Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → FAKTEN

RAUCHEN/488: BAH begrüßt den Vorschlag, Medikamente zur Entwöhnung als Kassenleistung zuzulassen (BAH)


Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. - Freitag, 28. Dezember 2012

Raucherentwöhnung mit Medikamenten

BAH begrüßt Vorschlag der Drogenbeauftragten Dyckmanns



Bonn - In einem Interview mit der Berliner Zeitung erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmanns, sie plädiere dafür, dass die Krankenkassen künftig neben der ärztlichen Tabakentwöhnungsbehandlung auch Medikamente zur Entwöhnung bezahlen, die die Sucht nach Nikotin unterdrücken. Die Kassen hätten schließlich selbst einen großen Kostenvorteil, wenn ein Versicherter mit dem Rauchen aufhört.

Dazu erklärte heute (28.12.2012) der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) in Bonn:

Der BAH begrüßt den Aufruf der Drogenbeauftragten, künftig neben der ärztlichen Tabakentwöhnungsbehandlung auch Medikamente zur Entwöhnung als Kassenleistung zu bezahlen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen seit langem den Nutzen der Nikotinersatztherapie mit Medikamenten. So hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Präparate der Nikotinersatztherapie in ihre Liste der wichtigen Medikamente mit einer hohen Effektivität aufgenommen. Der BAH und die Initiative Raucherentwöhnung setzen sich seit Jahren dafür ein, dass die Nikotinersatztherapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wird. Davon würde nicht nur der einzelne Raucher profitieren, sondern die Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt. Gutachten, z.B. des anerkannten Gesundheitsökonomen Professor Dr. Jürgen Wasem, belegen, dass die gesamten Behandlungskosten, die mit der medikamentösen Raucherentwöhnung einhergehen, durch den daraus resultierenden ökonomischen Nutzen für das Gesundheitssystem mehr als aufgewogen werden. Finanzielle Mittel, die die Kassen für die Raucherentwöhnung zunächst ausgeben, würden bereits nach etwa drei Jahren durch eingesparte Folgekosten kompensiert. Die Krankenkassen könnten darüber hinaus sogar finanzielle Mittel einsparen.

In Deutschland sind verschiedene Formen der Nikotinersatztherapie rezeptfrei in Apotheken erhältlich. Hierzu gehören etwa Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummis. Die Kosten für diese Präparate müssen die Versicherten bislang selber tragen. Der BAH und die Initiative treten daher wie jetzt auch die Drogenbeauftragte Dyckmanns dafür ein, dass die Nikotinersatztherapie von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet wird.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist mit über 450 Mitgliedern der größte Industrieverband im Arzneimittelsektor. Er ist Ansprechpartner von Politik, Behörden und Institutionen und ein starkes Bindeglied zwischen den verschiedenen Interessensgruppen im gesundheitspolitischen Sektor.


Kontakt:
Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.
Ubierstr. 71-73
53173 Bonn

Ansprechpartner:
Heinz-Gert Schmickler
Mail: schmickler@bah-bonn.de

*

Quelle:
Redaktion GESUNDHEIT ADHOC
Schumannstraße 6, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 802080 580, Fax: +49 (0)30 802080 589
E-Mail: info@gesundheit-adhoc.de
Internet: www.gesundheit-adhoc.de
 
GESUNDHEIT ADHOC ist ein Dienst von EL PATO Ltd.


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Januar 2013