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OFFENSIV/106: Ausgabe September-Oktober 2012 8/12


offen-siv 8/2012
Zeitschrift für Sozialismus und Frieden



INHALT

Redaktionsnotiz

BRD und DDR
- Asphalt: Zahlen zur akuten Armut in der BRD
- Hans Fricke: Der Irrweg der "Pferdeäpfel-Theorie"
- Erich Buchholz: Wie DDR-Bürger das BRD-Strafrecht erleben

Srebrenica
- Kaspar Trümpy: Interview mit Alexander Dorin zu Srebrenica

Cuba
- Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V., Regionalgruppe Essen:
   Spendenaufruf - Freiheit für die MIAMI 5!

Buchbesprechung
- Dr. jur Günter Herzog: Buchbesprechung Erich Buchholz:
   "Das DDR-Justizsystem - das beste je in Deutschland?"

Resonanz
- Gerhard Feldbauer: Es ist etwas komplizierter! Zu Russland und China (offen-siv, 7/2012)
- Erich Buchholz: Persönliches zu Gerhard Feldbauer:
   "1945 fiel in Italien die Revolution aus"
- Gerhard Feldbauer: offen-siv ist unverzichtbar.
   Zu: "In eigener Sache", Heft 7/2012

Nachruf für Dr. Falkenhagen, einen Humanisten und Friedenskämpfer

Spendenaufruf für das DDR-Kabinett Bochum: Ein Barkas für das DDR-Kabinett!

Frank Flegel: Neue Internetseite der offen-siv

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REDAKTIONSNOTIZ

Die Armut wächst während der Hochkonjunktur. Nun steht die nächste zyklische Krise bevor (vielfach wird ihr Charakter vernebelt: es handle sich um die Folgen der so genannten "Euro-Krise", manchmal wird das Ganze auch "Schulden-Krise" genannt - selbstverständlich, denn der Systemzusammenhang soll möglichst unerkannt bleiben) und damit ein neuer Schub der Arbeitslosigkeit und der Obdachlosigkeit. Brechts Zeilen, die Hans Fricke zitiert: "Armer Mann und reicher Mann, standen da und sah'n sich an. Und der Arme sagte bleich: Wär' ich nicht arm, wärst du nicht reich" sind heute so aktuell wie zur Zeit ihrer Entstehung.

Wir bringen zu diesem Thema Informationen von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, eine Arbeit von Hans Fricke in leicht gekürzter Form (wir haben sowieso schon Überlänge), außerdem einen auf den ersten Blick unspektakulär wirkenden Artikel von Erich Buchholz über die Unterschiede im Strafrecht zwischen BRD und DDR und deren Folgen, der sich beim genaueren Hinsehen aber als höchst interessant und politisch brisant erweist.

Das Interview mit Alexander Dorin zu Srebrenica zeigt beispielhaft auf, wie der Imperialismus sich seine Kriegsgründe selbst bastelt. Mit Syrien und mit dem Iran geschieht zur Zeit genau dasselbe. Apropos Syrien und Iran: für eine zweimonatlich erscheinende und wegen der Kosten eine Druckereizeit von 7 - 10 Tagen in Kauf nehmende Zeitschrift ist eine aktuelle Berichterstattung und Einschätzung ausgesprochen schwierig. Deshalb verweisen wir Euch auf die Veröffentlichen der Kommunistischen Initiative Deutschland (KI), hier sowohl auf die Home-Page www.kommunistische-initiative.de als auch auf die Internet-Zeitung "KI-Info" (kann über die Home-Page bestellt werden). Die Genossinnen und Genossen leisten dort wirklich sehr gute Arbeit.

Eine Buchbesprechung, zwei Spendenbitten, Resonanzen und ein Nachruf runden diese Ausgabe ab.

Die Situation ist nicht einfach, ohne Eure Spenden geht nichts. Deshalb bitten wir Euch eindringlich um Unterstützung!

Frank Flegel, Red. offen-siv

Spendenkonto Offensiv:
Inland:
Konto Frank Flegel, Kt.Nr.: 30 90 180 146 bei der Sparkasse Hannover, BLZ 250 501 80, Kennwort: Offensiv
Ausland: Konto Frank Flegel, Internat. Kontonummer(IBAN): DE 10 2505 0180 0021 8272 49,
Bankidentifikation (BIC): SPKHDE2HXXX; Kennwort: "Offensiv".

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BRD UND DDR

Asphalt (RS): Zahlen zur akuten Armut in der BRD

"Die Bundesregierung verweigert sich der Einführung einer bundesweiten Statistik, die den Umfang der Räumungsklagen und Wohnungslosigkeit abbilden soll. Dabei wird diese Statistik von der Fachwelt seit mehr als 30 Jahren gefordert!"

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe - das ist der Dachverband der Wohnungslosenhilfe - kritisiert die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine gemeinsame Kleine Anfrage der Oppositionsfraktionen im Bundestag. Die Regierung vertrete die nicht haltbare Meinung, dass Wohnungslosigkeit heute nicht mehr in erster Linie auf einem Fehlbestand an Wohnungen, sondern in der Regel auf eine Reihe anderer sozialer bzw. psychosozialer Ursachen beruhe. Die BAG Wohnungslosenhilfe betont dagegen, die schnell steigenden Preise für Mietwohnungen bei zunehmender Armut in Deutschland seien eindeutig Ursache der wieder deutlich höheren Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot: "Bis zum Jahr 2017 werden in Deutschland über 800.000 Mietwohnungen, insbesondere in Ballungszentren. Groß- und Universitätsstädten fehlen. Da diese Wohnungen nicht über Nacht gebaut werden können, zumal der Soziale Wohnungsbau praktisch abgeschafft worden ist, wird sich Wohnungslosigkeit weiter verschärfen, den n auch das Programm 'Soziale Stadt' steht faktisch vor dem Aus", so die BAG, die durch eine Umfrage bei ihren Mitgliedsorganisationen folgende Zahlen zusammengestellt hat:

"Das Ausmaß der Wohnungslosigkeit ist zwischen 2008 und 2010 dramatisch gestiegen. 2010: insgesamt ca. 354.000 Wohnungsnotfälle (2008: 227.000), davon ca. 248.000 Wohnungslose (2008: 227.000) und ca. 106.000 (2008: 103.000) von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen. Die Wohnungslosigkeit alleinstehender Menschen (2008: 132.000; 2009: 145.000; 2010: 152.000) stieg mit 15 Prozent deutlich dramatischer an als die Wohnungslosigkeit der Mehrpersonenhaushalte (3 Prozent). Cirka 22.000 Menschen lebten 2012 ohne jede Unterkunft auf der Straße (2008: ca. 20.000), eine Steigerung um 10 Prozent! Der Frauenanteil unter alleinstehenden Wohnungslosen liegt nach unserer Schätzung bei 40.000 oder 26 Prozent. Die Zahl der Kündigungen und der Zwangsräumungen ist in den Jahren 2009 und 2010 deutlich angestiegen, woraus zu schließen ist, dass die Bemühungen der Kommunen um Prävention nicht ausreichen, zumal Kommunen und Länder immer wieder eigene Wohnungsbaubestände an private Investoren verkaufen. Die Verarmung hängt ebenfalls eng zusammen mit der weiterhin hohen Zahl der Langzeitarbeitslosen, auch ist der Niedriglohnsektor aufgrund eines fehlenden Mindestlohns extrem angewachsen."

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Hans Fricke: Der Irrweg der "Pferdeäpfel-Theorie"

Von Bertold Brecht stammt der Vierzeiler: "Armer Mann und reicher Mann, standen da und sah'n sich an. Und der Arme sagte bleich: Wär' ich nicht arm, wärst du nicht reich."

Mit diesen wenigen Worten zeigt der Dichter Ursache, Zusammenhang und Resultat der gesellschaftlichen Fehlentwicklung einer mindestens 40jährigen Politik der Bundesrepublik, vor deren sozialpolitischen Scherbenhaufen wir heute stehen.

Der verhängnisvolle Irrglaube, man könne Armut im Rahmen der bestehenden Gesellschaftsordnung durch zunehmenden Reichtum beseitigen, der die Regierungspolitik noch immer bestimmt, führt, wenn ihr nicht Einhalt geboten wird, zwangsläufig zur sozialen Katastrophe und zu einem rasanten Abbau der Demokratie.

Prof. Dr. Christoph Butterwegge, Direktor des Instituts für Vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften an der Universität Köln, erklärkt dazu: "Manche neoliberale Ökonomen vertreten nun mehr oder weniger offen die Position, dass sich der Armut am effektivsten vorbeugen lässt, indem man den Reichtum vergrößert. Nach der 'Pferdeäpfel-Theorie' muss man, um den Spatzen etwas Gutes zu tun, die Vierbeiner mit dem besten Hafer füttern, damit die Spatzen dessen Körner aus dem Kot herauspicken können. Reichtumsvermehrung statt Armutsverringerung - so lautet auch das heimliche Regierungsprogramm der Großen ebenso wie der Rot-Grünen Koalition. Besser wäre es aber, die Spatzen direkt zu unterstützen. Dasselbe gilt für die Armen, denen viel eher geholfen wäre, wenn sie nicht als 'Faulpelz' und 'Sozialschmarotzer' diffamiert, sondern durch eine Politik der Umverteilung von oben nach unten besser gestellt würden." Anstatt diesen jedem normalen Menschen einleuchtenden Weg des sozialen Ausgleichs zwischen arm und reich zu beschreiten, haben sich die Regierenden im Auftrag des hinter ihnen stehenden Kapitals für einen schleichenden Abbau des Sozialstaates entschieden, bei dem nachweislich tüchtig verdient wird.

Das Zusammenspiel zwischen Kapital und Regierenden zum Nachteil der "einfachen" Bürger zeigte sich besonders deutlich bei ihrem gemeinschaftlichen, hinterlistigen Angriff auf die gesetzliche Rentenversicherung.

Der Vorsitzende der Linksfraktion im niedersächsischen Landtag, Manfred Sohn, erklärte dazu in junge Welt vom 14.12.2011: "Er (der frühere niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff) war auch Teil des Komplotts, mit dem die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland zerschlagen und teilweise durch die unseligen Riester- und Rürup-Modelle ersetzt wurde. Dadurch wurden Milliardensummen auf die Konten von Vermögensberatern und privaten Lebensversicherern umgeleitet. Einer der Hauptprofiteure ist der Hannoveraner Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer - ein Duzfreund von Christian Wulff. Meine Fraktion hat das im Landtag mit mehreren Kleinen und Großen Anfragen thematisiert. Gegen Maschmeyer wird jetzt übrigens in Österreich wegen Betruges ermittelt."

Um was für ein Exemplar von "Leistungsträger" es sich bei diesem Duzfreund des späteren Bundespräsidenten Wulff handelt, hat Maschmeyer selbst zu erkennen gegeben, als er 2005 offen erklärte, die Finanzdienstleistungsbranche stehe nach der Verlagerung von der staatlichen zur privaten Altersvorsorge vor dem größten Boom, den sie je erlebt habe. Es sei so, als wenn wir - die Finanzbranche - auf einer Ölquelle sitzen, sie ist angebohrt, sie ist riesig groß und sie wird sprudeln. Die Teilprivatisierung der Altersvorsorge hat sich als ein gigantisches Förderungsprogramm für die Versicherungswirtschaft erwiesen. Seit 2002 brachte das Riester-Geschäft den Versicherern mehr als 36 Milliarden ein. Und das alles unter der aktiven Mithilfe der Bundesregierung!

Schon in den 70er Jahren begann die Kampagne gegen aktive Beschäftigungspolitik, deren Folgen sich am Anteil der Arbeitnehmer am Volkseinkommen (genannt "Lohnquote") widerspiegeln: Anfang der 70er Jahre betrug er fast 72 Prozent, 2008 lag diese so genannte Lohnquote nur noch bei ungefähr 62 Prozent!

Albrecht Müller, von 1973 bis 1983 Leiter der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt unter Willy Brandt und Helmut Schmidt, jetzt Herausgeber des Internetjournals "NachDenkSeiten", sagte dazu in einem Vortrag zum Thema "Meinungsmache - Warum und wie der Sozialstaat ins Gerede kam": "Daß so etwas wie konjunkturelle Schwächen und die damit verbundene Arbeitslosigkeit bewusst geplant sein könnten, das klingt nach Verschwörungstheorie. Daß bewusst eine Reservearmee von Arbeitslosen geschaffen wird, klingt abenteuerlich. Aber es ist so. Es gibt einen britischen Notenbanker, Sir Alan Budd, ein politischer Freund von Frau Thatcher, der von der Idee, dass die Erhöhung der Arbeitslosigkeit mehr als wünschenswert und gewollt war, um die Arbeiterklasse insgesamt zu schwächen, berichtete. Die Wiederherstellung der industriellen Arbeitslosenarmee erlaube es den Kapitalisten, fortan hohe Profite zu realisieren. (...) Dass er dies offen sagt, ist ein wohltuender Beitrag zur Aufklärung."

Damit bestätigt ein britischer Banker die marxistische Wirtschaftstheorie, wonach die auf dem Arbeitsmarkt bestehende "Überbevölkerung" von der kapitalistischen Entwicklung selbst produziert werde. Die Existenz dieser Reservearmee bietet nach Marx für die einzelnen Kapitale einen doppelten Vorteil. Zum einen drücken die "unbeschäftigten" Arbeitskräfte auf den Lohn der "Beschäftigten", zum anderen stellen sie eine "Reserve" für sprunghafte Ausdehnungen der Akkumulation dar.

Das Zitat von Sir Alan Budd ergänzt eine bemerkenswerte Einlassung des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder am 28. Januar 2005 in Davos: "Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt."

2010 verdienten 1.383 Millionen Menschen in Deutschland so wenig, dass sie als so genannte Aufstocker zusätzlich Arbeitslosengeld bezogen, um die Grundsicherung zu erreichen.

Die Versuche der deutschen Wirtschaft, den Niedriglohn zu rechtfertigen, nehmen groteske Züge an. Die "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" entlarvt sich mit der verlogenen Behauptung, der Niedriglohnsektor sei ein Sprungbrett für gute Arbeit, endgültig als neoliberale PR-Abteilung der Arbeitgeberverbände.

In Deutschland ist im Gegensatz zu vielen anderen Ländern die Aufstiegsmobilität ungewöhnlich niedrig. Das heißt, viele Beschäftigte haben keine Chance, dem Niedriglohnsektor zu entkommen. Damit wird dieser Sektor nicht zum Sprungbett, sondern zu einer Falle in Richtung Mini-Rente und Altersarmut.

Selbst Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) musste am 20.09.2012 im Magdeburger Landtag einräumen: "Die meisten Beschäftigten, die weniger als 7,50 Euro verdienen, arbeiten im Niedriglohnsektor."

Ein weiterer Skandal besteht darin, dass der Staat, d.h. der Steuerzahler, Armutslöhne subventioniert und damit einen erheblichen Beitrag zur Ausweitung des Niedriglohnsektors leistet. In der Zeit von 2005 bis 2011 hat der Staat für diese Form der Lohnkostenzuschüsse über 50 Milliarden Euro ausgegeben. Zusätzlich zu diesen Kosten für die Aufstockung niedriger Löhne subventionierte der Steuerzahler Minijobs mit fast vier Milliarden Euro.

Dass die Bundesregierung diese Täuschung der Öffentlichkeit seit Jahren aktiv unterstützt und den Schwindel der Arbeitgeberverbände auch noch mit vielen Milliarden Euro Steuergeldern subventioniert, zeigt ihre totale Abhängigkeit von den Banken und Konzernen bei gleichzeitiger Missachtung der Lebensinteressen der "einfachen" Menschen. Am 30.08.2011 bezeichnete der DGB den Niedriglohnsektor in Deutschland europaweit als Spitzenreiter.

Die Statistiker nennen solche Formen des Verkaufs der Ware Arbeitskraft wie befristete Beschäftigung, Zeitarbeit und Minijobs verniedlichend "atypische Beschäftigung". In Wirklichkeit sind diese Arbeitsverhältnisse nicht atypisch, sondern auf dem Vormarsch. Sie sind in Deutschland auf dem besten Wege, typisch zu werden.

So ist nach Angaben des DGB seit 2001 ein Verlust von einer Million sozialversicherungspflichtiger Vollzeitstellen zu beklagen. Gleichzeitig entstanden weit über eine Million dieser so genannten "atypischen" Stellen, was vom Wirtschaftsminister und FDP-Chef Rösler als Erfolg gefeiert wird. Kein Wunder, dass der Anteil der Niedriglöhner zwischen 2006 und 2012 von 18,7 auf 20,6 Prozent gestiegen ist, denn sie sind für die Unternehmer ein lukratives Geschäft.

Uli Schwemin weist auf den Trend hin, einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob in mehrere kleine und prekäre zu zerlegen. Dadurch erhält der Unternehmer bessere Möglichkeiten zum Lohndumping und erspart sich vor allem ganz oder teilweise die Zahlung der Sozialversicherung. Dieses Geld, das nach wie vor von den Beschäftigten erarbeitet wird, wirtschaftet er in die eigene Tasche.

Und für diese Art von "Regierungsarbeit" im Interesse der Profite des Kapitals und deshalb zum Nachteil der abhängig Beschäftigten und derjenigen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, leisteten Kanzler Schröder und Kanzlerin Merkel und auch der Duzfreund des eiskalten Nutznießers der Zerschlagung des gesetzlichen Rentensystems Carsten Maschmeyer, Christian Wulff, bei ihren Vereidigungen folgenden Amtseid: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe." Die Selbstverständlichkeit, mit der die Bundesregierungen unter Kohl, Schröder und Merkel neben den vielen bekannten Fällen der Verletzung des Grundgesetzes und anderer Gesetze auch für den Sozialraub an Millionen von Bundesbürgern die Hilfe Gottes erbitten, übersteigt nicht nur für viele Gläubige das Maß des Erträglichen.

Die von Frau von der Leyen kürzlich veröffentlichten, die Altersarmut betreffenden alarmierenden Zahlen stimmen sicher in der Tendenz und verlangen gebieterisch ein Umdenken der Politik und längst überfällige Korrekturen. Dennoch ist zu fragen, warum so getan wird, als würde man das Problem nicht kennen. Schließlich haben mit Ausnahme der Linkspartei alle Bundestagsparteien mit der Riesterreform einen Prozess eingeleitet und unterstützt, der die Altersarmut vermehrt. Der Bundesregierung ist doch bekannt, dass heute bereits fast 120.000 Menschen im Alter von mehr als 75 Jahren zusätzlich zu ihrer Rente einen Mini-Job ausüben müssen, um leben zu können.

Warum also diese gespielte Überraschung der Politik nach der Erklärung der Arbeitsministerin, ab dem Jahr 2030 erhielten selbst Arbeitnehmer, die 2.500 Euro brutto im Monat verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in Höhe des Grundsicherungsbetrages von 688 Euro? Warum empfiehlt von der Leyen eine Zuschussrente, die von ihrer eigenen Partei und der Regierung postwendend abgelehnt wird? Warum meldete sich der Vorsitzende der SPD, dessen Partei gemeinsam mit den Grünen vor gut zehn Jahren eine Rentenreform beschlossen hat, die das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 um etwa ein Viertel senkt, was gleichbedeutend mit Altersarmut per Gesetz ist, hektisch zu Wort und schlägt eine garantierte Solidar-Rente von 850 Euro vor?

Es ist Bundestagswahlkampf und da macht es sich immer gut, so zu tun, als würden einem die Lebensbedingungen der heutigen und künftigen Rentner am Herzen liegen. Da nimmt man schon mal in Kauf, dass in der Öffentlichkeit Zweifel an der Ehrlichkeit geäußerter Kritiken am Rentenniveau und gemachter Vorschläge laut werden und dass die scheinbaren erheblichen Meinungsunterschiede zwischen Arbeitsministerin und Bundeskanzlerin in Wahrheit nicht bestehen.

Um ihre offenen und verdeckten Rentenkürzungen zu rechtfertigen verbreitet die Bundesregierung assistiert von den Medien seit Jahr und Tag die These, die Überalterung der Gesellschaft sei schuld am heutigen Rentenproblem.

Was von dieser These zu halten ist, hat Prof.Dr. Christoph Butterwegge in einem Interview gegenüber tagesschau wie folgt erläutert:

"Die Entwicklung der Rente hat wenig mit der demografischen Entwicklung zu tun. Allerdings wird immer so getan, als handle es sich hier um ein Naturereignis: Wenn die Gesellschaft kollektiv altert, müssten die Renten sinken oder die Beiträge drastisch steigen.

Das ist aber eine politische Milchmädchenrechnung. Denn die Höhe der Rente ist keine Frage der Biologie: Wie alt ist die Gesellschaft? Sondern erstens eine Frage der Ökonomie: Wie groß ist der gesellschaftliche Reichtum zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rente bezahlt werden muss?

Und zweitens eine Frage der Politik: Wie wird der ja weiter wachsende gesellschaftliche Reichtum auf die einzelnen Schichten und Altersgruppen verteilt?

Die Demografie fungiert als Mittel der sozialpolitischen Demagogie, weil eine Entwicklung als zwangsläufig dargestellt wird, die politisch gestaltbar ist. Wenn das Bruttoinlandsprodukt steigt - alle vorliegenden Prognosen besagen das - und wenn die Bevölkerungszahl gleichzeitig abnimmt, dann ist ein größerer Kuchen auf weniger Menschen zu verteilen. Für alle müsste genug Geld da sein. Es ist aber ungerecht verteilt, und zwar nicht zwischen den Generationen, sondern innerhalb jeder Generation."

Altersarmut ist bereits heute ein Problem. Denn immer mehr RentnerInnen sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Seit sie in Kraft getreten ist, ist die Zahl der auf sie angewiesenen RentnerInnen um 60 Prozent gestiegen. Im Jahr 2003 gab es knapp 260.000 Betroffene, Ende 2010 waren es schon 412.000. Zwei Drittel davon waren Frauen.

Das sind die offiziellen Zahlen. Würden auch jene hinzugerechnet, die eigentlich einen Anspruch hätten, ihn aber aus Scham nicht geltend machen, stiege die Zahl der Grundsicherungsempfänger im Alter auf über eine Million!

Nach seiner Strategie gegen Altersarmut gefragt, antwortete Prof. Butterwegge wie folgt:

"Die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel müssten rückgängig gemacht werden. Also der so genannte Riesterfaktor, der Nachhaltigkeitsfaktor und der Nachholfaktor. Auch die Rente mit 67 müsste wieder abgeschafft werden, denn auch das ist eine verkappte Rentenkürzung. Außerdem müssten die Löhne steigen. Das Problem bei den niedrigen Renten ist ja, dass der Niedriglohnsektor weiter wächst und es immer mehr Leiharbeit, Werkverträge und Mini-Jobs gibt. Stattdessen bräuchten wir mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Dafür sollte Frau von der Leyen sorgen."

Der vom Arbeitsministerium erarbeitete Entwurf für den Armuts- und Reichtumsbericht, den das Bundeskabinett am 14. November beschließen soll, enthält den Prüfauftrag, "ob und wie über die Progression in der Einkommensteuer hinaus privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann".

Prompt ging Philipp Rösler auf die Barrikaden und lehnte jegliche Reichensteuer kategorisch ab. Der CDU-Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter schimpfte sogar in Bild: Das, was da im Reichtumsbericht geschrieben steht, sei "Linksrhetorik pur" und auch Angela Merkel machte ihre Parteikollegin von der Leyen öffentlich zur Schnecke und lehnte ebenfalls eine Vermögenssteuer für Reiche ab.

Der im neuen Bericht öffentlich gemachte Skandal, dass in der BRD die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung über 53 Prozent des Gesamtvermögens verfügen, während 50 Prozent nur ein Prozent davon besitzen, war für die drei Schaukämpfer kein Thema. Ihre einzige Sorge ist offensichtlich, dass alles so bleibt, wie es ist, und das Ziel ihrer Regierungspolitik, die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer zu machen, nicht angetastet wird. Wer noch immer nicht weiß, was Klassenkampf ist: Hier hat er ihn.

