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DROGEN/315: Erfolgreicher Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche wird fortgeschrieben (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - 2. April 2015

Erfolgreicher Aktionsplan Jugendschutz der Tankstellen-Branche wird fortgeschrieben


Die Tankstellenbranche hat mit ihrem "Aktionsplan Jugendschutz" für eine konsequente Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beim Alkoholverkauf seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2009 über 60.000 Verkäuferinnen und Verkäufer in den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes geschult. Die beteiligten Verbände von Tankstellenbetreibern und Mineralölgesellschaften haben sich jetzt darauf geeinigt, den Aktionsplan unbefristet fortzuschreiben.

Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: "Ich begrüße es sehr, dass die Branche ihrer Verantwortung nachkommt und den konzertierten Einsatz für Schulung und Verhaltensbeeinflussung des Verkaufspersonals aufrechterhält. Die Altersgrenzen für Alkohol müssen strikt eingehalten werden. Leider gibt es immer noch zu viele Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz. Testkäufe haben gezeigt, dass es weiterhin dringend notwendig ist, die Verkäuferinnen und Verkäufer entsprechend zu schulen. Der 'Aktionsplan Jugendschutz' ist ein wichtiger Schritt für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes."

Wesentlicher Inhalt der jetzt beschlossenen Fortschreibung ist das Ziel von jährlich mindestens 5.000 Neu- oder Wiederholungsschulungen. Für die Schulungen werden die Online-Angebote der Schulungsinitiative Jugendschutz "SchuJu" eingesetzt, bei denen erfolgreiche Schulungen exakt nachgehalten werden. SchuJu wird getragen vom Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung (www.schu-ju.de). Ergänzend führen die Unternehmen eigene Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen durch. Verpflichtet haben sich die Tankstellen ferner, die Verkäuferinnen und Verkäufer durch automatische Warnhinweise in den Kassensystemen bei der Einhaltung des Jugendschutzes zu unterstützen. Wird ein Produkt eingescannt, das unter Jugendschutzbestimmungen fällt, erinnert mindestens die Hälfte der Kassen in den Tankstellenshops an die geltenden Altersgrenzen. Weitere Hilfe erhält das Personal durch Plakate und Aufkleber, mit denen in den Verkaufsräumen für die Akzeptanz von Altersabfragen geworben wird. Zugleich soll das Material die Verkäufer daran erinnern, ihrer Verpflichtung nachzukommen und Ausweiskontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzes durchzuführen.

"Mit dem Aktionsplan setzt die Branche ein starkes Zeichen, dass sie sich ihrer Verantwortung aus dem Verkauf von Alkohol bewusst ist", sagte Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV). "Mit unserem auf die praktischen Bedürfnisse vor Ort ausgerichteten Maßnahme-Bündel sorgen wir dafür, dass der Jugendschutz tatsächlich umgesetzt wird."

Mit der jetzigen Fortschreibung des Aktionsplanes setzt die Branche auf eine Verstetigung ihrer Aktivitäten. Jürgen Ziegner, Geschäftsführer des Tankstellenpächter- und Betreiberverbandes ZTG, sieht in der Beständigkeit ein ganz wesentliches Element des Aktionsplanes. "Wir liefern der Gesellschaft mit unserem nachhaltigen Engagement ein praktisches Beispiel für die Selbstverantwortlichkeit eines Wirtschaftsbereiches."

Der "Aktionsplan Jugendschutz" der Tankstellen-Branche wird getragen von den Verbänden MWV, bft, BTG, UNITI, ZTG und deren Mitgliedern. Mit dem Plan bekennt sich die Branche mit konkreten Zielen und Verbesserungsmaßnahmen zum Jugendschutz.

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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 2. April 2015
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18441-4412, Fax: +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2015

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