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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1421: Fall Emmely - Ein politisches Urteil


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 7/8 - Juli/August 2010
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Fall Emmely
Ein politisches Urteil

Von Gregor Zattler


Nach 31 Jahren wurde "Emmely", Kassiererin bei Kaiser's, im Februar 2008 fristlos gekündigt: Wegen des Verdachts, sie habe Pfandbons im Wert von 1,30 Euro falsch abgerechnet, sei Kaiser's Vertrauen zu ihr unwiderruflich zerstört. Tatsächlich hatte sie den Ver.di-Streik in ihrer Filiale organisiert und sich nicht kleinkriegen lassen.

Emmely wehrte sich mit einer Kündigungsschutzklage, ein Solikomitee bildete sich und brachte den Fall an die Öffentlichkeit. Emmely verlor die Klage in den ersten beiden Instanzen, das war für alle, die die deutsche Arbeitsrechtsprechung kennen, keine Überraschung: So wurde Ende April die Kündigung einem Spüler in der Hugo-Boss-Kantine vom Arbeitsgericht Reutlingen bestätigt, dem mit sich widersprechenden Zeugenaussagen vorgeworfen wird, zwei Brötchen gegessen zu haben. Der Mann hat ohne den Job keine Aufenthaltsgenehmigung und nun droht seine Abschiebung.

Für die Öffentlichkeit war das Missverhältnis zwischen Betriebszugehörigkeit, Vorwurf und Auswirkungen der Kündigung von Emmely ein Skandal. Eine derart breite Berichterstattung und Empörung hat es in der BRD über eine Kündigung noch nicht gegeben. Vor diesem Hintergrund fand am 10. Juni die Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt statt.

Das BAG hat die Kündigung von Kaiser's-Tengelmann gegen Emmely für unwirksam erklärt. Einiges muss nun rückabgewickelt werden: Emmely hat ein Anrecht auf ihren alten Arbeitsplatz zu den alten Bedingungen, kriegt den Lohn der letzten zweieinhalb Jahre, die Arbeitsagentur kriegt ihr Geld wieder, bloß die alte Wohnung, die Emmely aufgeben musste, kriegt sie nicht wieder, und für die Lebenszeit, die in die Solidaritätskampagne gegangen ist, gibt's keine Entschädigung. Unternehmerverbände erklärten sich unzufrieden mit dem Urteil, und die Öffentlichkeit wartet immer noch auf eine Entschuldigung von Kaiser's-Tengelmann.


Das Urteil

Es liegt noch keine ausführliche Urteilsbegründung vor, das Folgende bezieht sich deshalb auf die mündliche Urteilsbegründung und die Pressemitteilung des BAG.

Die Verhandlung vor dem BAG war eine Revision, d.h. der Gegenstand des Urteils des BAG ist das Urteil der Vorinstanz, des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin. Dessen Tatsachenfeststellung musste das BAG folgen, sofern sie nicht grob falsch war. Genau das hat das BAG getan, d.h. es ging mit dem LAG davon aus, dass Emmely die viel besungenen Pfandbons tatsächlich gemopst hat. Damit musste es sich zu einem der beiden Anstöße für die öffentliche Wut über die Kündigung beziehungsweise über die Urteile der Vorinstanzen gar nicht erst äußern.

Das BAG hat sich genau so weit bewegt, wie notwendig war, um weiteren Legitimationsverlust der Arbeitsrechtsprechung und in deren Gefolge mögliche Autonomieverluste (Gesetzesänderung durch den Bundestag, Urteile der beiden übergeordneten Gerichte: Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) zu vermeiden. Es hat die Grundsätze seiner Rechtsprechung in keiner Weise geändert.

Das Gericht lehnt eine Bagatellgrenze weiter ab, noch immer können Bagatelldelikte Grund für fristlose Kündigungen sein, die ganze Argumentation, dass Vertrauen eine notwendige Voraussetzung für ein Arbeitsverhältnis ist, bleibt bestehen. Auch zur Frage, ob das Prozessverhalten als Kündigungsgrund gewertet werden kann - wie das die beiden Vorinstanzen getan hatten - bietet das BAG nichts Grundsätzliches und schließt damit die absurde Konstruktion, die die Verteidigungsrechte vor Gericht einseitig zulasten der Beschäftigten einschränkt, nicht generell aus.


Wo bleibt das Positive - I?

Ein Lichtblick der Entscheidung ist, dass das BAG nun - endlich - klargestellt hat, dass Vertrauen im Vollzug der Lohnarbeit hergestellt wird und nicht umstandslos durch ein Bagatelldelikt auf einen Schlag vernichtet werden kann. Und weil sich das BAG nicht zur Frage der Verdachtskündigungen äußern wollte, gilt dies auch im Fall eines bewiesenen oder nicht bestrittenen Fehlverhaltens. Künftig werden Arbeitgeber nicht mehr umstandslos sicher sein können, dass ihr unbedingter Wunsch, eine ansonsten nicht kündbare Beschäftigte über eine Bagatell- und Verdachtskündigung los zu werden, von den Arbeitsgerichten abgenickt wird.