Dass Frau von der Leyen nach gelungner Schau gehorsam wieder zurückruderte und erklären ließ, es gehe "ausschließlich und allein um das Thema der gesellschaftlichen Verantwortung und des Engagements im Rahmen von freiwilligen Spenden- und Stiftertätigkeiten" und es gebe im Bericht "keinerlei Hinweise auf neue Umverteilungen über das Steuersystem", entlarvt auch diesen jüngsten Schaukampf als politisches Schmierentheater.

Aus alledem ergibt sich: Armut ist Strukturmerkmal und Funktionselement des kapitalistischen Systems. Sie ist für die Aufrechterhaltung der bestehenden Macht- und Herrschaftsverhältnisse erforderlich, hält sie doch Betroffene, Erwerbslose und ArbeitnehmerInnen gleichermaßen unter Kontrolle. Armut dient als politisch-ideologisches Druckmittel, materielles Disziplinierungselement und soziale Drohkulisse zugleich. Sie demonstriert jenen Menschen, die arm sind, dass ihre Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft nicht ausgereicht hat, um sich zu etablieren, und sie demonstriert jenen Menschen, die nicht arm sind, dass sie weiterhin loyal bleiben müssen, um nicht abzustürzen. Armut ist kein ernsthaft zu bedauernder Kollateralschaden der Globalisierung, kein wirtschafts- und sozialpolitischer Betriebsunfall. Armut muss sein, sie ist gewollt! (...)

Hans Fricke

Hans Fricke ist Autor des 2010 im GNN-Verlag Schkeuditz erschienenen Buches "Eine feine Gesellschaft - Jubiläumsjahre und ihre Tücken", 250 Seiten, ISBN 978-3-89819-341-2

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Erich Buchholz: Wie DDR-Bürger das BRD-Strafrecht erleben
Weitere unerfreuliche Erfahrungen von DDR-Bürgern im Gefolge des "Beitritts" per 3. Oktober 1990

Liebe Leser!

In Aussprachen, Diskussionen und persönlichen Gesprächen zu meinem Buch "Rechtsgewinne? Welche Rechte gewannen die DDR-Bürger durch den Beitritt? Haben sie Rechte verloren?"(1) kam wiederholt die Frage auf, warum ich das Gebiet des Strafrechts ausgespart hatte.

In dieser Schrift beschränkte ich mich auf solche Rechtsgebiete, die für den DDR-Bürger in seinem Alltag bedeutsam waren, so das Arbeitsrecht, das Wohnungsmietrecht und das Familienrecht.

Die des Öfteren gestellte Frage nach dem Strafrecht ist indessen nachvollziehbar und berechtigt.

Aus dem noch in Arbeit befindlichen Manuskript "DDR-Strafrecht besser als das der BRD?" sei deshalb vorab ein Auszug zur Kenntnis gebracht, der erläutert, dass und wie die DDR-Bürger mit dem "Beitritt" unter ein ihnen fremdes Rechtssystem und damit auch unter ein ihnen nicht minder fremdes Strafrecht(2) fielen.

Sichtbar wird, dass die DDR-Bürger mit dem "Beitritt" weitere unerfreuliche, ja bösartige Erfahrungen, hier im Strafrecht, machen mussten.

Sie durften annehmen, dass in der BRD - ähnlich wie in der DDR - die seit Urvätern bekannten Straftaten, wie Mord und Totschlag, Körperverletzung und Vergewaltigung, Raub und Diebstahl, Betrug und Brandstiftung - sowie auch die Staatsschutzdelikte des Hoch- und Landesverrats sowie auch des Widerstands gegen die Staatsgewalt unter Strafe gestellt sein würden.

Sie erlebten aber - durch ganz praktische, unerfreuliche eigene Erfahrungen - ganz neue, ihnen zuvor unbekannte Strafbarkeiten".

Von diesen handelt dieser Beitrag.


Neue Strafbarkeiten

In diesem Auszug aus meinem vorgenannten in Arbeit befindlichen Buch geht es darum, dass die DDR-Bürger mit gesetzlich angedrohten Strafbarkeiten konfrontiert wurden, die sie aus dem DDR-Strafrecht nicht als strafbar kannten.

Was in der DDR nicht strafbar war, ist nun per 3. Oktober 1990 unerwartet und unvorhergesehen eine Straftat, etwas Kriminelles.

Wenn im Folgenden Erfahrungen von DDR-Bürgern mit dem BRD-Strafrecht mitgeteilt werden, habe ich - nicht zuletzt aufgrund persönlicher Eindrücke und Erfahrungen - die "gewöhnlichen" DDR-Bürger im Visier, die fleißigen, redlichen und unbescholtenen.(3)

Sie erlebten das BRD-Strafrecht ganz praktisch(4) - in Gestalt von Strafanzeigen und Strafverfolgungen.

Sie wurden - besonders deutlich in Berlin - mit einem ihnen unbekannten Justizsystem konfrontiert, mit einem ihnen unverständlichen Verfahrensstil. Nicht wenigen DDR-Bürgern erschienen die Richter fremd, fremdartig. Zu Unrecht verfolgte und angeklagte DDR-Bürger erfuhren, wie der "Kalte Krieg" durch einige Richter im Gerichtssaal fortgeführt wurde.(5)

Die DDR-Bürger, die erstmals an einer Gerichtsverhandlung bundesdeutscher Gerichte teilnahmen, kamen sich vor wie in einem Film:

Da saßen die Richter und auch die Staatsanwälte und Rechtsanwälte in schwarzen Roben(6), was schon optisch ihren Abstand zu den gewöhnlichen Bürgern markiert!(7)

Art und Weise der Verhandlung, die Wortwahl und das Vokabular waren vielen fremd und unverständlich. In Anklagen, Beschlüssen, Urteilen und Schriftsätzen der Anwälte war dies für viele noch weit schlimmer: "Das versteht doch kein Mensch."

Die Fremdheit dieser Justiz erlebten die Bürger der DDR-Hauptstadt besonders deutlich: sie hatten in ihnen meist völlig fremde Gegenden in Westberlin, bisher "feindliches Ausland", zu fahren, soweit einige von ihnen nicht sogar dorthin vor- oder zugeführt wurden.

Viele Leser werden sich dessen erinnern (oder sollten wissen), dass in der DDR - im Gegensatz zur BRD - alle wichtigen, die Bürger unmittelbar berührenden Gesetze, so auch das Strafgesetzbuch der DDR von 1968, in breiter Öffentlichkeit diskutiert und beraten wurden, bevor sie durch die Volkskammer verabschiedet wurden.

Sie werden sich auch daran erinnern (oder sollten wissen), dass in der DDR - anders als in der BRD - die Richter von den Volksvertretungen gewählt wurden, und (wie auch die Staatsanwälte) vielfältig in der Öffentlichkeit aufgetreten und so den Bürgern persönlich bekannt waren.

Richter der Kreis- bzw. Stadtbezirksgerichte standen den Bürgern für Rechtsauskünfte zur Verfügung - eine Möglichkeit, von der in starkem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Staatsanwälte wurden wegen ihres (in der BRD unbekannten Aufgabengebietes) der Aufsicht über die Gesetzlichkeit von den Bürgern wegen von ihnen erkannten oder angenommenen Verletzungen der Gesetzlichkeit angesprochen.

Die große Zahl der Schöffen - sie waren jedes Jahr zwei Wochen am Gericht tätig - hatten engste Tuchfühlung mit ihrem Richter, der sie in der Schöffenschulung über das DDR-Recht aufklärte. Auch zu den Bürgern, die Mitglieder der Gesellschaftlichen Gerichte waren, hatten die Richter, hier besonders die Arbeitsrichter, enge Verbindungen.

In der DDR waren gute Beziehungen zwischen Bürgern und Richtern sowie auch Staatsanwälten nicht selten. Dem entsprach der Stil der Gerichtsverhandlungen - auch in Strafsachen, wo die Schöffen als gleichberechtigte Richter mit Aktenkenntnis aktiv in die Verhandlungen eingriffen und auch an der Abfassung der Urteilsgründe mitwirkten, die sie unterschrieben.(8)

All dies gab und gibt es in der BRD nicht. Hier herrscht vom Grundsatz her die Arbeitweise aus der Kaiserzeit. Modern ist nur die Technik!(9)

Auf diesem Hintergrund des realen Justizalltages in der DDR erlebten viele ihrer Bürger das BRD-Strafrecht in der BRD-Justiz.(10)

Sie erlebten dort auch neue ihnen unbekannte Strafbarkeiten! Eine Aufklärung über diese gab es nicht!(11)

Da im Strafrecht der Grundsatz gilt: Unkenntnis schützt vor Strafe waren nicht, die DDR-Bürger diesen neuen Strafbarkeiten hilflos ausgeliefert! Die DDR-Bürger tappten reihenweise in die Falle der Unkenntnis!

Eine unvollständige Liste neuer den DDR-Bürgern unbekannter Strafbarkeiten

Genannt seien zunächst folgende den DDR-Bürger unbekannte, Strafbestimmungen(12)

- die Bestimmung des Unerlaubtes Entfernens vom Unfallort (§142),
- die Strafbarkeit des Vorenthaltens und des Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§266 a),
- die Fälschung von Gesundheitszeugnissen (§277),
- den Verstrickungsbruch und den Siegelbruch (§136),
- das Vereiteln der Zwangsvollstreckung (§288),
- die Strafbarkeit des Meineids (§154).(13)

Neu war für DDR-Bürger
- die Straftat der Bannkreisverletzung (§106 a),(14)
- die Strafbarkeit der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§201),
- die Verschleppung (§234 a),
- die politische Verdächtigung (§241 a),

weiter solche Straftatbestände wie
- Subventionsbetrug (§264), Kapitalanlagebetrug (§264 a), Kreditbetrug (§265a),
- sowie die Bankrott- bzw. Konkursstraftaten der §§ 283 ff. und der Wucher (§290).(15)

Erwähnt seien auch die durch ihre Uferlosigkeit auffallenden "Auffang-Tatbestände" der §§ 129, 129 a (Bildung krimineller bzw. terroristischer Vereinigungen), mit deren Hilfe auch zufällige "Kontaktpersonen", die keiner dieser Vereinigung angehören, ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden bzw. "Dienste" geraten können.

Von dem aus der Kaiserzeit bekannten berüchtigten § 218 RStGB, (Abtreibung durch die Schwangere selbst!)(16), später als "Abbruch der Schwangerschaft" bezeichnet, waren die DDR-Bürgerinnen seit 1972 befreit worden.(17) Nun stand diese schreckliche Wirklichkeit wieder vor ihnen.(18)

Im Übrigen wurden die DDR-Bürger nicht darüber aufgeklärt, dass Beleidigungen, Hausfriedensbruch und kleine Diebstähle, die in der DDR Verfehlungen, also keine Straftaten, keine kriminellen Handlungen, waren, jetzt als kriminelle Handlungen verfolgt werden.

Praktische von DDR-Bürgern erlebte Erfahrungen mit den ihnen unbekannten neuen Strafbarkeiten(19)

Damit der Leser sich praktisch vorstellen kann, worum es geht und was diese neuen Strafbarkeiten für DDR-Bürger bedeuten bzw. bedeutetet, erscheinen einige Erläutrungen unerlässlich.

Erstens:

Die Strafbarkeit des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort" gem. § 142 StGB/BRD unterschied sich - mit für die Bürger der DDR erheblichen Konsequenzen - von der z. T. vergleichbaren Bestimmung des DDR-Strafgesetzbuches: dem § 199 (Pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall) erheblich.

So brachte die Vorschrift des § 142 StGB/BRD für die DDR-Bürger spürbare praktische Probleme. Während die entsprechende Bestimmung des DDR-Strafrechts, nämlich § 199 StGB/DDR, - auch nach ihrer systematischen Stellung im Kapitel "Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit" - dem Schutz der Verkehrssicherheit und der Aufklärung von Verkehrsdelikten diente, wird als Rechtsgut der bundesdeutschen Regelung allein die Feststellung und Sicherung der durch einen Unfall entstandenen Ansprüche sowie der Schutz vor "unberechtigten Ansprüchen" bezeichnet.(20) Das bundesdeutsche Strafrecht schützt, da es bei den "Ansprüchen" praktisch vornehmlich um Zahlungsverpflichtungen der jeweiligen Versicherungen geht, somit vornehmlich die finanziellen Interessen der privaten Versicherungsunternehmen.(21)

Diese Vorschrift schützt - im Gegensatz zum DDR-Strafrecht - nicht die öffentlichen, sondern die privaten Interessen von Unternehmen. Im DDR-Strafrecht gab es eine gleichartige Vorschrift nicht.

Die vorgenannte Vorschrift des § 199 (Pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall) war als eine Bestimmung zum Schutz der Verkehrssicherheit, somit im öffentlichen Interesse abgefasst. Sie - wie generell die DDR - diente nicht den Interessen privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen, so den Versicherungen.

Die Gegenüberstellung dieser beiden Rechtsvorschriften der beiden Rechtssysteme veranschaulicht - ungewollt - den prinzipiellen Gegensatz der beiden Gesellschaftssysteme der beiden deutschen Staaten!

In der DDR gab es im Übrigen, worauf besonders hinzuweisen ist, keinen "Deal", keinen "Handel mit der Gerechtigkeit"(22) unter Nutzung des § 153 a StPO/BRD, wodurch der Angeklagte mit einer Geldleistung oder sonst "billig" davonkommen konnte.(23)

Auch gab es in der DDR keine grundsätzliche Diskrepanz zwischen einer zivil- und einer strafrechtlichen Gerichtsentscheidung in Bezug auf denselben Verkehrsunfall.(24) Demgegenüber ist solches in der BRD-Justiz (aus juristischen Gründen nachvollziehbar) nicht selten. Dieser gravierende Unterschied entspricht unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen.

In der DDR war die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrer bzw. Halter von Kfz. grundsätzlich durch die (volkseigene) Staatliche Versicherung der DDR - bei ausländischer Unfallbeteiligung durch die ebenfalls volkseigene DARAG (Auslands- und Rückversicherungs-AG der DDR) - gewährleistet; im Regelfalle waren - außer bei Auslandsbeteiligung - beide bzw. mehrere unfallbeteiligte Kraftfahrer bzw. Fahrzeughalter (als DDR-Bürger) bei dieser selben staatlichen Versicherung haftpflichtversichert (siehe auch §§ 246 ff ZGB). Dieser Umstand ermöglichte eine zügige Regelung des Versicherungsschutzes der unfallbeteiligten Versicherungsnehmer.

Demzufolge gab es in der DDR - etwa im Anschluss an ein Strafverfahren - kaum Zivilprozesse, in denen über die Instanzen um die Haftung bzw. die anteilige (quotenmäßige) Haftung gestritten werden musste.

Im Gegensatz dazu sind in der Bundesrepublik vielfach, wenn nicht im Regelfall, die beteiligten Kraftfahrer bzw. Fahrzeughalter bei verschiedenen (privaten) Haftpflichtversicherungen haftpflichtversichert.

Deshalb spielt hier - auch unter dem Gesichtspunkt der Konkurrenz - eine wichtige Rolle, welche der betreffenden privaten Versicherungen für den Versicherten einzustehen, also zu zahlen hat, und welche nicht, sowie in welcher Höhe. Die Folge ist, dass um diese Zahlungsverpflichtung nicht selten Rechtstreitigkeiten ausgetragen werden, die sich unter Umständen durch die Instanzen über Jahre hinziehen.

Aus dieser grundsätzlich unterschiedlichen versicherungsrechtlichen und tatsächlichen Versicherungssituation und auf dem Hintergrund unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse der Versicherungsunternehmen ergaben sich unterschiedliche Rechtspflichten für an einem Unfall Beteiligte in der DDR einerseits und in der Bundesrepublik andererseits.

Nach § 34 StVO/BRD hat nach einem Verkehrsunfall jeder Beteiligte nicht nur unverzüglich zu halten, den Verkehr zu sichern und - soweit möglich - unverzüglich beiseite zu fahren, sich über die Unfallfolgen zu vergewissern, Verletzten zu helfen, anderen am Unfallort Anwesenden, Beteiligten und Geschädigten anzugeben, dass er am Unfall beteiligt war (also Dritten gegenüber eine Selbstbezichtigung vorzunehmen!) und auf Verlangen Name, Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein vorzuweisen (also gegenüber Dritten und nicht nur staatlichen Stellen!) und die Haftpflichtversicherung zu bezeichnen; er hat ggf. solange am Unfallort zu bleiben, bis er zu Gunsten der anderen Beteiligten und Geschädigten die betreffenden Angaben gemacht hat

oder

er hat eine nach den Umständen angemessene Zeit zu warten (gesetzliche Wartepflicht!) und am Unfallort Name, Anschrift usw. zu hinterlassen, wenn (falls!) jemand (irgendein Dritter!) bereit war, die (im § 34 StVO/BRD bezeichneten) Feststellung zu treffen. Falls dies nicht möglich war, hat er diese Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen (wo und wie?).

Sofern der Unfallbeteiligte sich nach einer angemessenen Wartefrist vom Unfallort entfernen durfte(25), hat er zumindest eine nahe gelegene Polizeidienststelle zu unterrichten. Unterlässt er dies, macht er sich - automatisch - strafbar!

Der Straftatbestand des § 142 StGB/BRD ist in Übereinstimmung mit der vorgenannten Vorschrift der Straßenverkehrsordnung ausgestaltet. Die Nichterfüllung der vorgenannten Pflichten der Straßenverkehrsordnung, auch der Pflicht, sofort eine nahe gelegene Polizeidienststelle zu unterrichten, stellt eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann und gegebenenfalls auch ein Fahrverbot umschließt.

Aufgrund der völlig anderen Versicherungs- und Eigentumsverhältnisse in der DDR genügte es gemäß § 42 StVO/DDR anzuhalten, sich über die Folgen des Unfalls zu vergewissern, notwendige Hilfe zu leisten oder einzuleiten, anderen Geschädigten die für die Schadensregelung erforderlichen Angaben zu machen bzw. zu hinterlassen.

Eine Unterrichtung der Deutsche Volkspolizei war sinnvoller Weise nur dann vorgeschrieben, "wenn durch den Unfall Personenschaden eingetreten ist bzw. Gefahren oder Störungen für den Verkehr entstanden sind". Im übrigen genügte es, den anderen Geschädigten die erforderlichen Angaben zu hinterlassen - was in der Praxis üblicherweise durch einen Zettel mit Angabe des eigenen Namens, Anschrift, Telefonnummer und ähnlichem erfolgte, der unter den Scheibenwischer geklemmt wurde, wenn der andere Beteiligte bzw. Geschädigte sich nicht in der Nähe befand. In diesem Sinne war auch der § 199 StGB/DDR, der "Pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall" betraf, gefasst: Nach dieser Vorschrift war zunächst nur die Hilfeleistung verlangt und demgemäß nur das Unterlassen der erforderlichen und möglichen Hilfe unter Strafe gestellt.(26) Strafbar machte sich in Übereinstimmung mit § 42 StVO/DDR auch, wer es unterließ, die durch den Unfall hervorgerufenen Gefahren für den Straßenverkehr zu beseitigen bzw. solches zu veranlassen.

Das Unterlassen der Verständigung der Volkspolizei bei Unfall ohne Personenschaden oder Gefahren oder Störungen für den Verkehr war in der DDR keine Straftat.

Als Rechtsfolge war in § 199 StGB/DDR für das Unterlassen der erforderlichen und möglichen Hilfe und des Beseitigens von Unfallgefahren in erster Linie vorgesehen, den Straftäter vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege, einem Gesellschaftlichen Gericht, zur Verantwortung zu ziehen; auch öffentlicher Tadel und Geldstrafe sowie Verurteilung auf Bewährung - in besonderen Fällen auch Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren - waren vorgesehen.

Es gibt nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass diese DDR-Regelung und ihre Praxis etwa der "Fahrerflucht" Vorschub geleistet hätte. Die DDR-Regelung war sachgerecht und zweckmäßig.

Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage fielen DDR-Bürger als mögliche Beteiligte an einem Verkehrsunfall mit dem 3. Oktober 1990 in eine völlig andere strafrechtliche Situation; sie konnten - ohne besondere kriminelle Intensität oder ohne von ihnen für kriminell gehaltenes Verhalten - zu Straftätern werden, wenn sie nicht auch eine nahe gelegene Polizeidienststelle über ihre Beteiligung an einem Verkehrsunfall unterrichten.

Da die DDR-Bürger im Zusammenhang mit dem Beitritt völlig ungenügend über die gravierende Veränderung der Rechtslage bei einem Verkehrsunfall und die Gefahr, straffällig zu werden, aufgeklärt wurden, machten sich eine ganze Reihe von DDR-Bürgern mangels Rechtskenntnis unversehens im Sinne des § 142 StGB/BRD strafbar, die nach DDR-Recht nicht straffällig geworden wären!(27)

Die Strafbestimmung des § 142 StGB/BRD erweist sich so als ein überdeutlicher weiterer Fall der Verschlechterung der Rechtslage für ehemalige DDR-Bürger auf dem Gebiet des Strafrechts.

Dieser stellte hinsichtlich der Pflichten eines Teilnehmers am Straßenverkehr - gemäß der DDR-Straßenverkehrsordnung - im Gegensatz zu § 142 StGB/BRD - ausschließlich darauf ab, dass nach einem Verkehrsunfall einem Verletzten die erforderliche und möglich Hilfe geleistet wird, sowie (gemäß Abs. 2) auf die Beseitigung des durch den Verkehrsunfall herbeigeführten Gefahrenzustands. Diese Pflichten waren nachvollziehbar: einem Verletzten Hilfe leisten und den Verkehr möglichst störungsfrei passieren zu lassen. Die Strafbarkeit nach DDR-Recht war somit erkennbar deutlich auf aktuell wichtige Pflichten begrenzt und somit enger, als sie nun nach der bundesdeutschen Vorschrift wurde.

Diese - für die DDR-Bürger neue - bundesdeutsche Vorschrift des § 142 StGB/BRD verlangt nämlich von dem Unfallbeteiligten gemäß Straßenverkehrsordnung, am Unfallort zu bleiben, um seine Beteiligung an dem betreffenden Verkehrsunfall Dritten zur Kenntnis zu geben. So macht sich nach BRD-Recht jeder "Unfallbeteiligte" (wer ist das??) allein durch die Entfernung vom Unfallort, ohne dass ein Grund und eine Verpflichtung dazu bestand, einem Verletzten zu helfen oder die Verkehrssicherheit bzw. den Verkehrsablauf zu gewährleisten, strafbar, wenn er sich nicht zuvor - ich spitze zu - gegenüber anderen als "Schuldiger" "selbst anzeigt",(28) oder (wenn kein solcher da war!) wenn er nicht eine geraume Zeit (wie lange?) auf jemanden gewartet hat, dem gegenüber er diese "Selbstanzeige" vornehmen konnte oder er dann wenigstens unverzüglich danach gegenüber der Polizei diese "Selbstanzeige" nachholt.

Das war (und ist) für DDR-Bürger schwer zu begreifen!

Ich spreche etwas zugespitzt von "Selbstanzeige", obzwar dieser Terminus so nicht im Gesetz steht. Denn was dort von dem Unfallbeteiligten verlangt wird, ist bereits wie eine Selbstanzeige anzusehen. Auch das bundesdeutsche Strafrecht kennt sonst und generell keine gesetzliche Verpflichtung zur Selbstanzeige.(29)

Denn (im Rechtsstaat) gibt es nach den grundlegenden Prinzipien des Strafrechts keine gesetzliche Verpflichtung, sich wegen einer Straftat selbst anzuzeigen.

Daher ist die bundesdeutsche Bestimmung des § 142 StGB eine äußerst zweifelhafte Ausnahmevorschrift!

