sicherheit gibt es nicht, doch sie können niemanden in Unfreiheit, innerhalb einer totalen Institution, erproben. Hierzu ist es notwendig, dem Inhaftierten einen gewissen Vertrauensvorschuss zu gewähren, selbst unter Inkaufnahme eines geringen Restrisikos. Genau in diesem Bereich sind auch die verbesserungswürdigen Punkte im BbgJVollzG. Dazu gehört aber auch, dass wir aufhören, sollte mal wirklich etwas schiefgehen, sofort nach einem Schuldigen zu suchen, um ihn an den Pranger zustellen.


lichtblick: Mit Ihren fortschrittlichen Ansichten machen Sie es uns nicht leicht eine echte Kontroverse zu entfachen. Versuchen wir es mal mit einem anderen Thema und zwar der Ankündigung vom Bundesminister für Justiz, Heiko Maas (SPD), zur Änderung des Mordparagraphen. Kurz nach seinem Amtsantritt wurde von ihm vollmundig der Wille zur Beseitigung der Nazi-Relikte im Strafgesetzbuch (StGB) angekündigt und eine Expertenkommission eingesetzt. Wie stehen Sie dazu und was für ein Resultat erwarten Sie?

Dr. Schöneburg: Grundsätzlich ist die Reform längst überfällig und wird in Fachkreisen seit mehr als 30 Jahren diskutiert. Solche Relikte passen auch nicht in das StGB einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Wir müssen wegkommen von der absoluten Strafandrohung der lebenslangen Freiheitsstrafe, hin zu einer differenzierten Betrachtung der Tatumstände und des Täters. Nur so räumen wir den Richtern, unter Würdigung aller Umstände, die Möglichkeit ein, das Strafmaß verhältnismäßig und tatangemessen festzulegen. Meine Befürchtung ist, dass der Abschlussbericht der Kommission zu keiner politisch verwertbaren Einschätzung für den Bundesminister für Justiz kommt und alles bleibt wie es ist. Und in Anbetracht des bevorstehenden Wahlkampfes 2017 wird sein Engagement sich wohl eher in Grenzen halten.


lichtblick: Was uns nicht im Geringsten überraschen würde, denn aus unserer Sicht scheint es parteiübergreifend auf Bundes- und Landesebene in Mode zu sein, die bestehenden Missstände gar nicht oder nur sehr halbherzig abzuarbeiten. Beispiele dafür finden sich in ausreichender Menge. Um nur zwei zu nennen, die Mietpreisbremse, die nicht funktioniert und ein StVollzg Bln, wo der Rückwärtsgang eingebaut ist. Wie sieht Ihre Prognose für den Fortschritt und die weitere Entwicklung in Brandenburg unter dem neuen Justizminister, Stefan Ludwig (DIE LINKE) aus?

Dr. Schöneburg: Ein kompetenter Mann mit dem erforderlichen Fachwissen auf dem richtigen Posten. Unter seiner Ägide sehe ich die Weiterentwicklung des Strafvollzuges in Brandenburg in guten Händen.


lichtblick: Wir möchten noch ein mal auf die Konferenz "Strafvollzug und Resozialisierung - ein Paradoxon?!" in Potsdam zurückkommen. Wir sind neugierig, verraten Sie uns, was geplant ist und wer die Teilnehmer sein werden?

Dr. Schöneburg: Die Veranstaltung ist auf 2 Tage angesetzt und wurde von der Fraktion DIE LINKE mit Unterstützung der Brandenburger Strafverteidigervereinigung und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelferinnen und -helfer e.V. initiiert. Am ersten Tag beginnen wir mit einer Vernissage, Thema "Gesichter und Geschichten aus dem deutschen Strafvollzug". Anschließend ein Gespräch mit Julia Schönstädt (Fotografin / Künstlerin), Volkert Ruhe (Gefangene helfen Jugendlichen e.V.), Claudia Frank (Mitherausgeberin des Buches zur Ausstellung), Prof. Dr. Johannes Feest (Vollzugswissenschaftler) und mir. Das vollständige Programm des zweiten Tages würde jetzt zu weit führen, deswegen beschränke ich mich darauf ihnen die Hauptthemen zu nennen:
- "Das Gefängnis - ein überholtes Prinzip"
- "Über die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe"
- "Warum die lebenslange Freiheitsstrafe abgeschafft gehört"
- "Einbeziehung der Gefangenen in Renten- und Sozialversicherungssysteme"
- "Landesstrafvollzugsgesetze - Anspruch und Wirklichkeit"
- "Brauchen wir Landesresozialisierungsgesetze?"
Wir haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die Strafvollstreckungskammern, Wissenschaftler und viele andere am Vollzug Beteiligte eingeladen, um das Thema mehr in den Fokus der Öffentlichkeit zu stellen. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme und konstruktive Dialoge.


lichtblick: Das klingt vielversprechend und interessant. Gerne würden wir auch teilnehmen, doch aus offensichtlichen Gründen werden wir leider verhindert sein. Deshalb möchten wir Sie bitten, uns einen Bericht über den Verlauf und die Ergebnisse der Veranstaltung zukommen zu lassen.

Dr. Schöneburg: Das mache ich gern. Wir hätten sie auch gern als Fachleute ihrer selbst dabei, damit sie aus erster Hand berichten können.


lichtblick: Wir danken Ihnen ganz herzlich für ihr Erscheinen und hoffen Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen. Vielleicht mit einem kleinen Fazit aus der anstehenden Justizministerkonferenz oder mit der Auswertung über Veränderungen im Brandenburger Vollzug.

Dr. Schöneburg: Das werde ich sehr gern tun und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei ihrer Arbeit.

(VL)

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Quelle:
der lichtblick, 48. Jahrgang, Heft Nr. 367, 2/2016, Seite 8-11
Unzensiertes Gefangenenmagazin der JVA Berlin-Tegel
Herausgeber: Redaktionsgemeinschaft der lichtblick
(Insassen der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2016

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