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DROGEN/257: Etappenziel in der weltweiten Bekämpfung des illegalen Tabakhandels erreicht (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - 12. November 2012

Dyckmans: Wichtiges Etappenziel in der weltweiten Bekämpfung des illegalen Tabakhandels erreicht

Tabakschmuggelprotokoll der Tabakrahmenkonvention verabschiedet



"Heute hat die internationale Gemeinschaft ein wichtiges Etappenziel in der weltweiten Bekämpfung des Tabakschmuggels erreicht. Dies ist ein gesundheitspolitischer Erfolg", erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, anlässlich der heutigen Verabschiedung des Protokolls zur Bekämpfung des illegalen Handels von Tabakwaren bei der 5. Konferenz der Vertragsparteien zur Tabakrahmenkonvention in Seoul.

Ziel des Tabakschmuggelprotokolls ist es, weltweit den illegalen Handel von Tabakwaren einzudämmen. Es setzt verbindliche Standards für die Vertragsstaaten und bildet einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit. Dabei geht es unter anderem um ein einheitliches Lizenzsystem sowie ein weltweites Sendungs- und Rückverfolgungsverfahren. Weiterhin werden im Protokoll Buchführungspflichten und die Verfolgung von Verstößen gegen Protokollbestimmungen geregelt.

Das Tabakschmuggelprotokoll geht zurück auf Artikel 15 der Tabakrahmenkonvention. Danach haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, rechtlich gegen alle Formen des illegalen Handels mit Tabakprodukten, insbesondere gegen Schmuggel, illegale Herstellung und Fälschung, vorzugehen.

"Ein gemeinsames Vorgehen gegen den grenzüberschreitenden illegalen Handel mit Tabakwaren ist notwendig für den Gesundheitsschutz. Durch den Tabakschmuggel kommen häufig Waren auf den Markt, die eine zusätzliche Gesundheitsgefahr für die Verbraucher darstellen. So überschreiten gefälschte Zigaretten die Höchstmengen an Schadstoffen oft um ein Vielfaches. Der illegale Handel führt zu einer Steigerung der Nachfrage an verbilligten Tabakprodukten und zu einer Erhöhung der Anzahl tabakbedingter Todesfälle", so die Drogenbeauftragte.

Schätzungen zufolge entspricht der Zigarettenschmuggel 10% des versteuerten Zigarettenabsatzes. Die Bundeszollverwaltung hat im Jahr 2011 insgesamt 160 Mio. geschmuggelte Zigaretten in Deutschland sichergestellt. Das Protokoll wird in Kraft treten, sobald es 40 Vertragsparteien ratifiziert haben.

Die 5. Konferenz der Vertragsparteien zur Tabakrahmenkonvention findet vom 12.-17. November 2012 in Seoul/Südkorea statt. Die Tabakrahmenkonvention ist das erste Abkommen der Vereinten Nationen, das den Gesundheitsschutz als vorrangiges Ziel hat. Die Tabakrahmenkonvention hat mittlerweile 176 Vertragsparteien.

Nähere Informationen zur Konferenz finden Sie unter:
www.who.int/fctc

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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 18441-1452, FAX +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2012