Wegen dieser Bedenklichkeit wurde sie später in dem Sinne abgeändert, dass das Gericht die Strafe mildern oder dass es von Strafe absehen kann, wenn der Unfallbeteiligte die vorgenannten Feststellungen binnen 24 Stunden freiwillig ermöglicht (§ 142 Abs. 4 StGB/BRD).

Der krasse Unterschied der Strafbarkeit dergleichen Handlungen hatte und hat für die Betreffenden, so besonders für die Ex-DDR-Bürger, greifbare Konsequenzen:

In der DDR war es (im Einklang mit den Rechtsvorschriften) üblich, bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden und ohne Auswirkungen auf den Straßenverkehr (etwa bei Beschädigung eines anderen PKW beim Ein- oder Ausparken) hinter die Windschutzscheibe des beschädigten Kfz. einen Zettel mit Name und Adresse (evtl. Tel. Nr.) und einem freundlichen Wort der Entschuldigung zu klemmen. Das war es! Das genügte nach der Rechtslage!

Gab es (auch) am eigenen Kfz. einen Schaden, etwa beim Anfahren eines Pollers oder anderen "Hindernisses", "ging" man mit seinem PKW zu einer Schadensaufnahmestelle (in Berlin am Alexanderplatz) führte das beschädigte Kfz vor (ohne oder fast ohne Wartezeit!). Ein Schadensbegutachter der Versicherung besah sich den Schaden und fertigte eine Bescheinigung über die Schadensregulierung durch die Versicherung aus, mit der man in seiner Werkstatt den Schaden reparieren lassen konnte. Das war's!!

Wieso ging es in der DDR so einfach?

Man muss dazu wissen, dass in der DDR die Fahrzeughalter grundsätzlich sämtlich bei der einen staatlichen Versicherung wegen ihrer Kfz. versichert waren. Es gab daher - im Gegensatz zur BRD, wo (fast) jeder Kfz.-Halter "seine eigene" Versicherung hat - kein "Gerangel" zwischen diesen Versicherungsunternehmen darum, welche Versicherung (welchen Anteil) zu zahlen hat.

Deshalb sei wiederholt: Die bundesdeutsche Vorschrift des § 142 StGB ist - unübersehbar - eine Vorschrift zum Nutzen und zum Wohle der (kapitalistischen) Versicherungen!

Polizei und Justiz sichern - dank des vorgenannten Gesetzes - die Beweise und ermitteln für diese kapitalistischen Versicherungsunternehmen das zur Klärung der Zahlungsverpflichtungen der Versicherer Erforderliche!

Im Kapitalismus "arbeiten" die Versicherungen natürlich profitorientiert: Versicherungsbeiträge und Schadensleistungen müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass letztendlich ein Plus herauskommt. Keine Versicherung will "zu viel" zahlen. Deshalb ist es für die Versicherungen wichtig, dass justiziell festgestellt wird, wer den Verkehrsunfall verschuldet hat, wessen Versicherung also wie einzustehen hat.

Dies spiegelt sich in manchen Verfahren auch darin wieder, dass es nach (aus Sicht des Gerichts) hinreichender Aufklärung des Unfallgeschehens als solchem einen erbitterten Streit um die Verschuldensanteile(30) gibt, also um die Beträge, die die eine oder die andere Versicherung letztendlich zu zahlen hat.In indirekter, geschickter Weise "heizen" mitunter die involvierten Versicherungsunternehmen (ohne formell Prozessteilnehmer zu sein) den "Krieg zwischen den beiden Versicherungen" (in Gestalt eines prozessualen Streits zwischen den die jeweiligen Unfallbeteiligten als Kläger oder Beklagte vertretenden Rechtsanwälten) an, um zu einer von den jeweiligen Versicherungen gewünschten oder noch vertretbaren gerichtlichen Entscheidung zu gelangen.

Mit dieser (rechtskräftigen) gerichtlichen Entscheidung kann die betreffende Versicherung ihre Leistungspflicht (etwa gegenüber Gesellschaftern oder Aktionären!)(31) hinreichend vertreten!!!(32)

Polizei und Justiz im Dienst kapitalistischer Versicherungen nach den von einem im gleichen Dienst agierenden Gesetzgeber erlassenen Gesetzen!!!

Zweitens:

Zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB/BRD).

Gerade die Strafvorschrift des § 266 a (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) brachte nicht wenige DDR-Bürger in eine für sie nicht vorhersehbare Strafbarkeit.

Für sie war nicht nachvollziehbar, dass es eine Straftat sein soll, wenn ein bisher in der DDR in einem Arbeitsverhältnis gestanden habender DDR-Bürger, der sich zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit selbstständig gemacht hatte, nur dadurch in den Bereich des Strafbaren gerät, dass er von den unregelmäßigen Einnahmen seines Geschäfts bzw. Gewerbes zunächst seinen Arbeitnehmern den für deren Lebensunterhalt benötigten Lohn - bzw. einen Teil desselben - zahlt und die in § 266 a StGB beschriebenen Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung oder zur Bundesanstalt für Arbeit zeitlich etwas versetzt zahlen möchte.

Worum es geht, sei an relativ typischen Fällen veranschaulicht:

Sehr bald wütete die "Treuhand". Volkseigene Betriebe entließen ihre "Arbeitnehmer". Um nicht in die Arbeitslosigkeit zu stürzen, gab es (in dieser oder jener Form) sinnvolle Initiativen, so z. B., dass der Meister einer Abteilung eines VEB sich mit seinen Kollegen, mit denen er Jahrzehnte zusammengearbeitet hatte, zu einem eigenen privaten Unternehmen zusammenschloss: er "machte" den Unternehmer, seine Kollegen die "Arbeitnehmer". Einige Zeit ging es; Aufträge kamen herein, es wurde fleißig gearbeitet. Nur die Zahlungen der Auftraggeber für geleistete Arbeiten, darunter auch kommunale oder andere öffentliche Einrichtungen, blieben aus oder kamen nur spärlich und spät.33 Nun war der frühere Meister, jetzige Kleinunternehmer in seinem Kopf immer noch in der DDR: Er dachte an "seine" Leute und zahlte ihnen von den Geldeingängen Teile ihres ihnen zustehenden Lohnes aus.

Das durfte er nicht!

Wieso nicht? Er veruntreut doch nicht Arbeitsentgelt, sondern nur die Beiträge für die betreffenden Anstalten!?

Er hätte zunächst oder zumindest gleichzeitig die "Beiträge der "Arbeitnehmer" zur Sozialversicherung oder zur Bundesanstalt für Arbeit entrichtet haben müssen! Dass dieses (zeitweilige) Versäumnis eine Straftat, eine kriminelle Handlung und somit er ein Krimineller geworden sein könnte, kam dem Jungunternehmer aus der DDR nicht in den Sinn. Diese Beiträge wollte er ja auch noch entrichten, aber doch zunächst seinen Ex-Kollegen, seinen "Arbeitnehmern" für die von ihnen bereits geleistete Arbeit einen Abschlag zukommen lassen!

Auf dem Hintergrund der "neuen", der kapitalistischen Verhältnisse bewirkte die bundesdeutsche Vorschrift des § 266 a StGB einen Konflikt, in den der Betreffende in der DDR nie geraten wäre!


Drittens:

Zum Subventionsbetrugs (§264),(34) Kapitalanlagebetrug (§264 a) und Kreditbetrug (§265 a).

Dass der Betrug in der freien Marktwirtschaft, in einer durch Warenproduktion charakterisierten Wirtschaft, beheimatet ist, ist seit eh und je gut bekannt. Betrug geht einher mit der Ware-Geld-Beziehung. Deshalb gab es Betrug bereits im Altertum. Friedrich Engels, sachkundig auf diesem Gebiet, wusste, dass Handel und Betrug kaum zu unterscheiden sind.

Aus meiner Kinderzeit erinnere ich mich an einen Marktschreier, der rief: "Komm'se ran, komm'se ran, hier wer'n se genauso beschissen wie nebenan!" Damals verstand ich den tiefen Sinn, die alte Erfahrung dieser Worte nicht! Also: Betrug ist in einer solchen Gesellschaft das Natürlichste und Alltäglichste überhaupt.

Das reflektiert auch die Rechtsprechung:

Wenn eine ältere Dame mit wenig Erfahrung vom Handelsgebaren "übers Ohr" gehauen wird, soll solches als Betrug verurteilt werden. Wenn aber ein Unternehmer meint, durch Werbung anderer Firmen verleitet worden zu sein, dann muss er seine Einfalt mit sich selbst ausmachen.

Nun hat sich in den vergangene Jahren und Jahrzehnten kriminelles Gebaren auch auf diesem Gebiet entfaltet. Der bundesdeutsche Gesetzgeber schuf neue Formen des Betruges, wie sie oben aufgezählt wurden. Sie sind indessen für die kapitalistische Wirtschaft eigentlich Fremdkörper, insbesondere der Subventionsbetrug.

Die DDR-Bürger kennen den Begriff der Subvention nicht. Damit die Bürger ihre lebensnotwendigen Ge- und Verbrauchsgüter zu stabilen, angemessenen, niedrigen Preisen erhalten konnten, hat der sozialistische Staat, dem die Leitung der sozialistischen Wirtschaft oblag, dort unter die Arme gegriffen, wo die Kosten der Produktion und Erhaltung durch die "gewöhnlichen" Einnahme nicht gedeckt werden konnten.(35)

Im Kapitalismus sind solche Subvention durch den Staat ein Fremdkörper - abgesehen von evtl. "Wettbewerbsverzerrungen". Aber die BRD sah sich zu solchen Eingriffen in die freie Marktwirtschaft - aus den verschiedensten Gründen - genötigt.

Auch zur "Ankurbelung" der durch die Treuhand zerschlagenen Wirtschaft in den "neuen Ländern" wurden Subventionen bereit gestellt. Wer solche in Anspruch nehmen wollte, musste entsprechende Anträge stellen. Bei den Behörden waren besonders solche Anträge begehrt, die ein paar neue (?) Arbeitsplätze zu schaffen versprachen.

Immer, wenn der kapitalistische Staat in die "freie Marktwirtschaft" einzugreifen versucht, entfaltet sich zwangsläufig Bürokratie, um die erforderlichen Prüfungen solcher Anträge vorzunehmen; die Gefahr aller möglichen kriminellen Entgleisungen, auch in Gestalt von Korruption, liegt auf der Hand.

Nachdem die "Treuhand" die Wirtschaft in den "neuen Ländern" zerschlagen hatte, mussten viele Tausende arbeitslos gewordene Bürger sich nach neuen Arbeits- und Lebensmöglichkeiten umsehen. Da bot sich ihnen - aufgrund entsprechender Hinweise und Propagierung - auch an, von diesen Subventionsangeboten Gebrauch zu machen. Aber ihnen fehlte die Erfahrung des Wirtschaftens im Kapitalismus und vor allem des "richtigen" erfolgreichen Umgangs mit den Behörden.

Da wird ein solcher Straftatbestand wie der des Subventionsbetruges zu einer Falle für Unerfahrene. Dieser sehr komplizierte Straftatbestand kann und muss hier nicht im Einzelnen dargestellt und erläutert werden. Wesentlich ist, dass der "Täter" gegenüber den zuständigen Stellen (sog. Subventionsgeber) über "subventionserhebliche" Tatsachen Angaben macht, die für ihn "oder den anderen" vorteilhaft sind oder den Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen im Unklaren lässt. Das ist nicht nur in höchstem Masse unbestimmt oder schwammig, ein solches "Gesetz" gehört aufgehoben zu werden!

Aber offenbar wollte es niemand vor das BVerfG bringen, weil dieser oder jener gerade aus dieser Unklarheit für sich Vorteile einzuheimsen erhofft!

Es ist ein Gesetz mit versteckten Fallstricken. Vornehmlich für den, der es nicht gelernt hat, in der BRD mit den Behörden oder Stellen "zum gemeinen Wohl" umzugehen. Als ein derartiges "Fallstrick-Gesetz" erlebte ich es als Strafverteidiger von DDR-Bürgern!


Viertens:

Bankrott- bzw. Konkursstraftaten der §§ 283 ff. und der
Wucher (§ 290).

Solche Begriffe wie Bankrott, Konkurs und Insolvenz - und auch die Strafbestimmung Wucher(36) - waren für DDR-Bürger "Fremdworte", Begriffe aus einer anderen Welt, aus der kapitalistischen Vergangenheit. Die DDR-Bürger hörten immer wieder von Insolvenzen in der BRD und viele von ihnen dachten, Anteil nehmend, an die vielen Tausenden von "Arbeitnehmern", die nun "auf die Straße flogen". Dass man dabei auch eine Straftat begehen, dass man kriminell werden könnte, war ihnen kaum vorstellbar.

Sind denn nicht Insolvenzen im Kapitalismus ebenso normal wie die Profitmacherei? Folgt nicht dem Boom (einem Wirtschaftsanstieg) regelmäßig die Rezession? Vielleicht kommt dann wieder ein Boom? Zyklische Krisen hatte man schon vor Marx beobachtet.

Was kann denn daran strafbar, kriminell sein?

Kriminell ist natürlich nicht, dass eine Firma, ein Unternehmen Pleite macht.

Strafbar macht sich (nach § 283 StGB/BRD), wer "bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit" sein Vermögen, aus dem die Gläubiger zu befriedigen wären, minimiert, verringert oder sonst Ansprüche Dritter gegen ihn nicht durchsetzbar macht. Die Vorschrift ist, unschwer erkennbar, eine Schutzvorschrift zugunsten all der Gläubiger des Schuldners, der in Konkurs geriet. Sie ist zu diesem Zweck als sog. "abstraktes Gefährdungsdelikt" weit gefasst, um jeden in Konkurs Geratenen auch strafrechtlich verfolgen zu können, der seine Gläubiger der Gefahr aussetzt, dass ihre Ansprüche nicht durchgesetzt werden können.

Das kapitalistische Recht interessiert nicht die von einer Insolvenz betroffenen "Arbeitnehmer", wohl aber die (vor allem) finanziellen Interessen anderer Kapitalisten. Wer im harten, auf "Hauen" und "Stechen" ausgerichteten Konkurrenzkampf am Boden liegt, wird zum Opfer aller anderen.

Der - kapitalistische - Normalfall und der im Konkursrecht vorgesehene Weg, das Handlungsgebot bei "Überschuldung", ist die Anmeldung der Insolvenz der Firma bei Gericht. Damit wird dem betreffenden Unternehmer jegliche Verfügung über sein Eigentum (§ 903 BGB), über sein Vermögen entzogen. Dies wird einem vom Insolvenzgericht eingesetzten Insolvenzverwalter (vielfach Rechtsanwälte) zur Verwaltung übertragen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Rechte und Interessen der Gläubiger der in Insolvenz geratenen Firma soweit möglich zu wahren und zu sichern. (In diesem Rahmen können auch offene Lohnforderungen von Arbeitnehmern - erfahrungsgemäß minimal - Berücksichtigung finden.)

Das ganz praktische Problem besteht darin, rechtzeitig zu erkennen, zu wissen, wann eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist!! Schulden zu haben, partiell oder kurzzeitig zahlungsunfähig zu werden, ist im Kapitalismus normal. Anders geht es dort nicht! Jeder hat Schulden und macht ständig solche und jeder wartet darauf, dass seine Schuldner endlich wenigstens etwas zahlen. Daher hat jeder kapitalistische Unternehmer ständig Schulden und Außenstände! Wann wird aus diesem normalen Verhältnis, aus dieser normalen Relation etwas Kriminelles? Ein ständiger Konflikt!

Insolvenz anzumelden bedeutet das Ende des eigenen Unternehmens, das womöglich über Generationen bestand. Zu lange zu warten, zieht Strafbarkeit gemäß dem Konkursstrafrecht nach sich.

Solches ist für den Kapitalismus und die dort gewohnt handelnden Unternehmer normal. Auch hatten sie über die Jahre ihre Erfahrungen gemacht und, wenn sie sich eines sachkundigen Rechtsanwalts bedient hatten, hatten sie - im Rahmen der Gesetze - vorgesorgt. Jedenfalls eines Konkursdelikts hätten sie sich nicht schuldig machen müssen, selbst wenn sie vor einer Insolvenz nicht sicher waren.

Nur für DDR-Bürger, die sich, nachdem ihnen im Gefolge des Wirkens der "Treuhand" ihre Arbeits- und Lebensgrundlage genommen wurde und sie nun unter kapitalistischen Bedingungen einen Neuanfang versuchten, war es neu, gravierend neu.

Ein kleines Beispiel:

Nachdem die "Treuhand" ihr Wüten in der DDR begonnen hatte, wurden binnen kurzer Zeit zehntausende von DDR-Bürgern, die zuvor in der DDR in Lohn und Brot an einem sicheren Arbeitsplatz gestanden hatten, arbeitslos - und zwar ohne Aussicht auf eine baldige Lösung ihres Problems. Viele schauten sich nach neuen Möglichkeiten um.

So auch Frau M. Sie hatte über viele Jahre in ihren volkseigenen Betrieb erfolgreich als Ökonomin gearbeitet. Nun war alles aus - ohne greifbare Perspektive.

Durch Zufall (?) ergab sich, dass sie mit einem Westdeutschen, dem sie vor Jahren einmal in Leipzig auf der Messe begegnet war, in Kontakt geriet. Freimütig und arglos (und auch naiv?) wie viele DDR-Bürger waren, sprach sie über ihre Lage. Im Verlaufe des Gesprächs bot ihr der Westdeutsche - hilfsbereit - an, sie bei ihrem (nur angedeuteten) Vorhaben zu unterstützen, vielleicht auch finanziell. So wagte sie, eine kleine Firma zu gründen; aus ihren früheren Tätigkeiten erinnerte sie sich an Kollegen, die inzwischen auch arbeitslos geworden waren und Arbeitsmöglichkeiten suchten. Binnen kurzem waren - angesichts eines hohen Bedarfs und entsprechender Nachfrage - einige erfolgreiche wirtschaftliche Unternehmungen gelungen, zu denen der Westdeutsche ihr ein bescheidenes Startkapital vermittelt hatte. Alles lief wie erhofft. Der Westdeutsche hatte die von ihm erwarteten Profite, Renditen, recht bald einstreichen können. So weit die sich schön anhörende, wahre Geschichte.

Dann aber kam - wie es im Kapitalismus nicht ungewöhnlich ist - die Misere. Geschäftspartner wurden - nachdem der Boom in die Rezession umgeschwankt war - mit ihren Zahlungen säumig, bei der Produktion gab es Stockungen, weil die vereinbarten Lieferungen nicht kamen, der Absatz stockte ebenfalls. Die Firma konnte ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr wie zuvor erfüllen. Frau M. wollte den Westdeutschen um Rat und Hilfe fragen. Der aber war nicht (mehr) erreichbar. Es dauerte nicht lange, bis sie in Insolvenz geriet. Das war sehr, sehr schlimm für sie. Ihr Traum war wie eine Seifenblase geplatzt.

Nun aber kam noch eine Strafanzeige (wegen § 284) hinzu - weil sie in ihrer Unwissenheit und wirtschaftlichen Naivität verkannt hatte, dass ihre Firma im Sinne des § 283 StGB/BRD überschuldet war bzw. weil sie die drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit ihrer Firma verkannt hatte.

Demgemäß wurde sie - in Ansehung ihrer Unerfahrenheit - relativ milde bestraft. Dennoch: Sie, eine ihr Leben lang unbescholtene Bürgerin, war - nicht zuletzt aus Unkenntnis über das bundesdeutsche Strafrecht, insbesondere des Konkursstrafrechts - zu einer Kriminellen geworden, was sie in der DDR nach dem DDR-Strafrecht niemals hätte werden können!


Fünftens:

- zum Verstrickungsbruch und Siegelbruch (§ 136)
und
- zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung (§ 288).

Die vorgenannten ersten beiden Straftatbestände betreffen den Vorgang der Zwangsvollstreckung, der Vollstreckung zivilrechtlicher gerichtlicher Entscheidungen, so solcher, die den Schuldner zur Zahlung eines Geldbetrages an den Gläubiger verpflichten.

In der BRD ist dies weitgehend wie unter dem Kaiser geregelt. Dazu gehört die "Figur" des Gerichtsvollziehers.(37) Demgemäß hatten DDR-Bürger - abgesehen von den ersten Jahren nach 1945, als in Ost und West noch das alte Recht galt - in ihrem Leben niemals einen Gerichtsvollzieher zu sehen bekommen - nur vielleicht im Kino. Jetzt, nach dem "Beitritt", konnte es passieren, dass ein solcher leibhaftig vor ihnen stand, um womöglich eine Taschenpfändung oder eine Sachpfändung durchzuführen. Manch ein DDR-Bürger fühlte sich in frühere Zeiten verschlagen! Mitunter brachte dieser (nicht uniformierte) Gerichtsvollzieher auch noch seinen "Kuckuck" an das eine oder andere Stück von Wert an! Das war schon hart!

Wenn in der DDR eine auf Zahlung lautende Entscheidung eines Zivilgerichts zu vollstrecken war, weil der Verurteilte trotz aller Hilfe und Bemühungen, auch seines Kollektivs, nicht zahlte, erfolgte in aller Regel eine Lohnpfändung. Das war's. Denn in der DDR waren praktische alle Arbeitsfähigen "in Lohn und Brot".

Dass man sich strafbar machen, also ein Krimineller werden könnte, wenn man den "Kuckuck", ein dienstliches Siegel, beschädigt, ablöst oder unkenntlich macht, musste der DDR-Bürger erst lernen! Ebenso musste er erst "lernen", dass man sich - wie ein Dieb - strafbar macht, wenn man "bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung, in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestände seines Vermögens veräußert oder beiseite schafft" (§ 288).

Sind sie denn nicht noch bis zur Beschlagnahme durch den Gerichtsvollzieher seine Sachen?

Und wann droht denn eine Zwangsvollstreckung? Bereits, wenn Klage bei Gericht erhoben wurde oder wann?(38)


Sechstens:

Nach der Bannkreisverletzung des § 106 a StGB/BRD, der sehr früh,(39) im August 1953!, eingefügt wurde, macht sich strafbar, wer innerhalb des "befriedeten Bannkreises" "an öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzügen teilnimmt"!

Der "Bannkreis" ist ein von der Behörde festgelegter Kreis um das Gebäude des Bundestages (also des Reichstagsgebäudes) oder eines Landtages oder des Bundesverfassungsgerichts. Diese Strafbestimmung schützt Verfassungsorgane, insbesondere Gesetzgebungsorgane!

Vor wem? Vor dem Volk!

Solches ist für DDR-Bürger schwer verstehbar. Darf das Volk den von ihm gewählten Volksvertretern nicht zu nahe kommen? Ist das die "repräsentative Demokratie" der BRD?

Wie war es in der DDR? Die Volkskammer der DDR hatte ihren Sitz und auch ihren Tagungsort an einer äußerst belebten Strasse (der Karl-Liebknecht-Strasse) im Zentrum Berlins. Im selben Gebäude befand sich der "Palast der Republik", eine öffentliche, viel besuchte Kulturstätte! Dieses Gebäude wurde nach dem "Beitritt" aus politischen Gründen, um jede Erinnerung an die DDR auch baulich auszulöschen, abgerissen!


Siebtens:

Zum Meineid (§ 154).

Im DDR-Strafrecht wurde diese überkommene Vorschrift aus gutem Grund abgeschafft. Dass eine unter Eid gemachte Einlassung einen höheren Wahrheitsgehalt aufweisen würde als uneidliche Einlassungen ist nicht erwiesen. Die Drohwirkung dieser Vorschrift ist nicht größer als die des Strafrechts überhaupt. Es gibt genügend Fälle von Falscheiden.(40) Die greifbarste Folge dieser Strafbestimmung ist ein Mehr an Bestrafung!

