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ARBEITSMEDIZIN/333: Gutachten - Datenschutz auch bei intelligenten Feuerwehr-Schutzanzügen beachten (BAuA)


Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - 02.04.2012

BAuA-Gutachten - Datenschutz auch bei intelligenten Feuerwehr-Schutzanzügen beachten



Dortmund - Sind Feuerwehrleute im Einsatz, muss es schnell gehen. Sie löschen Brände, retten Menschenleben und bringen sich selbst dabei in höchste Gefahr. Um die Einsatzkräfte bei ihrer riskanten Arbeit zu unterstützen, wird an "intelligenter" Schutzkleidung geforscht. Darin eingebaute Sensoren erfassen den Gesundheitszustand der Feuerwehrleute und warnen diese in kritischen Situationen. Dabei werden jedoch persönliche Daten erhoben, die unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen. Das wirft Fragen auf, die vor dem Hintergrund des gesetzlichen Datenschutzes in der Praxis beachtet werden müssen. Das Rechtsgutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) "Zulässigkeit von Feuerwehr-Schutzanzügen mit Sensoren und Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten" liefert jetzt Antworten auf diese Fragen.

"Intelligente" Schutzkleidung erfasst durch Sensoren unter anderem Vitalparameter wie die Herz- und Atemfrequenz oder die Haut- und Körperkerntemperatur. Das BAuA-Gutachten beschäftigt sich mit dem rechtlichen Rahmen für das Speichern, die Nutzung und die Analyse dieser Daten. Zwar sind solche personenbezogenen Daten zur gezielten Verbesserung des Gesundheitsschutzes notwendig, jedoch muss mit ihnen vorsichtig umgegangen werden. Denn eventuell ermöglichen die Daten nicht erlaubte Rückschlüsse und Interpretationen hinsichtlich der Leistungs- und Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten. Um das Risiko eines Missbrauchs zu senken, definiert das Bundesdatenschutzgesetz Gesundheitsdaten als besonders schützenswert. Deshalb müssen auch bei der Nutzung der intelligenten Schutzkleidung spezielle Regelungen zum Datenschutz eingehalten werden, so das Gutachten der BAuA. Es analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und wie sich diese auf die Gestaltung der Schutzkleidung auswirken.


"Zulässigkeit von Feuerwehr-Schutzanzügen mit Sensoren und Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten"
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Dr. Silke Jandt, Hendrik Skistims, Julia Zirfas; Dortmund
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012; 148 Seiten.
Der Bericht steht als PDF unter
www.baua.de/publikationen

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/F2278.html
Direkter Link zum Bericht "Zulässigkeit von Feuerwehr-Schutzanzügen mit Sensoren und Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten" auf der BAuA-Homepage

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
www.baua.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1087

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Jörg Feldmann, 02.04.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2012