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GESUNDHEIT/775: Fahrtüchtigkeit bei Leberzirrhose - Individueller Fahrtest zu empfehlen (BNG)


Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschland e.V.
Informationen aus der Gastroenterologie - Montag, 1. Februar 2010

Fahrtüchtigkeit bei Leberzirrhose

Individueller Fahrtest zu empfehlen


(01.02.2010) Patienten, die unter den Folgen einer fortgeschrittenen chronischen Lebererkrankung leiden, entwickeln häufig Hirnleistungsstörungen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können. Pauschale Beurteilungen sind aber unzureichend. Im Einzelfall zählt der individuelle Test.

"Die Leberzirrhose ist eine Folge chronischer Leberschädigungen, die dazu führt, dass das Organ eine seiner wichtigsten Aufgaben - die Entgiftung des Körpers - nicht mehr hinreichend erfüllen kann", erklärt Dr. Stefan Mauss vom Berufsverband der Niedergelassenen Gastroenterologen (bng). "Die Menschen sind schwer krank, weil viele andere Körperfunktionen in Mitleidenschaft gezogen sind. Auch das Gehirn kann betroffen und in seinen Funktionen eingeschränkt sein."

Die Zusammenhänge zwischen einer Lebererkrankung und einer möglicherweise verringerten Reaktionsfähigkeit sind jedoch schwer zu beurteilen. Versuche, aus dem Schweregrad der leberbedingten Hirnerkrankung auf die Fahrtüchtigkeit zu schließen, führen nicht zu eindeutigen Ergebnissen. Auf der anderen Seite hat eine aktuelle Untersuchung von Medizinern der Universität Düsseldorf klar gezeigt, dass betroffene Patienten ihre Fahrleistung oft überschätzen.

"Wenn Hirnleistungsstörungen bei Leberpatienten diagnostiziert werden, ist eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit im Interesse des Patienten und der anderen Verkehrsteilnehmer zu empfehlen", betont der Leberexperte des bng. "Pauschale Urteile helfen dabei aber nicht weiter. Die individuelle Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs sollte in einem realen Fahrtest festgestellt werden."


Regelmäßige Informationen finden Sie auch auf unserer Internet-Seite:
www.gastromed-bng.de


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Quelle:
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Internet: www.gastromed-bng.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2010