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SOZIALISTISCHE ZEITUNG/2237: Arbeitszeit kritisch betrachtet - ein nützliches Buch


SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3 · März 2018
Friede den Hütten - Krieg den Palästen!

Arbeitszeit kritisch betrachtet
Nicht alles, was Tarif und Gesetz ist, ist auch rechtens.
Ein nützliches Buch

von Rolf Euler


Das Buch ist eine Sammlung von fast zwanzig Aufsätzen, die sich mit den Problemen der Arbeitszeitgestaltung und der Gesundheitsvorsorge unter den modernen Bedingungen der Globalisierung, Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeit befassen.


Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Flexibilisierung der Arbeit durch die zunehmende Automatisierung sowie der Verdichtung der Arbeit in den Dienstleistungsbereichen und den daraus folgenden Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten. Untersuchungen der Wissenschaftler belegen die Ausweitung von Arbeitszeiten zu "unüblichen" Zeiten, also nachts, am Wochenende, abends, auf Anforderung zwischendurch usw. Diese Beschäftigungszeiten stehen meist gegen den Tag-Nacht-Rhythmus des Körpers sowie gegen den sozialen Zusammenhang der Betroffenen mit entsprechenden Folgen für Psyche und körperliche Verfassung.

Die Aufsätze schildern sowohl bestehende Zustände als auch zu ergreifende Maßnahmen durch Betriebsräte, Gewerkschaften und Gesetzgeber. Dabei geht es vor allem um die Frage, wieweit die Beschäftigten Einfluss auf die Gestaltung von Arbeitszeiten haben - bezogen auf die Woche, den Monat, die Lebenszeit. Es geht aber auch um die gesetzliche Pflicht der Unternehmen, eine "Gefährdungsabschätzung" ihrer Arbeitszeitgestaltung vorzunehmen, um vorbeugend einzugreifen.

Dargelegt werden die Probleme bei "Arbeitspausen", "Arbeitsdauer und Unfallrisiko" - hier untersucht anhand der vorzeitigen Dienstunfähigkeit bei Polizisten und Fahrern des öffentlichen Nahverkehrs.

Der Psychologe F. Nachreiner schreibt: "Folgt man den derzeitigen Diskussionen über die notwendigen und die angeblich verzichtbaren Regelungen zum Arbeitszeitschutz, so fällt eine Tendenz zur Deregulierung auf, um der ökonomisch (angeblich oder tatsächlich?) erforderlichen Flexibilisierung, insbesondere im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt gerecht werden zu können. Überlegungen, dass eine derartige Freigabe der Arbeitszeiten zu negativen Effekten für die Beschäftigten und die Gesellschaft... führen könnte, findet man dagegen kaum." Seine folgenden konkreten Empfehlungen für die Gestaltung z.B. von Schichtplänen gehören in jede Betriebsratsbude!

Aber auch die Aufsätze über "Arbeit auf Abruf", über "Mobile Arbeit und Pendeln", über "Crowd-Working" oder über die Frage, wie weit die "Autonomie" bei der selbstverantworteten Arbeitszeitregelung oder bei prekär Selbständigen tatsächlich reicht, zeigen viele Probleme, die der oft angestrebten sog. "Work-Life-Balance" entgegen stehen - soweit dieses Konzept nicht sowieso quer zu einer emanzipatorischen Haltung zur kapitalistischen Arbeit steht.


Das Kreuz mit der Erreichbarkeit

Wichtig ist auch der Aufsatz des Arbeitsrechtlers W. Kohte über den rechtlichen Rahmen der Arbeitszeitregulierung. Er bezieht sich ausdrücklich auf die Charta der Grundrechte und auf Urteile vom Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof, die beinhalten, dass Art und Lage der Arbeitszeit nicht allein dem Markt und dem jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifrecht überlassen bleiben können. Vielmehr folgt aus den Grundrechten eine Pflicht des Staates zur Begrenzung und Regelung der Arbeitszeiten, und nicht alles, was Unternehmen verlangen, darf erlaubt werden. Nicht erst hier finden Gewerkschafter und Betriebsräte Argumentationsmaterial.

Wegen der Entwicklungen zur "Arbeit 4.0", die dazu führen, dass immer weniger Beschäftigte von Gewerkschaften und Betriebsräten erfasst werden, immer mehr sich persönliche Bedingungen aushandeln oder hinnehmen müssen, ist es wichtig, auf die übergeordnete Rechtslage hinzuweisen, die eingeklagt werden kann.

An dieser Stelle geht der Autor auch auf das "Weißbuch 4.0" des Bundesarbeitsministeriums (2017) ein, das den Tarifvertragsparteien eine weitergehende Abweichung vom Arbeitszeitrecht einräumen will. Dazu schreibt er:

"Das ist unionsrechtswidrig und arbeitspolitisch falsch. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind sämtliche Abweichungen vom Normalprogramm der Richtlinie auf das 'unbedingt Erforderliche' zu begrenzen... Bereits eine solche Erforderlichkeit hat das Ministerium nicht nachgewiesen." (Das war übrigens das Ministerium von Frau Nahles.)

Kohte schreibt weiter: "Erreichbarkeit ist genauso wie Rufbereitschaft bereits eine zusätzliche Belastung, deshalb muss sie notwendig begrenzt werden - eine 'ständige' Erreichbarkeit darf es nicht geben... Untersuchungen haben gezeigt, dass mit der Zunahme von Erreichbarkeit auch Erholungsunfähigkeit und Verringerung der subjektiven Schlafqualität verbunden sind."

Dies ist angesichts der Verbreitung von E-Mails und Smartphones auch außerhalb der Arbeitszeiten eine wichtige Maßnahme, die durchzusetzen sicher einiges an Überzeugung und auch Kämpfen kosten wird.

Die mangelnde Ausstattung der Aufsichtsbehörden wird in diesem Aufsatz ebenfalls kritisiert, sodass den Regelungen, soweit sie zum Schutz der Beschäftigten vorhanden sind, oft die öffentliche Kontrolle und Durchsetzung fehlt.

Der "Mensch als Ware" - dies zieht sich durch das gesamte Buch - sollte nicht hingenommen werden. Verschiedene Aktionsfelder für jede und jeden Beschäftigten, für Gewerkschaften und Betriebsräte, aber auch für politisch aktive Menschen werden aufgezeigt.

Die Lektüre der fast 250 Seiten ist nicht ganz leicht, die Fachkenntnisse der Autoren sind hervorragend. Dem Praktiker, dem es notwendigerweise an Zeit mangelt, wären kurze Zusammenfassungen am Anfang der Artikel zu wünschen gewesen. Zu wünschen ist ihm auch die Fähigkeit, dies alles in die Praxis umzusetzen, denn die "Arbeit 4.0" zieht sich immer stärker durch das Leben.

Arbeitszeit gestalten.
Wissenschaftliche Erkenntnisse für die Praxis
Hrsg. Regine Romahn
Marburg: Metropolis, 2017, 248 S.,19,80 Euro

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Quelle:
SoZ - Sozialistische Zeitung Nr. 3, 33. Jg., März 2018, S. 9
Herausgeber: Verein für solidarische Perspektiven (VsP)
SoZ-Verlag, Regentenstr. 57-59, 51063 Köln
Telefon: 0221/923 11 96
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2018

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