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GYNÄKOLOGIE/543: Notfallkontrazeption gehört in ärztliche Hand (idw)


Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. - 29.03.2012

Notfallkontrazeption gehört in ärztliche Hand

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe befürwortet die Rezeptpflicht für die "Pille danach".



Jede medikamentöse Kontrazeption und damit auch die Notfallkontrazeption gehört in ärztliche Hand. Dies galt bisher schon für das seit langem eingeführte Levonorgestrel und gilt ebenso auch für das erst 2009 in Deutschland erhältliche Ulipristal, das als Notfallkontrazeptivum eine höhere Sicherheit aufweist als Levonorgestrel. "Jede Patientin, die mit dem Wunsch nach einer Notfallkontrazeption in die Klinikambulanz kommt, sollte ärztlich untersucht und beraten werden werden", so Prof. Klaus Friese, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Vor allem muss vor der Verordnung des Arzneimittels ausgeschlossen werden, dass bereits eine Schwangerschaft besteht. Da es sich um einen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehandelt hat, muss über mögliche sexuell übertragbare Erkrankungen beraten werden. Es sollte sichergestellt werden, dass sich an die Notfallsituation eine geregelte, sichere Antikonzeption anschließt. Wichtig kann zudem eine Abklärung des Umfelds sein: Hat der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit Einwilligung der Frau stattgefunden, oder gibt es Anzeichen für eine Gewaltproblematik?

Bei einer Abgabe von Levonorgestrel oder Ullipristal ohne ärztliches Rezept in der Apotheke - zumal im Nacht- und Wochenenddienst - können diese Fragestellungen nicht angemessen beantwortet werden. Eine Untersuchung findet nicht statt. Die Frauen würden nach der Aushändigung des Arzneimittels in dieselbe Situation zurückgehen, in der der ungeschützte Geschlechtsverkehr stattgefunden hat.

Die DGGG erinnert aus diesem Grund daran, dass ein externer Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel das Thema "Rezeptfreiheit für Notfallkontrazeptiva" zwar im Jahr 2003 auf der Tagesordnung hatte. Das Bundesinstitut selbst ist den Diskussionen dieses Ausschusses jedoch nicht gefolgt und hat sich nie für eine Abgabe von Levonorgestrel ohne ärztliche Verordnung ausgesprochen.

Dass die WHO empfiehlt, Levonorgestrel als Notfallkontrazeptivum rezeptfrei abzugeben, ist der unzureichenden medizinischen Versorgung in vielen Ländern geschuldet. Deutschland gehört in Europa und weltweit zu den Ländern mit der höchsten Arztdichte und ist auf eine derartige Notversorgung nicht angewiesen.


Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dggg.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution660

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.
Dr. Susanna Kramarz, 29.03.2012
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2012