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GYNÄKOLOGIE/604: Studie - Akupunktur in der Schwangerschaft hilft und schadet kaum (MDS)


Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
Pressemitteilung vom 13. April 2016

Akupunktur in der Schwangerschaft hilft und schadet kaum

Gegen Übelkeit und ähnliche Beschwerden greifen Schwangere gerne zu "sanften" Verfahren wie der Akupunktur. Die aktuelle Bewertung des IGeL-Monitors zeigt, dass die Effekte gering sind.


Eine Schwangerschaft ist für etliche Frauen eine schwere Zeit. Sie leiden unter Rücken- und Beckenschmerzen, Übelkeit, Würgereiz und Erbrechen, Schlafstörungen und Depressionen. Dennoch verzichten viele auf Arzneimittel und setzen stattdessen auf Verfahren der Alternativ- und Komplementärmedizin, von denen sie sich eine sanfte Behandlung erhoffen. Eines dieser Verfahren ist die Akupunktur. Ob Schwangere damit tatsächlich Beschwerden lindern oder die Geburtsvorbereitung erleichtern können, war Gegenstand der aktuellen Untersuchung des IGeL-Monitors. Wissenschaftler des IGeL-Monitors haben dafür Studien zu Nutzen und Schaden der Akupunktur in der Schwangerschaft ausgewertet. Ihr Ergebnis: Sie kommen zu der Bewertung "unklar".

Es fanden sich sechs relevante Übersichtsarbeiten sowie eine Einzelstudie. In den Studien wurden Schwangere, die eine Akupunktur nach den Regeln der Kunst bekamen, mit anderen Schwangeren verglichen, die eine Standardtherapie ohne Akupunktur oder eine Scheinakupunktur erhielten. Bei einer Scheinakupunktur wird entweder an eine Stelle gestochen, die nicht der chinesischen Lehre entspricht, oder es wird nur oberflächlich in die Haut gestochen beziehungsweise so getan, als ob gestochen wird. Damit die Ergebnisse verlässlich sind, dürfen weder Patienten noch Ärzte wissen, welche Frau wie behandelt wurde.

Die Studien ergeben zwar positive Effekte der Akupunktur, aber diese Effekte sind durchgehend klein und sie werden nicht in allen Studien gefunden. Zudem ist die Qualität der Studien oft mangelhaft, sodass auf die Ergebnisse wenig Verlass ist. Mögliche Schäden wie Schmerzen an der Einstichstelle, treten zwar bei den akupunktierten Frauen etwas häufiger auf, sie sind aber sehr gering. Insgesamt bewerten die Wissenschaftler deshalb die IGeL "Akupunktur in der Schwangerschaft" mit "unklar".

Die Akupunktur nach der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) umfasst Verfahren, bei denen verschiedene Punkte des Körpers mit Nadeln, Wärme oder Druck gereizt werden. Seit 2007 kann die Akupunktur unter bestimmten Bedingungen bei lang anhaltenden Kreuz- sowie bei Knieschmerzen Kassenleistung sein. In allen anderen Fällen ist die Akupunktur eine so genannte Individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL, für die Patienten selbst in die Tasche greifen müssen. Notwendige Untersuchungen, Beratungen, Betreuungen und Behandlungen von Schwangeren gehören grundsätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Hintergrund:

Unter www.igel-monitor.de erhalten Versicherte evidenzbasierte Bewertungen zu sogenannten Selbstzahlerleistungen. Entwickelt wurde die nicht-kommerzielle Internetplattform vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Der MDS berät den GKV-Spitzenverband in allen medizinischen und pflegerischen Fragen, die diesem qua Gesetz zugewiesen sind. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) auf Landesebene in medizinischen und organisatorischen Fragen.

Die IGeL "Akupunktur in der Schwangerschaft" ist die 36. Leistung, die der IGeL-Monitor inzwischen bewertet hat. Bislang gab es folgende Bewertungen: 0 "positiv", 4 "tendenziell positiv", 14 "unklar", 14 "tendenziell negativ", 4 "negativ". 4 weitere IGeL wurden nicht bewertet, sondern nur besprochen.

Hier kommen Sie zu der Bewertung "Akupunktur in der Schwangerschaft" im IGeL-Monitor:
http://www.igel-monitor.de/IGeL_A_Z.php?action=view&id=90.

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Quelle:
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
Pressemitteilung vom 13. April 2016
Michaela Gehms
Pressesprecherin | Teamleiterin Öffentlichkeitsarbeit
Theodor-Althoff-Straße 47, 45133 Essen
Telefon: 0201 8327-115, Fax: 0201 8327-3115
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
Internet: www.mds-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. April 2016

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