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VORWÄRTS/1273: Die Partei der Arbeit lanciert eine Petition


vorwärts - die sozialistische zeitung, Nr. 09/10 vom 17. März 2017

Die PdA lanciert eine Petition

von Siro Torresan


Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für die geplante Revision des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) eröffnet. Die Versicherungen sollen auf Verdacht hin die Leistungen einstellen können. Auch sollen Gerichtsverfahren kostenpflichtig werden.

Als Genosse David Payot seinen kurzen Vortrag beendet hatte, herrschte einen Moment lang eine Mäuschenstille im Saal. Es war offensichtlich, dass die Mitglieder des Zentralkomitees der Partei der Arbeit der Schweiz (PdAS) das soeben Gehörte verdauen mussten. Dann brach ein Genosse aus Zürich das Schweigen: "Habe ich das richtig begriffen: Die Versicherungen können auf Verdacht ihre Leistungen einstellen?" Payot nickte und bestätigte: "Ja, genau so ist es!" "Aber, von was sollen dann die Betroffenen leben? Wer zahlt ihnen die Miete, die Krankenkasse?", fragte der Zürcher verdutzt. Payot: "Das ist eine gute und vor allem wichtige Frage, aber ich kann sie dir leider nicht beantworten!"

Gerichtsverfahren nur gegen Geld

Payot, der für die PdA in der Lausanner Stadtregierung sitzt, hatte über die geplante Reform des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) informiert, die vom Bundesrat vor Kurzem in die Vernehmlassung geschickt wurde. Geht es nach dem Willen der Regierung, kommt es zu einer wahrhaften Rechtsverweigerung für die BürgerInnen: Sie verlieren die Garantie auf ein gerechtes Verfahren, während die Versicherungen grosse Befugnisse bekommen.

So sieht Art. 49a vor, dass die Versicherungen in ihren Verfügungen die aufschiebende Wirkung bei einem allfälligen Rekurs entziehen können! Konkret: Die Unfallversicherung oder die AHV-Ausgleichskasse können ihre Zahlungen sofort einstellen, auch wenn die Betroffenen gegen den Entscheid eine Einsprache erheben. Weiter sollen die Versicherungen mit Art. 52a das Recht bekommen, die Leistungen vorsorglich einzustellen und zwar bis zum definitiven Entscheid, wenn "der begründete Verdacht besteht, dass die versicherte Person die Leistungen unrechtmässig erwirkt". Die versicherte Person kann dagegen nur sehr schwer eine Beschwerde einreichen, da kein definitiver Entscheid vorliegt. Auch wird hiermit der rechtsstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt.

Der negative Höhepunkt ist Art. 61. Dieser sieht vor, dass das Gerichtsverfahren generell kostenpflichtig werden soll. Die Versicherungen können die Leistungen einfach einstellen und die betroffenen Personen müssen die Gerichtskosten bezahlen, wenn sie zu ihrem Recht kommen wollen. Wie die Betroffenen bis Ende Monat über die Runden kommen oder ihre medizinischen Kosten bezahlen sollen, interessiert der Bundesrat offensichtlich nicht. Aber nicht genug! Art. 61 hält weiter fest, dass den Versicherungen "in der Regel keine Gerichtskosten auferlegt werden" dürfen. Während es für die versicherten Personen teurer wird, kommen die Versicherungen kostenlos davon!

Öffentlichkeit schaffen durch die Petition

Das ZK der PdAS beschloss, eine Petition gegen das Vorhaben des Bundesrats zu lancieren. Darin wird der Bundesrat und das eidgenössische Parlament aufgefordert, auf "diese Reform des allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes zu verzichten und den versicherten Personen ihre Rechte gegenüber den Sozialversicherungen zu lassen".

Warum wird eine Petition lanciert, die bekanntlich eine Bittschrift ist und politisch das Gewicht einer Feder hat? David Payot dazu: "Es ist unüblich, bereits während der Konsultationsphase eine Petition zu lancieren. Das kann für Aufsehen sorgen. Und jedes Mittel ist gut, um Druck gegen diese Revision aufzusetzen und Aufmerksamkeit zu erzeugen, da sie wohl kaum breit in der Öffentlichkeit, so wie etwa die AHV-Revision, diskutiert werden wird." Es besteht die reale Gefahr, dass massive Einschnitte in die Rechte der Versicherten vorgenommen werden, ohne dass es jemand merkt.

Unterschriftbögen auf:
www.pda.ch

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Quelle:
vorwärts - die sozialistische zeitung.
Nr. 09/10/2017 - 73. Jahrgang - 17. März 2017, S. 5
Herausgeberin: Verlagsgenossenschaft Vorwärts, PdAS
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Mai 2017

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