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GEWERKSCHAFT/115: ver.di bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs zur Tagesschau-App (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 30. April 2015

ver.di bedauert Urteil des Bundesgerichtshofs zur Tagesschau-App


Berlin, 30.04.2015 - Die Vereinte Dienstleistungswerkschaft (ver.di) bedauert, dass der Bundesgerichtshof (BGH) im Rechtsstreit um die Tagesschau-App zugunsten der Zeitungsverlage und gegen den NDR entschieden hat.

"Die öffentlich-rechtlichen Sender haben einen umfassenden Informationsauftrag für die gesamte Bevölkerung, die den Rundfunk mit ihrer Rundfunkabgabe finanziert. Dazu gehören selbstverständlich auch Medienangebote im Internet, und alles, was auf Internetseiten verbreitet wird, muss über Apps von Smartphones abrufbar sein, auch Texte. Der digitale Verbreitungsweg darf den Sendern nicht versperrt werden. Texte sind nicht per se presseähnliche Angebote", sagte Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender von ver.di.

Acht deutsche Verlage hatten Klage eingereicht, weil die Tagesschau-App ihrer Meinung nach das Verbot "presseähnlicher Angebote" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet verletze. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte die Klage abgewiesen und die App für rechtmäßig erklärt. Der BGH ist heute der Beschwerde der Verlage gegen das OLG-Urteil gefolgt und verwies den Fall zurück an das OLG. Es muss nun genau prüfen, ob es sich bei den Inhalten der App um ein presseähnliches Angebot handelt, das den öffentlich-rechtlichen Sendern laut Rundfunkstaatsvertrag verboten ist. Dabei geht die juristische Auseinandersetzung auf das Jahr 2011 und die damalige Medienrechtssituation zurück.

"Unabhängig vom konkreten Fall müssen die Rundfunkstaatsverträge an die veränderte Mediennutzung angepasst werden. Die Verbreitung von Informationen auf Mobilgeräten wird weiter zunehmen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch bei der Nutzung dieser Geräte seinen journalistischen, kulturellen und unterhaltenden Auftrag erfüllen. Das wird ohne Text nicht gehen", sagte Werneke.

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Quelle:
Presseinformation vom 30.04.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Mai 2015

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