Das Problem für die Bürger aus dem Beitrittsgebiets besteht darin, dass sie sich letztendlich einer eidlichen Aussage nicht entziehen können, soweit nicht gesetzliche Ausnahmen vorliegen. Wer als Zeuge nicht aussagen möchte, kann in Beugehaft (bis zu sechs Monaten) genommen werden. Sie haben nur die für die Strafbarkeit unerhebliche Wahl zwischen einer religiösen oder weltlichen Beteuerung ihrer bereits zuvor gemachten Einlassung.(41)

Sie werden somit durch die bundesdeutsche Strafprozessordnung - wenn sie sich - aus welchen persönlichen, vom Gesetz nicht anerkannten Gründen auch immer - nicht in der Lage sehen, sich wahrheitsgemäß einzulassen, zu einem Meineid gezwungen!(42)


Achtens

Eine besondere Problematik stellt die Strafbarkeit der Schwangerschaftsunterbrechung für die DDR-Bürger, besonders die Bürgerinnen dar.

In der DDR - zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone - waren zunächst durch Gesetze der fünf Länder die drakonischen Nazigesetze entschärft worden. Im gleichen Sinne wirkte das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz der DDR vom 27. September 1950. 43 Durch "Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft" vom 9. März 1972 erhielten die DDR-Frauen das Recht auf Selbstbestimmung, ob sie ihr Kind austragen wollten oder nicht. Die diesbezüglichen Strafbestimmungen des StGB/DDR waren folgende

§ 153 (gesetzwidrige Schwangerschaftsunterbrechung),
§154 (Einwilligung und gewerbsmäßige Schwangerschaftsunterbrechung),
§ 155 (schwere Fälle der Schwangerschaftsunterbrechung).
In der BRD galten zum Zeitpunkt des "Beitritts" folgende Strafbarkeiten(44):
§ 218 Abbruch der Schwangerschaft (auch durch die Schwangere strafbar!),
§ 218 a Indikation zum Schwangerschaftsabbruch,
§ 218 b Abbruch der Schwangerschaft ohne Beratung der Schwangeren
§ 219 Abbruch der Schwangerschaft ohne ärztliche Feststellung,
§ 219 a Unrichtige ärztliche Feststellung,
§ 219 b Werbung für Abbruch der Schwangerschaft,
§ 219 c Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft,
§ 219 d enthielt eine wichtige "Begriffsbestimmung": Nach dieser "gelten" "Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes."

Im Hinblick auf die sehr unterschiedliche rechtliche Regelung der Strafbarkeit eines Schwangerschaftsabbruchs in der BRD und im "Beitrittsgebiet" wurde im Einigungsvertrag (EV) unter Beachtung der Interessenlage der ostdeutschen Frauen eine besondere Regelung zu treffen für nötig gehalten, dass nämlich die §§ 218 bis 219 b des bundesdeutschen StGB in der ehemaligen DDR keine Anwendung finden (wovon die Strafbarkeit diesbezüglicher Handlungen im Beitrittsgebiet nicht berührt wird!).(45) Weiter hatte der EV im Art. 31 Abs. 4 dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.1992 eine einheitliche Neuregelung dieser Materie zu treffen (es ging insbesondere um die "Fristenlösung" und "Indikationen").

Für die Bürgerinnen des "Beitrittsgebietes" war - auch ohne besondere Rechtskunde - absehbar, dass auch sie früher oder später den für sie ungünstigeren bundesdeutschen Strafbestimmungen unterworfen werden würden! Ihnen drohte so - auch auf diesem Gebiet - der Rückfall in eine frühere, letztlich aus der Kaiserzeit stammende Strafbarkeit!(46)

Der vorgenannten Festlegung im EV genügte der Gesetzgeber zunächst durch das "Schwangeren - und Familienhilfeänderungsgesetz" vom 27.7.1992. Indessen konnte dieses vor dem BVerfG (Entscheidung vom 28.5.1993) in wichtigen Teilen nicht standhalten; insoweit war es für nichtig angesehen worden. Nach erbitterten parlamentarischen Auseinandersetzungen wurde am 21.8.1995 ein neues Gesetz mit der abschließenden Regelung zum Schwangerschaftsabbruch erlassen.

Seine Regelungen sind:

§ 218 Schwangerschaftsabbruch (auch durch die Schwangere selbst),
§ 218 a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs,
§ 218 b Schwangerschaftsabbruch ohne ärztliche Feststellung; unrichtige ärztliche Feststellung,
§ 218 c Ärztliche Pflichtverletzung bei einem Schwangerschaftsabbruch,
§ 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage,
§ 219 a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft,
§ 219 b Inverkehrbringen von Mitteln zum Abbruch der Schwangerschaft.

Erkennbar ist, dass namentlich die Beratung und das demgemäße Verhalten vor Strafbarkeit bewahrt. Die Liste der Strafbarkeiten in den vorgenannten Paragrafen entspricht der des Jahres 1990. Die vom EV geforderte Gesetzgebung erweist sich so - schon beim groben Hinschauen - nur als eine Veränderung im Detail. Im Wesentlichen unterfielen die DDR-Bürgerinnen der Gesetzeslage der mächtigeren Bundesrepublik - genauer dem von Kanzler Kohl grundgesetzwidrig angeordneten "Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes".(47)

Das ihnen in der DDR eingeräumte Recht auf Selbstbestimmung ihrer Mutterschaft haben sie endgültig verloren!


Neuntens:

Und schon gar nicht fanden sich die DDR-Bürger mit dem in der BRD recht umfänglichen Nebenstrafrecht, besonders dem sehr komplizierten Steuerstrafrecht, zurecht. Das Steuer- und Steuerstrafrecht ist eine ganz besondere Materie, sehr kompliziert und daher stets einer Unterstützung durch Steuerberater und Rechtsanwälte bedürftig.

Zugleich bedeutet dies, dass entsprechend beraten und vertretene Personen und Firmen gute Chancen haben, die Paragrafen zum eigene Vorteil zu nutzen.

Überdies ist das Steuerstrafrecht ausgesprochen "steuersünderfreundlich". Die Steuerhinterziehung, der maßgebende Straftatbestand des Steuerstrafrechts, ist gegenüber dem in etwa vergleichbaren Betrug mit ausgesprochen milden Strafen bedroht. Und dann kennt das Steuerstrafrecht eine sonst nirgends zu findende Regelung: Wer rechtzeitig sein Steuerdelikt selbst anzeigt bleibt straffrei! Und vor vielen Jahren hat der Bundesfinanzhof bereits klargestellt: Jeder Steuerpflichtige darf sich diejenige Veranlagungsform aussuchen, die für ihn die günstigste ist (z.B. ob Ehegattensplitting oder individuelle Veranlagung). Nicht zuletzt sind Spenden oder die Errichtung von Stiftungen ideale Formen zur Reduzierung seiner Steuerzahlungsverpflichtung.

Mit diesem Paragrafen-Dschungel war jeder unter das bundesdeutsche Steuer- und Steuerstrafrecht gefallene Ex-DDR-Bürger schon von vornherein auf der Verliererseite. Namentlich in subjektiver Hinsicht, inwieweit Unkenntnis von Vorschriften die Strafbarkeit nicht berührt, ergab sich ein besonderes Problem für die DDR-Bürger. Möglicherweise konnte sich solches bei den dem Steuerstrafrecht Unterworfenen und möglicherweise einer Steuerhinterziehung Schuldigen subjektiv als Irrtum darstellen.

Diese Tatsache gab Veranlassung, sich - auch in einer Dissertation - mit dem Irrtum bei der Steuerhinterziehung, insbesondere auch mit der Unterscheidung und Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum im Gefolge der Erstreckung des bundesdeutschen Rechts auf das Beitrittsgebiet auseinander zu setzen. Denn für Betroffene konnte solches ganz gravierende Bedeutung haben.(48)

Der Einwand, wer keine Straftaten begehen will, hat die vorgenannten Strafbestimmungen auch nicht zu fürchten, geht an der Wirklichkeit vorbei. Denn außer den bekannten klassischen Straftaten der allgemeinen Kriminalität gibt es in mancher Strafrechtsordnung nicht wenige Strafbarkeiten, die nicht jedem Menschen von vornherein geläufig sind, wie das insbesondere für das Nebenstrafrecht gilt. Und hier kommt noch die Unkenntnis vom fremden Neben-Strafrecht als besonderer Fallstrick hinzu! Das praktische Erleben des bundesdeutschen Strafrechts belehrte die DDR-Bürger:

Eine Rechtswohltat war der "Beitritt" für die DDR-Bürger wahrlich nicht!


Neue Straffälligkeiten

Über die vorstehend erläuterten, den DDR-Bürgern fremden Strafbarkeiten nach den den DDR-Bürgern unbekannten Strafbestimmungen hinaus kam es im Gefolge des Beitritts" zu zahlreichen Straffälligkeiten von DDR-Bürgern, die zuvor ihr Leben lang redlich gearbeitet hatten und unbescholten geblieben waren.

In der DDR hatten sie ihre Arbeit, einen festen und sicheren Arbeitsplatz mit einer ebenso sicheren Entlohnung; ihre Wohnung mit stabilen niedrigen Mieten war ihnen ebenso sicher wie Urlaub und Erholungsmöglichkeiten, wie unentgeltliche medizinische Versorgung und die Altersrente. Für junge Menschen war nach Abschluss der Schule und einer Lehre oder nach dem Studium ein Arbeitsplatz gesichert (auch wenn es nicht der Traumberuf war) und es bestanden für Frauen und Männer reiche Möglichkeiten weiterer Qualifizierung.

In der DDR waren - über die geläufigen politischen und Bürgerrechte hinaus - auch die sozialen, kulturellen und ökonomischen Menschenrechte als Grundrechte in ihrer Verfassung verankert. Und sie waren gewährleistet. (Das Grundgesetz der BRD kennt diese Menschenrechte nicht, obzwar die BRD der betreffenden internationalen Konvention beigetreten war - aber sie brauchte sich daran nicht zu halten)(49)

Mit dem "Beitritt" waren all dieser Rechte der DDR-Bürger beseitigt.

Arbeitslosigkeit - in der DDR faktisch unbekannt - breitete sich aus, in wachsendem Maße bereits vor dem "Beitritt" aufgrund des Wirkens der "Treuhand". Besonders die junge Generation war davon und von der Ungewissheit ihrer beruflichen Zukunft betroffen, was in hohem Maße ihre persönliche Perspektivlosigkeit bewirkte und bewirkt.

Es ging die an einen Jungen gerichtete Frage um:

"Gehst Du noch zur Schule oder bist Du schon arbeitslos?"

Der Bruch in vielen persönlichen Biografien im Gefolge des "Beitritts" bewirkte bei Millionen DDR-Bürgern zuvor unbekannte soziale Unsicherheit und Ungewissheit. Vielen gelang es nicht, wieder festen Boden unter die Füße zu bekommen. Unter den "neuen" - kapitalistischen - gesellschaftlichen Verhältnissen wurden sie haltlos.

Nicht wenige, denen es nicht vergönnt war, ihr Leben "in den Griff zu bekommen" oder wenigstens in bescheidener Form ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu sichern, rutschten in die Kriminalität ab.

Der Sog der zehnmal größeren Kriminalitätsdichte der BRD(50) schwappte nun auf die Bürger des "Beitrittsgebietes" über.(51)

Der bundesdeutsche Kapitalismus forderte seinen Tribut!

Erich Buchholz


Anmerkungen

(1) Erschienen im Verlag Wiljo Heinen, 2010

(2) Das vorgenannte in Arbeit befindliche Buchvorhaben wird sich mit dem Strafrecht, mit den Strafgesetzen, mit den Strafgesetzbüchern beider deutscher Staaten befassen. Die justizielle Praxis wurde von mir in meinem Buch "Das DDR-Justizsystem - das beste je in Deutschland", ebenfalls im Verlag Wiljo Heinen erschienen, untersucht. Im Folgenden als "Justizsystem" bezeichnet.

(3) Wer schon immer gegen die DDR war und sich nun als BRD-Bürger fühlen kann, bleibt als atypisch außerhalb der folgenden Untersuchung.

(4) Näheres hierzu in meinem bereits genannten Buch "Justizsystem".

(5) Siehe dazu ausführlich mein Buch "DDR-Strafrecht unterm Bundesadler", Kai Homilius-Verlag, 2011.

(6) In der DDR hatten die Richterinnen und Richter des Obersten Gerichts damit begonnnen, ohne Roben zu verhandeln. Sie wollten nicht die (roten) Roben des faschistischen Reichsgerichts tragen!

(7) Ganz generell dienen Roben, Talare, Ornate und andere Gewänder kirchlicher oder weltlicher Würdenträger der Maskierung, der Verdeckung des natürlichen Menschen, der sich mit dieser Verkleidung hinter Amt, Würde oder Hoheit versteckt. Solche Würdenträger sind für die gewöhnlichen Menschen unangreifbar, sakrosankt.

(8) In der BRD sitzen die Schöffen fast wie Zuschauer als Statisten vorn am Richtertisch und in der geheimen Beratung der gerichtlichen Entscheidung, um dann nach deren Verkündung wieder nach Hause zu gehen.

(9) Wurden damals die Schriftsätze und Urteile, zusätzlich auch die notwendigen Abschriften, per Hand (oft in Sütterlinschrift) geschrieben, so läuft heute alles per PC und Kopierer - mit dem Ergebnis, dass die so leicht herstellbaren Texte immer länger (ohne inhaltlich zu gewinnen!) und die Akten dicker werden und von den Mitarbeitern der Justiz "bewegt" werden müssen.

(10) Siehe "Justizsystem"

(11) Später gingen einige Medien der "neuen Länder" dazu über, dringend notwenige Erläuterungen des BRD-Rechts zu vermitteln - soweit diese die Bürger erreichten. Oft war es aber dann schon zu spät.

(12) Die Paragrafen beziehen sich auf das StGB der BRD.

(13) Aus meiner Sicht und meiner Erfahrung bestehen arge Zweifel, ob der Eid und die Strafdrohung des § 154 StGB/BRD ernstlich zu wahren Zeugenaussagen führen, nur die Strafbarkeiten sind größer.

(14) Neu waren für sie auch die Strafbestimmungen der Förderung der Prostitution und der Zuhälterei (§ 180 a und 181 a) sowie der Ausübung verbotener Prostitution (§ 184 a), wenngleich deren Gesellschaftswidrigkeit und Verwerflichkeit auch in der DDR galt und eine Strafverfolgung gem. § 123 (Ausnutzung und Förderung der Prostitution) und gem. § 249 (Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten) StGB/DDR in Betracht kommen konnte.

(15) Begrifflich neu und unbekannt waren solche antiquierten Bezeichnungen von Straftaten wie Verwahrungsbruch (§ 133), Verstrickungsbruch, Siegelbruch (§ 136) und Pfandkehr (§ 289); im DDR-Strafrecht waren nur schwere Fälle des Gewahrsamsbruchs (§ 239 StGB/DDR) Straftaten, sonst waren es nur Ordnungswidrigkeiten.

(16) Dieser § 218 RStGB lautete ursprünglich: "Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft"!

(17) Durch "Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft" vom 9. März 1972. Näheres hierzu in meinem Buch "Strafrecht im Osten. Ein Abriss über die Geschichte des Strafrechts der DDR" Kai Homilius Verlag, 2008.

(18) Die nicht unkomplizierten Einzelheiten der bundesdeutschen Regelung können hier nicht dargestellt werden.

(19) Selbstverständlich fließen hier auch eigene anwaltliche Erfahrungen ein.

(20) So im bekannten Kommentar von Dreher/Tröndle; Rdnr. 4 zu § 142; siehe auch Neue Justiz (NJ) 5/08, S. 203.

(21) Dies macht - einem Lehrstück gleich - anschaulich, wessen Interessen die bundesdeutsche Rechtsordnung, auch die Strafrechtsordnung, dient.

(22) Näheres dazu in "Justizsystem".

(23) Auch dazu siehe "Justizsystem".

(24) In der DDR wurde im Strafprozess in aller Regel auch über die zivilrechtlichen Ansprüche (Schadenersatz) entschieden.

(25) Wann er dies gedurft hatte, kann in einem späteren gerichtlichen Verfahren rechtliche Streitigkeiten auslösen.

(26) § 199 StGB/DDR war Spezialgesetz (lex specialis) zur Unterlassenen Hilfeleistung des § 119 StGB/DDR.

(27) Übrigens kam es zu solcher für die Betroffenen überraschenden Straffälligkeit ehemaliger DDR-Bürger nicht nur in der ersten Zeit nach dem 3.10.1990, sondern auch noch nach mehr als 15 Jahren nach dem Beitritt immer wieder!

(28) Im Gesetz steht nichts von Selbstanzeige, aber das dort geforderte Verhalten läuft praktisch auf eine solche hinaus.

(29) Bei Steuerdelikten kann - als besonderer Ausnahmefall!! - eine spätere rechtzeitige Selbstanzeige zu Straflosigkeit führen!

(30) Eigentlich geht es "nur noch" um die Zahlungsverpflichtungen der involvierten Versicherungsunternehmen!!

(31) Viele Versicherungsunternehmen sind als "Gesellschaften" (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG) organisiert.

(32) Derartige Verfahren waren - sogar für mich - außerordentlich lehrreich, um den Unterschied zwischen Kapitalismus und Sozialismus noch besser zu begreifen!

(33) Die DDR-Bürger spürten ein weiteres Mal, dass sie jetzt im Kapitalismus angekommen waren.

(34) Wurde mit dem "Ersten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität" vom 29.7.1976 eingefügt, wie auch der "Kreditbetrug" des § 265b StGB/BRD. Der Kapitalanlagenbetrug (§ 264 a) war bereits mit dem Einführungsgesetz zum StGB vom 2.3.1974 eingefügt worden.

(35) Natürlich erwuchsen daraus "Disproportionen", so wenn billiges, für die Ernährung der Menschen produziertes Brot anstelle teuren Tierfutters an Tiere verfüttert wurde.

(36) Zum "Wucher" erscheinen keine Erläuterungen erforderlich.

(37) Näheres in "Justizsystem".

(38) Aus anwaltlicher Erfahrung ist darauf aufmerksam zu machen, dass es in der BRD, namentlich bei anwaltlich vertretenen Schuldnern gang und gäbe ist, zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung "vermögenslos" zu sein, so dass die Zwangsvollstreckung leer läuft.

(39) Schon das Wort "Bannkreis" bzw. "Bann" erinnert ans Mittelalter!

(40) Inwieweit bei Einlassungen von Zeugen, die den Eid mit religiöser Beteuerung ablegen, mehr Wahrheitsgehalt gegeben sei, soll hier nicht hinterfragt werden.

(41) Diese kann, falls sich seine Einlassung über mehrere Verhandlungstage erstreckt, recht umfänglich und kaum überschaubar sein!!

(42) Auch an diesem Fall wird deutlich, wie wichtig in der BRD für die Bürger, so auch als Zeugen vor Gericht, ein anwaltlicher Beistand ist. Ich habe wiederholt erlebt, wie Bürger, die als Zeugen in den Gerichtssaal kamen, als Verdächtige oder gar als Beschuldigte festgenommen, aus dem Gerichtssaal abgeführt wurden - weil sie keinen anwaltlichen Beistand hatten, der sie rechtzeitig vor Gefahren vor Gericht hätte aufmerksam machen und entsprechend beraten können!

(43) Allerdings korrigierte dieses Gesetz die in Ländergesetzen im Hinblick auf die Nachkriegsnotlage vorgesehenen Fälle sozialer Indikation.

(44) Diese Regelungen waren (auch später) dermaßen kompliziert, dass sie hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können. Ich beschränke mich auf einen nachfolgenden Überblick.

(45) Dieses ganze Unternehmen beschäftigte auch das BVerfG, was hier nicht im Einzelnen dargestellt werden muss.

(46) Hier muss an Friedrich Wolffs Theaterstück "Zyankali" erinnert werden, in dem er die durch den § 218 RStGB bewirkte menschenunwürdige Lage schwangerer Frauen, besonders von Arbeiterinnen, anprangert.

(47) Zu diesen Rechtsfragen siehe mein bereits genanntes Buch "Totalliquidierung in zwei Akten", Kai Homilius Verlag, 2009, ausführlicher in meinem Buch "DDR-Strafrecht unterm Bundesadler" sowie meine unlängst im Spotless-Verlag erschienene Publikation.

(48) Peter Fissenewert: "Der Irrtum bei der Steuerhinterziehung. Alte und neue Probleme bei der Übernahme des bundesdeutschen Steuerstrafrechts in der ehemaligen DDR"; Europäische Hochschulschriften; Verlag Peter Lange GmbH, Frankfurt am Main 1991

(49) Zu diesen Unterschieden siehe mein bereits genanntes Buch "Rechtsgewinne"

(50) Umgerechnet auf die Bevölkerung (je 100 000) war die BRD zehnmal so stark von Kriminalität belastet wie die DDR. Das war international und auch bei unserer westdeutschen Kollegen unumstritten. Die DDR gehörte zu den zehn Staaten dieser Welt mit der geringsten Kriminalität.

(51) Auf diesen Gegenstand wird in einem weiteren Buch näher einzugehen sein. Derzeit siehe auch mein Buch "Kriminalität und kein Ende" Kai Homilius Verlag, Spotless 2008.

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SREBRENICA

Kaspar Trümpy (KT): Interview mit Alexander Dorin (AD) zu Srebrenica, 12.09.2012

Überstellt von Peter Betscher, Vereinigung für Internationale Solidarität (VIS) e.V.

KT. Das UN-Kriegsverbrechertribunal bewertete die Ereignisse von 1995 um Srebrenica offiziell als Völkermord, bei dem die bosnisch-serbischen Armee 8.000 Kriegsgefangene umgebracht haben soll. Noch immer üben die Westmächte eine starke Dominanz über der UNO aus, seit der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise und dem teilweisen Wiedererstarken Russlands und dem Zusammengehen mit China jedoch in weniger großem Umfang als in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts. So erinnert den aufmerksamen Beobachter vieles vom aktuellen Geschehen in Syrien an die damaligen Ereignisse in Jugoslawien. Gestützt auf ein umfangreiches und detailliertes Wissen stellten Sie von Beginn an die offiziellen - die Interventionen des Westens im Jugoslawischen Bürgerkrieg rechtfertigenden - Erzählungen radikal in Frage. In der bis heute anhaltenden, von den meisten Medien (insbesondere auch den so genannten "Qualitäts-Medien" NZZ u.a.) aufgeheizten, antiserbischen Stimmung ein schwieriges aber notwendiges Unterfangen!

AD. Während der letzten Jahre steigerte sich die Zahl jener Leute weltweit, die in ihren Analysen und Büchern die offizielle Version der Ereignisse von Srebrenica infrage stellen. Darunter z.B. Prof. Edward S. Herman, George Pumphrey, Germinal Civikov, Jonathan Rooper. Jürgen Elsässer, Gregory Copley, Emil Vljaki, Michael Mandel, George Bogdanich, Philip Corwin, Diana Johnstone, Jared Israel, Dr. Peter Priskil u.a.

Zuerst einmal müssten wir die Frage beantworten, welche Kreise im Zusammenhang mit Srebrenica mit dem Etikett "offiziell" versehen wurden. Da hätten wir z.B. die bosnisch-moslemische Regierung aus den Kriegsjahren, angeführt von dem zwischenzeitlich verstorbenen bosnischen Präsidenten Alija Izetbegovic. Herr Izetbegovic veröffentlichte im Jahr 1970 sein Buch "Eine islamische Deklaration", in dem er u.a. schrieb, dass es zwischen dem Islam und dem Christentum weder Frieden noch ein Zusammenleben geben kann. Während des Zweiten Weltkriegs war Izetbegovic Mitglied der faschistischen Organisation "Junge Moslems", die auch mit den deutschen Faschisten kollaborierte. Zur Erinnerung: unter deutscher Aufsicht wurden zwischen 1941 und 1945 im großkroatischen Staat, dem nebst Kroatien auch Bosnien und Teile Serbiens angehörten, Hunderttausende Serben getötet. Vor allem im kroatischen Konzentrationslager Jasenovac wurde dermaßen brutal gemordet, dass sich sogar einige Nazi-Kommandanten befremdet zeigten, und das will etwas heißen! An diesem Völkermord an den Serben beteiligten sich damals auch zahlreiche bosnisch-moslemischen Kreise, darunter auch die Ideologen von Alija Izetbegovic!