Das BAG hat der "Interessenabwägung", einem seit Jahrzehnten vorgeschriebenen Teil jedes Urteils in einer Kündigungsschutzklage, wieder "zu seinem Recht verholfen". Damit ist jedoch lediglich klar, dass diese Interessenabwägung künftig in den Urteilen wichtiger wird. Wie die RichterInnen die Interessen dann im Einzelfall abwägen, wird wesentlich vom jeweiligen Stand der Kräfteverhältnisse abhängen. Vorerst sind aber wohl Klopper wie die Kündigung von Emmely oder die eines Teigmachers, beide 31 Jahren im Betrieb und wegen eines Delikts im Wert von angeblich 1,30 Euro, ausgeschlossen!?


Ein Feigenblatt

Das BAG hat das Urteil des LAG schlicht auf den Kopf gestellt und damit für Ruhe gesorgt: In den meisten Medien und von der Arbeitsministerin wird das Urteil gelobt, es steht zu befürchten, dass das Urteil nun als Begründung dafür herhalten muss, dass doch nicht alles so schlimm ist und die Gerichte sich schon selbst korrigieren.

Und Kaiser's-Tengelmann? Die Gesichter des Regionalmanagers Tobias Tuchlensky, der Anwältin Karin Schindler-Abbes und der Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Christel Laubisch nach der Urteilsverkündung waren sehenswert. Die Interessen des Konzerns wurden zum Bauernopfer der Staatsräson. Der Imageschaden ist beträchtlich. Allerdings konnte sich der Konzern mit seiner Darstellung des Sachverhalts bei den Medien durchsetzen. Unklar ist auch, ob es bei Kaiser's weitere Bagatell- oder Verdachtskündigungen gab. Vom Betriebsrat von Kaiser's ist da nichts zu erfahren.

Zur Erinnerung: Der Betriebsrat hatte mit einem Entsolidarisierungsschreiben am 1.10.2008 den Fachbereich Handel von Ver.di Berlin-Brandenburg zur Aufgabe einer (verspäteten) Solidaritätsaktion mit Emmely veranlasst und dabei - das war einem Artikel im Focus zu entnehmen - mit dem geschlossenen Austritt aus Ver.di gedroht. Seitdem finden sich drei Texte zum Fall Emmely auf den Webseiten des für Emmely zuständigen Fachbereichs: Eine Stellungnahme zum LAG-Urteil, eine zur gewonnenen Nichtzulassungsbeschwerde und ein Glückwunsch zum Sieg vor dem BAG. Das war's.

Außerhalb des zuständigen Fachbereichs ging mehr: Nachdem der Fall bundesweites Medieninteresse erreicht hatte, gab die Bundesverwaltung Geld für die Verfassungsbeschwerde und einen Teil der anwaltlichen Kosten vor dem BAG. Die Kooperation mit Ver.di und dem DGB in Erfurt war eine wahre Freude, ganz zu schweigen von den vielen Solidaritätserklärungen von Gewerkschaftern aus Deutschland und 16 weiteren Ländern. Ein koordiniertes Vorgehen der verschiedenen Teile (oder auch nur der Bundesverwaltung), das dem bundesweit wahrgenommenen Fall eine gewisse strategische Priorität gegeben hätte, war für das Komitee "Solidarität mit Emmely" aber nicht erkennbar. Allerdings ist das Komitee auch viel zu klein, als dass es die Aktivitäten der DGB-Gewerkschaften annähernd vollständig wahrnehmen könnte.

Man sieht: Die DGB-Gewerkschaften sind kein monolithischer Block. "So sind die Menschen verschieden", meinte der Leiter der Rechtsabteilung der Ver.di-Bundeszentrale zu diesem Problemkomplex bei einer Veranstaltung. Mir hingegen scheinen die Unterschiede nicht bei den Menschen, sondern bei ihren Interessen bzw. in ihrer Einbindung in Interessen zu liegen: Als es ans Eingemachte ging, stellte sich der Betriebsrat vor den Konzern, von dem die Arbeitsplätze der Belegschaft abhängen, und setzte den Fachbereich unter Druck, der es sich wiederum nicht leisten kann, Vertreter von rund 700 Mitgliedern zu verprellen.

In Betriebsräten und Tarifkommissionen (zumindest des Einzelhandels) sitzen oft Personen, die auch Marktleiter sind. Diese haben neben ihren gewerkschaftlichen Interessen auch Interesse an einem geordneten Betrieb, weil sie für einen Teil desselben verantwortlich sind. Für alle anderen Teile der Gewerkschaft stellt sich der Fall dagegen mehr als ein Angriff des Konzerns auf eine Streikende dar, die unterstützt werden muss (wenn die Gewerkschaft streikfähig bleiben will).


Wo bleibt das Positive - II?

Das erstaunliche Medienecho zum Fall Emmely hat die Aufmerksamkeit auf haarsträubende Selbstverständlichkeiten der deutschen Arbeitsrechtsprechung gelenkt. Das Urteil des BAG ist ein Etappensieg. Es bleibt zu hoffen, dass Urteile der Arbeitsgerichte in nächster Zeit kritischer kommentiert werden und sich mehr Gekündigte trauen, sich zu wehren und eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Es sollte freilich niemand der Illusion aufsitzen, das ganz allein durchstehen zu können. Wer vom Arbeitgeber unterdrückt wird, braucht viel Rückhalt und Solidarität in seinem nächsten Umfeld, aber auch im weiteren, für die Öffentlichkeitsarbeit. Das kostet alles viel Kraft und ist nicht immer selbstverständlich gegeben.


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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 7/8, 25.Jg., Juli/August 2010, S. 12
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2010