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RADIOLOGIE/295: Ultraschall statt Röntgen - Knochenbrüche strahlenfrei diagnostizieren (DEGUM)


Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin - 19. Januar 2018

Knochenbrüche strahlenfrei diagnostizieren

Metaanalyse beweist: Ultraschall kann das Röntgen oft ersetzen


Berlin - Bei einem Verdacht auf einen Knochenbruch sind Röntgenverfahren bislang oft das erste Mittel der Wahl. Doch die strahlenfreie, schonende Ultraschalldiagnostik bietet in vielen Fällen gleichwertige Ergebnisse. Das hat eine aktuelle Metaanalyse[1], in der Daten aus den vergangenen zehn Jahren ausgewertet wurden, bestätigt. Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) empfehlen deshalb, Brüche - wann immer es möglich und erfolgsversprechend ist - per Ultraschall zu diagnostizieren. Gerade bei kindlichen Brüchen sei die Sonografie empfehlenswert, denn diese Altersgruppe reagiere etwa zehnmal empfindlicher auf Röntgenbelastung als Erwachsene.

"Bei kindlichen Handgelenksbrüchen ist es sinnvoll, den Ultraschall routinemäßig anzuwenden. So lässt sich - bei gleicher Treffsicherheit - 80 Prozent der Röntgenbelastung einsparen", so Privatdozent Dr. med. Ole Ackermann, Oberarzt der Abteilung Unfallchirurgie und Orthopädie am Evangelischen Krankenhaus Mettmann. Auch wenn bei den kleinen Patienten ein Verdacht auf einen Ellenbogen- oder auf einen Oberarmbruch besteht, sollte die Sonografie das Mittel der ersten Wahl sein. Rippen- und Brustbeinbrüche sowie Brüche der Beinextremitäten, wie des Oberschenkelknochens und des Schienen- sowie des Wadenbeins, sollten sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen ebenfalls großzügig sonografisch diagnostiziert werden. Die aktuelle Metaanalyse zeigt, dass die erwähnten Brüche mittels Ultraschall ebenso sicher erkannt werden können wie mit dem Röntgenverfahren.

Die Ultraschalldiagnostik hat gegenüber dem Röntgenverfahren viele Vorteile: "Die Diagnose per Ultraschall ist strahlenfrei und somit viel schonender für den Patienten", sagt Ackermann, der Mitglied im DEGUM-Arbeitskreis Bewegungsorgane ist. Darüber hinaus könne das Verfahren kostensparend durchgeführt werden. Ein weiterer Vorteil gegenüber der Röntgendiagnostik ist, dass Ultraschallgeräte häufig besser verfügbar sind - nicht nur in Notaufnahmen, sondern auch in vielen Praxen.

Dies setzt jedoch das entsprechende Know-how sowohl beim 'Schallen' selbst als auch bei der Interpretation der Befunde voraus. Die notwendige Qualifikation können Ärzte bei der DEGUM in Intensivkursen erlernen. Die Fachgesellschaft bietet ein standarisiertes dreistufiges Kurssystem an. Ärzte, die sich für eine flächendeckende Basisdiagnostik qualifizieren, erwerben dabei die Stufe I. Experten, die sich stärker spezialisieren, erhalten Stufe II, und bei besonderer Expertise mit wissenschaftlichem Fokus die Stufe III. Obwohl Ärzte sich die erforderlichen Fähigkeiten gut aneignen können, werden Patienten mit Verdacht auf Knochenbruch immer noch viel zu häufig Röntgenstrahlen ausgesetzt. Der Grund: "Die Krankenkassen vergüten Ultraschalluntersuchungen bei Knochenbrüchen bisher nicht kostendeckend", bemängelt Ackermann. "Das muss sich im Interesse der Patienten dringend ändern."


[1] Schmid G.L. et al. (2017): Diagnostik bei Frakturverdacht - Ultraschall im Vergleich zu konventioneller Bildgebung. Systematisches Review und Metaanalyse. Deutsches Ärzteblatt 114 (45): S. 757- 764


Über die DEGUM:

Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) bietet ein Forum für den wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des medizinischen Ultraschalls. Sie vereint rund 10 000 Ärzte verschiedener Fachgebiete, medizinische Assistenten, Naturwissenschaftler und Techniker. Ultraschalldiagnostik ist heute das am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren in der Medizin. Ultraschallanwendern bescheinigt die DEGUM eine entsprechende Qualifikation mit einem Zertifikat der Stufen I bis III. DEGUM zertifizierte Ärzte finden Patienten im Internet unter:
www.degum.de

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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM)
Pressemitteilung vom 19. Januar 2018
Friederike Gehlenborg
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Telefon: 0711 8931-295, Fax: 0711 8931-167
E-Mail: gehlenborg@medizinkommunikation.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2018

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