1983 wurde Herr Izetbegovic vom jugoslawischen Staat wegen dem Schüren von ethnischem und religiösem Hass zu einer vierzehnjährigen Haftstrafe verurteilt, von der er knapp die Hälfte tatsächlich absaß. 1989, also unmittelbar nach seiner Freilassung, ließ Izetbegovic eine Neuauflage seines Buches drucken. Drei Jahre später wurde er Präsident Bosniens, obwohl während der Wahlen der als gemäßigt geltende Industrielle Fikret Abdi die meisten Stimmen erhielt. Es heisst heute, dass Abdic von Izetbegovics Partei aus dem Parlament vertrieben wurde. Die ursprüngliche Version der Ereignisse von Srebrenica stammt nun von eben diesem Alija Izetbegovic. Könnte man ihn jedoch als vertrauenswürdige Person bezeichnen? Wohl kaum.

Die zweite treibende Kraft hinter der sogenannten offiziellen Version der Ereignisse von Srebrenica ist der ehemalige US-amerikanische Präsident Bill Clinton. Das dürfte kein Zufall sein wie wir gleich sehen werden. Hakija Meholi, ehemaliger moslemischer Polizeichef Srebrenicas, erzählte während diversen Interviews eine brisante Geschichte. Alija Izetbegovic habe ihm gegenüber gestanden, dass Bill Clinton ihm bereits 1993 das "Srebrenica-Massaker" vorschlug! Clinton habe ihm gesagt, dass die USA nur dann intervenieren würden, wenn die Serben in Srebrenica eindringen und mindestens 5.000 Menschen töten würden. Wie kann nun Clinton bereits 1993 von einem Srebrenica Massaker geredet haben? Ist er etwa ein Hellseher? Hakija Meholi sagte aus, dass diese Aussage von Alija Izetbegovic noch von acht weiteren moslemischen Politikern bezeugt werden kann, die damals anwesend gewesen sind.

Wie ist es nun zu erklären, dass die serbische Armee im Juli 1995 genau das ausgeführt haben soll, was Bill Clinton bereits zwei Jahre zuvor dem bosnisch-moslemischen Präsidenten vorschlug? Ist man nun ein Verschwörungstheoretiker oder Völkermordleugner, wenn man auf solche Merkwürdigkeiten hinweist? Laut der Logik unserer Monopolpresse schon. So behauptete z.B. der Schweizer Journalist Daniel Foppa im Tagesanzeiger, ich sei ein Völkermordleugner. Interessanterweise ist auch der Journalist Stephan Israel ein Mitarbeiter beim Tagesanzeiger. Herr Israel hat vor Jahren behauptet, ich sei ein Rassist. Der Grund: damals schrieb Stephan Israel für die Basler Zeitung Berichte über die Konflikte im ehemaligen Jugoslawien. Mehrere hundert Menschen unterschrieben eine Protestpetition gegen Herrn Israel, in der gegen seine einseitige und verzerrte Berichterstattung protestiert wurde. Ich schickte diese Petition an die Basler Zeitung. Daraufhin hetzte Stefan Israel seine Bekannten vom Basler Fernsehkanal Tele Basel auf mich, die in einer Sendung mein Bild einblendeten über dem geschrieben stand "Rassismus?". Glücklicherweise ging dieser Diffamierungsversuch von Herrn Israel in die Hose, denn ich schaltete die Staatsanwaltschaft ein, die mich von den Vorwürfen freisprach. Übrigens berichtete vor Jahren auch die Berliner Zeitung "junge Welt" über Herrn Israels antiserbische Berichterstattung. Aber die Logik von Stefan Israel ist der reine Wahnsinn. Wenn man einen Journalisten, der Israel heisst, wegen seiner einseitigen Jugoslawien-Berichterstattung kritisiert, so soll man ein Rassist sein. Zum Glück ist dieser Journalist mit seiner Hetze nicht durchgekommen.

Aber auch die Hetze von Herrn Foppa ging aus seiner Sicht voll daneben, denn einige Zeit nach dem Hetzartikel gegen mich im Tagesanzeiger waren die Erstauflagen meiner beiden Srebrenica-Bücher ausverkauft, wofür ich mich bei ihm in einer E-Mail ausdrücklich bedankt habe.

Auch der Journalist Christian Mensch, der u.a. ebenfalls für den Tagesanzeiger und die Basler Zeitung arbeitete (Zufall?), versuchte in der Weltwoche gegen mich zu hetzten, doch auch dieser Diffamierungsversuch war nicht von Erfolg gekrönt. Offensichtlich war das Trio Foppa/Israel/Mensch nicht darauf vorbereitet, dass sich jemand von ihren Einschüchterungsversuchen unbeeindruckt zeigte.

Doch nun zurück zu Bill Clinton. 1997 berichtete der US-Senat darüber, dass Bill Clinton während des Bosnienkrieges in Iranische Waffenlieferungen an die moslemische Bürgerkriegspartei verstrickt war und grünes Licht für dieselbigen gab. Das erinnert an die schmutzige Rolle, welche die USA kurz vor Ausbruch des Krieges in Bosnien im März 1992 spielten. Am 18. März 1992 unterschrieben in Lissabon Vertreter aller drei bosnischer Volksgruppen, Serben, Moslems und Kroaten, einen Friedensplan, der den drohenden Ausbruch des Krieges hätte verhindern können. Kurz danach reiste der amerikanische Botschafter Warren Zimmermann nach Sarajevo um mit Alija Izetbegovic ein Gespräch zu führen. Nach dem Gespräch, genauer am 28. März 1992, zog Izetbegovic seine Unterschrift wieder von dem Abkommen zurück - wenige Tage später bracht der Krieg aus.

Kroatische Medien berichteten darüber, dass die "Operation Storm" (Oluja) in Kroatien damals von mehreren von Bill Clintons Generälen geführt worden war. Zur Erinnerung: während der "Operation Storm" wurden im Sommer 1995 innerhalb von 48 Stunden ca. 250.000 Serben aus einem Gebiet namens "Krajina" gebombt, wobei fast 2.000 Menschen, meist Zivilisten, getötet wurden. Die Serben siedelten in diesem Gebiet nachweislich seit dem sechzehnten Jahrhundert. Aber das war ja kein Völkermord - oder?

Und es war schließlich der gleiche Bill Clinton, der 1999 den Befehl zur Bombardierung Jugoslawiens gab. Während dieser NATO-Bombardierungen wurden mehrere tausend Menschen getötet und verletzt. Besondern schlimm sind, nebst den materiellen Schäden, die ökologischen Folgen für die Region. Durch die Verwendung von Munition mit abgereichertem Uran wurde Serbien auf nahezu ewige Zeit verseucht. Seit dieses Bombardements mit dieser hochgiftigen Munition stieg die Krebsrate in Serbien bisher um ein Vielfaches an. All diese Fakten zeigen auf, dass Bill Clinton vor allein eins ist: ein Kriegsverbrecher. Könnte Bill Clinton demnach für einen unabhängig denkenden Menschen eine seriöse Informationsquelle darstellen? Vielleicht in etwa gleich wie George Bush und seine Geschichte von den "irakischen Massenvernichtungswaffen"? Interventionslügen scheinen unter gewissen us-amerikanischen Politikern eben sehr beliebt zu sein.

Als letzte Instanz bliebe da noch die UNO, die sich ab einem bestimmten Punkt der Srebrenica-Version von Alija Izetbegovic und Bill Clinton bedingungslos angeschlossen hat. Wann und wo aber hat die UNO das letzte Mal als unabhängige Instanz fungiert? Während der letzten Jahre und Jahrzehnte betätigte sich die UNO regelmässig als Vorbereiter für diverse US-Aggressionen weltweit. Wenn die USA irgend ein Land zum Schurkenstaat erklären, so zieht die UNO sofort nach. Vor praktisch jedem US-Bombardement gegen fremde Staaten verhängt die UNO zuerst Sanktionen, um das jeweilige Land bereits im Voraus zu schwächen. Ist das etwa die Aufgabe der UNO? Und was hat das alles noch mit einer angeblichen Neutralität und Friedenssicherung zu tun? Und wann hat die UNO auf der anderen Seite jemals Sanktionen gegen die USA wegen diverser völkerrechtswidriger Angriffskriege verhängt? Nie. Und hat die UNO irgendwo ein Tribunal zur Aburteilung von US-Kriegsverbrechen gegründet? Nein. Ist die UNO demnach eine unabhängige Organisation? Ebenfalls nein.

Aus welchem Grund sollte demnach ein unabhängiger Mensch Alija Izetbegovic, Bill Clinton und der UNO ein blindes Vertrauen entgegenbringen? Was oder wer verpflichtet Jemanden dazu, diesen Leuten und Organisationen alles vorbehaltlos und unhinterfragt zu glauben? Im Artikel 19 'Allgemeine Erklärung der Menschenrechte', welche die UN-Vollversammlung am 10. Dezember 1948 verabschiedete, wurde folgendes festgehalten:

"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert auszuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten."

Momentan arbeiten politisch einflussreiche Kreise und Interessengruppen daran, dieses Menschenrecht wieder außer Kraft zu setzen, was ein bezeichnender Skandal und symptomatisch für die heutige Zeit ist.

KT. Was können Sie und nun konkret zu den einzelnen Punkten ihrer Aufdeckungen im Zusammenhang mit Srebrenica sagen?

AD. Ich kann hier nur ganz kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Aus Platzgründen kann ich hier natürlich nicht auf alle Details eingehen, die ich in meinen beiden Srebrenica-Büchern veröffentlicht habe.

So steht z.B. auf dem Gedenkstein in Potocari (nahe Srebrenica) geschrieben, dass es in Srebrenica mindestens 8.372 Genozidopfer gegeben habe. Da hätten wir bereits die erste Lüge, da die ursprüngliche Vermisstenliste die Namen von ca. 7.400 Menschen umfasste. Wie kann es nun fast 1.000 Opfer mehr gegeben haben als überhaupt vermisst wurden? Solche Fragen scheint niemand zu stellen. Stelle ich die Frage irgendwo, so kriege ich oft zu hören, dass es auf 1.000 Opfer mehr oder weniger nicht ankäme - was für eine Antwort! Mit der gleichen Logik hatte die Bosnisch-Moslemische Regierung bis vor wenigen Jahren Hunderttausende Tote erfunden. So hinterfragte bis vor einigen Jahren kaum jemand die Behauptung der moslemischen Regierung, dass in Bosnien während des Krieges mindestens 250.000 Angehörige der moslemischen Volksgruppe umgekommen seien. Jedoch tauchte vor zwei Jahren der moslemische Bosnier Mirsad Tokaca, der Präsident der Organisation "Research and Documentation Center" (RDC) ist, mit ganz anderen Zahlen auf. Herr Tokaca behauptet nun, dass während des Krieges auf allen Seiten, also auf moslemischer, serbischer und kroatischer, insgesamt ca. 97.000 Menschen umgekommen seien, davon etwa auch 20.000 Serben. Die Serben kritisieren aber auch diese "neue" Zahl, da die von serbischer Seite angegeben Zahl umgekommener Serben bis zu 35.000 umfasst. Nimmt man noch die Tatsache dazu, dass sich während des Krieges in Bosnien auch Moslems und Moslems, Kroaten und Moslems und Kroaten und Serben gegenseitig bekämpften, so wird vor allem eines ersichtlich: das in Bosnien ein Bürgerkrieg tobte, während dem alle Volksgruppen in etwa gleich viel litten. Nimmt man jedoch Herrn Tokacas Zahlen ernst, was ja mittlerweile allgemein der Fall ist, obwohl es auch in seiner Arbeit diverse fragwürdige Punkte gibt, so würde das bedeuten, dass die moslemische Regierung jahrelang ca. 200.000 getötete moslemische Bosnier ganz einfach erfunden hat! Sollte es nun jemanden tatsächlich verwundern, wenn nun auch die Geschichte von den 7.000 - 8.000 exekutierten moslemischen Männern aus Srebrenica nicht ganz stimmen würde? Und sollte man nun etwa Herrn Tokaca wegen Völkermordleugnung anzeigen, nur weil er einen Fall von Kriegspropaganda aufklärte? Denn immerhin behaupteten die UNO, wie auch die bosnische-moslemische und amerikanische Regierungen bis vor kurzem, dass in Bosnien während des Krieges mindestens 250.000 Angehörige der moslemischen Volksgruppe umgekommen seien. Weshalb darf man diese Zahl nun nachträglich widerlegen und korrigieren, jene von Srebrenica aber nicht?

So haben z.B. über 30 moslemische Männer Angaben über die Flucht von Srebrenica nach Tuzla gemacht. Nach dem Fall Srebrenicas schlugen sich bekannterweise 8.000 moslemische Soldaten und 4.000 Zivilisten, darunter ein Großteil ebenfalls bewaffnet, von Srebrenica nach Tuzla durch. Laut den Zeugenaussagen dieser Männer ist es an über zwanzig Orten zu Gefechten mit der serbischen Armee gekommen. Schätzungen über die dabei entstandenen Gefechtstoten reichen von 2.000 bis 3.000! Wieso wird in der Öffentlichkeit heute über diese Gefechtstoten geschwiegen? Nehmen wir einmal die untere Schätzung von 2.000 Gefechtstoten und ziehen diese von den ursprünglich 7.400 angeblich Vermissten ab, so gelangen wir zur Zahl 5.400. Ich spreche bewusst von angeblichen Vermissten, da niemand eine genaue Kontrolle darüber hat, wen die moslemischen Behörden damals alles auf die Vermisstenliste gesetzt haben. Rein theoretisch können auf dieser Liste auch Namen von Menschen gelandet sein, die mit Srebrenica nichts zu tun haben oder gar nicht umgekommen sind. Und genau das ist zum Großteil auch passiert.

Im Sommer 1996 tauchten auf Bosnischen Wählerlisten die Namen von ca. 3.000 Männern auf, die ebenfalls auf der Vermisstenliste enthalten waren. Seltsam, dass das der "Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa" (OSZE) nicht aufgefallen ist, denn diese überwachte damals die Wahlen. Milivoje Ivanisevi aus Belgrad ist es jedoch aufgefallen, nachdem er die Wählerlisten mit der Vermisstenliste verglich. Der englische Journalist Jonathan Rooper verlangte von der OSZE eine Erklärung für den Vorfall. Er wurde jedoch mit der Erklärung (oder besser Ausrede) abgespiesen, man komme momentan nicht an die Wahlunterlagen von 1996 heran, weil diese angeblich irgendwo weggesperrt seien. Später ließen sich die gleichen Kreise eine neue Ausrede einfallen: die moslemischen Behörden hätten alte Wahlunterlagen aus dem Jahr 1991 für die Wahlen von 1996 verwendet. Das kann jedoch aus folgenden Gründen ebenfalls nicht wahr sein: Milivoje Ivanisevi stellte fest, dass auf der Wählerliste auch Namen von Männern waren, die 1991 noch gar nicht das wahlberechtigte Alter besaßen. Also konnten diese 1991 auch nicht gewählt haben. Zudem würde es sich um Wahlbetrug handeln, wenn moslemische Behörden für die Wahlen von 1996 tatsächlich alte Wählerlisten aus dem Jahr 1991 verwendet hätten. In diesem Fall müsste die OSCE Ermittlungen wegen Wahlbetruges einleiten. Das geschah aber nie, wieso nicht? Der Grund scheint offensichtlich: man wollte von einem Skandal ablenken.

Es gibt ein weiteres Indiz dafür, dass 1996 tatsächlich 3.000 Männer gewählt haben, deren Namen auf der sogenannten Vermisstenliste enthalten sind. Der bereits erwähnte Mirsad Tokaca gab 2010 während einer Pressekonferenz in der Bosnisch-Serbischen Stadt Banja Luka bekannt, dass er und seine Mitarbeiter in der Umgebung von Srebrenica ca. 500 Menschen ausfindig machen konnten, deren Namen ebenfalls auf der Vermisstenliste von 1995 waren. Zwischen 1996 und 2010 liegen ganze fünfzehn Jahre. Es ist klar, dass ein Teil der Wähler von damals heute nicht mehr lebt, während ein anderer Teil aus wirtschaftlichen Gründen in andere Teile Bosniens oder ins Ausland gezogen ist. Kommt noch dazu, dass sich an den Wahlen von 1996 auch viele moslemische Bosnier beteiligten, die als Flüchtlinge in einigen Europäischen Staaten lebten. Das Auftauchen der 500 lebenden Menschen von der Vermisstenliste im Jahr 2010 legt den Schluss nahe, dass sich vierzehn Jahre zuvor tatsächlich 3.000 Menschen an den Wahlen beteiligten, obwohl ihre Namen auch auf der Vermisstenliste enthalten sind. Damit schrumpft die Zahl der möglichen Exekutionsopfer bereits auf ca. 2.400.

Der Bosnische-Moslemische Journalist Sefko Hodzic schrieb in seinem Buch "Bosanski ratnici", dass es während des Krieges Geheimkanäle zwischen Srebrenica und Serbien gab (Srebrenica liegt in der Nähe zu Serbien), über die wiederholt Gruppen von Menschen geflüchtet seien. Allein während einer Gelegenheit seien so 150 Bewohner aus Srebrenica nach Serbien gegangen. Auch Jürgen Elsässer zitierte moslemische Quellen, laut denen allein nach dem Fall Srebrenica etwa 800 Menschen aus Srebrenica die Grenze nach Serbien überquert hätten. Viele dieser Menschen - so die moslemischen Quellen - seien anschliessend in diverse andere Staaten ausgewandert. Ein Hinweis darauf gibt z.B. auch das Buch "After the fall: Srebrenica survivors in St. Louis" von Patrick McCarthy. In dem Buch schreibt McCarthy, dass allein in St. Louis 20.000 Flüchtlinge aus Bosnien leben würden, darunter auch ein Teil aus Srebrenica. Es liegt auf der Hand, dass die moslemische Regierung aus propagandistischen Gründen auch die Namen jener Leute auf die Vermisstenliste gesetzt hat, die vor und nach dem Fall Srebrenicas ins Ausland ausgewandert sind. Laut moslemischen Quellen handelt es sich dabei um mindestens eintausend und ein paar hundert Menschen.

Zusätzlich verglich Milivoje Ivanisevic die Deserteurslisten der moslemischen Armee mit der Vermisstenliste aus dem Jahr 1995. Dabei entdeckte er, dass auf der Vermisstenliste auch die Namen von ca. 500 Männern stehen, die bereits vor dem Fall Srebrenica aus der moslemischen Armee geflüchtet sind. Rechnen Sie nun jetzt mal alles zusammen. Es bleibt kaum noch eine größere Zahl von Menschen übrig, die nach dem Fall Srebrenicas hätten erschossen werden können.

KT. Aber was ist mit den Massengräbern, die in der Umgebung von Srebrenica von Haager Ermittlern gefunden wurden?

AD. Diese sogenannten Ermittler suchten im Umkreis von 50 Km um Srebrenica fast fünf Jahre lang nach Massengräbern. Im Abschlussbericht des Chefermittlers Dean Manning wurde festgehalten, dass dabei ca. 2.000 Tote gefunden wurden. Bei kaum einem Toten konnten Exekutionsverletzungen nachgewiesen werden. Im Gegenteil: die im Bericht erwähnten Verletzungen lassen praktisch alle auf Gefechtsverletzungen schließen. Zudem passt die Zahl der gefundenen Toten ziemlich genau zu den ausgerechnet von moslemischen Zeugen angegebenen Gefechtsverlusten. Jedoch gaben die Haager Ermittler an, zwischen den Toten habe man auch etwas mehr als 400 Augenbinden gefunden. Damit wollte man wohl beweisen, dass zumindest eine gewisse Zahl der Toten tatsächlich Exekutionsopfer sind. Während des Prozesses gegen Radovan Karadzic in Den Haag 2012 machte der Angeklagte jedoch auf eine Tatsache aufmerksam, der bisher niemand Beachtung geschenkt hat. Karadzic wies darauf hin, dass viele moslemische Kämpfer während des Krieges diverse Stirnbänder trugen. Eine Analyse von Fotos aus den Kriegsjahren bestätigen Karadzic Angaben. Auf vielen Fotos sind tatsächlich moslemische Soldaten zu sehen, die verschiedenfarbige Stirnbänder trugen. Diese Stirnbänder dienten im Krieg dazu, die eignen Soldaten von denen der feindlichen Armee unterscheiden zu können. Es ist logisch, dass die serbischen Soldaten den gefechtstoten moslemischen Kämpfern nicht die Stirnbänder abzogen, bevor sie diese vergruben. Aus diesem Grund konnten diese Stirnbänder zu Augenbinden uminterpretiert werden. Das Vergraben von gefallenen Soldaten der feindlichen Armee gehört übrigens zur normalen Prozedur jeder Armee. Damit soll nicht zuletzt der Ausbruch von Seuchen verhindert werden.

KT. Und die DNA-Analysen? Es sollen bisher bereits über 6.000 Srebrenica-Opfer per DNA-Analyse identifiziert worden sein.

AD. Das ist eine reine Behauptung, die von der Organisation "International Commission on Missing Persons" (ICMP) aufgestellt wurde. Der Gründer dieser Organisation ist übrigens kein geringerer als Bill Clinton! Zum Vorsitzenden des ICMP wurde ursprünglich ausgerechnet der ehemalige Vietnamkriegs-Veteran James Kimsey ernannt, der auch bei der US-Invasion in der Dominikanischen Republik mit bis zu 10.000 geschätzten zivilen Opfern aktiv war. George Bushs ehemaliger Außenminister Colin Powell persönlich stellte Kimsey auf diesen Posten. Mit andere Worten: es handelt sich um eine Clique von Kriegsverbrechern. Wer könnte solchen dubiosen Gestalten vorbehaltlos Glauben schenken? Vor allem dann, wenn diese Leute ihre Behauptung nicht beweisen können.

So verlangte Radovan Karadzic in Den Haag Einsicht in die angeblichen DNA-Identifizierungen dieser Organisation. Am 10. Februar 2010 schickte die Anklägerin Hildegard Uertz-Retzlaff jedoch einen Brief an Karadzic Verteidigungsteam, in dem sie zu erklären versuchte, weshalb man die gewünschten Dokumente nicht aushändigen könne. Die berauschende Antwort lautete folgendermassen:

"Das ICMP ist in juristischer Hinsicht eine unabhängige dritte Körperschaft mit eigenen Befugnissen. Die Anklagevertretung sieht sich außerstande, einfach Kontakt zum ICMP aufzunehmen und der Verteidigung von Herrn Karadzic sämtliche Familien-DNA-Profile zu übermitteln, die sich auf den Datenbanken des ICMP befinden. Außerdem hat die Anklagevertretung keinen Zugriff auf diese Datenbanken und ist deshalb nicht in der Lage, sie zu Verfügung zu stellen. Zweitens hat es das ICMP unserem Kenntnisstand zufolge bis jetzt abgelehnt, irgendeiner Seite die Gesamtheit seiner Familien-DNA-Profile zur Einsicht freizugeben, da dies einen Bruch der Garantien darstellen würde, die in einvernehmlicher Form vertraglich geregelt und von den Blutspendern der Familien unterzeichnet worden sind. Wie wir es mit Ihrem beigeordneten Anwalt Herrn Sladojevic bereits erörtert haben, kann es nicht einfach darum gehen, Daten 'ohne Namen' zur Verfügung zu stellen, da den Spendern versprochen wurde, daß ihre DNA nicht veröffentlicht wird, keineswegs aber, daß bloß ihre Namen verschwiegen oder DNA-Daten anonym weitergegeben würden."

