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VORWÄRTS/756: Wahlen contra Menschenrechte?


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 33/34/2011 vom 23. September 2011

Wahlen contra Menschenrechte?

von Siro Torresan


Dem "vorwärts" liegt das Dossier eines Asylantrags vor, das zwei Jahre lang vom "Bundesamt für Migration" schlicht ignoriert wurde, so wie weitere 10.000 unbeantwortete Asylanfragen. Ein Skandal, der bereits nach wenigen Tagen in Vergessenheit geraten ist, doch Fragen bleiben offen.


Die Geschichte von Ayhan D. steht stellvertretend für all die tausenden von Menschen, die von der ach so humanitären Schweiz als Dossier mit einer Asylverfahrensnummer im Ablageregal eines miefigen Kellers des "Bundesamtes für Migration" (BFM) verstaut wurden.


Folter, Knast und Flucht

Ayhan ist 31 Jahre alt, als er am 23. Dezember 1997 von der türkischen Polizei verhaftet wird. Ihm wird die Unterstützung der in der Türkei verbotenen "Kurdischen Arbeiterpartei" (PKK) vorgeworfen. Unter massiver Folter und Misshandlungen wird ein "Geständnis" erpresst. Ayhan wird zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Nach zweieinhalb Jahren wird er vorübergehend entlassen. Als verurteilter "PKK-Terrorist" ist sein Leben in der Türkei in Gefahr. Er flieht nach Syrien und von dort weiter in den Nordirak. Am 27. Februar 2009 bittet er schriftlich um politisches Asyl in der Schweiz. Seine Bittschrift richtet Ayhan an die Schweizer Botschaft in Damaskus (Syrien). Im März 2009 reicht ein türkischer Anwalt eine Reihe von Unterlagen über Ayhan bei der Schweizer Botschaft in Ankara ein, weitere folgen im Februar 2010. Doch eine Reaktion der Schweizer bleibt aus!

Am 18. März 2011 schreibt ein Gewerkschafter, der auf Wunsch von Ayhan seine Interessen hier in der Schweiz vertritt, dem BFM. Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass Ayhan seit zwei Jahren auf eine Antwort wartet und seit dem 5. Januar 2011 vom UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) als Asylsuchender anerkannt ist. Erst jetzt reagiert das BFM. Mit Schreiben vom 29. März 2011 bestätigt das Migrationsamt, am "4. Mai 2009 von der Schweizer Botschaft in Damaskus ein ausführliches Schreiben samt Beilagen" erhalten zu haben. Und: "Das BFM hat ein entsprechendes Verfahren eröffnet". Dies liest sich wie ein makaberer, schlechter Witz, da das "entsprechende Verfahren" zwei Jahre lang im Keller des BFM vor sich hin faulte.


Ignoranz beim BMF?

Das BFM lehnt den Asylantrag ab. Die Begründung: "Im Irak kann er [Ayhan] sich weiterhin gefahrenlos aufhalten, zumal er durch das UNHCR-Büro in Erbil formell als Asylsuchender registriert worden ist. Es ist ihm deshalb zuzumuten, das weitere Verfahren beim UNHCR in Nordirak abzuwarten." Das BFM fügt hinzu: "Insbesondere hat er [Ayhan] im Irak bis auf weiteres keine Abschiebung in seinen Heimatstaat Türkei zu befürchten." Die Realität ist eine andere: Der Flüchtlingsausweis, den Ayhan besitzt, ist befristet auf ein Jahr. Es ist ein provisorisches Dokument, das nicht einmal den Aufenthalt im Irak garantiert. Hinzu kommt, dass es keine Verfahren beim UNHCR gibt, die er abwarten könnte. Falsch ist die Behauptung des BFM, dass Ahyan keine Abschiebung zu befürchten hat. Der Beweis dafür liefert niemand weniger als das türkische Innenministerium. In einer parlamentarischen Anfrage wollte ein Abgeordneter der faschistischen "Grauen Wölfe" wissen, ob "die irakische Regierung in den Jahren 2000 und 2007 PKK-Terroristen der Türkei ausgeliefert hat". Die Antwort des Innenministeriums war am 29. März in verschiedenen Presseberichten zu lesen und lautete wie folgt: "Die Nachbarstaaten haben 548 PKK-Mitglieder ausgeliefert. Der Irak hat zwischen 2000 und 2007 408 Mitglieder der Terrororganisation ausgeliefert." Sind all diese Fakten dem BFM unbekannt? Kaum denkbar, denn es wäre so, als ob ein Bäcker die Zutaten für das Brot nicht kennen würde. Die Zukunft und das Leben von Ahyan liegen jetzt auf dem Schreibtisch (oder wäre Schlachtbank korrekter?) des Bundesverwaltungsgerichts.


Regiert die Angst?

Die Geschichte von Ahyan D. zeigt die Tragweite des Skandals auf, denn zu jeder Asylanfrage gehört ein Mensch. Ein Mensch wie du und ich, aus Fleisch und Blut und mit dem Recht auf ein würdiges Leben. Wenn die Menschenrechte von 10.000 Menschen bewusst ignoriert werden, muss von einem Skandal die Rede sein. Frage: Warum regt sich niemand im Lande der Eidgenossen gross auf? Etwa, weil die National- und Ständeratswahlen vor der Tür stehen sowie ein Regierungsthron im Bundesrat zu vergeben ist? Von der SVP und FDP ist in Sachen Menschenrechte und Solidarität nichts zu erwarten. Aber was ist mit den Parteien, die einen christlichen und/oder sozialen Anspruch anmelden? Angst, mit Themen wie Migration, Solidarität mit AusländerInnen und Menschenrechte Sitze zu verlieren?


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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 33/34/2011 - 67. Jahrgang - 23. September 2011, S. 3
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Oktober 2011