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RAUCHEN/448: Drogenbeauftragte begrüßt Entscheidung für umfassenden Nichtraucherschutz in Bayern (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Montag, 5. Juli 2010

Drogenbeauftragte begrüßt Ergebnis des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Bayern


Nach dem erfolgreichen Ausgang des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Bayerns Gastronomie zeigt sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, erfreut darüber, dass der Nichtraucherschutz in Bayern einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung hat: "Ich begrüße den Ausgang des Volksentscheids. Er bestätigt, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung zum Nichtrauchen stattgefunden hat und klare Regeln zum Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen von einer großen Mehrheit gewünscht werden. Eine breite Akzeptanz für die Regeln ist notwendig, um den Nichtraucherschutz zum Schutze der Gesundheit von Gästen, Mitarbeitern und Wirten effektiv umzusetzen."

Aktuelle Bevölkerungsumfragen bestätigen, dass auch deutschlandweit die Akzeptanz der Nichtraucherschutzgesetze seit ihrer Einführung gewachsen ist. 2010 befürworten 74,4 % der Bevölkerung die Nichtraucherschutzgesetze, 2005 waren es nur 52,9 %. Bei den Nichtrauchern ist die Akzeptanz von 92 % (2007) auf 94,1 % (2010) gestiegen.Bei den Rauchern ist die Zustimmung noch stärker gewachsen: Während 2007 noch 63 % der Gelegenheitsraucher und 26,4 % der regelmäßigen Raucher die rauchfreien Gaststätten begrüßten, ist der Anteil bei den Gelegenheitsrauchern auf 69 % und bei den regelmäßigen Rauchern auf 40,5 % gestiegen.

"Es ist im Interesse des Gesundheitsschutzes, wenn die neue Regelung konsequent umgesetzt wird", so Mechthild Dyckmans. "Auf diese Weise gelten gleiche Bedingungen für alle Gastronomen. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern mit Rauchverboten in der Gastronomie ohne Ausnahmen haben gezeigt, dass die befürchteten wirtschaftlichen Nachteile für die Gastwirte kaum eingetreten sind und die Zufriedenheit der Gäste gestiegen ist."


Hintergrund:

Aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 geht hervor, dass auch Rauchverbote in der Gastronomie ohne Ausnahmemöglichkeit zulässig sind, weil sie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Gastronomen unabhängig von der Größe und Art ihrer Gaststätte schaffen. Ausnahmeregelungen müssen dagegen strenge Anforderungen erfüllen, damit kein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Wettbewerbern entsteht. Seit 2008 hat sich die Mehrheit der Bundesländer dafür entschieden, Ausnahmen in ihren Nichtraucherschutzgesetzen zuzulassen.

Weitere Informationen unter:
www.drogenbeauftragte.de -> Rubrik Tabak


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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Pressemitteilung Nr. 7 - Berlin, 5. Juli 2010
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 18441-1452
FAX +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2010