Was soll man dazu noch sagen? In welchem richtigen Gericht dieser Erde würde die Anklage mit solch lächerlichen Geschichten durchkommen? In Den Haag scheinen die Uhren eben ein wenig anders zu ticken, was den aufmerksamen Beobachter der dortigen Ereignisse auch nicht weiter verwundern mag. Diesbezüglich kann ich auch die Bücher von John Laughland und Germinal Civikov über den Prozess gegen Slobodan Milosevic in Den Haag empfehlen. In den Büchern dieser beiden Prozessbeobachter werden zahlreiche Manipulationen und Farcen des Jugoslawientribunals in Den Haag offengelegt.

KT. Und was ist mit den Zeugen, die Massenerschießungen überlebt haben?

AD. Solche Zeugen gab es nach dem Fall Srebrenicas zunächst gar nicht. Erst eine gewisse Zeit später tauchte wenige dieser angeblichen Zeugen auf. Mehrere Journalisten analysierten die Aussagen dieser angeblichen Zeugen. So z.B. Thomas Deichman, Lina Ryan und Abe de Vries (zusammen mit Rene Gremaux). Dabei fanden diese Journalisten heraus, dass sich die Geschichten dieser Zeugen nicht nur von Interview zu Interview änderten, sondern dass sie sich z.T. sogar gegenseitig widersprachen. Wer die Wahrheit spricht, der kann seine Version nicht abändern, noch kann es irgendwelche Widersprüche zwischen einigen Zeugen geben.

So behauptete z.B. ein Zeuge, er sei zuerst in eine Sporthalle neben der Grundschule in Karakaj nahe der Stadt Zvornik gesteckt worden, bevor man alle 2.000 Gefangenen exekutiert habe. Das Problem dabei ist, dass es im Juli 1995 neben der Grundschule in Karakaj gar keine Sporthalle gab.... Aber es gibt noch diverse weitere Beispiele von Absurditäten in den Aussagen solcher "Zeugen".

KT. Hat nicht der ehemalige Soldat Drazen Erdemovic in Den Haag ausgesagt, er und seine Einheit hätten auf der Branjevo-Farm beim Dorf Pilica 1.200 Gefangene hingerichtet?

AD. Es handelt sich dabei um die Behauptung des Kroaten Drazen Erdemovic, der eine Zeit lang in der multinationalen zehnten Sabotageeinheit der bosnisch-serbischen Armee gedient hat. In dieser Einheit dienten kurioserweise Kroaten, Slowenen, Serben und sogar ein moslemischer Bosnier. Also kann man zuerst einmal gar nicht von einer serbischen Einheit sprechen. Der Journalist Germinal Civikov hat ein ganzes Buch über den Fall Drazen Erdemovic geschrieben, in dem aufgezeigt wird, dass Erdemovic ein Lügner ist. So zeigen Dokumente aus den Kriegsjahren z.B., dass diese Einheit am Tag des von Erdemovic behaupteten Massakers beurlaubt war, während der Kommandant der Einheit, Milorad Pelemis, wegen eines Verkehrsunfalls im Spital lag. Kaum vorstellbar, dass einige Mitglieder einer beurlaubten Einheit in Abwesenheit ihres Kommandanten einfach so eine Art Freizeitmassaker verüben. Zudem wurden bei Branjevo 138 Tote gefunden, von denen es sich in einigen Fällen nur um Teile von Toten handelt. Das Grab wurde 1996 entdeckt. Woher können innerhalb eines Jahres plötzlich Teile von Toten verschwunden sein? Der serbische Arzt Dr. Ljubisa Simic wies zudem darauf hin, dass der Großteil der Toten wahrscheinlich nicht einmal vom Juli 1995 stammt. Dass könne man anhand des Zerfallsstadiums der Toten beurteilen. Wo sind also die angeblichen 1.200 Exekutierten? Es ist mehr als offensichtlich, dass Erdemovics Geschichte so nicht stimmen kann. Dennoch wird Erdemovic von der Anklage in Den Haag regelmäßig als "Kronzeuge" präsentiert. Anscheinend sollen die nicht vorhandenen Fakten durch fingierte Zeugenaussagen ersetzt werden.

KT. Aber gibt es nicht auch serbische Zeugen?

AD. Ja, doch wenn man die genauen Umstände kennt, so kann man aber auch in diesen Fällen kaum von richtigen Zeugen sprechen. In Den Haag wird regelmäßig das sogenannte "Plea agreement" angewendet, ebenfalls bekannt als "Plea bargain". Das bedeutet in der Praxis folgendes: einem Angeklagten wird eine langjährige Haftstrafe angedroht, fall er mit der Anklage nicht "kooperiert" und Aussagen im Sinne der Anklage unterschreibt. Damit verschafft sich ein Angeklagter in der Regel eine verkürzte Haftstrafe. Bisher haben bereits über zwanzig Serben zugegeben, dass sie unter großem Druck der Anklage falsche Aussagen unterschreiben mussten. Darunter z.B. Momir Nikolic, Miroslav Deronjic und Biljana Plavsic. Allein im Fall von Kravica gibt es etwa 17 Zeugen, die zugaben, unter Druck falsche Aussagen unterschrieben zu haben. Die Anklage behauptet bekanntermaßen, dass in einem Warenlager im Dorf Kravica am 13. Juli 1995 1.000-1.500 moslemische Gefangene erschossen wurden. Eine Analyse der Filmaufnahmen von Zoran Petrovic-Piroanac, der diese Gefangenen damals auf einer Wiese gefilmt hat, deuten jedoch darauf hin, dass höchstens 200-300 Männer gefangen wurden. Serbische Soldaten sagten zudem vor dem Gericht in Sarajevo aus, dass diese Gefangenen für einen Gefangenenaustausch vorgesehen waren. Das ist ja auch logisch, denn wie wollte man gefangene Serben befreien, wenn man alle moslemischen Gefangenen umbrächte?

Jedoch ist es am 13. Juli 1995 in diesem Magazin zu einem Gefangenenaufstand gekommen, der mit der Ermordung eines serbischen Wächters anfing. Dieser Wächter, Krsto Dragicevic, wollte den Gefangenen Zigaretten bringen. Diese entrissen ihm jedoch sein Gewehr und erschossen ihn. Während dieses Vorfall wurde auch auf einen anderen Wächter geschossen (Rade Cuturic), der den Vorfall jedoch verletzt überlebte. Nach dem Aufstand drängte ein Teil der Gefangenen nach draußen und wollte türmen. Dabei schossen die restlichen serbischen Wächter vor dem Magazin, die in Panik gerieten, auf die Gruppe der flüchtenden Männer. Insgesamt wurden dabei ca. 20 Gefangene getötet. Auf den Aufnahmen des Journalisten Zoran Petrovi-Piroanac sieht man diese 20 toten Männer übrigens vor dem Magazin liegen. Diese Aufnahmen wurden bisher als Beweis für die behaupteten Massenerschießungen präsentiert, obwohl es sich um einen Gefangenenaufstand gehandelt hat. Immerhin musste in der Zwischenzeit auch die Anklage in Den Haag zugeben, dass man nicht mehr als diese 20 Toten beweisen kann, aber dennoch sitzen zahlreiche Angeklagte für viele Jahre im Gefängnis. Jonathan Rooper und Rolf Harzuiker berichteten darüber, dass diese ganze Geschichte von den Massenerschießungen in diesem Magazin ein Betrug sei. Rolf Hartzuiker stellte 1996 vor Ort fest, dass es im Inneren des Magazins gar keine Spuren von Kugeln gab. Lediglich um den Haupteingang herum gab es Schusslöcher, was jedoch lediglich darauf hinweist, dass auf den Eingang gefeuert wurde, als die Aufständischen durch diesen zu flüchten suchten. Überflüssig zu erwähnen, dass man kaum im inneren eines Magazins Gefangenen hinrichten kann, indem man von draussen durch den Haupteingang feuert.

Zudem kenne ich persönlich ein ehemaliges Mitglied einer serbischen Einheit, das damals selber vor Ort war. Der Mann erzählte mir, dass im Magazin insgesamt 269 Gefangene untergebracht waren. Die zwanzig Toten und die 249 Überlebenden seien später zum vereinbarten Gefangenenaustausch gebracht worden. Der Mann ist gerade noch mit sich am hadern, ob er mir den ganzen Fall schriftlich bestätigen und unterschreiben soll, weil er Repressalien aus Sarajevo und Dean Haag befürchtet. Aber es ist auch so klar, dass die Geschichte von den 1.000-1.500 Exekutierten eine von vielen Manipulationen im Zusammenhang mit Srebrenica ist.

KT. In dem allerseits bekannten "Srebrenica-Video" sind jedoch immerhin die Exekutionen von sechs Gefangenen zu sehen.

AD. In dem besagten Video sind wohl tatsächlich Exekutionen mehrerer Gefangener zu sehen. Das Problem dabei ist aber einerseits, dass das Video keine Hinrichtungen von bis zu 8.000 Gefangenen zeigt. Also würde es als Beweis für die offizielle Srebrenica-Version so oder so nichts taugen. Auf der anderen Seite stammt das Video weder vom Juli 1995, noch hat es etwas mit Srebrenica zu tun! Beim Video handelt es sich zudem um den Zusammenschnitt von zwei Filmen, die miteinander nichts zu tun haben. In der einen Szene sind Angehörige der serbischen paramilitärisch Einheit "Skorpione" zusehen, die von einem Priester gesegnet werden. Laut Datum wurde die Szene am 25. Juni 1995 aufgenommen. Srebrenica wurde jedoch am 11. Juli 1995 eingenommen. Was soll diese Szene demnach mit Srebrenica zu tun haben?

In dem anderen Teil des Filmes sind serbische Söldner (angeblich auch Mitglieder der "Skorpione") zu sehen, als diese auf einer Wiese auf eine Gruppe von sechs Gefangenen schiessen. In diesem Film wurde kein Datum vermerkt, noch geben die Aufnahmen Auskunft darüber, wo dieser Film gedreht wurde. Eine Frau gab später an, dass sie in dem Film ihren Sohn, Safet Fejzic, identifiziert habe. Slobodan Milosevic präsentierte während des Prozesses in Den Haag gerichtsmedizinische Beweise dafür, dass der Leichnam von Safet Fejzic am 28. April 1993 in der Nähe von Trnovo exhumiert und identifiziert wurde. Wie kann nun jemand im Juli 1995 umgekommen sein, der bereits 1993 tot aufgefunden wurde? Und was hat Trnovo mit Srebrenica zu tun? In der Umgebung von Trnovo wurden 1992 massive Verbrechen an der serbischen Zivilbevölkerung verübt.

Am 7. Juli 1992 hatten lokale Moslems die serbischen Dörfer Straista und Gornja- und Donja Presjenica überfallen. Dabei wurden ausschließlich Zivilisten ermordet. Die Familien Cvijetic und Sehovac wurden dabei ganz ausgerottet (den meisten Opfern wurde die Kehle durchgeschnitten). Weitere Zivilisten, darunter sieben Frauen und ein Kind, wurden abgeführt und in eine unbekannte Richtung verschleppt. Die bosnisch-serbische Militärpolizei hat diese Vorfälle dokumentiert. Die aus der kroatischen Krajina stammenden "Skorpione" waren später bei Trnovo ihren bedrängten Landsleuten zu Hilfe geeilt. Bei den Videoaufnahmen dürfte es sich, jedenfalls deutet alles darauf hin, um Racheakte an moslemischen Gefangenen handeln. So hört man z. B. im Video einen Angehörigen der paramilitärischen Einheit "Skorpione" einem aus dem Transportwagen aussteigenden moslemischen Gefangenen zurufen: "Mach, mach, als du Serben ermordetest, da hast du auch nicht gezögert." Und während einer anderen Szene, als ein Gefangener nach Wasser fragt, da antwortet ihm ein serbischer Kämpfer: "Habt ihr etwa den Serben zu trinken gegeben, bevor ihr sie getötet habt?".

Verbrechen bleibt Verbrechen, denn ein des Verbrechens beschuldigter Kriegsgefangener gehört vor ein Gericht und darf nicht hingerichtet werden. Doch weshalb versucht die Anklage in Den Haag angebliche Massenverbrechen in Srebrenica im Juli 1995 mit einem Videos aus Trnovo aus dem Jahr 1993 zu beweisen? Ganz einfach, weil die Anklage eben an einem akuten Beweismangel leidet.

Auf der anderen Seite existieren Videos, in denen tatsächlich Massenverbrechen in der Region Srebrenica zu sehen sind. Das Problem besteht nur darin, dass die Opfer in diesen Videos Serben sind! Man erinnere sich an dieser Stelle an das Interview, das der moslemische Kriegskommandant Naser Oric 1994 einem Reporter des Toronto Star gegeben und in dem er damit geprahlt hat, dass er und seine Männer in einem einzigen Dorf 114 Serben ermordet haben! In der Region Birac, welche die Gemeinden Srebrenica, Bratunac, Vlasenica, Zvornik, Osmaci, Sekovici und Milici umfasst, haben Naser Oric und seine Einheiten zwischen 1992 und 1995 fast 3.300 Serben, darunter zahlreiche Frauen, alte Menschen und Kinder, getötet. In Bratunac, Karakaj, Zvornik, Srebrenica, Sekovici, Skelani, Milici und Vlasenica findet man Friedhöfe, Denkmäler und Gedenkräume, die von diesen Opfer zeugen. Die Namensliste dieser Opfer habe ich zudem in meinem Buch "Srebrenica - wie es wirklich war" veröffentlicht. Wer diese Tote widerlegen kann, der sollte sich umgehend an mich wenden, ich warte gespannt. Aber für serbische Opfer interessiert sich kaum jemand. Lieber versucht man mit manipulierten Videos serbische Massenverbrechen zu beweisen.

KT. Können Sie zum Schluss noch auf irgendwelche andere brisanten Fakten verweisen, die wir bisher noch nicht berücksichtigt haben und die ein anderes "Srebrenica" aufzeigen?

AD. Ja sicher. Es gibt z.B. eine moslemische Bevölkerungsstatistik aus der Zeit vor dem Fall Srebrenicas, die heute in der westlichen Öffentlichkeit aus bereits bekannten Gründen totgeschwiegen wird. Diese Statistik, die von Fahrudin Salihovic, dem damaligen Präsident des Präsidiums Srebrenica verfasst wurde, informiert darüber, dass sich vor dem Fall Srebrenicas 37.255 Personen in der Stadt aufhielten. Herr Salihovic erwähnt in dem Schreiben, das an die Ämter für Statistik in Sarajevo und Tuzla geschickt wurde, dass man diese Statistik internationalen Organisationen nicht zur Einsicht geben sollte, da diese von einer Bewohnerzahl von bis zu 45.000 ausgehen! Aus welchem Grund wohl versuchten moslemische Behörden bereits vor dem Fall Srebrenicas falsche Angaben zu verbreiten? Bill Clinton und Alija Izetbegovic werden es wohl gewusst haben.

Ein UN-Dokument informiert uns darüber, dass am 4. August 1995 bei Tuzla insgesamt 35.632 Überlebende aus Srebrenica registriert wurden. Die Rechnung fällt dementsprechend leicht aus. 37.255 - 35.632 = 1.623. Das ist die ungefähre Zahl von Menschen aus Srebrenica, die im militärischen Durchbruch nach Tuzla hätten umkommen können. Zu dieser Zahl kann man noch eine gewisse Anzahl von umgekommenen Kämpfern aus der Stadt Zepa zählen. Kurz vor dem Fall Srebrenicas schlossen sich den zum Aufbruch entschlossenen Soldaten und Zivilisten noch eine gewisse Zahl von Kämpfern aus Zepa an. Schätzungen reichen bis zu 2.000 Kämpfern. Wenn man davon ausgeht, dass von diesen Kämpfern während des rund einwöchigen Marsches und den damit verbundenen Gefechten noch einige hundert umgekommen sind, so gelangt man zur Zahl von +/- 2.000 Kämpfern, die ihr Leben im Durchbruch verloren haben.

Ferner möchte ich auf interne Dokumente der moslemischen Armee hinweisen, in denen Auskunft über den Fall Srebrenicas und die Zeit danach gegeben wird. Eines dieser Dokumente stammt vom 27.07.1995 und wurde vom moslemischen Kommandant Sead Delic unterzeichnet. Es handelt sich um eine Chronologie der Ereignisse nach dem Fall Srebrenicas. Darin werden verschiedene Ereignisse geschildert, so z.B. der Durchbruch der moslemischen Armee nach Tuzla und die Gefechte. Jedoch wird in dem Dokument kein einziges serbisches Verbrechen geschildert! Hätte es serbische Massenverbrechen gegeben, so hätte das doch eineinhalb Wochen nach dem Fall Srebrenicas irgendjemand mitbekommen haben müssen. Doch tatsächlich wusste damals niemand etwas darüber zu berichten. Dann gibt es noch die Arbeitsversion eines Geheimberichtes der moslemischen Armee vom 28.07.1995 über die Ereignisse von Srebrenica. Auch in diesem Bericht wird über alles Mögliche informiert, nur nicht über etwaige serbischen Massenverbrechen. Eine deutsche Übersetzung dieses Dokuments erschien kürzlich in den Ketzerbriefen, dem Monatsmagazin des Ahriman-Verlags in Freiburg.

Doch der Hauptpunkt ist ein moslemisches Dokument vom 30.07.1996, also etwas mehr als ein Jahr nach dem Fall Srebrenicas. Es handelt sich um eine Sitzung im Bosnisch-Moslemischen Parlament in Sarajevo zu den Ereignissen von Srebrenica. Auch in diesem Dokument wusste noch ein Jahr nach dem Fall Srebrenicas niemand etwas von irgendwelchen serbischen Massenverbrechen zu berichten! Wie wäre es zu erklären, dass die moslemische Regierung in einer Sitzung über Srebrenica über alles Mögliche berichtet, nur nicht über den angeblichen Massenmord? Wäre denn ein Massenmord nicht erwähnenswerter als alles andere? Doch tatsächlich findet man darin nichts darüber. Dafür informiert das Dokument über massive Waffenlieferung in die "Schutzzone" Srebrenica. Übrigens wird in den erwähnten Dokumenten auch darüber informiert, weshalb sich die Serben im Juli 1995 überhaupt der Stadt Srebrenica näherten. Bereits im Juni 1995 starteten moslemische Einheiten aus Srebrenica - trotz Schutzzonen-Status - eine erneute Offensive gegen serbische Ziele in der Umgebung, was einen eindeutigen Bruch des UN-Abkommens von 1993 darstellte. Doch die UNO schaute erneut weg, wie sie bereits vor allem in den Jahren 1992 und 1993 wegschaute, als die moslemischen Einheiten Massenmorde an der serbischen Bevölkerung in der Umgebung verübten. Das vielleicht noch zum Thema "Unabhängigkeit" und "Neutralität" der UNO.

Erwähnt werden erneute Überfälle auf serbische Dörfer ab dem Juni 1995, so z.B. der Überfall, auf das serbische Dorf Visnjica. Während solcher Überfälle seien laut Bericht ca. 40 "Cetniks" (Serben) getötet worden. Diese erneute moslemische Offensive war der Grund dafür, weshalb die serbische Armee im Juli 1995 überhaupt auf Srebrenica vorrückte. Doch auch darüber schweigen unsere ach so freien Massenmedien heute eisern. All diese moslemischen Berichte wurden mir übrigens von einem Haager Anwalt zugespielt und befinden sich in meinem Besitz. Sie kursieren zudem bereits im Internet.

Dann noch zu einem UNO-Dokument. Am 17. Juli 1995 unterzeichneten in Bratunac ein UN-Kommandant und ein Vertreter der moslemischen Zivilbehörden ein Dokument, in dem u.a. Folgendes bestätigt wird: den moslemischen Zivilisten wurde von den serbischen Behörden die Wahl darüber überlassen, ob sie in der Stadt bleiben wollen oder nicht. Die Zivilisten hätten sich jedoch zur Evakuierung entschieden. Daraufhin hätte die serbische Seite die Evakuierung der moslemischen Zivilisten in moslemisch kontrolliertes Gebiet organisiert. In dem Schreiben bestätigen der UNO-Kommandant und der moslemische Vertreter, dass sich die Serben an alle Bestimmungen gehalten hätten und dass es dabei zu keinerlei Zwischenfällen gekommen sei. War das nun ein Völkermord? Die Antwort darauf werde ich nicht geben, das soll jeder selber für sich entscheiden. Per Definition würde es sich sogar dann um einen Völkermord handeln, wenn jemand nicht mal eine Person einer Volksgruppe tötet, jedoch die Absicht hatte, viele zu töten. Dazu erfahren wir z.B. bei Wikipedia folgendes zum Begriff Völkermord:

"Zu beachten ist, dass nur die Absicht zur Vernichtung der Gruppe erforderlich ist, nicht aber auch die vollständige Ausführung der Absicht. Es muss eine über den Tatvorsatz hinausgehende Absicht vorliegen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Die Handlungen nach Artikel II Buchstaben a) bis e) der Konvention (in Deutschland umgesetzt durch § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 VStGB) hingegen müssen tatsächlich (und willentlich) begangen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass es nicht vieler Opfer bedarf, damit die Täter sich des Völkermordes schuldig machen. Bloß ihre Vernichtungsabsicht muss sich auf die ganze Gruppe oder einen maßgeblichen Teil von ihr richten."

Hatten die Serben nun gegenüber der moslemischen Volksgruppe in Bosnien Vernichtungsabsichten? Falls ja, so müssen sie diese verdammt gut versteckt haben, denn in sämtlichen schriftlichen Befehlen von Radovan Karadzic und anderen serbischen Kommandanten wurde ausdrücklich angeordnet, dass die serbischen Soldaten die Menschenrechte respektieren und sich an international gültige Konventionen halten müssen. Aber gut, ich will ja nicht unnötig vorgreifen. Vielleicht taucht ja eines Tages tatsächlich ein Befehl von Radovan Karadzic oder Ratko Mladi auf, in dem sinngemäss folgendes angeordnet wird: "bringt alle moslemischen Bosnier um, die euch in die Hände fallen". Aber bis dahin sehe ich keinen Grund dazu, mich der NATO-Kriegspropaganda zu unterwerfen.

KT. Wer sind dann die "Mütter Srebrenicas"?

AD. Auf der einen Seite gibt es natürlich tatsächlich Mütter aus Srebrenica, die während des Krieges Söhne verloren haben. So z.B. hatte ein Teil der nach dem Fall Srebrenicas während der Gefechte umgekommenen moslemischen Männer bestimmt Mütter. Der moslemische Kriegsherr Naser Oric veröffentlichte 1994 in seinem Buch "Srebrenica - svjedoci i optuzuje" zudem eine Liste mit mehr als 1.300 Namen seiner Kämpfer, die während der Jahre 1992, 1993 und 1994 umgekommen sind. Eine Analyse der Todeszeitpunkte und -Orte zeigt auf, dass der grösste Teil davon während der Angriffe auf serbische Dörfer und Kampfhandlungen umgekommen ist. Auch ein Teil dieser Männer hatte bestimmt Mütter. Insgesamt hat die moslemische Armee zwischen 1992 und 1995 mehr als 3.300 Gefechtstote zu verzeichnen. Es ist klar, dass ein Teil dieser Männer Mütter hatte. Und dennoch war keiner von ihnen ein Exekutionsopfer.

