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MELDUNG/811: Kulturelle Filmförderung des Bundes neu geregelt (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 21. März 2017

Kulturelle Filmförderung des Bundes neu geregelt


Die neue Richtlinie für die kulturelle Filmförderung des Bundes ist in Kraft getreten. Staatsministerin Monika Grütters hatte die Mittel zur Förderung künstlerisch herausragender Kinofilme im vergangenen Jahr um 15 Millionen Euro jährlich erhöht.

Kulturstaatsministerin Grütters erklärt: "Um Filmkünstler zum Experiment zu ermutigen und dafür gute Rahmenbedingungen zu schaffen, habe ich die kulturelle Filmförderung meines Hauses noch weiter ausgebaut. Filmemacher sollen mit Kreativität, Mut und Experimentierfreude innovative Projekte realisieren können - unabhängig von Standorteffekten oder Erwartungen an den ökonomischen Erfolg eines Films. Wichtig ist mir, dass auch neue Talente die Möglichkeit zur Entfaltung erhalten."

Grütters weiter: "Die neue Richtlinie gibt Filmschaffenden klare Regeln für die kulturelle Filmförderung an die Hand. Auf ihrer Grundlage fördert mein Haus ausgewählte Spiel- und Dokumentarfilmprojekte jetzt mit substanzielleren Beträgen. Im Mittelpunkt stehen dabei die künstlerische Qualität und die kulturelle Bedeutung dieser Kinoproduktionen."

Gestärkt wurde vor allem die Produktionsförderung im Bereich des Langfilms (Spiel- und Dokumentarfilm, Kinderfilm). Hier wurden die bisherige Förderhöchstsumme von 250.000 Euro auf 500.000 Euro (in Ausnahmefällen auch auf bis zu 1 Million Euro) und das Höchstbudget von 2,5 Millionen auf 5 Millionen Euro angehoben. Der zulässige Anteil der BKM-Förderung am Gesamtbudget wurde auf bis zu 80 Prozent erhöht. Ausnahmen sind bei entsprechender künstlerischer Bedeutung des Filmvorhabens auch hier jeweils möglich.

Weitere Maßnahmen:

  • Die Drehbuchförderung im Spielfilmbereich wurde ausgebaut.
  • Eine Stoffentwicklungsförderung für Dokumentarfilme wurde eingerichtet. Durch sie soll die ausführliche und fundierte Recherche für kinorelevante programmfüllende Werke von Autorenfilmern in dieser Gattung unterstützt werden.
  • Verleihförderung und Kinoprogrammpreisprämien wurden aufgestockt. Ziel ist es, künstlerisch herausragende Filme sichtbarer zu machen. Damit die geförderten Filme eine ausreichende Kinoauswertung erfahren und dem Kinopublikum nähergebracht werden können, wurden vor allem für diese Filme die Zulassungskriterien in der Verleihförderung wesentlich vereinfacht.
  • Eine gesonderte Dokumentarfilm-Jury hat ihre Arbeit aufgenommen; die Anzahl der Einreichtermine und Sitzungen für die Jurys wurde erhöht.

Die neue Filmförderungsrichtlinie der BKM ist abrufbar auf:
www.kulturstaatsministerin.de/filmfoerderung

Dort sind auch die Einreichtermine für die kommenden Förderungen, Antragsformulare und Merkblätter veröffentlicht.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. März 2017
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2017

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