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AUSLAND/2555: Frankreich - Paris beschließt neues Bioethik-Gesetz (ALfA LebensForum)


ALfA LebensForum Nr. 132 - 4. Quartal 2019
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Bioethik-Splitter
Frankreich: Nationalversammlung beschließt neues Bioethik-Gesetz


Paris (ALfA). In Frankreich sollen künstliche Befruchtungen künftig auch alleinstehenden Frauen und Lesben offenstehen. Die Pariser Nationalversammlung stimmte mit großer Mehrheit für eine Gesetzesvorlage der Regierung, die den Zugang zur künstlichen Befruchtung auf alle Frauen ausweiten will, die jünger als 43 Jahre sind. Die Kosten sollen die Krankenkassen tragen.

Bislang stehen künstliche Befruchtungen in Frankreich nur heterosexuellen Paaren offen, die länger als zwei Jahre zusammenleben. Außerdem muss derzeit wenigstens einer der Partner den medizinischen Nachweis der Unfruchtbarkeit erbringen.

Die Vorlage bedarf noch der Zustimmung des Senats, der darüber im Januar 2020 beraten will. Die Regierung von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron rechtfertigt die neuen Maßnahmen mit einer zunehmenden Pluralität von Familienmodellen. An diese müsse sich die Gesetzgebung anpassen. Verabschiedet auch der Senat das Gesetz, hätten alle Frauen unter 43 einen gesetzlichen Anspruch auf die Durchführung von bis zu sechs Befruchtungsversuchen.

Mit knapper Mehrheit wies die Nationalversammlung dagegen einen Änderungsantrag zurück, der Witwen Zugang zum Sperma ihres toten Mannes verschaffen sollte.

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Quelle:
LEBENSFORUM Ausgabe Nr. 132, 4. Quartal 2019, S. 8
Zeitschrift der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2019

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