Auf der anderen Seite gibt es eine Lobby-Organisation mit dem beeindruckend klingenden Namen "Mütter Srebrenicas". Während der letzten zwei Jahre meldeten sich mehre Bosnisch-Moslemische Personen in den Medien zu Wort, die dieser Organisation u.a. offen vorwarfen, sie würde mit den Ereignissen von Srebrenica lediglich Geld verdienen wollen. Eine Vereinigung mit dem Namen "Mütter Srebrenicas", die tatsächlich mehrere tausend Frauen als Mitglieder hat, die nach dem Fall Srebrenicas ihre Söhne verloren haben, gab es nie. So erklärte z.B. die heute in Tuzla lebende Moslemin Hasa Omerovi, dass moslemische Behörden jedes Jahr pünktlich zum sogenannten Srebrenica-Gedenktag in Sarajevo massenweise Menschen mobilisieren, darunter ganze Schulklassen, die zur Gedenkstädte in Potocari gebracht werden, um der Weltöffentlichkeit so den Eindruck zu vermitteln, es handle sich alles um Angehörige von Srebrenica-Opfern usw.

In meinen beiden Srebrenica-Büchern, die mittlerweile in mehreren Auflagen erschienen sind, kann man übrigens viele weitere Details über die Manipulation der Wahrheit im Zusammenhang mit den Ereignissen von Srebrenica finden.

Die Fragen stellte Kaspar Trümpy, überstellt von Peter Betscher, Vereinigung für Internationale Solidarität (VIS) e.V. siehe auch: www.free-slobo.de

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CUBA

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V., Regionalgruppe Essen: Spendenaufruf - Freiheit für die MIAMI 5!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Cubafreundinnen und -freunde,

am 12. September 2012 hat sich zum 14. Mal der Tag gejährt, an dem die MIAMI 5 (Cuban Five) in den USA inhaftiert wurden, weil sie gewaltfrei die anticubanischen terroristischen Gruppen in Miami unterwandert haben, um ihre Heimat vor weiteren Terroranschlägen zu beschützen. 1999 musste Cuba vor der UNO 3.478 Tote und 2.099 Invalide aufgrund von aus Miami organisierten Anschlägen beklagen. Die cubanische Regierung hatte der US-Regierung die von den MIAMI 5 gesammelten Beweise übergeben. Doch statt den Terrorsumpf auf ihrem Staatsgebiet auszutrocknen, wurden die cubanischen Kundschafter inhaftiert und in einem Schauprozess ausgerechnet in der Terror-Hochburg Miami zu extremen Haftstrafen, die bis zu mehrmals lebenslänglich reichten, verurteilt.

Seitdem kämpfen ununterbrochen hochrangige US-Rechtsanwälte auf juristischem Terrain für die Aufhebung dieses eklatanten Unrechts. Begleitet und unterstützt werden sie dabei von Solidaritätskomitees in den USA selbst sowie in Dutzenden Ländern rund um den Globus. Nobelpreisträger und Parlamentsabgeordnete, eine UN-Arbeitsgruppe und amnesty international, Kirchenvertreter und international bekannte Schauspieler - sie alle unterstützen die Forderung »Freiheit für die Miami 5!« (Ausführliche und vertiefende Informationen siehe:
http://www.cubafreundschaft.de/M5/M5.html und http://www.miami5.de/)

Auch die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba in Essen beteiligt sich seit langem an den Solidaritätsaktionen für die Fünf und hat in den vergangenen Jahren bereits mit rund 20.000 eigenen Flugblättern auf das himmelschreiende Unrecht, das den Fünf täglich angetan wird, aufmerksam gemacht. Denn eine der wichtigsten Aspekte im Kampf um die Befreiung der Fünf ist das Durchbrechen der Informationsblockade. Die Formen dabei sind vielfältig: Mahnwachen, Kundgebungen, Demonstrationen, Petitionen an Parlamente, Presse-Informationen, Flugblätter u.v.a.m.

Eine weitere Möglichkeit ist die Anmietung von Großwerbeflächen. Diese werden im Alltagsbild wahrgenommen - beim Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen usw. Großwerbetafeln, die durch »Botschaft« und Gestaltung nicht so professionell schreiend wie die übliche Werbung daherkommen, haben noch größere Chancen, wahrgenommen zu werden.

Wir wollen nun (ca. Dezember) für einen 10-Tagszeitraum eine Großwerbefläche in Essen anmieten. Das kostet, je nach Zeitpunkt, im untersten Preissegment rund 250,- Euro. Wir rufen hiermit zu Spenden für die Umsetzung dieses Projektes auf:

Kontoinhaber:    FG BRD-Kuba e.V. Essen
Kreditinstitut:    Sparkasse Essen
Kontonummer:    51 01 563
BLZ:    360 501 05
IBAN:    DE51 3605 0105 0005 1015 63
SWIFT-BIC:    SPESDE3EXXX
VWZ:    Werbetafel MIAMI 5

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir aus vereinsrechtlichen Gründen als FG-Regionalgruppe leider keine steuerabzugsfähigen Spendenquittungen ausstellen können.

Sollten mehr Spenden als erforderlich eingehen, werden wir den überschüssigen Betrag komplett auf das Konto des dem NETZWERK CUBA e.V. angeschlossenen Solidaritätskomitee »Basta Ya« überweisen.

Wir werden aktuelle Informationen zu diesem Projekt sowie bei Realisierung einige Photos vom Ergebnis und natürlich einen »Spendenabschlussbericht« an alle senden, an die dieser Spendenaufruf verschickt wird.

Für eventuelle Rückfragen oder zusätzliche Anregungen stehen wir gern zur Verfügung.

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre/Eure Unterstützung und verbleiben


mit internationalistischem Gruß

Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V., Regionalgruppe Essen
i.A. Heinz-W. Hammer, Vorsitzender

Die Weiterleitung dieses Aufrufs ist ausdrücklich erwünscht!

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BUCHBESPRECHUNG

Dr. jur. Günter Herzog: Buchbesprechung Erich Buchholz: "Das DDR-Justizsystem - das beste je in Deutschland?"

Wer in diesem Land 30 Jahre alt ist, hat nur das Justizsystem dieses Landes kennen gelernt und diese Menschen gehen davon aus, dass alles, was ihnen auf diesem Weg begegnet, eben "rechtens", also gut und richtig ist.

Dass es in diesem Deutschland noch zu ihrer Lebenszeit auch einmal ein anderes Justizsystem gegeben hat, ist für sie keine Größenordnung, hat für sie keinerlei Relevanz. Das nützt ihnen ja auch nichts, sie leben heute und hier, entweder im Beitrittsgebiet, also dem Gebiet, auf dessen Territorium einmal ein anderes Justizsystem galt, oder in den alten Bundesländern, in dem das jetzige Justizsystem entwickelt wurde. Ob dieses Justizsystem gut oder schlecht ist, wird nicht beurteilt. Wozu auch? Es gibt ja nur das eine und an dem ist nichts zu ändern, auch wenn es dem Einzelnen nicht gefällt.

Zu dieser Problematik hat E. Buchholz ein Buch geschrieben. Er stellt eingangs die Frage, welches der beiden deutschen Justizsysteme das bessere war bzw. ist und er wirft sogar die Frage auf, ob dieses Justizsystem der DDR nicht nur das bessere war, sondern das beste, das es je in Deutschland gegeben hat. Schon diese Behauptung von einem ausgewiesenen Rechtsexperten, sowohl im Recht der DDR als auch im Recht der alten und neuen BRD, macht neugierig auf seine Argumentation, auf seine Beweisführung. Aber die Antwort auf die Frage nach "gut" oder "besser" verlangt Wertungen, also Vergleiche.

Der Bürger stellt sich die Frage, ist denn Justizsystem nicht gleich Justizsystem? Hier gibt es Gerichte, dort gab es Gerichte. Hier gibt es Staatsanwälte und Polizei und in der DDR gab es Staatsanwälte und Polizei. Was soll da besser oder schlechter sein und für wen?

E. Buchholz untersucht alle Bereiche der Justizsysteme der beiden Staaten, von der ordentlichen Gerichtsbarkeit in der alten und neuen BRD bis hin zum Rechtsmittelsystem und der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und er untersucht das grundlegend neue Justizsystem in der DDR, ebenfalls in seiner gesamten Breite. Da geht es vor allem um Prozessrechtliches und um Fragen des Beweisrechts in allen Instanzen des Justizsystems. Jeder ehemalige Jurastudent weiß, dass Prozessrecht ein spröder Stoff ist. Aber für das vorliegende Buch kann man in Anlehnung an H. Heine sagen: "Er hat den spröden rebellischen Stoff ganz künstlerisch gemeistert."

Indem der Autor das Justizsystem darstellt, wird das Buch besonders in seinem ersten Teil zum Lehrbuch über das Justizsystem im gegenwärtigen Deutschland und es dient damit als Wegweiser durch den Dschungel der Gerichte mit den verschiedenen, manchmal schwer abzugrenzenden Zuständigkeiten z. B. für das Verwaltungsgericht, das Sozialgericht, das Arbeitsgericht oder das Finanzgericht.

Wohin soll sich z.B. der Harz IV-Empfänger nun wenden, an das Sozialgericht oder an das Verwaltungsgericht? Natürlich muss er sich erst einmal an einen Rechtsanwalt wenden, sonst hat er überhaupt keine Chance, Recht zu bekommen. Aber wie geht es danach weiter und was wird das Ganze kosten? E. Buchholz gibt dazu im 1. Teil seines Buches ausführlich Auskunft. In diesem Zusammenhang behandelt er auch die Rolle der Rechtsanwälte in diesem Land.

Durch den spezifischen Charakter des jetzigen Justizsystems sind die Rechtsanwälte einfach die notwendigen Transmitter für den Rechtsuchenden. Erst mit ihrer Hilfe kann er an die richtigen Stellen in der Justiz andocken. Und auch dann muss er weiter auf die Rechtsanwälte vertrauen, denn vor den Gerichten hat er als Rechtsunkundiger keine Chance. In vielen Fällen ist der Rechtsanwalt ja sogar zwingend vorgeschrieben. Dann kann der Bürger allein gar nicht vor dem Gericht auftreten, weil Anwaltszwang besteht. Den Rechtsanwalt muss der Bürger aber bezahlen.

"Der maßgeblich durch die Kompliziertheit der bundesdeutschen Rechtsordnung bedingte dringende Bedarf an Rechtsanwälten nötigt den Bürger zu zahlen, wenn er sich eines Rechtsanwaltes bedient. Somit hat der Bürger für die komplizierte, wenig bürgerfreundliche Rechtsordnung zu zahlen."

Überhaupt zeigt sich, dass das Verhältnis der Bürger zum jeweiligen Justizsystem und die Möglichkeiten der Handhabung des Rechts entscheidende Indikatoren für die Beurteilung der Qualität dieses Systems sind.

Das erfuhren die Bürger des Beitrittsgebietes schon unmittelbar nach dem 03.10.1990: "Im Gefolge des Beitritts waren die Bürger des Beitrittsgebietes urplötzlich mit einem ihnen fremden, äußerst komplizierten und kaum durchschaubaren Recht konfrontiert, das ihnen in einem ebenso unübersichtlichen, wenig bürgerfreundlichen Justizsystem entgegentrat." Wollten diese Bürger "nachdem ihnen eine Klage, ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid oder ähnliches ins Haus geflattert war, entsprechende Rechtsauskunft einholen, wurde ihnen dafür die Tür gewiesen: Rechtsauskünfte gibt es hier nicht mehr! Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt!"

Die unentgeltliche Rechtsauskunft bei den Kreisgerichten war nunmehr weggefallen, wie auch die gleichfalls unentgeltliche Rechtsauskunft bei den Rechtsanwaltskollegien. Was nun kam war die unübersichtliche, für den einzelnen sehr komplizierte Justizstruktur, anstelle des früher für den Bürger einzigen Gerichts, des Kreisgerichts, mit seiner einfachen und damit überschaubaren Zuständigkeit.

Aber auch in einem Strafverfahren erleben die betroffenen Bürger im Beitrittsgebiet, dass dieses "neue" Justizsystem für sie Nachteile bringt, also das schlechtere ist. Gab es im Strafprozessrecht der DDR eindeutige Regelungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, für die Informationspflichten an die Beschuldigten, für die Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft, erleben die Prozessbeteiligten nun, wie unklar und ungünstig für sie diese neuen Regelungen sind. Besonders nachteilig wirken sich für sie die langen Bearbeitungszeiten aus.

In der DDR gab es gesetzliche Bearbeitungsfristen, die dem bundesdeutschen Justizsystem mit seinen Prozessordnungen fremd sind.

Wie sich das Justizsystem im Beitrittsgebiet verändert hat, zeigt der Autor sehr treffend z.B. an der Rolle der Schöffen. Ganz abgesehen davon, dass nunmehr an den Gerichten, vor allem an den Verwaltungsgerichten, im Zivilverfahren, aber auch in Strafverfahren, meistens Einzelrichter entscheiden, spielten im Gerichtssystem der DDR die Schöffen eine besondere Rolle. Die Schöffen hatten an den Gerichten der DDR die gleiche Rechtsstellung wie die Berufsrichter. Sie unterschrieben auch die Urteile mit. Das Neue an der Rolle der Schöffen war aber, dass sie eine umfängliche Arbeit außerhalb des Gerichtssaales leisteten, "so bei der Erläuterung des Rechts, zunehmend der neuen Gesetzte, so zunächst des Arbeits- und Familienrechts und des neuen Strafprozessrechts und später bei der Kontrolle der gerichtlichen Entscheidungen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit, in den Betrieben und Wohngebieten, dann vornehmlich bei der Bewährungshilfe und -kontrolle, der Verurteilungen auf Bewährung und bei der Wiedereingliederung Strafentlassener." Dazu muss man wissen, dass die Schöffen in der DDR eine solide Ausbildung in Schöffenschulungen genossen und dass für sie eine spezielle Fachzeitschrift herausgegeben wurde. Die Schöffen machten sich in der Vorbereitung der Verhandlungen mit den Akten vertraut und sie wirkten mit an der raschen Abfassung der Urteile.

"Daher gab es in der DDR - anders als in der BRD nach wie vor - keinen Unterschied zwischen den schriftlichen Urteilsgründen und der - juristisch unverbindlichen und belanglosen - mündlichen "Begründung des Urteils".

So wie an der Rolle der Schöffen, zeigt der Autor noch an vielen anderen Beispielen, wie das Justizsystem der DDR eng mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit in diesem Land verbunden war. Besonders hervorzuheben sind da z.B. die verschiedenen Formen der Mitwirkung der Werktätigen an einem Strafverfahren. die Aufgaben und die Wirkungsweise der Gesellschaftlichen Gerichte, die Zusammenarbeit mit Arbeitskollektiven bei der Wiedereingliederung Strafgefangener und im umfassenden Sinne im Kampf gegen die Kriminalität.

Die Gesellschaftlichen Gerichte gehörten zum Justizsystem der DDR, sie waren ermächtigt, von den staatlichen Organen übergebene, geringfügige Straftaten selbständig zu erledigen. Mit diesen vielfältigen Formen der Mitwirkung der Werktätigen an Entscheidungen über kriminelles Verhalten wurde eine Breite im aktiven Kampf gegen die Kriminalität erreicht, die für die Verhältnisse in der BRD überhaupt nicht vorstellbar sind.

Mit dieser Mitwirkung war ja auch eine breite Unduldsamkeit der Menschen verbunden gegen Bedingungen aufzutreten, die zu kriminellem Verhalten führen könnten.

Der Autor begründet auch, warum es in der DDR, so wie es ja jetzt auch vom Internationalen Gerichtshof für die BRD gefordert wird, keine Sicherungsverwahrung geben konnte und warum kein Verfassungsgericht notwendig war, dass aber die Einheitlichkeit der Rechtssprechung strikt gewährleistet wurde.

Von herausragender Bedeutung in jedem Justizsystem sind die gesetzlichen Bestimmungen, die höchstrichterlichen Entscheidungen und die Praxis der Gerichte zur Feststellung der Wahrheit im gerichtlichen Verfahren.

Im Strafverfahren waren in der DDR die Strafverfolgungsbehörden gesetzlich verpflichtet, die Wahrheit zu erforschen und festzustellen. "Sich erklärtermaßen mit Wahrscheinlichkeit zu begnügen, war in der DDR völlig ausgeschlossen." Eine Vorschrift, wie sie nunmehr in der Strafprozessordnung der BRD enthalten ist, über eine so genannte "Verständigung im Strafverfahren", gab es in der DDR nicht. Die Feststellung der Wahrheit im gerichtlichen Verfahren war nicht Verhandlungssache zwischen den Parteien. Um die Wahrheit durfte nicht wie auf dem Markt gefeilscht werden, auch nicht unter bestimmten Bedingungen. In der DDR bezog sich aber die Verpflichtung zur Feststellung der Wahrheit auch auf die Aufklärung und Feststellung der Ursachen und Bedingungen der Straftat. Die Strafverfolgungsorgane hatten also nicht nur die Tatbestandsmäßigkeit einer Handlung zu beweisen, sondern sie mussten auch aufklären, wie es zu dieser Handlung gekommen ist, welche Faktoren in der Persönlichkeit des Täters und in seinem Umfeld dazu geführt haben, dass sich der Täter zu dieser Straftat entschieden hat.

Die Feststellung dieser Faktoren bildete die Grundlage für die zielgerichtete Bekämpfung solcher Ursachen und Bedingungen für kriminelles Verhalten und auch für die Festlegung der Strafe.

Eine solche Bestimmung wäre wohl in einer Prozessordnung der BRD illusorisch und nicht realisierbar, weil es gar keine gesellschaftliche Grundlage gibt für einen gezielten Kampf zur Überwindung von Kriminalitätsursachen.

Die Darlegung solcher Beispiele und die Ausführungen zu den grundsätzlichen Charakteristika der Rechtspflege in der DDR, zu spezifischen Prozessprinzipien und Beweisfragen bei der Wahrheitsfeststellung, zur Gerichtsbarkeit bei Jugendlichen, zu den vielfältigen Formen der Mitwirkung der Menschen an der Rechtspflege und insgesamt im Kampf gegen die Kriminalität und vielen weiteren grundsätzlichen Fragen der Struktur und Wirkung des Justizsystems in der DDR wirken auf den Leser wie aus einem Buch "Utopia", wie aus einer anderen Welt, einer Welt der Zukunft.

Diese Welt existierte aber schon in Deutschland! Sie ist nun wieder Vergangenheit, sie wurde liquidiert und soll konsequent delegitimiert werden.

Jüngere Menschen werden diesen Teil des Buches von Erich Buchholz mit Neugier lesen und mit Erstaunen feststellen, was es schon einmal in Deutschland auf dem Gebiet des Justizsystems und angrenzender gesellschaftlicher Bereiche gab.

Der Autor weist nach, dass das Justizsystem eines Staates nicht ein neutrales, aus sich selbst heraus zu erklärendes System ist, sondern dass es seinem Wesen nach und in all seinen Bereichen bestimmt ist vom Charakter des Staates und der Gesellschaft. Und so ist es nicht verwunderlich, dass das Justizsystem der alten und neuen BRD dem Justizsystem der Kaiserzeit und zum Teil auch der Nazizeit ähnlicher ist als dem Justizsystem der DDR.

Das Justizsystem der BRD war und ist das Justizsystem eines Staates, in dem die Macht des Großkapitals und der Banken herrscht. Dem Ziel, die Verwertungsbedingungen des Privatkapitals zu erhalten ist jegliche staatliche Tätigkeit untergeordnet, auch die Tätigkeit im Justizsystem.

In der DDR, dort, wo die Macht des Privatkapitals gebrochen war, herrschten andere Führungsgrößen. Dort ging es vor allem um den Erhalt und die Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums und das Wohl des Menschen. Das spiegelte sich auch wider im Justizsystem dieses Staates. Aus diesen historischen Zusammenhängen ergibt sich nun auch abschließend die Antwort auf die eingangs gestellte Frage nach dem besseren Justizsystem.

So, wie die DDR die beste Gesellschaftsordnung war, die es je in Deutschland gab, so war auch das Justizsystem dieses Staates das historisch bessere.

Erich Buchholz: "Das DDR - Justizsystem, das besste je in Deutschland?" Verlag Wiljo Heinen, SDBN 978-3-93982-94-5

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RESONANZ

Gerhard Feldbauer: Es ist etwas komplizierter! Zu Russland und China (offen-siv, 7/2012)

Der unter dem Pseudonym Klaus Meyer geschriebene Beitrag ist sehr problematisch. Ohne hier eine ausführliche Analyse vorzulegen nur einige Aspekte. Vorangestellt, dass viele angeführte Fakten den Tatsachen entsprechen: Zu Russland fehlt es an Ausgewogenheit. Es befindet sich m. E. im noch nicht abgeschlossenen kapitalistischen Restaurationsprozess. Im Rahmen dieser Entwicklung haben Putin/Medwedjew den katastrophalen Kurs Jelzins der Unterordnung unter die USA abgewendet und auf kapitalistischer Basis eine imperiale Politik der Rückgewinnung der Großmachtrolle eingeleitet.

Bei China kommt der Autor zu der absurden Einschätzung das sei eine imperialistische Macht. Es gibt dort noch einen sozialistischen (staatskapitalistischen) Wirtschaftssektor neben dem starken privatkapitalistischen Sektor. Vor allem aber gibt es die KP Chinas, welche (noch) die führende Rolle behauptet. In China findet eine völlig neuartige Entwicklung statt, deren Ausgang noch offen ist. Man kann wahrscheinlich auch von einem Experiment sprechen. Als die Volksrepublik 1978 unter Deng Xiaoping die ultralinke Politik des "großen Sprungs" der "Volkskommunen" und der "Kulturrevolution" überwand, orientierte die ZK-Tagung 1978 auf einen lang dauernden Prozess, in dem sogar ein Jahrhundert veranschlagt wurde. Inzwischen ist immerhin schon ein Vierteljahrhundert vergangen. Ein Eckpunkt der Konzeption dieses Prozesses wurde dann eine sozialistische Marktwirtschaft als Anfangsphase des Sozialismus. Über die in der Volksrepublik vor sich gehende Entwicklung kann man geteilter Meinung sein. Aber die KP Chinas ist damit die erste Partei, die den in den sozialistischen Ländern kolossal unterschätzten Zeitfaktor berücksichtigt. Während der Übergang vom Feudalismus zum Kapitalismus (um nur das Beispiel Europa zu nehmen) sich mit Anfangsphasen im 12. Jahrhundert einsetzend mehrere Jahrhunderte hinzog, wähnte die DDR nach 40 Jahren einen unumkehrbaren Sieg errungen zu haben.(52) In der KP Chinas wird dabei hervorgehoben, dass bei fortbestehenden Erscheinungen der Armut, es in diesem langsamen Entwicklungsprozess lange Zeit noch von keinem Sozialismus die Rede sein kann, sondern es um die sozialistische Orientierung geht. Erich Honecker hat übrigens nach der sozialistischen Niederlage geäußert, dass man den sozialistischen Entwicklungsweg in der Volksrepublik China hätte beachten sollen.(53)

Nur nebenbei (aus Platzgründen) möchte ich auf den starken Pragmatismus als auch auf Erscheinungen des fortexistierenden Han-Großmachtdenkens verweisen. Der erste Aspekt scheint möglicherweise bei der Zustimmung zur Libyen-Resolution des UN-Sicherheitsrates eine Rolle gespielt zu haben - und zwar dergestalt, dass dabei die USA und die NATO langfristig geschwächt werden. Großmachtdenken scheint möglicherweise noch in der Haltung gegenüber Vietnam eine Rolle zu spielen. Um sich mit der Lage in China näher vertraut zu machen, empfehle ich den Beitrag des DDR-China-Experten Helmut Peters: "Die KP Chinas vor dem XVIII. Parteitag" in UZ, 14. September 2012. Man muss nicht in allen Fragen mit dem Autor übereinstimmen, aber man kann sich einen fundierten Überblick als Ausgangspunkt einer Analyse verschaffen.

Gerhard Feldbauer


Abmerkung

(52) G. Feldbauer: Epochenwechsel in vorsozialistischer Zeit, in: Festschrift zum 80. Geburtstag von Hanfried Müller, Berlin 2006, S. 553 ff. Damit soll nicht gesagt sein, dass der mit den bürgerlichen Revolutionen 1848/49 einsetzende Prozess sich auch so lange hinziehen müsste.

