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BILDUNG/1119: Kennt Jens Spahn das neue Pflegeberufereformgesetz nicht? (idw)


Hochschule für Gesundheit - 12.07.2018

Kennt Jens Spahn das neue Pflegeberufereformgesetz nicht?


In einem Interview hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Juli 2018 den Praxisbezug einer Berufsausbildung in der Pflege als Vorteil gegenüber einem Studium hervorgehoben. Darauf reagierte heute die Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum).

"Die Äußerungen vom Bundesgesundheitsminister in Bezug auf die akademische Pflegeausbildung gestern haben mich irritiert. Im Gespräch mit Alexander Jorde, einem Auszubildenden der Gesundheits- und Krankenpflege, der im Herbst 2017 in der ARD-Wahlarena im Gespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel die Missstände in der Pflege aufzeigte, sagte Jens Spahn, dass der Vorteil der Berufsausbildung der Praxisbezug sei und ein Bachelor- und Masterstudium vor allem hieße, die Universitäts- oder Schulbank zu drücken. Alle Pflege-Studiengänge, die zur Berufszulassung führen, enthalten die komplette Ausbildung mit 2.500 Praxisstunden", stellte heute Prof. Dr. Anne Friedrichs, Präsidentin der Hochschule für Gesundheit (hsg Bochum), klar.

"Für all jene, die Ende 2009 eine akademische Pflegeausbildung an der hsg Bochum entwickelt und umgesetzt haben sowie für all jene, die ein solches Pflege-Studium inklusive Berufszulassung absolviert haben und natürlich auch für jene, die aktuell studieren, sind solche Äußerungen unendlich deprimierend", sagte Friedrichs und fügte hinzu: "Unser Bachelor-Pflegestudiengang integriert eine komplette Pflege-Ausbildung mit den 2.500 Praxisstunden, die auch Auszubildende zu absolvieren haben. Hinzu kommen die Theorie- und Praxiseinheiten im Skills-Lab der Hochschule."

Die Pflege-Studierenden an der hsg Bochum absolvieren parallel zum Studium eine Ausbildung bei einem Kooperationspartner der Hochschule. Friedrichs: "Es wundert mich sehr vom Bundesgesundheitsminister zu hören, dass die vielen Praxiszeiten und das Arbeitgeberverhältnis ein Vorteil der Berufsausbildung seien, da wir all das im Rahmen des Studiums ebenfalls komplett integrieren. Dies führt dazu, dass unsere Studierenden einen hohen Workload zu bewältigen haben und die sonst üblichen Semesterferien in dem Sinne gar nicht kennen. Nun aus dem Munde des zuständigen Bundesgesundheitsministers solche Worte zu hören, die dies komplett ausblenden, muss auch unsere Studierenden, Lehrenden und Absolvent*innen sehr irritieren."

Seit der Gründung der hsg Bochum setzen sich die Angehörigen der Hochschule dafür ein, dass die primärqualifizierende Pflege in Deutschland etabliert wird. Bereits im Jahr 2012 hatte der Wissenschaftsrat empfohlen, das in komplexen Aufgabenbereichen der Pflege tätige Fachpersonal an Hochschulen auszubilden. Die hochschulische Ausbildung soll laut Wissenschaftsrat in erster Linie in Form von primärqualifizierenden, patientenorientierten Studiengängen mit dem Ziel eines zur unmittelbaren Tätigkeit am Patienten befähigenden Bachelor-Abschlusses erfolgen. "Genau dies setzen wir an der hsg Bochum um. Unsere Absolvent*innen werden für die Tätigkeit am Patienten hochschulisch ausgebildet. Das heißt nicht, dass alle Pflegefachkräfte in Deutschland studiert haben müssen, aber wir benötigen eine bestimmte Quote an akademisierten Pflegekräften", erklärte Anne Friedrichs.

Die Präsidentin setzte hinzu: "Nein, es geht uns nicht nur darum, einzelne Pflegekräfte nach ihrer Ausbildung akademisch weiter zu qualifizieren, sondern insbesondere um eine primärqualifizierende Hochschulausbildung für einen Teil der Pflegekräfte in Deutschland." An der hsg Bochum erwerben Studierende in vier Jahren eine Berufszulassung und einen Bachelorabschluss. Friedrichs: "Pflegende, die erst die Ausbildung absolvieren und dann studieren, benötigen sechs oder sieben Jahre. Soll das politisch so gewollt sein?"

"Mit seiner Aussage widerspricht der Minister dem im letzten Jahr von der großen Koalition verabschiedeten Pflegeberufereformgesetz. Ab 2020 ist Pflege in Deutschland regulär und ohne Modellklausel studierbar. Ich kann zwischen beruflicher und hochschulischer Ausbildung frei wählen", so der Gründungsdekan des Departments für Pflegewissenschaft an der hsg Bochum, Prof. Dr. Markus Zimmermann. Auf beiden Wegen sei dann auch die staatliche Berufszulassung möglich. Da erst Ende Juni 2018 die Prüfungsverordnung für das neue Berufsgesetz durch den Bundestag verabschiedet wurde, sollte der Minister genau wissen, wie viele Praxisstunden im Rahmen eines Pflegestudiums zu leisten sind. Zimmermann: "Es bleibt bei den 2.500 Stunden praktischer Ausbildung auch im Studium, denn das wird durch eine EU-Richtlinie vorgegeben."

"Gerne möchte ich den Minister fragen, ob er die gerade im Bundestag verabschiedeten gesetzlichen Neuerungen zur akademischen Ausbildung in der Pflege nicht kennt. Die jüngsten Reformen sowie das Angebot des Pflegestudiums sollten auch dazu dienen, den Pflegeberuf insgesamt attraktiver zu machen. Dies wird als ein wichtiger Baustein zur Lösung des Personalmangels in der Pflege benötigt. Bislang war das das Ziel der Bundesregierung. Ich frage mich, ob sich das geändert hat", fügte Anne Friedrichs hinzu.


Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1554

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Hochschule für Gesundheit - 12.07.2018
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2018

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