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GYNÄKOLOGIE/592: Studie - angebotene Untersuchungen in der Schwangerschaft (idw)


Bertelsmann Stiftung - 27.07.2015

Zu viele Untersuchungen in der Schwangerschaft


Gütersloh, 27. Juli 2015. Nahezu alle schwangeren Frauen (99 Prozent) erhalten mehr Untersuchungen als die Mutterschaftsrichtlinien vorsehen. Ob sie eine Risikoschwangerschaft haben oder einen völlig unauffälligen Schwangerschaftsverlauf: Werdende Mütter erfahren stets die nahezu gleiche Behandlung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung.

Befragt wurden 1.293 Mütter, die im vergangenen Jahr ihr Baby zur Welt gebracht haben. Weil viele der von Ärztinnen oder Ärzten angebotenen oder von den Schwangeren gewünschten Leistungen nicht routinemäßig vorgesehen sind, mussten 80 Prozent der werdenden Mütter Zuzahlungen leisten. "Mehr ist nicht zwingend besser. Es gibt eine klare Überversorgung während der Schwangerschaft", sagte Uwe Schwenk, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung.

Fast alle Schwangeren wurden abweichend von den offiziellen Richtlinien behandelt. Beim sogenannten CTG (Kardiotokographie, erfasst Herztöne des Kindes und Wehen der Mutter) und bei der Ultraschall-Untersuchung wurden Risikoschwangerschaften genauso versorgt wie Frauen mit einem unauffälligen Schwangerschaftsverlauf. "Die Ausnahme Risikoschwangerschaft ist inzwischen zur Regel geworden", sagte Schwenk.

Die Autorinnen der Studie gehen sogar noch einen Schritt weiter. Prof. Rainhild Schäfers von der Hochschule für Gesundheit in Bochum sagte: "Das Überangebot an Untersuchungen schürt die Angst der Frauen vor der Geburt und möglicherweise auch ihren Wunsch nach einer vermeintlich sicheren Kaiserschnitt-Entbindung."

Jede zweite Frau gab an, von ihrem Arzt sehr gut beraten worden zu sein. Weitere 30 Prozent antworteten mit gut. Allerdings bedeutet dies auch, dass sich durchschnittlich nur die Hälfte der Befragten über die Aussagekraft beziehungsweise die Wirkungsweise einer Maßnahme sehr gut aufgeklärt fühlte. 95 Prozent der Frauen glauben, dass ein CTG zu den Routinemaßnahmen in der Schwangerschaft gehört - dabei ist es als solche in den Mutterschaftsrichtlinien nicht vorgesehen.

Nahezu jede Schwangere bekommt ein CTG, auch wenn die Schwangerschaft unauffällig verläuft. Bei Ultraschall-Untersuchungen erhalten 49 Prozent der Frauen mit normaler Schwangerschaft mehr als fünf Ultraschall-Untersuchungen. Laut Studie hatten weder das Alter als Risikofaktor noch Einkommen oder Bildungsabschluss der Schwangeren einen Einfluss darauf, ob Zusatzleistungen in Anspruch genommen wurden.

Zusatzinformationen

Die Inhalte der ärztlichen Schwangerenvorsorge sind durch die Mutterschaftsrichtlinien (MSR) geregelt. Dies sind Richtlinien, die der Gemeinsame Bundesausschuss veröffentlicht hat. Neben Beratung, besonderen Blutuntersuchungen, Gewichts-, Urin- und Blutdruckkontrollen, Kontrolle der kindlichen Herztöne und des Gebärmutterwachstums werden dort drei Basis-Ultraschall-Untersuchungen aufgeführt, die um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche gemacht werden sollen. Die MSR sehen zehn bis zwölf Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft bis zum errechneten Geburtstermin vor, die anfangs im Abstand von vier Wochen, ab der 32. Woche im Abstand von zwei Wochen durchgeführt werden sollen.

Methodisches Vorgehen

Frauen, die zwischen November 2013 und Oktober 2014 ein Kind geboren haben, wurden im November 2014 postalisch zu der Schwangerschaft befragt. Es handelt sich dabei um eine Zufallsstichprobe aller bei der BARMER GEK versicherten Frauen, die in diesem Zeitraum ein Kind bekommen haben. Die Teilnehmerinnen wurden aufgefordert, Fragen zu dem Angebot und der Durchführung der oben beschriebenen Maßnahmen, der Motivation zur Durchführung und der Aufklärung über die genannten Maßnahmen zu beantworten. Um die Notwendigkeit einzelner Maßnahmen besser nachvollziehen zu können, wurden außerdem schwangerschaftsbezogene medizinische Befunde abgefragt.


Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.bertelsmann-stiftung.de
und
www.gesundheitsmonitor.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution605

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Bertelsmann Stiftung, Maria Droop, 27.07.2015
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juli 2015

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