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Erich Buchholz: Persönliches zu Gerhard Feldbauer: "1945 fiel in Italien die Revolution aus"

Beim Lesen dieses Sonderheftes der offensiv schossen mir viele Gedanken durch den Kopf: Erinnerungen, Erlebnisse, Beobachtungen, Gespräche, persönliche Informationen und vieles andere aus jener Zeit. Dann kamen neue Überlegungen hinzu. Ich will sie zu Papier bringen.

Als Rotarmisten die rote Fahne auf dem Dach des Reichstagsgebäudes hissten, war dies nicht nur das Symbol der militärischen Zerschlagung des Hitlerfaschismus und auch der Eroberung der Reichshauptstadt durch die Rote Armee. Es war auch das Symbol der endgültigen Befreiung der Völker, die unter den Hitlerfaschismus zu leiden hatten - aber auch des deutschen Volkes, obwohl die Mehrheit der Deutschen das damals noch nicht begriff.

Es war ein welthistorischer Sieg nicht nur der Roten Armee, die mit hohem Blutzoll eine "Wehrmacht" vernichtete, die Jahre zuvor vor den Toren Moskaus und in Stalingrad gestanden und Leningrad eingeschlossen hatte. Das war auch ein Sieg der Sowjetmenschen, der Völker der Sowjetunion, die unter höchstem persönlichen Einsatz ihre Soldaten mit allem Notwendigen versorgt hatten. Dieser Sieg, diese Leistung der Sowjetmenschen wurde (fast) überall auf der Welt begrüßt, gelobt und anerkannt. Die siegreiche Rote Armee war in Polen, in der Tschechoslowakei, in Ungarn, Rumänien und Bulgarien als Befreierin bejubelt und gefeiert worden. Titos Partisanen gelang es, Jugoslawien selbst von den Faschisten zu befreien.

Die Rote Armee brachte aber auch - in dieser oder jener Weise - die Idee einer anderen Gesellschaftsordnung mit, einer Gesellschaft, in der der arbeitende Mensch im Mittelpunkt stand.

Gleiche Ideen einer grundsätzlichen Neugestaltung der Gesellschaft waren nach dem Beispiel der Sowjetunion auch anderswo aufgekommen: In der französischen Résistance spielten die Kommunisten, die solche Ziele in ihren Köpfen hatten, eine maßgebliche Rolle. Unter den Offizieren der französischen Besatzungsmacht in Berlin waren nicht wenige Kommunisten (sie wurden einige Zeit später abgelöst!) Auch in Italien hatten solche Ideen ihren Platz. Darüber hat Gerhard Feldbauer mit Sachkenntnis das Notwenige dargestellt. In Jugoslawien waren diese Ideen ein weiterer Motor des Befreiungskampfes. Nun konnte auf die Errichtung einer sozialistischen Gesellschaft Kurs genommen werden. In Griechenland erstrebte die Volksbefreiungsarmee, die sich 1949 kurz vor der völligen Befreiung ihres Landes sah, ebenfalls eine sich in dieser Richtung entwickelnde Gesellschaft. Sogar in Deutschland hatten die Antifaschisten nicht nur die Befreiung vom Hitlerfaschismus durch die Rote Armee begrüßt, sondern auch die damit sich eröffnende Möglichkeit, eine neue antifaschistisch-demokratische Ordnung in ganz Deutschland zu errichten. Wie stark derartige Gedanken auch in Deutschland verbreitet waren, widerspiegeln die damals (1946/47) in Ost und West beschlossenen Länderverfassungen der deutschen Länder.

Aber als sich diese über die Niederschlagung des Hitlerfaschismus hinausgehende Möglichkeit abzeichnete, klingelten in Washington und im Pentagon die Alarmglocken: Sollte ganz Europa rot werden? Das durfte nicht geschehen!

Bereits Jahre zuvor, spätesten 1943, Anfang 1944, hatte sich abgezeichnet, dass Churchills Wunschtraum, Stalin und Hitler mögen sich gegenseitig schwächen, sich ge genseitig auffressen, so dass wir Briten und unsere (westlichen) Verbündeten als "lachende Dritte" die Ergebnisse dieser gegenseitigen Schwächung und Vernichtung einheimsen könnten, wie eine Seifenblase zerplatzt.

Die USA und Großbritannien mussten sich nach dem unaufhaltsamen Vormarsch der Roten Armee darauf einstellen, dass diese Rote Armee womöglich als erste der alliierten Armeen deutschen Boden betreten und auf die Reichshauptstadt zustoßen würde.

Angesichts dessen war für Washington klar, dass eine "Zweite Front", - und zwar eine wirkliche "Zweite Front" und nicht nur ein "Placebo" in Gestalt der Landung in Italien - geschaffen werden musste. Denn man wollte mit den eigenen Armeen, auch der der Briten, auf deutschem Boden vorstoßen, um möglichst vor der Roten Armee die Reichshauptstadt zu erreichen.

Indessen war die Rote Armee, inzwischen im Kampf gegen die faschistischen Truppen zunehmend erfahren, sehr erfolgreicher geworden: Sie betrat als erste der alliierten Armeen deutschem Boden, um Anfang 1945 zum großen Schlag auf die Reichshauptstadt anzusetzen. Als sie ihre rote Fahne auf dem Reichstagsgebäude gehisst hatte, waren die militärischen Träume der USA endgültig zerflossen.

Nach der oben illustrierten Ausbreitung von Ideen sozialer oder sogar sozialistischer Gesellschaftsordnungen in Europa mussten die USA nicht nur mit der "Gefahr einer Ausbreitung des Kommunismus" in Europa rechnen, sondern auch damit, dass - nach einer Übergangszeit gemäß dem Potsdamer Abkommen - die Anwesenheit ihrer militärischen Formationen in Europa ihren Grund, ihren Rechtsgrund verlieren würden, sodass sie sich nach Amerika zurückziehen müssten.

Das durfte aber nicht sein. Wo einmal ein US-amerikanischer Soldat seine Stiefel hingesetzt hat, da sollte er auch bleiben - es sei denn, er würde verjagt werden, wie in Vietnam.

Welche "Trümpfe" hatten die USA in ihren Händen? Die eine "Trumpfkarte" war der Alleinbesitz der Atombombe! Dank des Alleinbesitzes dieser mächtigsten militärischen Waffe jener Zeit meinten sie, über die militärischen Voraussetzungen ihrer nunmehr angestrebten Weltherrschaft zu verfügen. Im Sinne einer Provokation, eines Bluffs, hatte Truman in einem "Vier-Augen-Gespräch" am Rande der Potsdamer Konferenz gegenüber Stalin eine entsprechende Andeutung gemacht - wenngleich nicht mit der erhofften Wirkung. Um die Sowjetunion gehörig "in die Schranken zu weisen", genügte diese "Mitteilung" nicht! Diese Atomwaffe musste auch weltweit hörbar, weltweit wirksam eingesetzt werden! Als Ziel des Abwurfs empfahlen sich diese beiden Städte im Süden Japans mit den dort lebenden Japanern - als menschliche "Versuchkaninchen", die für die Drohung gegen die Sowjetunion sterben mussten! Deshalb erteilte Truman den Befehl, zwei Atombomben über den japanischen Städten Hiroshima und Nagasaki abzuwerfen. Militärisch waren diese Bombenabwürfe unbedeutend, sinnlos. Denn Japan lag bereits am Boden.

Dieser unmenschliche verbrecherische Bombenabwurf hatte - wie ich später an Ort und Stelle sehen und erfahren musste - verheerenden Wirkungen auf die dort arglos und unbefangen lebende Zivilbevölkerung, die über Generationen fortwirken.

Der Abwurf dieser Atombomben richtete sich eben nicht gegen Japan, er war gegen die Sowjetunion gerichtet. Dieser Bombenabwurf eröffnete den "Kalten Krieg"! Die berüchtigte Rede Churchills in Fulton war nur die verbale Illustration desselben.

Eine zweite "Trumpfkarte" der USA bestand darin, dass sie im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges als Alliierte entsprechend den Vereinbarungen an der Besetzung des durch die Rote Armee vernichteten Deutschen Reiches teilhaben sollten, und zwar nicht nur in Gestalt einer Besatzungszone im Westen Deutschlands, sondern auch - wegen der gemeinsamen Verwaltung der Reichshauptstadt - in einem amerikanischen Sektor dieser Stadt. Als US-amerikanischer Truppen im Spätsommer 1945 - um ihre Anwesenheit in Berlin zu zeigen - auf der "Ost-West-Achse", die später provokativ als "Straße des 17. Juni" bezeichnet wurde, zu einer Parade antraten, nahm niemand in der Welt von diesem militärischen Zeremoniell Notiz - außer ein paar Berlinern, wie ich, die zufällig an jener Stelle diese fremde Musik, fremdartige Uniformen und Befehle wahrnahmen.

Was aber konnten die USA aus dem ihnen in den Schoß gefallenen Umstand, dass ihnen eine Besatzungszone in Westdeutschland zustand, für ihre Weltherrschaftspläne machen? Immerhin existierten in Westdeutschland noch irgendwie militärische Formationen und vor allem war dieser Teil Deutschlands wegen des militärpolitischen Wirtschaftspotenzials, so der traditionellen Rüstungsindustrie, von Interesse.

Übrigens und auch das darf nicht übersehen werden: In Westdeutschland und auch in Westberlin wurde unmittelbar nach der Niederschlagung des Hitlerfaschismus - unter Verletzung des Potsdamer Abkommens - von einflussreichen reaktionären Kräften alles mögliche getan, um das Fortbestehen nazistischer, insbesondere antikommunistischer Einstellungen zu fördern. Ich erinnere mich: Bereits 1946 wurde mir dies als Westberliner immer deutlicher. Ich erlebte es auf der Straße, in Zeitungen und überall (auch im Krankenhaus): Der Antikommunismus, der Antisowjetismus und ebenso der deutsche Nationalismus und Militarismus war ungebrochen! Lediglich das Hakenkreuz wurde weggelassen, die brauner Farbe und solche Vokabeln wie "Parteigenossen" und "Volksgenossen". Mit Schrecken erlebte ich all das wie in den zwölf Jahre zuvor.

Diese "geistige" Potenz stand den USA für ihre Pläne zur Verfügung! Solange die USA in Westdeutschland lediglich über eine Besatzungszone (und in Berlin über einen US-Sektor) verfügten, war damit im Kampf gegen den Kommunismus nicht viel anzufangen. Es war daher - aus Sicht der USA - unerlässlich, die drei Westzonen zu einem eigenen Staates zu machen und dann so zu einem Mitglied des Nordatlantik-Paktes, der NATO.

Dass diese NATO von vornherein gegen die Sowjetunion gerichtet war, wurde spätestens dadurch offenkundig, dass diese auf ihr Begehr, ebenfalls Mitglied dieses (als Friedenspaktes ausgegebenen) Bündnisses zu werden, eine Ablehnung erfuhr.

Indessen ließ sich der Plan der USA, die drei Westzonen zu einem Staat zu machen und in die NATO zu integrieren, nicht "im Handumdrehen" verwirklichen. Nicht nur die Beschlüsse das Potsdamer Abkommen standen dem entgegen. Darüber würden sich die USA, wie später alle Welt erlebte, hinwegsetzen. Es gab gewichtige ökonomische, finanzökonomische Hindernisse. Die aus der Nazizeit übernommene Reichsmark war wertlos. Deshalb hatten die vier Alliierten viele Monate über die dringend notwendige Währungsreform beraten - ohne Ergebnis! Denn eine gesamtdeutsche Währungsreform würde die Pläne der USA, Westdeutschland für ihre geopolitischen Zwecke in Europa zu missbrauchen, torpedieren.

Deshalb musste schnellstmöglich gehandelt werden und im Sommer 1948 hinter dem Rücken des vierten Alliierten, der Sowjetunion, in den drei Westzonen eine separate Währungsreform durchgesetzt werden. Spätestens im Sommer 1947 waren die dahingehenden Pläne soweit perfekt, dass die Separatwährung in den USA gedruckt werden konnte.

Als ich als Angestellter des Bezirksamtes Tiergarten (Westberlin) zum Geldumtausch eingesetzt wurde und das "neue Geld" (dem Dollar ähnlich aussehend) in den Händen hatte, las ich auf den Banderolen der Geldbündel den Datumsstempel "17. Nov. 1947". In einer top-secreten, geheimdienstlichen Operation war dieses Geld per Schiff über Bremerhaven zunächst nach Frankfurt am Main - dem bekannten Finanzzentrum - transportiert worden und wurde dann ausgegeben.

Diesem massiven, folgenschweren Vertragsbruch folgte unverzüglich ein ebenso vertragsbrüchiger Befehl der drei westlichen Zonenbefehlshaber, vornehmlich Clays, an die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder, binnen kurzer Zeit (über eine verfassungsgebende Versammlung) eine Verfassung für einen separaten westdeutschen Staat vorzulegen. Ohne die Westdeutschen befragt zu haben, wurde - wann eigentlich? die "Bundesrepublik" konstruiert.

Dass die USA gemeinsam mit den anderen westlichen Besatzungsmächten und mit Adenauer separatistische, die Spaltung Deutschlands vorantreibende Bestrebungen verfolgten, war spätestens ab 1947 an verschiedenen Vorgängen erahnbar geworden.

Deshalb bildete sich in ganz Deutschland eine zunehmend stärker werdende Volksbewegung "Für die Einheit Deutschlands" "Gegen die separatistischen Pläne Adenauers", "Gegen Adenauers Generalkriegsvertrag", "Gegen die Gefahr eines Bruderkrieges", "Für den Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland", "Gegen die Einbeziehung Westdeutschlands in die NATO"! Diese immer breiter werdende Bewegung der Deutschen in Ost und West, die ob ihrer eigenen bitteren Erfahrungen keinen Dritten Weltkrieg, vor allem keinen Bruderkrieg, wollten, konnten die USA in der sowjetischen Besatzungszone nicht zerstören. Aber in Westdeutschland und in Westberlin wurde diese Massenbewegung als ein gefährliches Hindernis zur Eingliederung in die NATO mit aller Schärfe bekämpft.

Die USA drängten Adenauer dazu, in der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) und in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) ihren Hauptfeind im Lande zu sehen und diese mit allen Machtmitteln zu bekämpfen. Es war nämlich die junge Generation der Deutschen, die - von Hitler verführt - ganz unmittelbar den verbrecherischen Hitlerkrieg erlebt hatten ("Hitler hat uns unsere Jugend geraubt!") und deshalb die Verführung der Hitlerleute durchschauen lernten. Wegen dieser eigenen Erfahrungen waren gerade sie zu Vorkämpfern für Frieden und eine neue Zeit geworden.

Kurz vor den "III. Weltfestspielen der Jugend und Studenten" im August 1951 in Berlin wurde die FDJ in Westdeutschland als staatsfeindlich von Kanzler Adenauer durch "Verwaltungsakt" verboten. In seiner Order bezeichnete Adenauer die von der FDJ beabsichtigte Teilnahme an diesem Festival und ihre Vorbereitung darauf ausdrücklich als Grund für sein Verbot. Mit der KPD konnte er wegen deren Parteienprivilegs gem. Art. 21 GG nicht so umspringen. Er musste deren Verbot beim BVerfG beantragen. Trotz mehrfacher persönlicher Interventionen Adenauers beim BVerfG zog sich dieses Verfahren bis zum Jahr 1956 hin.

Um seinen Erfolg in diesem Verfahren durch "handfeste" Beweise zu sichern, ließ Adenauer bereits im August 1951 ein Sonderstrafgesetz gegen die KPD, gegen die Kommunisten und ihre Sympathisanten in Gestalt des Ersten Strafrechtsänderungsgesetzes verabschieden. Bei dieser massenhaften Strafverfolgung ergingen zahllose Unrechtsurteile, darunter viele aufgrund einer später als grundgesetzwidrig erkannter Vorschrift!

Nur mit diesen in jeder Hinsicht rechtswidrigen, unter Missbrauch ihrer Besatzungsmacht eingesetzten Gewaltmaßnahmen gelang es den USA, gemeinsam mit Adenauer und anderen antikommunistischen Kräften, Westdeutschland mit seinem militärischen und Rüstungspotential für ihren Krieg gegen den Kommunismus in die NATO zu zwingen und so die Ausbreitung von Ideen und Zielen in Europa zu verhindern, die dem Menschen dienen.

Ohne die völkerrechtswidrige Intervention der USA und die ebenso völkerrechtswidrige Aufrüstung Westdeutschlands zur Hauptstütze der NATO in Europa hätte dieser Erdteil ein ganz anderer, vor allem ein friedfertiger sozialer Kontinent werden können.

Erich Buchholz


Anmerkung

(53) Heinz Geyer: Zeitzeichen. 40 Jahre in Spionageabwehr und Aufklärung. Berlin 2007, S. 137

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Gerhard Feldbauer: offen-siv ist unverzichtbar. Zu: "In eigener Sache", Heft 7/2012

Die von unserem großen revolutionären Dichter Peter Hacks mit begründete "offen-siv" hat sich im linken Medienspektrum zu einer unverzichtbaren Zeitschrift für Information und Auseinandersetzung entwickelt, in der ich seit vielen Jahren regelmäßig publiziere (u. a. vier Sonderhefte).

Besonders geschätzt habe ich immer, dass auch Meinungen veröffentlicht wurden, die bekannten Standpunkten der Herausgeber nicht entsprachen.

Das betraf auch meine distanzierte Haltung zur KI, die in "offen-siv" korrekt wiedergegeben wurde.

An der Entwicklung von "offen-siv" haben Frank und Anna durch ihre persönliche aufopferungsvolle Arbeit einen großen Anteil.

Dass der Herausgeberverein sich im Ergebnis von Auseinandersetzungen aufgelöst hat, ist bedauerlich.

Frank hat richtig entschieden, die Herausgabe zu übernehmen und so das weitere Erscheinen zu sichern.

Die Information an die Leser ist zurückhaltend verfasst und darauf ausgerichtet, die bestehenden Meinungsverschiedenheiten nicht zuzuspitzen.

Dass es nicht zur Übergabe der Zeitschrift an die KI gekommen ist, ist m. E. zu begrüßen, denn das hätte ihre Wirkung, ihren Aktionsradius und ihre Leserschaft eingeschränkt.

Es wäre, auch unter finanziellen Bedingungen, zu überlegen, ob längerfristig die Gründung eines neuen Vereins zur Herausgabe angebracht wäre.

Gerhard Feldbauer

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Nachruf für Dr. Falkenhagen, einen Humanisten und Friedenskämpfer

Am 29.08.2012 ist Dr. Hans-Jürgen Falkenhagen in einem Berliner Krankenhaus an einer Lungenentzündung verstorben.

40 Jahre war er im öffentlichen Dienst von Ministerien der DDR, zuletzt im Ministerium der Finanzen und für die Staatsbank der DDR als Übersetzer, Dokumentalist und Länderbearbeiter von 12 Fremdsprachen, darunter 9 slawischen Sprachen, tätig.

Die "Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg", der kleinsten aber sehr aktiven Friedensgruppe in Deutschland, schätzten ihn seit den ca. 14 Jahren unseres Bestehens als ausgezeichneten Analytiker innen- und außenpolitischer Ereignisse.

In deutschen und internationalen Zeitungen und Zeitschriften wie: Arbeitskreis für Friedenspolitik-Atomwaffenfreies Europa e.V., Muslim-Markt, Schattenblick, Ikarus, der KPD-Zeitung Rote Fahne, Tlaxcala, der Schweizer Zeitung Zeit-Fragen sowie unserer Webseite der Friedensbewegten (www.nato-tribunal.de/mgdk.htm) waren seine Beiträge und Analysen geschätzt.

Wir haben in ihm einen aufrechten und beharrlichen Kämpfer für Frieden und Gerechtigkeit in der ganzen Welt verloren.

Er vermochte es, den durch Neokolonialismus und Kriege seitens der NATO überfallenen und bedrohten Staaten eine Stimme zu verleihen.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Die Trauerfeier fand am 20. September 2012 in Berlin-Schönewalde statt.

"Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg", Brigitte Queck

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Spendenaufruf für das DDR-Kabinett Bochum: Ein Barkas für das DDR-Kabinett!

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Genossinnen und Genossen,

ein Barkas für das DDR-Kabinett Bochum? Ja!

Dank der solidarischen Unterstützung durch den Verlag Wiljo Heinen werden wir in wenigen Wochen unseren eigenen Barkas in Bochum haben. Doch bevor er schön und einsatzbereit sein wird, liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns.

Mit Hilfe der Trabi-Freunde-Witten wird er zunächst per Hänger und Zugmaschine abgeholt und dann in Zusammenarbeit mit dem Trabant-Club Sputnik e.V. restauriert und technisch in Gang gesetzt. Danach soll er neu lackiert und mit entsprechender Werbung für das DDR-Kabinett Bochum versehen werden. Entsprechend angemeldet soll er uns auf unseren Fahrten begleiten und so mancher Transport von neuen Exponaten erleichtert werden.

Allerdings funktioniert das nur mit Eurer solidarischen Hilfe!

Auch wenn wir das Projekt "Ein Barkas für Bochum" mit viel Eigeninitiative angehen und preisgünstig kalkulieren, benötigen wir dringend finanzielle Hilfe! Allein schaffen wir das nicht. Deshalb bitten wir Euch um eine Spende, sei sie noch so klein, damit wir dieses praktische Fahrzeug so bald wie möglich für unsere Arbeit einsetzen können.

Bitte überweist Eure Spenden auf unser Vereinskonto unter Angabe des Verwendungszwecks: "Barkas".

DDR-Kabinett-Bochum e.V.,
Konto Nummer 100 540 400 bei der Commerzbank Bochum, BLZ 430 400 36

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Der Vorstand

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OFFEN-SIV INTERN

Frank Flegel: Neue Internetseite der offen-siv

Unsere bisherige Internet-Seite lässt sich leider nicht mehr aktualisieren.

Das liegt daran, dass sie bei einem Mitglied der KI über dessen "1&1-Server" gelaufen ist und der Administrator, ein anderer Genosse, der die Internetseite pflegte und aktualisierte, plötzlich keinen Zugang mehr zu der Seite hatte. Es hat offensichtlich technische Probleme gegeben, für deren Lösung dem KI-Mitglied, über dessen Server die Internetseite der offen-siv lief, nach eigenen Angaben das Fachwissen fehlte ("...wie schon immer bisher, was Du eigentlich noch wissen müsstest...").

Sei es, wie es sei, wir mussten uns also an den Aufbau einer neuen Internet-Seite machen.

Name: www.offen-siv.net

Da so ein Neuaufbau etwas Zeit in Anspruch nimmt, kann es sein, dass man noch einige Tage lang eine halbfertige Seite antreffen wird, wir arbeiten aber daran, dass alles so bald wie möglich wieder reibungslos funktioniert.

Frank Flegel

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IMPRESSUM

offen-siv, Zeitschrift für Sozialismus und Frieden

Herausgeber: Frank Flegel Geschäftsführung, Redaktion, Satz, Herstellung und Schreibbüro:
A. C. Heinrich und F. Flegel
Druck: Druckerservice orbital, Reichenau
Bezugsweise: unentgeltlich, Spende ist erwünscht.

Postadresse: Redaktion Offensiv
Frank Flegel, Egerweg 8, 30559 Hannover
Telefon und Fax: 0511 - 52 94 782
E-Mail: redaktion@offen-siv.com
Internet: www.offen-siv.com

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Freundeskreis offen-siv: Redaktionsadresse

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Quelle:
Offensiv Nr. 8/2012 - Zeitschrift für Sozialismus und Frieden
Postadresse: Redaktion Offensiv
Frank Flegel, Egerweg 8, 30559 Hannover
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E-Mail: redaktion@offen-siv.com
Internet: www.offen-siv.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. November 2012