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KASSEN/802: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 11.05.2011 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 11. Mai 2011


→  Bahr wird Bundesgesundheitsminister, Baum als Staatssekretär gehandelt
→  Ärzte in Bayern haben vergleichsweise niedrige Arzneimittelausgaben
→  Wirtschaftlichkeitsprüfung für Ärzte: Pharmaverband fordert Abschaffung
→  ÄZQ veröffentlicht Patientenleitlinie zu Herzschwäche
→  Wido bringt Ärzteatlas 2011 heraus
→  BPtK kritisiert Therapieunterbringungsgesetz von gefährlichen Straftätern

Raute

___Aus Berlin___

Bahr wird Bundesgesundheitsminister, Baum als Staatssekretär gehandelt

Daniel Bahr (FDP) soll der neue Bundesgesundheitsminister und somit Nachfolger von Dr. Philipp Rösler (FDP) werden. Rösler wird künftig das Wirtschaftsministerium leiten.

Bahr ist momentan Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Seine Nachfolgerin soll Ulrike Flach, die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, werden. Der beamtete Staatssekretär im BMG, Stefan Kapferer, soll Rösler ins Wirtschaftsministerium folgen und dort Staatssekretär werden, heißt es in Zeitungsberichten. Wer Kapferers Amt übernehmen wird, ist derzeit noch unklar. Laut Medienberichten ist der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum (FDP), ein Wunschkandidat für den Posten im BMG.

Die KBV, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Bundesärztekammer sowie der AOK-Bundesverband äußerten sich positiv zur Benennung Bahrs. "Bahr zeichnet sich durch hohe Sachkompetenz in diesem oftmals komplizierten Politikfeld aus. Ich bin mir sicher, dass er mit seinem Erfahrungsschatz und seinem Wissen künftig wichtige Diskussionen vorantreiben und die Gesundheitspolitik lenken wird", sagte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV.

(Handelsblatt, 11. Mai; Agenturmeldung, 10. Mai; Presseerklärung der KBV, 10. Mai)

Raute

___Aus KBV und KVen___

Ärzte in Bayern haben vergleichsweise niedrige Arzneimittelausgaben

Die bayerischen Vertragsärzte haben im vergangenen Jahr Arzneimittel im Wert von 443 Euro je gesetzlich Krankenversicherten verordnet. Damit liegen sie hinsichtlich der Kosten um rund neun Prozent unter dem Bundesdurchschnitt, den der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung kürzlich bekannt gegeben hatte. "Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns bietet ihren Mitgliedern ein umfassendes Service- und Beratungsangebot zum Thema Verordnungen an. Dazu gehören quartalsweise Informationen zum individuellen Verordnungsverhalten, die dann beispielsweise als Grundlage für ein Beratungsgespräch mit einem unserer Pharmakotherapieberater dienen können", so Dr. Pedro Schmelz, erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Bayerns. Der Vorstand der KV forderte auch, dass Niedergelassene das wirtschaftliche Risiko der Arzneimittelverschreibungen nicht länger selbst tragen sollten.

(Pressemitteilung der KV Bayerns, 6. Mai)

Raute

___Aus den Verbänden___

Wirtschaftlichkeitsprüfung für Ärzte - Pharmaverband fordert Abschaffung

Auf Defizite in der Arzneimittelversorgung hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hingewiesen und Regressen eine Mitschuld daran gegeben. Vorstandsvorsitzender Dr. Bernd Wegener sagte: "Wirtschaftlichkeitsprüfungen führen dazu, dass bei den Verordnungen eine Schere im Kopf der Ärzte entsteht. Gerade innovative Produkte werden deswegen bei uns viel seltener verordnet als in europäischen Nachbarländern. Der Fortschritt kommt bei den betroffenen Patienten nicht oder extrem spät an." Deshalb müssten Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Arzneimittel entfallen, forderte Wegener.

Darüber hinaus betonte der Pharmaverband die Notwendigkeit wissenschaftlicher Arzneimittelstudien für Kinder. "Bei vielen älteren Wirkstoffen ist die Wirkung des Arzneimittels an Kindern nicht erforscht. Ärzte haben die Situation, dass sie, wenn sie Kinder therapieren, schätzen oder aus ihrer Erfahrung heraus dosieren müssen", kritisierte die stellvertretende BPI-Hauptgeschäftsführerin Prof. Barbara Sickmüller.

(Pressemitteilung des BPI, 10. Mai)


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ÄZQ veröffentlicht Patientenleitlinie zu Herzschwäche

Mit der Patientenleitlinie Herzschwäche bietet das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz leserfreundliche Informationen. Die Patientenleitlinie basiert auf der Nationalen Versorgungsleitlinie Chronische Herzinsuffizienz und übersetzt die darin enthaltenen Empfehlungen in eine verständliche Sprache. Darüber hinaus informiert sie über Hintergründe und Ursachen einer Herzinsuffizienz und enthält weiterführende Links und Adressen. Interessierte können die Patientenleitlinie Herzschwäche auf der Website
http://www.versorgungsleitlinien.de/patienten/hiinfo herunterladen.

Herzinsuffizienz gehört in Deutschland zu den häufigsten Diagnosen bei vollstationären Patienten. Als Todesursache stand sie im Jahr 2007 bei Männern an vierter und bei Frauen an zweiter Stelle.

(Pressemitteilung des ÄZQ, 10. Mai)


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Wido bringt Ärzteatlas 2011 heraus

In Deutschland gibt es nicht zu wenig Ärzte, sondern zu viele. Eigentliches Problem ist die ungleiche Verteilung zwischen Ballungsgebieten und ländlichen Regionen, wovon auch Hausärzte betroffen sind. Das sind die Kernaussagen des Ärzteatlas 2011, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (Wido) veröffentlicht hat.

Mit 397 Ärzten je 100.000 Einwohner sei die Arztdichte im vergangenen Jahr so hoch wie nie zuvor gewesen. Zwar sei der fachärztliche Bereich am deutlichsten durch eine Überversorgung gekennzeichnet. Doch seien auch Hausärzte betroffen: Bundesweit seien 182 von insgesamt 395 Planungsbezirken überversorgt.

In dem Ärzteatlas analysieren die Herausgeber die vertragsärztliche Versorgung in Deutschland. Für die 14 größten Arztgruppen werden aktuelle regionale Versorgungsgrade in allen Planungsbereichen kartografisch ausgewiesen und dadurch das Ausmaß an Über- und Unterversorgung differenziert dargestellt.

(Pressemitteilung des Wido, 10. Mai)


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BPtK kritisiert Therapieunterbringungsgesetz von gefährlichen Straftätern

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, wonach die Regelungen zur Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern verfassungswidrig seien. Nach den bestehenden Regelungen ist es möglich, Straftäter künftig in geschlossenen medizinisch-therapeutischen Einrichtungen unterzubringen.

Dies kritisiert die BPtK. "Gefährliche Straftäter sind nicht unbedingt psychisch krank", sagte BPtK-Präsident Prof. Rainer Richter. Die BPtK warnt vor einem Missbrauch psychiatrischer Einrichtungen. Dies könne zu einer weiteren Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen führen, so die BPtK.

(Pressemitteilung der BPtK, 5. Mai)


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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 11. Mai 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Mai 2011