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DROGEN/319: Alkohol am Fahrradlenker hat Risiken und Nebenwirkungen (DGOU)


Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie - 27. April 2015

Alkohol am Fahrradlenker hat Risiken und Nebenwirkungen


Berlin, 27.04.2015: Wer fährt, der trinkt nicht und wer trinkt, der fährt nicht. Dies muss auch für Fahrradfahrer gelten. Wer als Radler Alkohol trinkt, sollte sein Fahrrad lieber nach Hause schieben oder stehen lassen, rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU). Fahrradfahren ist eine sehr komplexe körperliche und psychomentale Leistung. Der Radler benötigt Gleichgewichtssinn und Reaktionsfähigkeit. Beides wird durch Alkoholkonsum getrübt bzw. stark beeinträchtigt. "Die wenigsten können einschätzen, ab welchem Blutalkohol-Wert sie nicht mehr sicher auf dem Fahrrad unterwegs sind. Die meisten überschätzen sich und bringen damit sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr", sagt Professor Reinhard Hoffmann, stellvertretender Generalsekretär der DGOU.

Laut Daten des Statistischen Bundesamtes verunglückten im Jahr 2013 insgesamt 71.420 Fahrradfahrer im Straßenverkehr. 3.432 von ihnen standen unter Alkoholeinfluss. Allerdings gehen die Experten bei den alkoholbedingten Fahrradunfällen von einer hohen Dunkelziffer aus. In Deutschland gilt für Fahrradfahrer im Straßenverkehr ein Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille. Bis zu diesem Wert bleiben Fahrradfahrer grundsätzlich straffrei, solange sie den Verkehr nicht gefährden oder sichtbare Ausfallerscheinungen zeigen. Ist das der Fall, beispielsweise weil der zweirädrige Verkehrsteilnehmer starke Schlängellinien fährt, kann bereits beim Nachweis von einem Blutalkohol-Wert ab 0,3 Promille ein Straftatbestand vorliegen.

Orthopäden und Unfallchirurgen sehen den Wert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille für Fahrradfahrer kritisch. "Ausfallerscheinungen gibt es schon bei niedrigeren Blutalkoholwerten. Betroffene können nicht mehr richtig einschätzen, wie weit ein anderer Verkehrsteilnehmer entfernt ist oder mit welchem Tempo er auf ihn zukommt. Außerdem sind die Schutzreflexe im Falle eines Sturzes eingeschränkt", sagt Dr. Christian Juhra, Mitglied der Sektion Prävention der DGOU. Er ist Facharzt für Chirurgie, Notarzt und arbeitet als Fahrradunfallforscher am Universitätsklinikum in Münster (UKM). Insbesondere die Münsteraner Fahrradunfallstudien des UKM und der Polizei Münster haben gezeigt, dass schon einfache Stürze unter Alkoholeinfluss zu Verletzungen führten, die stationär behandelt werden mussten, und dass die Mehrzahl der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer Fahrradfahrer waren.

Auch für Autofahrer gilt bei Auffälligkeiten die 0,3-Promille-Grenze. Allerdings riskieren sie im Unterschied zu den Radlern ab einem Blutalkohol-Wert von 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit. Der Wert für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. "Die unterschiedlichen Promille-Grenzen zwischen Auto- und Radfahrern führen zu einem falschen Bewusstsein. Viele lassen richtigerweise das Auto stehen, nehmen dann aber das Fahrrad, um zur Party hin und wieder zurück zu kommen. Sie riskieren schwere Verletzungen, wenn sie alkoholisiert stürzen", sagt Juhra.

Unfallchirurgen kennen solche schweren Verletzungen aus der täglichen Praxis. Besonders häufig sind dabei Verletzungen an Armen und Beinen. Sie machen zirka 60 Prozent der Verletzungen aus, gefolgt von Verletzungen am Kopf mit circa 25 Prozent (1).

Für einen sicheren Start in die Fahrradsaison stellen Orthopäden und Unfallchirurgen drei Präventionsmaßnahmen in den Vordergrund:

  • Fahrradfahrer sollten nicht unter Alkoholeinfluss radeln
  • Fahrradfahrer jeden Alters sollten bei jeder Fahrt einen Fahrradhelm tragen
  • Fahrradfahrer sollten gerade zum Start in die Radsaison die sichere Ausstattung des Fahrrads prüfen. Dazu gehört vor allem, dass Vorder- und Rücklicht funktionstüchtig sind, so dass der Radler im Straßenverkehr auch nachts gut sichtbar ist. Mit einer Warnweste und Reflektoren an Taschen, Rucksäcken oder an Fahrradteilen können sich Fahrradfahrer noch besser sichtbar machen.


Quellenangaben:
(1) Bicycle accidents - Do we only see the tip of the iceberg? A prospective multi-centre study in a large German city combining medical and police data, Injury. 2012 Dec; 43(12):2026-34

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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00, Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
Internet: http://www.dgou.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2015

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