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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/1985: Frankreich im Ausnahmezustand - Wer ist da im Visier?


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 12, Dezember 2015
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Frankreich im Ausnahmezustand
Wer ist da im Visier?

Von Bernard Schmid


Noch in der Nacht des Pariser Blutbads verhängte die französische Regierung den Notstand. Dieser beinhaltet unter anderem ein allgemeines Versammlungsverbot unter freiem Himmel. Nur Spontankundgebungen für Trauer und Gedenken wurden de facto toleriert. Doch beispielsweise die für Anfang Dezember vorgesehenen Proteste rund um den UN-Klimagipfel wurden offiziell untersagt. Ebenso wie eine Kundgebung für Solidarität mit den Migranten am 22. November in Paris, die allerdings mit knapp 1000 Personen dennoch stattfand - die Polizei hat deswegen der Staatsanwaltschaft die Namen von 58 Personen übermittelt, damit sie Strafverfahren wegen Teilnahme an einer illegalen Demonstration einleitet.

Was die UN-Klimakonferenz (COP21) betrifft, so kündigte die Regierung am 16. und 18. November offiziell an, sie werde stattfinden, doch "in abgespecktem Format". Doch das betrifft nur die Verhandlungen zwischen den Staatschefs, nicht die zahlreichen "Begleitaktivitäten" der NGOs und zivilgesellschaftlichen Initiativen.

Der Ausnahmezustand kommt der Regierung sehr gelegen, damit kann öffentliche Kritik an der Klimapolitik der Regierungen unterbunden werden und die Staats- und Regierungschefs bleiben unter sich... Schon vor den Pariser Attentaten hatte die Regierung zu diesem Anlass eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen und Grenzschließungen angekündigt. Wenige Stunden vor den Attentaten wurde bekanntgegeben, es würden dafür 30.000 Polizisten an den Grenzen mobilisiert; zahlreichen Aktivisten aus dem globalen Süden waren in den letzten Wochen Visa verweigert worden.


Etat d'urgence und état de siège

Die Verhängung des Notstands basiert auf einem Gesetz vom 3. April 1955, das während des Algerienkriegs verabschiedet wurde. Damit sollte damals die "Heimatfront" im Kolonialkrieg stabilisiert werden, in den darauffolgenden Jahren aber auch Rechtsputsche aus dem Militär (von dem Teile gegen den schließlich beschlossenen Rückzug aus Algerien meuterten) abgewehrt werden. In jüngerer Vergangenheit wurde der Notstand zweimal ausgerufen: 1984 in der französischen De-facto-noch-Kolonie Neukaledonien im Westpazifik, und im November 2005 anlässlich der Revolten in einigen französischen Trabantenstädten (banlieues).

Nun wird, erstmals seit 1961, der Notstand wieder über fast das gesamte Staatsgebiet verhängt, inzwischen inklusive der Überseegebiete. Auf Beschluss der Exekutive kann der Notstand für eine Periode bis zu zwölf Tagen verhängt werden, nach Ablauf dieser Frist ist die Verabschiedung eines Sondergesetzes erforderlich. Dieses kann bis zu drei Monaten gelten. Am 19. und 20. November wurde es in beiden Kammern des französischen Parlaments verabschiedet.

Präsident François Hollande hat erklärt, er wolle den Notstand - bislang durch einfaches Gesetz geregelt - künftig in der Verfassung festschreiben und dabei gleich noch die zeitliche Befristung gänzlich abschütteln. Eine Vorlage dafür wird das Präsidialamt in Bälde ausarbeiten.

Die aktuell bestehenden Notstandsgesetze (also die Gesetzgebung zum "état d'urgence", der noch eine Stufe unter dem Staatsnotstand/Belagerungszustand oder "état de siège" liegt, der die Verhängung des Kriegsrechts beinhalten kann) erlauben der Regierung, auf einen Katalog von einem Dutzend Vollmachten zurückzugreifen. Dazu gehört das Verbot von Versammlungen unter freiem Himmel, aber auch die Verhängung von Ausgangssperren in bestimmten Zonen und/oder zu bestimmten Zeiten oder die Schließung von kulturellen und anderen Veranstaltungsräumen. Nicht Gebrauch macht die Regierung hingegen derzeit von einem anderen Passus, der die Einfuhr einer Pressezensur erlaubt - das tat sie auch 2005 nicht, in Zeiten des Internets wäre sie allerdings auch schwerer durchzuführen als 1955 oder 1984.


Haft oder Fußfessel?

Das Gesetz von 1955 ermöglicht auch die Internierung von Personen, die eine mutmaßliche Gefährdung "für die öffentliche Sicherheit" darstellen - auch ohne vorherige strafrechtliche Verurteilung. Die konservative Rechte fordert nun die vorübergehende Internierung von, je nach Angaben, 4000 oder 11500 "Jihad-Sympathisanten", die in den Dateien als "radikalisierte" Personen gespeichert und gekennzeichnet sind. Der frühere Staatspräsident Sarkozy verlangt inzwischen allerdings Hausarrest und den Einsatz elektronischer Armbänder oder Fußfesseln. Premierminister Manuel Valls erklärte sich bereit, die Forderung "zu prüfen".

Hollande erklärte auch, er werde von der Möglichkeit Gebrauch machen, Personen die Staatsbürgerschaft zu entziehen und Ausweisungen zu beschleunigen. Der Tatbestand der "Notwehr" wird für die Polizei gelockert, sie dürfte dann künftig freizügiger von Schusswaffen Gebrauch machen und müsste keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. (Die konservative und die extreme Rechte hatten dies bereits in den letzten Wochen gefordert, und eine Woche vor den Attentaten hatte Innenminister Bernard Cazeneuve seine Bereitschaft erklärt, in dieser Sache auf die rechte Opposition zuzugehen.)

5000 zusätzliche Polizisten und Gendarmen sollen in den nächsten zwei Jahren eingestellt werden, außerdem soll eine Nationalgarde, also eine paramilitärische Organisation, aus Reservisten gebildet werden.


Permanenter Ausnahmezustand?

Wie durch diese Einschränkungen der demokratischen Freiheiten französische Jugendliche davon abgehalten werden sollen, sich jihadistischen Strömungen anzuschließen, bleibt eine unbeantwortete Frage. Letztlich können sie nur dazu führen, die Banlieues erneut in eine Art permanenten Ausnahmezustand zu versetzen.

Umgekehrt ist jedoch damit zu rechnen, dass Rassismus und Forderungen nach Abwehr von Migranten und Geflüchteten durch die aktuelle Debatte befeuert werden. Wer einen Zusammenhang zwischen den Attentaten und den Flüchtlingsströmen herstellen und die Flüchtlinge als potenzielles Sicherheitsrisiko brandmarken will, verweist darauf, dass in der Nähe des Fußballnationalstadions der syrische Reisepass eines der Attentäter gefunden worden sei. Die britische Presse und Experten erklärten jedoch, er sei möglicherweise gefälscht. Hingegen dürfte feststehen, dass der IS den Pass (ob echt oder unecht) aus absichtlicher Provokation dort hinterlegt haben könnte. Anfang September 2015 hatte der IS versucht, Menschen aus Syrien die Flucht nach Europa zu untersagen - die Auswanderung in einen nichtislamischen Sündenpfuhl sei Verrat und "eine schwere Sünde".

Der Ausnahmezustand ist eine Kampfansage an die Bewegung gegen Rassismus, für Solidarität und soziale Gleichheit, er muss sofort aufgehoben werden.

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 12, 30. Jg., Dezember 2015, S. 6
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Dezember 2015

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