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RAUCHEN/514: 10 Jahre Tabakrahmenkonvention der WHO - eine Erfolgsgeschichte (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - 27. Februar 2015

10 Jahre Tabakrahmenkonvention der WHO - eine Erfolgsgeschichte


Heute vor zehn Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Tabakrahmenkonvention (Framework Convention on Tobacco Control) verabschiedet. Sie formuliert Grundsätze und Leitlinien für eine erfolgreiche Politik im Tabakbereich, auf der viele staatliche Maßnahmen der 180 Vertragsparteien basieren.

Marlene Mortler: "Der zehnjährige Geburtstag der Tabakrahmenkonvention darf gefeiert werden, denn sie ist eine Erfolgsgeschichte. Das Abkommen ist weltweit ein wichtiger Motor für die Reduzierung des Tabakkonsums. In Deutschland haben wir durch vielfältige Tabakpräventionsmaßnahmen erreicht, dass heute weniger Kinder und Jugendliche rauchen: Im Alter von 12 bis 17 Jahren hat sich ihr Anteil mehr als halbiert. Er ist von 28 Prozent im Jahr 2001 auf 10 Prozent im Jahr 2014 zurückgegangen. Ein großartiger Erfolg für die gesundheitliche Entwicklung unserer Kinder."

Tabak ist nach wie vor der größte Risikofaktor für die Gesundheit weltweit. Allein in Deutschland können jährlich 110.000 Todesfälle unmittelbar auf das Rauchen zurück geführt werden. Es ist daher erfreulich, dass im Rahmen der Mikrozensus-Zusatzbefragung 2013 deutlich wurde, dass sich der Anteil der Nichtraucher in der Bevölkerung gegenüber früheren Befragungen um 4 Prozentpunkte erhöht hat. Heute sind über 75 Prozent Nichtraucher. Zum Vergleich: Im Jahr 2000 waren es etwa 71 Prozent.

Die Rahmenkonvention hat auch zu erheblichen weltweiten Fortschritten in der Nichtrauchergesetzgebung beigetragen. Der Vertrag wirkt langfristig und nachhaltig. Er ermöglicht einen stetigen internationalen Austausch über erfolgreiche und innovative Präventionskonzepte zur Tabakreduktion.

Marlene Mortler: "Trotz der positiven Entwicklung mit sinkenden Raucherzahlen werden wir in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und die Ziele der Tabakrahmenkonvention engagiert weiter umsetzen. Wirksame Präventionsmaßnahmen werden fortgeführt, neue Maßnahmen müssen auf den Weg gebracht werden. Insbesondere werden wir den Blick auf neue Konsumformen, wie die E-Zigarette und E-Shishas richten. Es darf nicht sein, dass deren Markteinführung die positiven Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre konterkariert."

Die Tabakrahmenkonvention ist das erste und bislang einzige internationale und völkerrechtlich verbindliche Abkommen im Bereich Gesundheit. Ziel des Übereinkommens ist es, heutige und künftige Generationen vor den negativen gesundheitlichen, gesellschaftlichen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen. In Deutschland ist die Konvention am 16. März 2005 in Kraft getreten.


Weitere Informationen:
www.who.int/fctc
http://www.drogenbeauftragte.de/

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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 5, 27. Februar 2015
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18441-4412, Fax: +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2015

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