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VORSORGE/833: Familie in Planung? Rechtzeitig an Impfschutz denken (BGV)


Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz - Info Gesundheit e.V. - 27. Februar 2020

Familie in Planung? Rechtzeitig an Impfschutz denken!


Infektionskrankheiten wie Röteln, Windpocken und Keuchhusten können für ungeborene Kinder und junge Säuglinge sehr gefährlich sein. Aus diesem Grund sollten Frauen, die eine Familie gründen wollen, einen Blick in ihren Impfpass werfen und fehlende Impfungen auffrischen lassen. Eine Broschüre des Bundesverbands für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz informiert.

Röteln und Windpocken können Fötus schwer schädigen

Ein vollständiger Impfschutz gegen Röteln und Windpocken ist für Frauen im gebärfähigen Alter, spätestens aber bei Kinderwunsch besonders wichtig. Die Infektionserkrankungen können in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen des Kindes führen. In den ersten vier Wochen liegt das Risiko für Organfehlbildungen durch Röteln bei 50 bis 60 Prozent, Ende des dritten Monats noch bei 7 bis 10 Prozent. Varizellen, die Erreger der Windpocken, sind in der Zeit zwischen fünf Tagen vor und zwei Tagen nach der Geburt für das Kind lebensbedrohlich. Da es sich bei den Impfstoffen gegen Röteln und Windpocken um sogenannte Lebendimpfstoffe handelt, die geringe Mengen an lebenden Erregern enthalten, sollten gerade geimpfte Frauen möglichst innerhalb der nächsten vier Wochen nicht schwanger werden. Mehrere hundert dokumentierte Impfungen kurz vor oder während einer Schwangerschaft zeigen aber kein erhöhtes Risiko für Fehlbildungen beim Kind, sodass eine versehentliche Impfung in dieser Phase keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch darstellt.

Kein ausreichender Nestschutz gegen Keuchhusten

Keuchhusten (Pertussis) kann bei Säuglingen zu schwerwiegenden Symptomen führen und sogar tödlich enden. Etwa in zehn Prozent der Fälle kommt es zu einer sogenannten Superinfektion mit dem Erreger der gefährlichen bakteriellen Lungenentzündung (Pneumonie). Die Impfung gegen Keuchhusten ist erst ab dem zweiten Lebensmonat möglich, sodass Säuglinge in den ersten vier Wochen ein hohes Ansteckungsrisiko tragen. Umso wichtiger ist es, dass die Mutter und andere enge Familienmitglieder geimpft sind, damit sie das ungeschützte Kind nicht anstecken können. Bei Bedarf sollte die Mutter in den ersten Tagen nach der Entbindung ihren Impfschutz auffrischen lassen. Da es sich um einen Todimpfstoff handelt, kann die Impfung auch ab dem vierten Monat während der Schwangerschaft erfolgen.

Weitere Informationen und Impfkalender

Welche Infektionserkrankungen für Schwangere, Ungeborene und Säuglinge außerdem gefährlich sind, was es mit dem sogenannten Nestschutz auf sich hat und welche Impfungen zu welchem Zeitpunkt empfohlen werden, erklärt die Broschüre "IMPFSCHUTZ - Empfehlungen für Personen mit geschwächtem Immunsystem". Sie richtet sich auch an Personen, die aufgrund chronischer Erkrankungen oder durch die regelmäßige Einnahme immunschwächender Medikamente einen besonderen Impfschutz brauchen. Die Broschüre wurde mit finanzieller Unterstützung der Pfizer Deutschland GmbH erstellt und ist beim Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz e.V. kostenfrei über das Internet oder postalisch erhältlich. Außerdem gibt es die Möglichkeit zum kostenlosen Download. Bestelladresse: BGV e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, www.bgv-impfen.de


Quelle: Robert Koch-Institut

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Quelle:
Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz - Info Gesundheit e.V.
Pressemitteilung vom 27. Februar 2020
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Internet: https://www.bgv-info-gesundheit.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2020

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